Miete 186€ vom Amt?

  • Jetzt mußte ich eben doch glatt eine Entschuldigung an den Sachbearbeiter schicken.


    :lgh Es macht einen Unterschied, ob man von Drohungen "Ihrerseits" oder Drohungen "ihrerseits" schreibt. :lgh In diesem Fall einen sehr wichtigen! Wie peinlich!


    Gruß

  • :lgh Es macht einen Unterschied, ob man von Drohungen "Ihrerseits" oder Drohungen "ihrerseits" schreibt. :lgh In diesem Fall einen sehr wichtigen! Wie peinlich!


    Jo, das ist wie mit den Satzzeichen :lgh "Wir essen Opa!" :lgh


    Auch von mir ein Finger weg zu der Dame. Da ist Ärger mehr als vorprogrammiert und wer sich nen Anwalt leisten kann, der kann auch Kaution zahlen.


    Ich hoffe Du findest bald einen guten Mieter oder..... besser noch..... die Interessentin macht Nägel mit Köpfen und Du bist den Mist los :daumen

  • uiuiui,wenn da gleich mit Anwalt gedroht wird,kann sie ja so hohl nicht sein.....Ich nehm meinen vorherigen Eintarg unter diesen Umständen zurück. Bin ja auch so ne gutmütige dumme :-(

    Lächle,denn Du kannst sie nicht alle töten!!

  • Der link von Malina beschreibt ja treffend die Rechtslage: Mietkaution nicht bezahlt = fristlose Kündigung. Und lass sie drohen, daß ist nur heiße Luft...sie belügt dich.


    Auch wenn sie 100% Sanktion hat, so betrifft das nur den Regelsatz und nicht die KdU und auch nicht die Kaution. Das ist eine Mietnomadin. Jeder Rechtsstreit wird billiger enden, als sie einmal in die Wohnung zu lassen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()

  • Auch wenn sie 100% Sanktion hat, so betrifft das nur den Regelsatz und nicht die KdU und auch nicht die Kaution.

    (2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr
    noch nicht vollendet haben,
    ist das Arbeitslosengeld II bei einer
    Pflichtverletzung nach § 31 auf die für die Bedarfe nach § 22 zu
    erbringenden Leistungen beschränkt. Bei wiederholter Pflichtverletzung
    nach § 31 entfällt das Arbeitslosengeld II vollständig
    . Absatz 1 Satz 4
    und 5 gilt entsprechend. Erklären sich erwerbsfähige
    Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
    nachträglich bereit, ihren Pflichten nachzukommen, kann der Träger
    unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles ab diesem
    Zeitpunkt wieder die für die Bedarfe nach § 22 zu erbringenden
    Leistungen gewähren.


    (§ 22 umfasst die Leistungen für Unterkunft und Heizung.)


    Ganz ehrlichda ist der Ärger vorprogrammiert, ich würde die Faru nicht als Mieterin nehmen.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Mit der Unterschrift unter einen Mietvertrag ist man noch längst nicht im Besitz der neuen Mietwohnung. Der Vermieter muss den Gebrauch ermöglichen, also den Zutritt zur Wohnung verschaffen.


    Vernachlässigt oder verweigert der Vermieter die Schlüsselübergabe, räumt Ihnen das Gesetz in § 543 II 1 BGB ein fristloses Kündigungsrecht ein. In der Folge haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter, wenn Ihnen infolge der zwangsläufig erforderlichen Anmietung einer Ersatzwohnung Kosten entstehen.

    http://www.helpster.de/pflicht…das-ist-zu-beachten_53406


    Bedeutet, mit der Drohung das sie einen Anwalt einschaltet scheint sie doch nicht so "dumm" zu sein wie sie wirkt.


