Warnwesten seit 1. Juli 2014 Pflicht

  • Denn eine Tragepflicht besteht in Deutschland nicht, jeder Autofahrer muss die Warnweste lediglich vorweisen können.


    Das ist ja mal wieder ein richtig sinnvolles Gesetz... [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/konfus/c070.gif]

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Hatte für mich eh eine im Auto und für die Kurze eine gekauft.Jetzt habe ich mitbekommen,dass sie auch eine zum Schulstart bekommen-so bleibt eine im Auto für sie und eine für den Schulweg :thumbsup:

  • Dann bring doch bitte mal eine Quelle dafür, dass die EN 471 nicht den Vorschriften genügen.



    Ist si ja auch, das Problem ist die richtige Bennenung...


    Bis Oktober 2013 nach der EN 471 klassifiziert. Seit Juni 2013 ist die neue EN ISO 20471 gültig, die bisherige EN 471 haz die Konformität nach der PSA-Richtlinie 89/686/EWG.



    Wichtig ist einfach nur das



    EN ISO 20 471



    draufsteht, nur EN 471, lässt nicht klar erkennen wie alt die Warnkleindung ist.

  • Naja, nach den Informationen meines Autoverkäufers bin ich berechtigt mit einer E471 mein neues Fahrzeug in gut 14 Tagen in Empfang zu nehmen...


    Ich bleibe gespannt, ob sie mir den Wagen aushändigen... :brille

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)


    § 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste
    (1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.



    Übergangsfristen.....hat jede Norm, die wollte ich eigentlich nicht herbeiziehen.



    Macht ihr mal......viel Spass mit euren alten Dingern wenn es ins Ausland geht, daru ging es in meinem ersten Post, ich bin raus. :winken:

  • Ich fahr sogar in der dunklen Jahreszeit mit den Dingern Fahrrad, mochte ja nicht aufgespießt werden auf dem Heimweg von den Pferdis und ihrer Abendfütterung.


    Ok, Idefixx :thanks: für den Hinweis. Nicht dass Mum Ärger kriegt, Krümelkacker sind überall...

  • Falls ich irgendwann wieder an eine Unfallstelle komme, was Gott verhüten möge, werde ich mit Sicherheit nicht zuerst diese Weste anziehen! Muß ich laut Gesetz ja wohl auch nicht, aber dabeihaben schon. Was für ein Krampf.

  • si_lence: Viel Spaß dabei dann als Helfer im Dunkeln/Nebel über den Haufen gefahren zu werden... :dribbel Ich finds belustigend/erschreckend dass die ältere Generation sich für unverwundbar hält. Was ist da dabei ein Griff, Weste im Gehen um, los... Auf der Baustelle hab ich ooch nen Helm auf...


    Ich weiss warum es die Westenmitführpflicht gibt. Es wurden einfach zuviele Unfallhelfer übern Haufen gebrettert. Fakt ist mit Neonweste wirst du eher gesehen als ohne...jede Sek eher zum bremsen wird gebraucht...


    Eine Anziehpflicht wäre besser tatsache...

  • si_lence: Viel Spaß dabei dann als Helfer im Dunkeln/Nebel über den Haufen gefahren zu werden... :dribbel Ich finds belustigend/erschreckend dass die ältere Generation sich für unverwundbar hält. Was ist da dabei ein Griff, Weste im Gehen um, los... Auf der Baustelle hab ich ooch nen Helm auf...


    Ich weiss warum es die Westenmitführpflicht gibt. Es wurden einfach zuviele Unfallhelfer übern Haufen gebrettert. Fakt ist mit Neonweste wirst du eher gesehen als ohne...jede Sek eher zum bremsen wird gebraucht...


    Eine Anziehpflicht wäre besser tatsache...


    Ja ja, du hast natürlich völlig recht. :-)

  • Eigenschutz geht vor. Nützt dem Verletzen nix wenn der Helfer auch verletzt wird. Die Reihenfolge wäre 112 rufen, Weste, Lage checken, Unfallstelle sichern Warndreieck aufstellen und dann erst zum Verletzten. Ist man zu mehren kann mans aufteilen.


    Jut, dass ich immer ADAC Hefte lese. :sonne

  • Eigenschutz geht vor. Nützt dem Verletzen nix wenn der Helfer auch verletzt wird. Die Reihenfolge wäre 112 rufen, Weste, Lage checken, Unfallstelle sichern Warndreieck aufstellen und dann erst zum Verletzten. Ist man zu mehren kann mans aufteilen.

    :hae: und was sagst du auf der Leitstelle über den Verletzten (oder die Verletzten) wenn du dir vorher noch kein Bild gemacht hast? - Also ich hab das anders gelernt .... :frag

    Jut, dass ich immer ADAC Hefte lese.

    Vielleicht Erste-Hilfe-Kurs-Auffrischung?

  • Zitat von »hekate1979«




    dass sie auch eine zum Schulstart bekommen

    Entsprechen die der geforderten Norm? Meine Kurze hat zum Schulanfang vor drei Jahren auch so eine bekommen. Dann haben wir noch eine Weste von der Bahn bekommen, als die Große mit der Klasse dort war. Woher weiß ich, ob die Westen der Norm entsprechen?


    Also die meisten Kinder Westen entsprechen der Norm EN 1150.... Steht normalerweise auf dem Etikett....

  • Habe gerade mal meine orangenen Warnwesten gecheckt...... Auf denen steht überall die EN 471 drauf.


    FRAGE: Darf ich die jetzt noch verwenden?????????.........

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach