"Kindesentzug?!"

  • Hallo!


    Ich habe ein Problem....


    Der Vater meines sohnes droht mir das Kind morgen nicht wieder zubringen!


    Weil er der Meinung ist das ich ihn jetzt holen müsste! Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungrecht!


    Der Umgang hat bis jetzt immer super perfekt geklappt, und wir haben uns auch immer gut verstanden.


    Nun hält er sich seit Monaten dran das ich unseren sohn auch bringen müsste, wenn er ja Krank wär oder so ist das ausnahmsweise ja bestimmt kein Problem....
    Missgeschicke passiern!


    Er stellt sich aber für 70 km und noch nicht mal eine stunde fahrt an!


    Sein Anwalt hat ihm auch gesagt das, es meine Pflicht wär den Futz abzuholen weil ich ja weg gezogen bin! 70 km!!!!!
    Ich haben dem KV auch gesagt, dass wenn er in Geldnot ist, er sich bei offiziellen stellen melden kann....



    Was kann ich tun wenn er mir das Kind morgen nicht zurück bringt?
    Ich habe keinen Führerschein, und auch gerade erst eine neue Stelle angefangen...
    Gruß Saskia

    :rainbow: :rainbow: :rainbow:

    Einmal editiert, zuletzt von Saskia1985 ()

  • Bei Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
    Besteht euer Streit seit deinem Umzug oder hat Dein Ex dem Umzug des Kindes zugestimmt? Die Forderung des Anwalts, dass du Fahrtkosten zu tragen hast durch die Schaffung der Entfernung, ist leider nicht völlig abwegig, sondern oft üblich.


    Und wenn der Ex das Kind nur nicht bringt, muss das nicht mal Kindesentzug sein. Sondern du hast das Kind einfach nicht geholt, wird der Anwalt sagen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Streit besteht seit er eine neue hat ( 4Wochen) und es hat fast 2 jahre geklapp! Und ich habe bis jetzt weder einen Brief vom Anwalt noch sonst was.... Ist alles nur sein gerede... Und nach 2 jahren stell er aufeinmal fest das er Fahrtkosten hat?!? Er holt ihn übrigends mit dem Firmenwagen ab..... Und ich bin nicht ins Ausland gezogen! Oder 400 km weit weg! Wir reden von 70 km!

  • Nö das sehe ich anders.


    Wenn er das Kind nicht bringt dann deutliche Ansage du gehst zur Polizei.
    Es ist natürlich dein Recht wegzuziehen ( gerade da neue Arbeitsstelle etc. ) . Ihr habt die gleichen Rechte und Pflichten .
    Es steht ihm frei in deine Nähe zu ziehen.Aber das Kind hin und her zu Karren das kann nicht deine Pflicht sein.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • "Liebe Polizei. Der Ex will das Kind nicht bringen, ich will es nicht holen." Da werden die Grünen sofort ein Streifenwagentaxi schicken ...
    Wenn du Glück und Kind Pech hast, holen die das Kind auf die Wache am Wohnort Ex und du darfst das Kind dann holen.


    Wenn du Pech hast, schaltet die Polizei das Jugendamt ein und das überlegt, ob hier die Eltern in der Lage sind, das Sorgerecht auszuüben oder ob das Kind in Obhut genommen werden sollte ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ahhhh also, muss ich jetzt Panik haben das ich mein Kind nie wieder sehe weil der Pfosten sich nicht an die Umgangrecht vereinbarung hält?


    na, jetzt bin ich beruhigt!


    Also, muss ich mich der Erpressung fügen? Und er kommt ungestraft davon?

  • Warum? Ihr habt beide das ABR.


    Damit könnt ihr theoretisch auch beide bestimmen wo das Kind lebt.


    Und wenn du die Entfernung geschaffen hast, was ist denn dann daran so abwegig, dass du dich an den dadurch gestiegenen Umgangskosten beteiligst? Wo ist denn das Problem ,wenn ihr für die Zukunft vereinbart, dass der eine bringt, der andere holt?


    Stell dir vor, das Kind würde zukünftig beim KV leben. Wärst du dann nicht auch froh nicht alle Fahrtksoten alleine aufbringen zu müssen (was dann aber so wäre, da du ja weggezogen bist).


    Du musst keine Panik haben, und der KV ist sicher auch kein Pfosten (immerhin hast DU ihn dir als Vater eures Kindes ausgesucht). Wenn er sich nicht an die Umgangsregelung hält, dannsteht es dir frei diese bei Gericht bestimmen zu lassen. Aber da kann dann sicher auch über die Kosten diskutiert werden und die Fahrtkosten dir teilweise bis ganz auferlegt werden ;-)


    Tina

  • Hi Saskia,


    der Vater ist nicht berechtigt (auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge) das Kind einzubehalten.


    Wesentliche Entscheidungen im Rahmen der elterlichen Sorge (und hierzu gehört am ehesten der Aufenthalt des Kindes) können nur gemeinsam oder über ein Gericht getroffen werden.


    Insofern handelt der Vater rechtswidrig. Solltest Du das Kind bist Montag nicht haben, rennst Du zur Rechtsantragsstelle des GErichts und stellst einen Herausnahmeantrag und parallel einen Antrag auf ABR.


    Der Kater :brille

  • Wenn er sich nicht an die Umgangsregelung hält, dannsteht es dir frei diese bei Gericht bestimmen zu lassen. Aber da kann dann sicher auch über die Kosten diskutiert werden und die Fahrtkosten dir teilweise bis ganz auferlegt werden ;-)


    Hallo rainbowfisch,


    das ist eine urbane Legende in Foren (aus einem solchen dürfte der Kindvater oder seine Lebensgefährtin wohl die "Anwaltsauskunft" erhalten haben).


    Deswegen einfach mal als Beispiel ein paar echte Urteile.
    http://www.unterhalt24.com/blo…-zahlt-die-umgangskosten/


    Wenn die Entfernung sehr groß (!) ist, kann also ab und zu so ungefähr 30 Euro weniger Kindesunterhalt bezahlt werden und dies auch nur dann wenn dadurch die Versorgung des Kindes nicht gefährdet ist.


    Hallo Saskia1985,


    es ist das Spiel mit der Angst, das der Kindsvater spielt.
    Da der Kindsvater selbst den Rechtsweg anspricht, solltest Du das selbst dann eben auch in Erwägung ziehen (und ihm das auch mitteilen).
    Das Amtsgericht wird hier behilflich sein.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Also, nochmal..... Ich kann ihn weder bringen noch holen! Es geht um 70 km!!!! Und nochmal, er holt ihn mit dem Firmenwagen....


    Er hat Fahrtkosten von ca. 50-60 euro im Monat!!!


    Und hat die fast 2 jahre davor auch nicht gemeckert!


    Bei entfernungen vonn 150km und weieter kann ich das ja nachvollziehen aber nicht bei 70 km!

  • Aber das Kind hin und her zu Karren das kann nicht deine Pflicht sein.

    Und wer hat diese Pflicht dem Vater auferlegt? Hat er das zwei Jahre lang freiwillig auf sich genommen?? Geht die Fahrtzeit von seiner Zeit mit dem Kind ab?

    "Liebe Polizei. Der Ex will das Kind nicht bringen, ich will es nicht holen."

    Mehr fällt mir zu diesem Blödsinn auch nicht ein..

    weil der Pfosten sich nicht an die Umgangrecht vereinbarung hält?

    Habt ihr das echt rechtsverbindlich vereinbart? Oder hat er es, wie schon gesagt, zwei Jahre lang freiwillig auf sich genommen?

    Aber da kann dann sicher auch über die Kosten diskutiert werden und die Fahrtkosten dir teilweise bis ganz auferlegt werden

    Manche merkens erst, wenns wehtut..

    Wesentliche Entscheidungen im Rahmen der elterlichen Sorge (und hierzu gehört am ehesten der Aufenthalt des Kindes) können nur gemeinsam oder über ein Gericht getroffen werden.


    Insofern handelt der Vater rechtswidrig. Solltest Du das Kind bist Montag nicht haben, rennst Du zur Rechtsantragsstelle des GErichts und stellst einen Herausnahmeantrag und parallel einen Antrag auf ABR.

    Würde die Mutter es abholen, würde er es doch herausgeben, oder habe ich da was überlesen?


    Manchmal braucht es jemanden (next) die einem zeigt, wie gut man eigentlich war und wie wenig man dafür bekommen hat :kopf


    Weiß nicht, ob Öl ins Feuer gießen die richtige Option ist, oder mal Klartext über das Problem des Hin- und Herkarrens zu reden. Ich wünsche es dem Kind.

  • Es gibt eine Hol- und Bringpflicht!


    Ich würde dem Vater beim nächsten mal das Kind erst aushändigen, sollte er erklären, er bringt das Kind!


    Außerdem kann man solche Konflikte außerhalb des Umganges klären.


    Öl wird ja wohl eher vom Vater ins Feuer gekippt.


    :brille

  • Hi,
    mach den KV deutlich, dass er nach der bisherigen Absprache das Kind bringen möchte.
    Diese Mail koppierst Du und schickst die jetzt schon Deinem SB beim JA.
    Danach (sollte er bis Morgen nicht reagiert haben) setzt Du nochmals eine Stundenfrist (z.b bis Sonntagnachmittag 17.00 Uhr)
    Dann (wenn nichts geschieht) machst Du Anzeige, informierst das JA schrftl. nochmals und lässt Deinen RAI,n einen Antrag auf "Klärung des Umganges" stellen.