    Problem ist das aussagen wie Mietkaution muss voll gezahlt sein ungültig sind da eine Mietkaution auf 3 Raten bezahlt werden dürfen.
    Und auch das Zurückhalten des Schlüssels kann zu Problemen führen. Kann soweit gehen das du noch Strafe bezahlen darfst denn Vertrag ist offenbar von beiden Seiten unterzeichnet.


    Der Mietvertrag beginnt wohl zum 1.
    Ergo MUSST du ihr heute den Schlüssel zur Verfügung stellen.


    Mietzahlungen sind in der Regel zum 3. Werktag eines Monats zu begleichen. In diesem Fall also bis Donnerstag.


    Du kannst sie jetzt noch nicht einmal anmahnen weil noch nicht der 3.Werktag ist.


    Ob dir das nun gerade gefällt oder nicht, du hast momentan die schlechteren Karten.


    Denn den Vertrag hast du mit unterzeichnet
    Hier noch ein was


    http://www.frag-einen-anwalt.d…Miete-nicht---f24699.html

  • Irgendwie ist meine Antwort weg.


    Also. Miete ist komplett zu zahlen, sie kündigt aber an, regelmäßig in Teilen zu zahlen, da sie ja ihr Kindergeld dazu verwendet. Und zumindest Teile der Kaution sind bei Schlüsselübergabe fällig, was sie auch nicht kann, obwohl sie den Vertrag frühzeitig hatte. Sie hat den Antrag zur Kaution erst gestern (!) gestellt. Den Vertrag hat sie seit zehn Tagen. Auch hier: Ich bin müde. Soll sie klagen. Ich werde sie freiwillig nicht in's Haus nehmen.


    Gruß

  • Zu meinem eigenen Schutz würde ich auch so handeln.


    In meinem neuen Mietvertrag steht übrigens, dass die Kaution bei Schlüsselübergabe fällig ist und die Miete monatlich im voraus als ganze Summe zu zahlen ist.
    Wenn das in eurer Ausfertigung auch so steht, würde ich mich im Ernstfall auch darauf berufen.


    Und nur weil jemand mit dem Anwalt droht, heisst das ja noch lange nicht, dass sie das auch wirklich tut. Das wäre ja auch wieder mit Anträgen und Bemühungen verbunden, die sie scheinbar auch nicht im Fall des Kautionsantrages aufbringen wollte.

  • Irgendwie ist meine Antwort weg.


    Also. Miete ist komplett zu zahlen, sie kündigt aber an, regelmäßig in Teilen zu zahlen, da sie ja ihr Kindergeld dazu verwendet. Und zumindest Teile der Kaution sind bei Schlüsselübergabe fällig, was sie auch nicht kann, obwohl sie den Vertrag frühzeitig hatte. Sie hat den Antrag zur Kaution erst gestern (!) gestellt. Den Vertrag hat sie seit zehn Tagen. Auch hier: Ich bin müde. Soll sie klagen. Ich werde sie freiwillig nicht in's Haus nehmen.


    Gruß


    Recht hast du!

  • Man kann als Vermieter darauf bestehen, VOR Einzug 1/3 der Kaution zu erhalten.


    Auch würde ich dennoch den Schlüssel nicht rausrücken, denn selbst WENN es hinterher einen Prozeß gibt, und der verloren wird, ist es immer noch billiger als einen Mietnomanden in der Wohnung zu haben.


    Sie wird , da sind wir uns doch einig, sicherlich keine oder zumindest nicht die volle Miete erhalten, der Schaden dürfte, auch wenn dann noch die Wohnung verwohnt ist, deutlich größer sein.



    Abgesehen davon würde ich in diesem Fall die Schlüsselübergabe bis zum Erreichen der Zahlbarkeit hinauszögern.


    Bis dahin wird die Dame sicherlich eine Unterkunft gefunden haben! Und dann erübrigt sich die Klage auf Schadensersatz, denn diesen muß sie nachweisen und ich glaube kaum, daß sie nachweisen können wird, daß sie irgendwo Miete gezahlt hat für die Zeit!


