"Kindesentzug?!"

  • Eindreschen sieht anders aus. Also kein Grund zur Panik, Elin :laber
    Wer hier fragt, muss auch aushalten, wenn er hinterfragt wird, oder?

  • HI,


    die Frage ist, was passiert, wenn die TS das Kind nicht holt. Behält er das Kind und versorgt es am nachsten Tag und bringt es in die Kita?
    Mein Ex hat mir auch mal gedroht die Kinder nicht zu bringen, das ist ja im Normalfall ein zahnloser Tiger, dies Spielchen liefen so lange, bis das WE auf Montag vormittag verlängert wurde, in die Schule musste er sie ja pünktlich bringen.


    LG Jona

  • Eindreschen sieht anders aus. Also kein Grund zur Panik, Elin :laber
    Wer hier fragt, muss auch aushalten, wenn er hinterfragt wird, oder?


    Du hinterfragst hier gar nichts, sondern stellst die TS als sonst was hin! :kopf


    Bearbeitet da ich Unrecht hatte bezüglich Pfosten.

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

    Einmal editiert, zuletzt von Elin ()

  • Von daher, sollten sich die TS und der Vater mal zusammensetzen und solche Dinge besprechen. Aber wenn man nichts sagt, können auch keine Lösungen für etwaige Probleme gefunden und getroffen werden. Dann wird lieber auf Konfrontotationskurs gegangen und Nägel mit Köpfen gemacht. Hier muss dann einer eine Entscheidung treffen, die ihm dann später vom anderen angelastet wird- weil es demjenigen doch nicht passt. Ergo, ist es teilweise egal was gemacht, oder auch nicht, wird eh falsch.


    Mein Ex gehört zur Sorte, 'ich steck erstmal den Kopf in den Sand und beschwere mich später über die Konsequenzen bei anderen.' Mittlerweile, wenn ich darüber nachdenke wird es besser, auch wenn im Grunde null Kommunikation herrscht- Daddy nichts über die Entwicklung seines Kindes weiß und sich lieber alle 14 Tage beim Umgang überraschen lässt.

  • Das wird jetzt OT, Elin. Lies bitte alle Postings noch einmal durch. Die TS bezeichnet den Vater als Pfosten. Ich suche dir das Zitat jetzt nicht raus, mach das bitte selber. Wie gesagt, wer seine Probleme öffentlich diskutieren möchte, muss auch kritisches Hinterfragen aushalten sollen.


    Dich finde ich rotzfrech, mich hier so anzugehen, nur weil dir mein Hinterfragen nicht gefällt. Guckst du nicht auch mal gerne über den eigenen Tellerrand?


    Schreib mir gerne ne PM wenn du mich hier weiter angehen willst. Anfeindungen sind nicht zielführend und im Sinne der TS. :tanz

  • Seine "Version der Geschichte" würde wohl die Sachlage kaum verändern.

    Nein? Also mir reicht die Aussage von nur einer Seite nicht, um mir objektiv ein Bild zu machen..

    Der Pflicht, den Umgang zu fördern kommt die Mutter nach.

    Sie gibt das Kind raus. Reicht das? Sie darf das Bedürfnis des Vaters gerne ignorieren, auch mal in den Genuss zu kommen, Bring- und Abholzeiten nicht von seiner Betreuungszeit zu "investieren"? Er darf nicht "verlangen", dass die Mutter auch mal das Kind bringt oder abholt? Die Pflicht zur Finanzierung obliegt ihm ja, aber wie gesagt, er könnte ihr ja das Bahnticket bezahlen.


    Für mich ist es verständlich, warum manche Macht- und Kompetenzlose Elternteile manchmal etwas überreagieren. Aber bloß keine Grundsatzdiskussion. Man müsste dann vielleicht mal die eigene, bequeme Situation hinterfragen :idee




    PS: durchs nachträgliche editieren wird die Verständlichkeit nicht einfacher.

  • Nun hält er sich seit Monaten dran das ich unseren sohn auch bringen müsste, wenn er ja Krank wär oder so ist das ausnahmsweise ja bestimmt kein Problem....
    Missgeschicke passiern!



    vielleicht kann er einfach nicht mehr - aus gesundheitlichen Gründen ?