    Es wird evtl. folgend sein:
    JA wird versuchen, ab Montag den KV zu erreichen und deutlich aufzuklären.
    Meist fruchtet das, wenn er nicht schon vorher einsichtig wird.
    Wird er nicht einsichtig, holst Du mit JA und Polizei das Kind ab.
    Dann würde ich den Umgang einstellen, bis das Gericht eine eindeutig verfasste Umgangsregelung aufgestellt hat und evtl. ein Ordnungsgeld veranschlagt bei Fehlverhalten.


    @TS:
    Ganz, ganz schlimme Situation, ich hatte das vor 2 Jahren.
    Wichtig:
    Ruhe bewahren und NICHT!!!!!!!!!!!! reagieren sondern durchdacht agieren.
    :tuschel:knuddel

  • Der Vater meines sohnes droht mir das Kind morgen nicht wieder zubringen!
    ....
    Der Umgang hat bis jetzt immer super perfekt geklappt, und wir haben uns auch immer gut verstanden.


    Wie wäre es, ihr sprecht direkt per Telefon miteinander? Du erklärst den KV r u h i g, dass es Dir nicht möglich ist, das Kind zu holen weil... und bittest ihn erneut, das Kind zu bringen?
    Und schlägst ihm vor, bei einem baldigen Gespräch (evtl. mit Beteiligung eines Dritten) dieses Thema zu besprechen, und wie er sich das vorstellt zukünftig?
    Bisher hattet ihr doch eine gute Gesprächsbasis, die erhoffst du dir weiterhin, du willst um des Kindes Willen ein friedliches Miteinander... Der Gerichstweg ist immer ein schlechter!

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Jepp, blöde Machtspielchen, von Euch beiden wohlgemerkt.


    Es ist nicht in Ordnung, dass er das nicht vorher geklärt hat und Dich nun so in Zugzwang bringt. An Deiner Stelle würde ich ihm Deine Notlage erklären und ihn bitten, Euren Sohn nach Hause zu bringen mit der Zusicherung, dass Ihr über das Problem sprecht und Du ihm da entgegen kommen wirst.


    Recht hin oder her, Du bist weggezogen und wie Du siehst, sind 70 km eben doch eine Strecke.


    Übrigens ist es nicht richtig, wie hier jemand schrieb, dass man nach Belieben hinziehen kann, wohin man will, wenn man GSR hat. Der UET muss einverstanden sein.


    Polizei und Gericht würde ich aus dem Spiel lassen, so lange wie möglich. Das eskaliert und führt zu noch schlechteren Bedingungen ... für Euren Sohn!


    Übrigens geht es hier nicht darum, dass einer davon kommt und nicht um Bestrafen, es geht darum eine gangbare Lösung zu finden ... für Euren Sohn!

  • Geht die Fahrtzeit von seiner Zeit mit dem Kind ab?


    Würde die Mutter es abholen, würde er es doch herausgeben, oder habe ich da was überlesen?


    Die Mutter hat kein Auto. Bei 70 KM mit dem Zug und Bus und Bahn hätte der KV weniger Zeit mit dem Kind.
    Der gesunde Menschenverstand sagt: Die Autofahrt ist einfacher, als die Fahrt mit Zug und Bus und Bahn.

  • Spinn ich mal hier rum:
    Morgen ist Sonntag und Montagmorgen geht die Arbeitswoche wieder los.
    Ich frage mich, was der KV macht, wenn das Kind von der KM nicht geholt werden kann?
    Bringt er es in die Kita, lässt er das Kind evtl. von seiner neuen Freundin betreuen?
    Ist doch alles Schwachschmack!
    Es gibt doch eine deutliche Umgangsklärung, oder nicht?
    Canchero:
    Komisch, dass dem KV erst bewußt wird, was für Hürden er durch den Umgang hat, seit er neu liiert ist...........................
    Wohlbemerkt: Es geht nicht um ne Puppe, es geht hier um ein Kind mit Gefühlen, Ängsten, Träumen, dessen Sicherheitsgefühl jetzt sicher durchwirbelt wird und das find ich zum Speien!

  • Der gesunde Menschenverstand sagt

    ... in diesem Falle erst mal nicht so viel, hier sprechen Elternprobleme.


    Simbaby: Das Kind ist in diesem Fall nur Mittel zum Zweck. Wie schon erwähnt: unbedingt freundlich und zielführend miteinander drüber reden. Wir alle haben Rechte. Die Pflichten vergessen wir hierüber aber leider oft. Und das ist es, Bedingungen zu schaffen, die dem Kind dienen, oder?


    Das wir hier nicht über eine Puppe reden, weiß ich selber.