Aufenthaltsbestimmungsverfahren

  • Hallo Zusammen. Ich habe eine 6 3/4 jährige Tochter, lebe seit 6 Jahren getrennt von der KM und wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich habe die Kindsmutter verlassen, jedoch nicht mein Kind im Stich gelassen. Ohne Zwang habe ich seit dem Zeitpunkt der Trennung eine eigene Wohnung mit eigenem Kinderzimmer für unsere Tochter eingerichtet, habe ohne Zwang oder richterliche Anordnung den pflichtgemäßen Unterhalt an die KM gezahlt und habe meine Tochter im Wechsel mit der KM in den letzten Jahren versorgt und betreut. Bisher leben sowohl ich als auch die KM in einer Großstadt in Sachsen-Anhalt. Eine regelmäßige Betreuung unserer Tochter war sowohl durch die KM als auch durch mich immer sehr einfach möglich, da wir nach der Trennung in derselben Stadt lebten. Vor einem Jahr lernte die KM ihren neuen Lebenspartner kennen und alles EINFACHE wurde schwierig. Die KM entschied sich im Jahr 2012 zum Kauf eines Reihenhauses in dieser Stadt. Mit viel Geld und Mühe wurde so ein neues Zuhause für die KM und unsere Tochter geschaffen. An diesen Lebensmittelpunkt, dass neue Haus der KM, angelehnt, habe auch ich meinen neuen Lebensmittelpunkt gesucht und ebenfalls ausschließlich in dieser Großstadt nach Wohneigentum gesucht, um immer in der Nähe unserer Tochter wohnen zu können. Glücklicherweise gelang mir dieses Kunststück und ich konnte in dieser Stadt ein Haus kaufen, darin glücklich werden und immer noch in der Nähe meiner Tochter leben und somit weiterhin allumfänglich sie versorgen und betreuen. Leider hat sich dieses EINFACHE soweit verändert, das durch die KM an den bisherigen Umgangsregelungen seit Sommer 2013 massiv gerüttelt wurde. Vor 2013 wurde der Umgang immer Monatsweise vorausgeplant, da ich damals noch im Schichtdienst tätig war. Seit dem Sommer 2013 waren diese Absprachen nicht mehr möglich und die gesamte, bis dahin gut funktionierende elterliche Kommunikation wurde zusehends (durch außen-neuer Freund der KM?) erschwert. Um diese mangelhafte Kommunikation zu verbessern und möglichen Schaden dadurch von unserer Tochter fernzuhalten, schlug ich der KM eine Mediation vor, bei der die gemeinsame Elternsprache wiedergefunden werden sollte und unbewältigte Probleme geklärt werden sollten. Leider kam es nie zu einer Mediation. Kompromissbereit willigte ich einer Eltern- und Erziehungsberatung bei der AWO (Arbeiterwohlfahrt) zu. Hierbei wurde ausschließlich in den Sitzungen die zukünftige Umgangszeitenregelung durch die KM thematisiert. Im Ergebnis dieser Termine wurden im Dezember 2013 die Termine durch die KM einseitig für beendet erklärt und mir wurde mit den Worten:" Wenn du etwas anderes willst, musst du dir das auf einem anderen Wege holen..." eine starre und mit dem Schichtdienst kaum zu vereinbarenden Festlegung überreicht. Zum Wohle unserer Tochter habe ich mich an diese Festlegung seit Dezember 2013 gehalten. Unsere Tochter wird dieses Jahr nun eingeschult und die KM und ich haben uns gemäß dem Wohnortprinzip für die Einschulung in die Grundschule am Wohnort der KM entschieden. Dies passierte im Jahr 2013 und auch entschieden wir, die KM und ich noch gemeinsam. Mit der Aussicht auf eine weitere Reduzierung der Umgangszeiten meiner Tochter bei mir, hervorgerufen durch die KM und die anstehende Einschulung, habe ich im März 2014 ein Familiengericht beauftragt, sich mit meinem Wunsch, einer Wechselbetreuung für meine Tochter, zu befassen. Seit März bzw. April 2014 ist die ohnehin sehr schlechte Kommunikation zur KM komplett zum erliegen gekommen. Pikanterweise kommt nun der Wunsch der KM, nach einem erneuten Umzug in eine andere Stadt. Rechtlich benötigt sie nun meine Zustimmung zu diesem Umzug, bei dem unsere Tochter auch mit ihr umziehen soll. Damit verbunden ist auch ein Einschulungswechsel.Aus vielen Gründen habe ich diesem Umzug unserer Tochter meine Zustimmung verweigert, weil zu allererst meine Tochter nicht in diese kleine Gemeinde ziehen will (eigene Aussage meiner Tochter). Einschulungsvorbereitungen etc. liefen schon alle für die gemeinsam ausgewählte Grundschule. Nun erreichte mich heute ein Anhörungsbogen des zuständigen Familiengerichtes, welches durch die KM beauftragt wurde, dass ABR alleinig auf sie zu übertragen.Bisher hatten wir das gemeinsame Sorgerecht und das ABR war bisher nicht gerichtlich festgelegt. Ich würde mich freuen, wenn ihr mir über diese Möglichkeit eure Erfahrungen mit solchen Situationen, in der ich leider jetzt stecke, mitteilt.Wie lange sind denn in der Regel die Verfahren im ABR? Gibt es Erfahrungswerte, wohin in den meisten Fällen die Richter tendieren, wenn, wie in meinem Fall, die gemeinsame Tochter fast 7 Jahre alt ist und bisher eine ungestörte und liebevolle Erziehung sowohl bei mir als auch bei der KM erfahren durfte?Wie hoch wird hier die Eltern-Kind-Entfremdung gestellt?Vielleicht hat jemand ja die goldene Idee, wie ich aus dieser zerreibenden Situation für unsere Tochter wieder schadlos rauskomme, ohne meine Tochter zu verlieren. Natürlich habe ich einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragt, meine Rechte zu vertreten. Aber vielleicht helfen viele neue Ideen. Ich danke euch schon mal für die vielen Antworten Stephan

