Kinderpass und seine Tücken

  • Hallo ihr Lieben :wink


    Wir fliegen ja in weniger als zwei Wochen nach Kreta. Ich freue mich schon so wie Bolle!!! :D


    Im Zuge dessen brauchten die Kinder natürlich einen Reisepass bzw. Kinderpass. Ich war letzte Woche auch bereits beim JA mir die Negativbescheinigung holen, dass ich das ASR habe.


    So, heute waren wir beim Bürgeramt. Man, war das voll! :ohnmacht: 3,5 Std. mit einem 7 Monate altem Baby und einen Fast-5-Jährigen dort zu warten, war echt kein Vergnügen. Zum Glück ist die Bibliothek im selben Haus. Bei 40 Personen vor uns, konnte ich ja in etwa abschätzen, dass wir die nächste Stunde nicht dran kommen werden.


    Als ich endlich überhaupt eine Wartenummer bekam, fragte mich der Mitarbeiter an der Rezeption noch, ob ich die Vollmacht vom KV (in meinem Fall ja eigentlich KVs, aber das kann der gute Mann ja nicht wissen) dabei habe. Ich verneinte und meinte, dass ich die Negativbescheinigung dabei habe. So weit, so gut. Erste Hürde geschafft.


    Endlich kamen wir dann dran. Ich legte der jetzigen Mitarbeiterin alle Unterlagen vor. Und war dann doch etwas verwirrt, als die die Negativbescheinigungen gar nicht sehen wollte. Sie meinte, dass brauche sie nicht. Der Vater wäre in der Beweispflicht, wenn gemeinsames Sorgerecht besteht. Also ER müsste IHR beweisen, dass das GSR besteht. Ich hätte also problemlos auch ohne Negativbescheinigung die Kinderpässe bekommen.


    Was ist denn das für eine Logik? Grundsätzlich kann es mir ja jetzt egal sein. Ich habe die Kinderpässe und fahre ja auch nur in den Urlaub.


    Aber so rein interessenhalber: Wer hat denn hier schon mal einen Kinderpass beantragt und welche Unterlagen musstet ihr dann vorlegen?


    Da kann ja theoretisch jede Mutter sich einfach aus dem Staub machen, selbst wenn dann GSR besteht. Wenn ich erst mal ausgereist bin, bin ich weg. Was sollte da ein Mann dann machen? Hilft ihm dann ja wenig, selbst wenn er nachweisen kann, dass er auch Sorgerecht hat...

  • Ich hätte also problemlos auch ohne Negativbescheinigung die Kinderpässe bekommen.


    das liegt wohl (an einer zumindest in NRW vor ein paar Jahren geänderten Rechtsauffassung, bzw. geänderten Ausführungsbestimmungen vor Ort) daran, dass inzwischen wohl automatisch davon ausgegangen wird, wenn Kind X Jahre bei einem ET gemeldet ist-


    (hatte wohl mit einer unsinnigen und überflüssigen Klageflut zu tun :brille )

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • :hae: Ich frage mal ganz dumm, ob man denn für Griechenland einen Pass braucht, oder ob der Personalausweis reicht. Wobei das Problem im Zweifel ja dasselbe wäre. Ich werde das frühestens nächstes Jahr ausprobieren, wenn Midis Perso abläuft. Der britische Pass gilt noch ein paar Jahre und kann dann von Vater oder Mutter problemlos uns ohne nähere Angaben beantragt werden. Nach englischer Auffassung ist Kind ja Brite und hat Anspruch auf den Pass. Wer beantragt ist egal. Hurra!


    Zurückgegeben kann die Staatsangehörigkeit frühestens bei Volljährigkeit und unter Nachweis geistiger Gesundheit. :lach Teuer ist das auch, die wollen über 500€ dafür haben, den Pass zurück zu nehmen.


    Gruß

  • Bei uns wird auch nur noch geschaut ob Kind und Elternteil mindestens 6 Monate "alleine" also ohne anderen ET an einer Adresse gemeldet sind.
    Kinderpaß kommt dann direkt aus dem Drucker - dauert im Bürgerbüro bestenfalls 10 Minuten.

  • Ich musste gar nichts mitbringen.
    Wenn das Kind ne zeitlang nur bei dir gemeldet ist fragt kein mensch, der Kv würde hingegen ohne meine unterschrift keinen pass bekommen, da das Kind nicht bei ihm wohnt.

  • Ihre Begründung war u.a., dass in den Geburtsurkunden kein Vater eingetragen ist.
    Aber zumindest beim Großen wäre mittlerweile ja ein Vater eingetragen. Ich müsste nur eine neue Geburtsurkunde beantragen, aber dazu war ich bisher zu faul (und habe auch keine Notwendigkeit gesegen).


    In meinem Fall ist es ja jetzt eh nur ein Urlaub und durch das ASR (und da sich beide Väter eh nicht wirklich kümmern), kann ich ja auch machen, was ich will.
    Aber ansonsten finde ich, hat das einen sehr faden Beigeschmack...