    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht warum man 70 km weit weg zieht und den Transport 100 % dem anderen Elternteil überläßt. Jetzt dreh mal gedanklich den Spieß um, das Kind will beim Papa wohnen und dann mußt du nach deiner Auffassung abholen, wie soll das gehen ???

  • Sie gibt das Kind raus. Reicht das? Sie darf das Bedürfnis des Vaters gerne ignorieren, auch mal in den Genuss zu kommen, Bring- und Abholzeiten nicht von seiner Betreuungszeit zu "investieren"? Er darf nicht "verlangen", dass die Mutter auch mal das Kind bringt oder abholt? Die Pflicht zur Finanzierung obliegt ihm ja, aber wie gesagt, er könnte ihr ja das Bahnticket bezahlen.


    Hallo Canchero,


    das ist in der Tat so.
    Ich gehe davon aus, dass bei den von mir verlinkten Urteilen all diese Punkte beachtet wurden.


    Dass diese Rechtssprechung Deinem Rechtsempfinden nicht entspricht und Dich dazu verleitet, ein bisschen polemisch zu werden wenn jemand auf die Rechtsprechung hinweist, ist ja nun offensichtlich.


    Ich verlinke extra für Dich nochmal die Quelle von mimamause, in der auch die Regelung nicht nur bezüglich der Finanzierung sondern auch bezüglich der Organisaton des Umgangs Thema ist.
    http://guenther-rechtsanwalt.d…amilienrecht/umgangsrecht


    Es sind sogar einige Urteile enthalten, in denen ausnahmsweise der betreuende Elternteil verpflichtet wurde, sich an dieser Hol- und Bringpflicht zu beteiligen.


    Man kann sich ja nun die Frage stellen, ob Beiträge wie die Deinen nun das persönliche Bedürfnis nach moralischen Keulen und Polemik befriedigen oder ob sie den Themenstrang tatsächlich bereichern.
    Nicht in Frage steht jedoch, dass die Themeneröffnerin nicht verplichtet ist, das Kind abzuholen weil der Vater das jetzt gerne möchte und sich auf "Anwaltsauskünfte" berufen möchte.
    Lässt der Vater die Situation eskalieren und bringt das Kind nicht zurück, so hat die Themeneröffnerin die von "Grinsekatze" aufgezeigten Möglichkeiten, dieser Willkür Grenzen zu setzen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Nicht in Frage steht jedoch, dass die Themeneröffnerin nicht verplichtet ist, das Kind abzuholen weil der Vater das jetzt gerne möchte und sich auf "Anwaltsauskünfte" berufen möchte.

    Nicht verpflichtet?


    Keiner von beiden ist verpflichtet irgendwas zu tun. Umgang des Kindes ist unerheblich. Beide müssen den Umgang fördern. Ein UET das jetzt bockt ist genauso hilfreich wie ein BET das kein Intresse daran hat 1mm nachzugeben.


    Lässt der Vater die Situation eskalieren und bringt das Kind nicht zurück, so hat die Themeneröffnerin die von "Grinsekatze" aufgezeigten Möglichkeiten, dieser Willkür Grenzen zu setzen.


    Was passiert dann. Alle Treffen sich vor Gericht und es wird über die Köpfe der Eltern entschieden.


    Wenn man 70km wegzieht muss man doch drüber nachgedacht haben das es Probleme mit dem Umgang gibt. Alleine die Fahrtzeit muss irgendwie eingekalkuliert worden sein.
    Irgendwie gibt es da eine Lösung.

  • Dass diese Rechtssprechung Deinem Rechtsempfinden nicht entspricht und Dich dazu verleitet, ein bisschen polemisch zu werden wenn jemand auf die Rechtsprechung hinweist, ist ja nun offensichtlich.

    Verstehst du das in dem Zusammenhang, was bisher in dieser Diskussion zum Thema gesagt wurde? Vielleicht stehe ich nur auf dem Schlauch.. Letztlich kann ein Richter anordnen, dass UET und BET in der Wahrnehmung des Umgangs kollaborieren. Bist du, nach Lektüre der verlinkten Seiten auch der Meinung? Diesen Sachverhalt durch Nachfragen herauszuarbeiten ist doch völlig legitim, oder?


    Das hat doch nichts mit Polemik zu tun. Kritisch hinterfragen wäre ein unmissverständlicherer Ausdruck der mich nicht als Unruhestifter versucht zu diskreditieren. Aber gut, jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten.

    Es sind sogar einige Urteile enthalten, in denen ausnahmsweise der betreuende Elternteil verpflichtet wurde, sich an dieser Hol- und Bringpflicht zu beteiligen.

    Na was denn nun, polemisiere ich hier wenn ich frage, warum man nicht mal hinterfragen darf, warum die Dinge so und so sind und nicht anders? Du kritisierst mich, sagst aber dann auch das gleiche..
    Die Rechtsprechung tut es ja auch. Kommt letzten Endes doch immer auf die individuelle Situation einer jeden Familie an. Im Familienrecht ist das dann doch nicht so einfach wie im Verkehrsrecht..

    Man kann sich ja nun die Frage stellen, ob Beiträge wie die Deinen nun das persönliche Bedürfnis nach moralischen Keulen und Polemik befriedigen oder ob sie den Themenstrang tatsächlich bereichern.

    OT..


    Du bist ja nicht so für Grundsatzdiskussionen. Aber dennoch möchte ich anfügen dürfen, dass es mir die Sicht auf die Dinge vereinfacht, wenn ich auch mal von oben drauf gucke und mir mal überlege, wie es anderen in meinem direkten Umfeld mit meinem Verhalten geht. Und kritische Fragen bringe hier und da doch mal einen Denkanstoß in unbekannte Richtungen..

  • Hallo Canchero,


    Du kritisierst mich, sagst aber dann auch das gleiche..
    Die Rechtsprechung tut es ja auch. Kommt letzten Endes doch immer auf die individuelle Situation einer jeden Familie an.


    Ganz sicher nicht.
    Man sollte die Urteile dann vielleicht doch einer genaueren Betrachtung unterziehen und dem Wort Ausnahme mehr Gewicht verleihen.
    *edit* und auch in Augenschein nehmen, unter welchen Bedingungen derartige Ausnahmen gemacht werden in der Rechtssprechung und unter welchen nun einmal nicht.


    Wenn man 70km wegzieht muss man doch drüber nachgedacht haben das es Probleme mit dem Umgang gibt. Alleine die Fahrtzeit muss irgendwie eingekalkuliert worden sein.
    Irgendwie gibt es da eine Lösung.


    Hallo Sarek,


    das ist richtig und es gab hier im Themenstrang ja auch einige Vorschläge und Diskussionsgrundlagen, die man dann nutzen könnte, falls Kompromissbereitschaft bestünde.
    Das Kind einfach einzubehalten (bzw. es anzukündigen) um die Mutter zur Abholung zu zwingen ist aber ganz sicher nicht die Lösung.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Zitat von »Canchero«
    Du kritisierst mich, sagst aber dann auch das gleiche..
    Die Rechtsprechung tut es ja auch. Kommt letzten Endes doch immer auf die individuelle Situation einer jeden Familie an.



    Ganz sicher nicht.
    Man sollte die Urteile dann vielleicht doch einer genaueren Betrachtung unterziehen und dem Wort Ausnahme mehr Gewicht verleihen.

    Entschuldige, aber das wird mir jetzt zu blöd. Das ist nicht böse gemeint oder soll dich schlecht machen. Ganz im Gegenteil. Nur glaube ich, dass dir meine Art, die Dinge anzusprechen, nicht gefällt.



    Fakt ist nun mal, dass der Vater zwei Jahre lang eine Situation geduldet hat, die er nun nicht mehr für tragbar hält und sie gerne ändern möchte. Über die Art und Weise müssen wir nicht diskutieren, ich denke da sind wir uns einig, dass das so nicht geht.


    Aber mit Worten wie "Polemik" um sich zu werfen, bringt hier gar nichts. Beide Eltern sind verantwortlich, den Umgang wahrzunehmen, zu ermöglichen und zu gestalten und aktiv an einer Verbesserung mitzuwirken.


    FrauRaussteiger. Ich sage doch nichts weiter, als dass die Mutter dem Vater doch mal entgegenkommen könnte. Wir haben jetzt alle gelesen, dass das durchaus auch mal (AUSNAHMSWEISE) angeordnet werden kann. Es kann doch eine Umgangsregelung getroffen werden, in der alle Beteiligten ihre Wünsche und Nöte äußern können und dann gemeinsam eine Lösung gefunden wird. Voraussetzung hierfür natürlich die Bereitschaft, dem anderen entgegen zu kommen und sich nicht stupide auf deutsche Rechtsprechung zu berufen. In der gibt es nämlich Ausnahmen, wie wir jetzt auch alle wissen.


    Der Vorwurf der Dikredierung wurde hier gelöscht. Dies ist nicht erwünscht und überschreitet das persönliche Maß! LG Tinchen :Hm[size=10]

  • An alle hier:


    Bitte nicht gegenseitig die Postings in Form und Ausdruck in Frage stellen und kritisieren, sondern inhaltlich weiterhelfende Beiträge verfassen. Das könnt ihr alle!


    LG Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • das ist richtig und es gab hier im Themenstrang ja auch einige Vorschläge und Diskussionsgrundlagen, die man dann nutzen könnte, falls Kompromissbereitschaft bestünde.
    Das Kind einfach einzubehalten (bzw. es anzukündigen) um die Mutter zur Abholung zu zwingen ist aber ganz sicher nicht die Lösung.


    Beide Parteien haben oder werden sich falsch verhalten.


    Der richtige Weg des UET wäre in den Fall gewesen von dem Anwalt ein wohl formuliertes Schreiben aufzusetzen. Vorher den BET darüber in Kenntnis setzen. Wenn dann die Forderung nicht erfüllt werden ein Gericht zu bemühen. Das ganze am besten so das Kind wenig davon mitbekommt.


    Fakt ist nun mal, dass der Vater zwei Jahre lang eine Situation geduldet hat, die er nun nicht mehr für tragbar hält und sie gerne ändern möchte. Über die Art und Weise müssen wir nicht diskutieren, ich denke da sind wir uns einig, dass das so nicht geht.

    Es gibt wenig gute Wege in dieser Situation. Sorry wenn ich sehe wie TS auf die Palme geht denke ich das der KV weiß das es Stress gibt und dann eben direkt mit der Brechstange kommt. Aber ich kann mich ja auch irren.


    Nur so Ratschläge wie "Du musst gar nichts!" "Ruf die Polizei.." nützen gar nichts die schaden nur.

  • Hallo,



    ich kann Ihnen eine Sorge nehmen:
    Der KV darf das kInd nicht einbehalten. Wie hier schon ganz richtig erklärt wurde ist der Aufenthalt des Kindes eine grundsätzliche Entscheidung, welche bei gemeinsamer Sorge kein Elternteil ohne den anderen Entscheiden darf. Wenn das Kind also bisher bei Ihnen war, so muss er das Kind auch wieder zurück bringen. Ansonsten haben Sie einen Herausgabeanspruch nach § 1632 BGB.


    Auch richtigerweise wurde hier schon auf das Thema der Umgangskosten hingewiesen:
    Der Umgangsberechtigte muss für die Fahrt-, Übernachtungs und Verpflegungskosten aufkommen. BGH FamRZ 1995, 215, OLG Hamm FamRZ 2004, 560.


    Nur wenn durch die wegen eines Umzugs entstandenen extremen Kosten eine Undurchführbarkeit des Umgangs droht könnte es sein, dass Sie einen Teil der Kosten zu tragen hätten. Wir reden da von Umzügen nach Litauen, Brasilien o.ä. :-)

    Sollte der Vater das Kind einbehalten müssen Sie unbedingt und schnell gerichtlich vorgehen. Suchen Sie sich unbedingt einen Familienrechtler, der von Kinschaftsrecht etwas versteht.


    MfG

    RA Bergmann

  • Der hier zitierte § 1632 macht die eigentliche Problemstellung deutlich. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann der Vater hier Tatsachen schaffen, wenn er das überhaupt will - und ohne dass die Kavallerie losreitet ... Denn es greift der jetzt hervorgehobene Teil, also Punkt 3:


    § 1632 Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege
    (1) Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält.
    (2) Die Personensorge umfasst ferner das Recht, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen.
    (3) Über Streitigkeiten, die eine Angelegenheit nach Absatz 1 oder 2 betreffen, entscheidet das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils.
    (4) Lebt das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege und wollen die Eltern das Kind von der Pflegeperson wegnehmen, so kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen, dass das Kind bei der Pflegeperson verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde.