  • Wie weit weg wäre denn der kleine Ort in den die Km ziehen möchte vom derzeitigen Wohnort entfernt. Welche Gründe gibt sie für den Umzug an?


    Du arbeitest in Schichten, wirst also eine alleinige Betreuung nicht bewerkstelligen können. Natürlich sagt das Kind das es nicht in den neuen Ort ziehen möchte, weil du es so hören möchtest. Der Km wird sie das Gegenteil erklären, weil die es hören möchte. Wie ist der Umgang bis dato am Laufen? Gibt es die gängige Regelung alle 14 Tage etc?

  • Du arbeitest in Schichten, wirst also eine alleinige Betreuung nicht bewerkstelligen können

    Doch, das kann schon hinhauen, weiß ich aus eigener Erfahrung :-D (wenn das vielgerühmte soziale Netzwerk vorhanden ist und gut funktioniert)


    Darüberhinaus ist es meines Wissens nach ziemlich schwierig, durchzusetzen, dass das Kind ohne zwingende Gründe aus seinem Lebensmittelpunkt herausgerissen wird. So, wie tresomega den Fall hier schildert, würde ich denken, dass die Mutter nicht ohne Weiteres den Umzug der Kleinen erzwingen kann. Aber... ich bin nicht vom Fach, ich halte mich hier nur an Aussagen, die damals mir gegenüber von Jugendamt und Anwalt getroffen wurden.

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Fragen des Umgangs, Aufenthaltsbestimmungsrechts und Sorgerechts unterliegen den Vorrangs- und Beschleunigungsgebot. Innerhalb von 4 Wochen sollen Richter die Eltern zu einem Anhörungstermin laden. Dabei sind Richter gehalten, auf eine gütliche Einigung der Eltern hinzuwirken.


    Falls es nicht zu einer gütlichen Einigung kommt, hängt es von den Umständen ab, wie schnell es geht. Das kann zwischen 2 Wochen und 9 oder mehr Monaten dauern, je nach Sachlage.


    - Ein Umzug noch vor der Einschulung wird leichter durchgehen als ein Umzug, der mit Schulwechsel verbunden ist.


    - Die Entfernung spielt eine Rolle. Ein Umzug von 30 Km wird wohl unproblematisch sein, ein Umzug von 700 Km wird das Gericht sich genauer ansehen. Dann kann der umziehende Elternteil auch verpflichtet werden, die Kosten für die Umgangskontakte zu übernehmen.


    - Es spielt eine Rolle, in welchem Umfang das Kind bisher bei dir war. War das Kind zu 50% bei dir, dann sind deine Chancen größer, einen Umzug des Kindes zu verhindern, als wenn es deutlich weniger war.


    - Den Äußerungen eines 7 jährigen Kindes zu einem Umzug wird nicht viel Gewicht zukommen.



    Deine Geschichte klingt wie die von zigtausenden anderen Vätern auch, die jedes Jahr nach einer Trennung von der Mutter der gemeinsamen Kinder schrittweise aus dem Alltag der Kinder herausgedrängt werden.

  • - Den Äußerungen eines 7 jährigen Kindes zu einem Umzug wird nicht viel Gewicht zukommen.


    Da wäre ich mir nicht so sicher - je nach Richter kann das auch anders sein.


    "Normalerweise" werden in vergleichbaren Situationen erst mal Fakten geschaffen - nach dem Umzug hat Mann dann die Freiheit zum Familiengericht zu gehen.
    Ich finde es ungewöhnlich das sie diesen Schritt vorab geht .....


    :strahlen

  • Deine Geschichte klingt wie die von zigtausenden anderen Vätern auch, die jedes Jahr nach einer Trennung von der Mutter der gemeinsamen Kinder schrittweise aus dem Alltag der Kinder herausgedrängt werden.


    Oder von Abermillionen betroffenen Vätern.





    Entschuldiung für meinen kleinen Einwurf

    :rolleyes2:

  • bei mir.


    Mein Noch Mann ist 600 km weit weg gegangen und wollte die Kinder mitnehmen. Auch beide im Schichtdienst.
    Das Verfahren ging schnell: von seinem Antrag bis Gericht ca. 4 Wochen.


    Die Kinder sind jetzt bei mir (7,5) wegen dem Erhalt der Kontinuität des sozialen Umfeldes. Das hat in deutschen Gerichten Prioriät bei gemeinsamen Sorgerecht und sonst keinen Auffälligkeiten. Sprich wenn der Verfahrensbeistand (Anwalt des Kindes) feststellt, dass beide Eltern gleich fähig sind die Kinder gross zu ziehen und die Kinder zu beiden Eltern den gleich guten Bezug haben.


    Natürl fragt das Gericht wie man sich das denn organisatorisch alleinerziehend alles vorstellt....gerade wegen des Schichtdienstes. Da muss natürlich ein Plan her, der Hand und Fuss hat.


    Trotzdem alles sehr kompliziert bei Wegzug über grössere Distanzen. Auch wegen dem Besuchsrecht in Kombi mit Schichtdienst und dann alles noch bei schlechter Kommunikation. Ein Albtraum. Ich steck auch noch mitten in 2.x Besuchszeiten auf 1 Jahr festzulegen. Denn ohne Kommunikation brauchst da mit einem Monat vorplanen nicht anfangen, dann wirst komplett irre. gerad wenn einer nicht orga kann bzw nur an sich dabei denkt.


    Bei weiteren Fragen....sehr gern.
    VG

  • Euch allen vorab schon mal vielen Dank für das Lesen meiner Geschichte.


    Mittlerweile bin ich nicht mehr im Schichtdienst tätig und habe einen normalen Regeldienst mit menschlichen Bürozeiten. Der Weg dahin war aber sehr langwierig und nicht ohne Stolpersteine.


    Die Entfernung zum neuen Wohnort soll ca.45 km und knapp ne Stunde Fahrzeit im Berufsverkehr betragen. Das voranging störende für mich stellt aber der Wechsel von einer Großstadt in eine SehrSehr kleine Kleinstadt und den dort gegebenen Möglichkeiten dar. Für alle Außerschulischen Aktivitäten muss meine Tochter doch wieder in die Großstadt...


    Hier besteht auch die Bindung für meine Tochter an soziale Bezugspunkte: Freunde, KiTa-Kids und Bekannte, Nachbarn etc etc..

  • aber der Wechsel von einer Großstadt in eine SehrSehr kleine Kleinstadt und den dort gegebenen Möglichkeiten dar.


    Vorsicht mit dieser Argumentation:
    Manch einer mag das vielleicht nicht als Nachteil sehen ... :strahlen



  • Deine Geschichte klingt wie die von zigtausenden anderen Vätern auch, die jedes Jahr nach einer Trennung von der Mutter der gemeinsamen Kinder schrittweise aus dem Alltag der Kinder herausgedrängt werden.

    :daumen


    Ja, der Klassiker. Als entsorgter KV störst Du halt das neue Familienglück.


