Guten Morgen,
ich möchte fragen, kennt sich jemand mit der Problematik aus?
Mein Sohn wechselt, nach den Sommerferien, von der Grundschule auf die Weiterführende Schule, meine Tochter wird eingeschult.
Bei den jeweiligen Anmeldungen gab es eine menge Formulare auszufüllen.
Für Schulbücher, Mittagessen, Nachmittagsbetreuung, Fahrkarten.
Ich habe Anträge mitbekommen wo diese Kosten, entweder bezuschusst oder ganz Übernommen werden können, je nach Bedarfsermittlung.
Also, das Bildungs-und Teilhabepaket.
In den Antragsformularen war anzugeben ob man von einer Stelle im Leistungsbezug wäre.
Bsp.: Wohngeld, ALGII, Familienzuschlag etc.
Ich habe weder Einkommen, noch Leistungsbezüge.
Das habe ich auch so in den Anträgen geschrieben.
Gestern rief mich dann die Sachbearbeiterin an, welche für die Förderung der Schulbücher zuständig ist, und teilte mir mit dass ich eine Ablehnung erhalten werde, da es Voraussetzung ist im Leistungsbezug zu sein,
um das Bildungs-und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen.
Weiterhin meinte sie, dass genauso mit der Mittagsverpflegung und den Fahrkarten verfahren wird.
Also auch da werde ich jeweils die Ablehnung des Antrags erhalten.
Einzig die Nachmittagsbetreuung meiner Tochter wird übernommen werden, da diese über das Jugendamt getragen, bzw. gefördert wird.
Jetzt weis ich vorerst nicht weiter.
Hat jemand Erfahrungen, ob man die anderen Kosten noch woanders geltend machen kann?
Da kommt jeden Monat ein ordentlicher Betrag auf mich zu :schiel