    Bedeutet: Die Mutter bekommt das Kind eben nicht von Polizei oder irgendwem aus der Wohnung des Ex gezerrt. Sie muss erst klagen vor dem Familiengericht, ggfls. ein Eilverfahren anstreben. - Das ist nun nicht die prickelnde Lösung.


    Und natürlich gibt es die OLG-Entscheide über die Fahrtkosten. Doch ob das OLG-Urteil im Einzelfall zutrifft, ist jedenfalls so umstritten bzw. prüfungswürdig, dass die Amtsgerichte regelmäßig solche Klagen bei Bedarf und Antrag auf Verfahrenskostenhilfe laufen lassen, weil eine gewisse Chance auf Erfolg besteht. In der Praxis laufen Amtsgerichtsentscheidungen - vor allem die gern gemachten Vergleiche - in die eine wie die andere Richtung. Vors OLG zieht dann natürlich selten jemand, weil es einfach zu teuer ist und man die Kids von dem Geld drei Jahre mit dem Taxi transportieren könnte ...


    Hier also ein Ergebnis zu suchen, das bei Einbehaltung oder Nichtabholung die gerichtliche Auseinandersetzung sucht, leert nicht nur das Portemonnaie der Eltern/des Antragstellers - hier der Mutter -, sondern führt nicht zur erwünschten kurzfristigen Lösung (Kind bliebe dann bis zu einem - ersten? - Gerichtsentscheid beim Vater).


    Darum muss in so einer verfahrenen Situation vielleicht erst eine vorläufige pragmatische Lösung gefunden werden. Da hoffe ich, die Mutter hat das Kind abgeholt, wenn nicht der Vater hier bereits Kompromissbereitschaft gezeigt hat und gefahren ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was ich nicht verstehe... hier wird ständig auf den 70 km und der Zeit des UET, den dieser für die Fahrten aufwendet, rumgeritten... wer fragt eigentlich nach den Kilometern, die ein BET mit dem Kind zusammen zurücklegt, die Zeit die ein BET investiert. Ich nehme jetzt mich selbst als Beispiel: ich mache sonst ja alles mit dem Kind, Arzttermine, Therapietermine (da fahr ich hin und sitz dann ne Dreiviertelstunden rum bis das Kind fertig ist), Kindergeburtstage, Elternabende - teilweise brauche ich dazu einen Babysitter für Geld, teilweise unterstützt die Familie. Da kräht wirklich kein Hahn nach, und der Unterhalt geht für Klamotten etc. drauf, da erzähle mir bitte keiner, der BET schwelge im Luxus auf Kosten des UET.


    Wenn es einen guten Grund gäbe, 70 km weit weg zu ziehen (z.B. Job oder bessere Betreuungsmöglichkeiten), wäre mir das sowas von egal, wie der UET die Fahrerei hinkriegt, vor allem wenn er den Umzug sogar genehmigen würde. Und unser UET hat auch einen Firmenwagen und muss keinerlei Fahrtenbuch etc. führen. Bekommt stattdessen Steuer und Versicherung bezahlt, zweimal im Jahr Reifen, die Inspektion, das Benzin, die Reparaturen, gegen einen lächerlichen Abrechnungsbetrag auf seiner Gehaltsabrechnung - wohingegen ich mein Auto selbst finanziere UND damit ja sämtliche Fahrten wie oben beschrieben absolviere.


    Zum Glück stellt sich bei uns das Problem nicht so dar, wir haben ein gutes Verhältnis und Sohnis Vater käme wohl gar nicht auf so blöde Ideen. Vor allem nicht, auf dem Rücken des Kindes (warum kommt Mama nicht mich abholen und warum kannst Du, Papa, mich nicht so wie schon immer zu ihr nachhause bringen?) in erpresserischer Manier seinen Kopf durchsetzen zu wollen.


    UND: ich liebe mein Kind und mache deswegen alle oben beschriebenen Dinge, in der Regel ohne mich zu beklagen - nur hier wollte ich mal das Gegengewicht aufzeigen.


    So, jetzt dürft Ihr wieder loslegen...


    Stern