    Ich kann Dir nur zur Eile raten.
    Je länger die KM Fakten schafft, d.h. je länger Deine Tochter (nahezu ausschließlich) bei ihr und dem installierten Ersatzpapa verbringt, desto schlechter Deine Chancen. Es kann (!) zu Deinem Vorteil ausgelegt werden, dass die KM ohne Not den Antrag auf ABR gestellt hat, da das bisherige Wechselmodell ja scheinbar reibungslos funktionierte.


    Ich wünsche Dir viel Glück, denn das wirst Du bei der immer noch recht mütterlastigen Rechtsprechung benötigen.


    Sayonara
    Musashi

    Edit: sry, mal wieder ASR und ABR verwechselt

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

    Einmal editiert, zuletzt von Musashi ()

  • Mal ganz abgesehen davon, dass es Geschmackssache ist, ob ein Kind besser in einer Stadt oder auf dem Dorf aufwächst... das Kind wird doch in dem Fall eines Umzugs ganz klar aus dem gewohnten Umfeld - also dem Lebensmittelpunkt - herausgeholt. Meines Wissens nach soll das doch, wenn möglich vermieden werden. Und hier ist es doch so, dass KM und KV sich quasi zu gleichen Teilen um das Kind gekümmert haben. Also sollte der KV hier doch eigentlich gute Karten haben, dass das Kind bei ihm bleiben kann. Oder liege ich da komplett falsch mit meiner Ansicht?

    Man sitzt insgesamt viel zu wenig am Meer...

  • Wechselmodell haben sie nicht, das versucht er einzuklagen, wie der Umgang vorher im einzelnen ablief lässt sich dem Text nicht wirklich ablesen.
    Lediglich das die km nicht mehr unbedingt seinen Schichtdienst ( der auch nicht mehr aktuell ist) berücksichtigt und es wohl eine Zeit gab, in der beide et flexibel ein sprangen wenn einer nicht konnte.


    Und wieso abr ohne not?
    Die km hat such doch völlig korrekt verhalten. Erst den KV informiert und um Zustimmung gebeten, nach dessen Ablehnung bleibt ihr ja nichts anderes als das abr zu beantragen.
    Anders kann sie mit dem Kind ja nicht umziehen.


    Ich persönlich halte zum Beispiel 45 km für den üblichen 14tägigen Umgang für zumutbar und Großstädte für Menschen jeglichen alters ungeeignet. Ist aber mein privatvergnügen, was ich so meine...


    Vor Gericht wird aber der Grund für den Umzug eine Rolle spielen. Und auch die Bindung des Kindes an das jeweilige et und ziehelternteil. Die Entfernungen wirds eher nicht soooo stark herausreißen, bis 30km hätte sie ja nicht mal fragen müssen.

  • für den üblichen 14tägigen Umgang für zumutbar


    Hand auf's Herz Mariachi:


    Fändest Du für Dich den üblichen 14-tägigen Umgang mit Deinen Kindern "zumutbar" ? :hae:



    :strahlen

  • das ist doch überhaupt nicht Thema - sondern der geplante umzug und ob und wie er eine handhabe dagegen hat.
    und da wird eben zb der grund für den umzug, wo die grössere Bindung des kindes liegt und ähnliches mehr gewicht haben als 45km Entfernung.
    die km hat genau das getan was hier im Forum in dem fall empfohlen wird: fragen und wenn Einigung nicht möglich bleibt nur der gang zum gericht.


    auf das mütter sind bööööse Spielchen lass ich mich sicher nicht ein.

  • ... wo die grössere Bindung des kindes liegt...


    Genau!
    Bis zum anderen Elternteil gar keine Bindung mehr vorliegt.
    Was ja meist das Ziel solcher Aktionen ist.


    Sayonara
    Musashi

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

  • Laut Jugendamt müsste ich bei bis zu 50km nichtmal fragen.
    Sollte sich der Ts evt mal informieren...

  • Laut Jugendamt müsste ich bei bis zu 50km nichtmal fragen.
    Sollte sich der Ts evt mal informieren...


    Das stimmt nicht. Aber die Sache ist die: Die 50km haben was mit den Umgangskosten zu tun. Bis zu dieser Entfernung kann man keine höheren Umgangskosten geltend machen. Aber pauschal sagen, bis 50km Entfernung darf der BET (das Kind natürlich) ohne Erlaubnis des UET wegziehen, ist quatsch. Bei geringen Entfernungen ist es natürlich schwerer Argumente zu haben, die gegen den Umzug sprechen, das stimmt schon (z.B. man zieht 3 Strassen weiter. Da wird ein UET keine Argumente haben, die dagegen sprechen).

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller