Geringfügige Beschäftigung Kündigen!!!

  • Guten Abend Liebe Mamis,


    undzwar habe ich folgendes "Problem" :


    Ich habe letzten Monat eine "Geringfügige Beschäftigung" im Packservice ( 3 Tage die Woche ( Abends für 2-3 Stunden ) ) angenommen und mir gefällt es auch super dort!Ich hatte jemanden,der auf meinen Kleenen in die Zeit aufpasst&ihn auch zu Bett bringt alles...Nun ist es aber anders als erwartet gekommen und ich habe niemanden mehr ( wegen selber Arbeitsaufnahme) der auf meinen Kleenen zu der Arbeitszeit aufpassen kann und kann somit auch nicht zur Arbeit gehen!
    Ich habe nun tierische Angst,das die Arge mir natürlich "logischer" Weise 3 Monate ( wenn ich selber kündige ) kein Geld überweist,aber ich kann doch nix dafür wenn aufeinmal die Seiten sich ändern und mein Partner selber was gefunden hat ( er ist nicht der leibliche Vater&wir wohnen auch nicht zusammen) !!!


    Was kann ich nun machen????


    Hoffe ihr könnt mir helfen!!


    Danke und schönes WE!!!

  • Wieso sollte die Arge die Zahlung einstellen? Bei einem 450€-Job glaub ich das kaum, v.a. wenn du das deinem Sachbearbeiter so schilderst, wie du es hier getan hast. Kinderbetreuung lässt sich halt nicht so einfach aus dem Ärmel schütteln, gerade abends. Aber du kannst ja versuchen, dir tagsüber einen Minijob zu suchen, während dein Kind betreut ist. Hast du mal mit deinem Arbeitgeber geredet, ob es möglich wäre dich tagsüber einzusetzen?

  • Wenn es unter 3 Jahre alt ist, bist du nicht verpflichtet einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Bis dahin kann man dir gar nichts streichen, wenn du nicht arbeitest.


    Es wird auch nichts gestrichen, wenn das Kind etwas älter ist. Es ist nicht zumutbar arbeiten zu gehen, wenn ein kleines Kind unbetreut in dieser Zeit ist. Die Sperre von 3 Monaten gilt nur für ALG1-Bezug, nicht für ALG2-Bezug. Ich denke du vermischst das gerade und hast deswegen diese bedenken.


    Das Kind muss schon 12 Jahre alt sein, damit es zumutbar ist, daß Kind mehrere Stunden alleine zu lassen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    2 Mal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Ich hatte auch mal einen 450 € Job..im Callcenter.
    Ich wurde dann einfach mal nicht bezahlt. Über 2-3 Monate.
    Ich wollte deswegen auch kündigen.
    Das Job Center sagte dazu : Nö, sie dürfen nicht kündigen. Dann bringen sie sich selbst wieder in die Arbeitslosigkeit. Dafür gibts dann eine 3 monatige Sperre.


    Am besten gehst du Montag mal zu deinem Job Center und sprichst da vor.

  • Hast du schon versucht mit deinem AG darüber zu sprechen ob er dir kündigen könnte?


    Ansosnten zum Jobcenter gehen und die Sachlage schildern. Dürfte keine Probleme geben da die Kinderbetreuung natürlich vor geht

  • Vielen Dank erstmal für die Antworten.


    Also mein Kind ist 6 und auf 450 Euro ist das eher nicht sondern da ich nur 3 Tage für 2-3 Stunden gearbeitet hatte verdiene ich natürlich nicht "viel " gab 6,10 die Stunde wenn mich nicht alles grad täuscht.
    Ich hatte Betreuung nur hat mein Partner eventuell selber was in Aussicht und das geht natürlich vor da wir nicht zusammen wohnen und er auch nicht der leibliche Vater ist.
    Diese Stelle ist leider nur "Abends" möglich,wenn der "Laden" zu macht damit wir die Kunden nicht stören aber natürlich habe ich vor Morgens wenn mein Kind im KIGA gehen tut mir da was zu suchen,da er da ja auch nicht alleine ist...


    Ich werde mich Montag am Besten wirklich in Verbindung setzen mit meiner Jobvermittlerin und ihr die Sache schildern,habe halt ein wenig Angst das wen ich die Stelle kündige die mir halt was können sozusagen und ich dann mit meinem Lütten ohne stehe !!!


    Danke schön erstmal!!

  • Andersherum wird ein Schuh draus: Beantrage bei der Arge Unterstützung für die Kinderbetreuung.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    ich musste ebenfalls wegen wegfallender Kinderbetreuung einen Minijob kündigen, Kind war über 3. Und es gab keine Sanktionen.


    Bettina

  • Ich kann für die Abendschicht keine Kinderbetreuung beantragen und möchte es auch nicht. Im Vormittag Bereich suche ich mir was und ich ahnte ja nicht vorher das es sich doch anders wendet....Ich habe mit dem Jobcenter gesprochen und meine Arbeitsvermittlerin konnte mir nicht sagen,ob es Sanktion gibt aber für sie ist auch "keine" Kinderbetreuung ein WIchtiger Grund und da würde sie nicht kündigen aber sie weiss es nicht genau.. ^^ Habe nun um einen Rückruf von der Leistungskasse gebeten und mal schauen,was er sagt.. Anders weiss ich leider nicht weiter,den ich kann mein Kind mit fast 6 nicht alleine lassen in dem Zeitraum!!!


    Lieben Gruss

  • Hej


    Du bist sogar per gesetzt dazu verpflichtet den kleinen in diesem alter nicht allein zu lassen.
    Als bezieherin von ALG2 bist du bei der regelung aber sowieso aussen vor. Wie Hucky schon schreibt ist das eine regelung die auf ALG 1 anzuwenden ist.


    Sachbearbeiter beim amt versuchen schon manchmal die daumenschrauben anzuziehen und das auch mit falschen aussagen. Obwohl sie sich eines besseren bewusst sind.
    Findest du nun doch eine moeglichkeit im privaten bereich das kind zu betreuen gibst du ihm aber recht in seiner argumentation.


    Also nicht einschuechtern lassen, die entsprechenden paragraphen griffbereit haben und dann weiter


    Johann

  • Danke für die vielen Antworten!!


    Ich habe meinem Berater aus der Leistungsabteilung nun eine Nachricht hinterlassen mit der Bitte um Rückruf.Mal schauen was er mir dann Mitteilen wird.
    Ich habe einen Arbeitsvertrag und daher bin ich etwas unsicher und dachte frage ich erstmal hier und natürlich das "Amt" !!!


    Es ist sicher das mein Partner was hat und es ist an 5 Tagen die Woche,somit kann ich ( da ich halt nur ihn,meine Ma&mein Patenonkel habe ) im Abendbereich nicht Arbeiten gehen,obwohl mir die Arbeit Spass machte und auch es passte für 2-3 Stunden für den Anfang!!!
    Aber da wir nicht zusammen wohnen und er auch nicht der leibliche ist ist das natürlich eine andere Sache,wo ich halt selber sehen muss wie ich das Regele,da ER Vorrang hat in dem Sinne!!! ( So sagte es mir auch das JC wen wir zusammen wohnen würden usw würde es anders aussehen ) !!!


    Ich Danke Johann,das werde ich aufjedenfall tun und auch allen anderen für die Hilfe von euch "erstmal" mal schauen,was das Amt mir sagt und dann mal sehen :)


    Lieben Gruss und einen schönen Abend an euch alle!!!