    Edit an Lena_1977: Na meine Kinder haben in ihrem Alter ja noch keinen Personalausweis. Also ich brauchte jetzt für den Urlaub eben ein Dokument, mit denen sie sich ausweisen können. Übrigens inkl. Größenangabe. Ich wette, bei meinem Kleinsten stimmt die Größe bei Reiseantritt schon nicht mehr :lgh

    Einmal editiert, zuletzt von Rose_Noreia ()

  • Bei uns war es genau andersherum.


    Als wir letztes Jahr einen Ausweis brauchten (Kind 12 Jahre), wurden alle Gerichtsurteile, die ich zum weitgehend alleinigen Sorgerecht und ABR dabei hatte, genauestens durchforstet, sie wollten auch das aktuellste Gerichtsurteil sehen, das nur das Umgangsrecht der Mutter betroffen hat. Bis dahin hatte ich mich schon gegen ein pauschales "Ohne Unterschrift der Mutter gibt es keinen Ausweis" zur Wehr setzen müssen.


    War auch in NRW.


    Mein persönlicher Eindruck zur Behördenpraxis: Sitzt eine Mutter im Amt, ist der Vater in der Beweispflicht, dass es GSR gibt. Sitzt ein Vater im Amt, ist er in der Beweispflicht, dass er alleiniges ABR hat, auch wenn das Kind seit Jahren bei ihm gemeldet ist.

  • Vielleicht hat das auch etwas mit dem Alter zu tun?


    Der Mitarbeiter an der Rezeption fragte nämlich noch, ob eines der Kinder 12 wird. Als ich verneinte, wollte er auch die Bescheinigungen nicht mehr sehen.

  • Ich kann mich da nur Segelpapa anschließen, wenn ich so darüber nachdenke:



    Zitat

    Mein persönlicher Eindruck zur Behördenpraxis: Sitzt eine Mutter im Amt, ist der Vater in der Beweispflicht, dass es GSR gibt. Sitzt ein Vater im Amt, ist er in der Beweispflicht, dass er alleiniges ABR hat, auch wenn das Kind seit Jahren bei ihm gemeldet ist.


    Mann fragte mich danach, Frau erzählte was anderes.


    Da frage ich mich allerdings, wozu man das GSR braucht, wenn es in dem Fall ja eh nur bedingt schützt...


    Na ja, vielen Dank für eure Erfahrungen :)

  • Mein persönlicher Eindruck zur Behördenpraxis: Sitzt eine Mutter im Amt, ist der Vater in der Beweispflicht, dass es GSR gibt. Sitzt ein Vater im Amt, ist er in der Beweispflicht, dass er alleiniges ABR hat, auch wenn das Kind seit Jahren bei ihm gemeldet ist.


    Warum nur war mir klar, daß wieder so ein Kommentar kommt? :crazy


    ich hab den Eindruck, das in einigen Ämtern keine Fortbildungen stattfinden. Es hängt bei manchen tatsächlich davon ab, an welchen Tisch man landet :rolleyes2:


    Meine Erfahrungen:
    Ort A
    1. Erstaustellung die Negativbescheinigung war nötig
    2. Erstaustellung bei der Kleinen und Neuausstellung bei der Großen, die Negativbescheinigung war nötig. Für die Große htte ich keine aktuelle Bescheinigung. Unter Murren wurde die alte akzeptiert.


    Ort B
    Das war letzten Sommer, Erstaustellung Personalausweis für die Große, aktuelle Negativbescheinigung nötig. Beim JA hatte ich Theater mit der SB. Diese meinte, ich muß erst eine neue Geburtsurkunde mit Angabe des Namens des anderen ET`s ausstellen lassen. Das war vorher nie nötig.
    Ich rief beim alten JA an, um zu erfahren, ob sich da etwas geändert hat. Nein, sei nicht nötig. Sie kümmern sich. Da die aktuelle Bescheinigung auf sich hat warten lassen und die Zeit knapp wurde, bin ich nochmal mit der alten Bescheinigung hin. Andere SB und schwups ging es auch so. Wir haben zu dem Zeitpunkt schon eine ganze Weile hier gewohnt.


    Die Angestellten wussten nichts von den neuen Bestimmungen.


    Lucca
    Bei deutscher Staatsbürgerschaft reicht für Griechenland der Personalausweis.

  • Als ich für meinen Kleinen Kinder Reisepass beantragt habe, musste ich die Negativbescheinigung vorlegen u bei meinem Großen musste ich den Papa mitbringen bzw. seine Unterschrift u Ausweisnummer.

  • Da frage ich mich allerdings, wozu man das GSR braucht, wenn es in dem Fall ja eh nur bedingt schützt...


    Nur am Rande erwähnt:
    Wann immer ich mit Mini-Löwe geflogen bin hatte ich den Eindruck, dass sich alle zurückziehen und niemand eine Frage zum Verwandtschaftsverhältnis oder Sorgerecht stellen wollte.
    Wahrscheinlich haben auch die Kräfte an den Flugplätzen eher Angst vor unlösbaren Problemen - schließlich kann Mann Sorgerecht nicht nachweisen. (und bei Müttern wird es quasi angenommen)



    :strahlen

  • Uns wurde auch mal gesagt, es wäre keine Unterschrift vom Vater nötig. Aus oben genannten Gründen. Die Kinder sind seit
    mittlerweile 12 Jahren ununterbrochen bei mir gemeldet, es ist kein Verfahren anhängig. Das reicht aus.


    Nur der Ort, in dem mein Sohn jetzt wohnt, meint Mucken machen zu müssen. Die erwarten wirklich, das ich vorbei komme
    um für den Perso zu unterschreiben......aber nicht um das Teil herzustellen, sondern für die Aushändigung. Das gute Stück
    liegt also schon fertig dort :kopf Mal schnell 40km hin, 2min für eine Unterschrift, wieder 40km heim :kopf


    Die Großeltern haben einen Pflegevertrag vom JA, unterschrieben von beiden Elternteilen (also KV und ich) und der KV war
    sogar mit dort....aber nein, die Mutter muss auch noch kommen :wand


    Sowas verbohrtes......

  • Ich hab vor Jahren einen Kinderpass beantragt, und brauchte da nix. Ich arbeite in einem Rathaus einer anderen Gemeinde, die wollen eine Bescheinigung, egal wer kommt.


    Weiß jemand zufällig wie das bei im-Ausland-lebende-Amerikaner-und-deren-Kinder gehandhabt wird :D ?

  • Ich habe vor einem Monat einen Reisepass für Junior beantragt und war eigentlich davon ausgegangen, dass ich den Pass alleine beantragen kann. Das ging dann leider doch nicht. Ich konnte ihn zwar beantragen, aber musste bei der Abholung Ausweis und Vollmacht des Vaters nachreichen.

  • https://www.jurion.de/de/docum…05,9/0:3917805,1,20091224?

    Ich habe vor einem Monat einen Reisepass für Junior beantragt und war eigentlich davon ausgegangen, dass ich den Pass alleine beantragen kann. Das ging dann leider doch nicht. Ich konnte ihn zwar beantragen, aber musste bei der Abholung Ausweis und Vollmacht des Vaters nachreichen.


    Unter 6.1.3.4. kannst Du nachlesen, dass Du Pass und Ausweis alleine beantragen und abholen kannst.
    Unglaublich, dass einige Meldestellen sich immer noch nicht dran halten :kopf

  • Stellen wir doch mal, wie jedes Jahr vor der Urlaubszeit, die Ausführungsbestimmung zum Passgesetz hier ins Forum.
    Die hat jede Passbehörde auch irgendwo in den Akten und man kann dann den Vorgesetzten des vielunterschriftenwollenden Sacharbeiters einfach bitten, doch sicherheitshalber einfach mal einen Blick reinzuwerfen.


    6.1.3.4
    Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen.
    Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.
    Bestehen Zweifel hinsichtlich der Einwilligung des anderen Elternteils zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, ist die Einwilligung zum gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Zweifel können insbesondere dann bestehen, wenn z.B. das Kind seinen Hauptwohnsitz nicht beim antragstellenden Elternteil hat, ein zeitlich enger Zusammenhang zwischen Antragstellung und einem Umzug besteht oder der angegebene Wohnort des Kindes nicht mit den Daten des Melderegisters übereinstimmt.


    Erklärungen des anderen Elternteils, die über die Zustimmung zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes hinausgehen, sind für die Passbeantragung unerheblich (z. B. gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes beim antragstellenden Elternteil wird akzeptiert, gegen die Passerteilung wird jedoch Einspruch erhoben), soweit sie nicht Zweifel am Aufenthaltsbestimmungsrecht des antragstellenden Elternteils wecken.


    Wenn der antragstellende Elternteil erklärt, das Kind halte sich aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei ihm auf, ist die Entscheidung vorzulegen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Um den Bürgerbüros mal ein bißchen die Stange zu halten: je nach Personaldecke und Finanzlage wird mit Schulungen sehr gespart. Das erklärt auch warum Mitarbeiter im selben Büro einen unterschiedlichen Kenntnisstand haben können. Newsletter ersetzen das nicht, das kenne ich von meiner Abteilung. Ich bekomme zwar Newsletter, auch von angebotene Schulungen, trotzdem muss ich bei meinem Chef garnicht damit aufschlagen. Sondern mir das selbst erarbeiten. Das geht so lang gut, bis es schief läuft, und da es ja gut läuft, ist kein Bedarf da. Das ist die Logik dahinter.
    Bevor man also etwas falsch macht, bleibt man beim Althergebrachten und auf der sicheren Seite, soll heißen man vergewissert sich, dass beide Elternteile einverstanden sind. Weil wenn nicht und es geht in die Hose gibts gewaltig auf die Mütze. Das ist im öD nicht anders, als in der Privatwirtschaft: der kleine Angestellte bekommt aufs Mowl, auch wenn die Ursache ein paar Entgeltgruppen höher liegt.