    Und wenn die Mama ihr ne Mietbescheinigung ausstellt für die Zeit, dann würde ich das anzeigen ;)

  • Sie hat den Antrag zur Kaution erst gestern (!) gestellt. Den Vertrag hat sie seit zehn Tagen.


    Na wenn die gute Frau immer so schnell ist ,sich so zuverlässig um ihre Belange kümmert, dann kannste Dich beruhigt zurücklehnen :brille


    Liebe Grüße


    Ute

  • Es mag hundert gute Gründe geben für ihre Situation, für die späte Zahlung usw., jeder Mensch kann in unangenehme Phasen kommen. (wobei wenn sie auch schon Sanktionen hat kommt es noch oben drauf, daß man einen schlechten Eindruck bekommt)


    Das hindert einen Menschen aber nicht daran, sich zu kümmern, Auskünfte zu geben etc. Lucca hat schon so viel Mist um die Ohren, und wenn etwas schon so schwierig beginnt...nein danke, das muß einfach nicht sein.


    Im ersten Beitrag hab ich auch noch gedacht "och schitte...ich hätt auch wieder zuviel Mitleid"


    Aber mittlerweile ruf ich nur noch "Lauf Forrest Lucca lauf!! :nixwieweg

  • Davon abgesehen das ich TS vollkommen verstehe und nachvollziehen kann dass sie an diese Frau nun nicht mehr vermieten möchte


    Es gibt nun mal einen Mietvertrag den beide Parteien unterschrieben haben.


    Dies ist bindend für beide Mietparteien.


    Man könnte es mit einer Anfechtung des Mietvertrages versuchen.
    Aber Mietbeginn war nunmal gestern.


    Die Junge Dame schätze ich intelligenter ein als zunächst hier vermutet wurde, immerhin ist ihr bekannt das ihr der Weg zum Anwalt bleibt.


    Zumal ja schon eine Teilzahlung eingegangen ist für die Miete. Auch wenn es NUR eine Teilzahlung ist, es ist eine Zahlung, sie ist keine zwei Monate im Rückstand und ich betone nochmals das Miete und auch Mietkaution am 3. Werktag eines Monats auf dem Konto der TS sein müssen bevor TS überhaupt etwas unternehmen kann.


    Bestehen zwei Monate Mietrückstand kann sie fristlos kündigen. Vorher wird sie nicht viel machen können.


    Und da bewusste Dame so "schlau" ist mit dem Anwalt zu drohen (bei meinem Anwalt muss ich mich nicht mal um den Beratungsschein bemühen das übernimmt dieser selbst)
    kann durchaus ein dicker Brocken auf TS zu kommen.


    Unter anderem können ihr die Kosten auferlegt werden welcher besagter Dame jetzt entstehen weil sie nicht in die Wohnung kommt wie es vertraglich vereinbart wurde.
    Dazu könne z.B Hotelkosten gehören. Und die summieren sich schnell auf ein vielfaches da es, und das dürfte allen bewusst sein, sehr schwer ist eine dem ALG2 Satz angemessene Wohnung zu finden.
    Wenn die jetzt 2 Monate im Hotel oder einer Pansion fest sitzt das wird sicher teurer wie zwei Monate Mietverlust oder Mietzahlung verspätet.


    Das, was ich wirklich schlimm an dieser Situation finde, ist die Tatsache das gerade solche Personen wie diese Dame ein schlechtes Licht auf alle ALG2 Empfänger werfen und dadurch das Leben dieser wieder weiter erschweren.
    Denn ich vermute mal, an einen ALG2 Empfänger wird TS nun nicht noch einmal vermieten.


    Nur mal so nebenbei erwähnt, meine Vermieterin die ich mit 19 hatte musste mir 5 Monate lang die Hotelkosten bezahlen weil es so lange dauerte bis ich etwas passendes fand. Nun gut, hier verhielt sich die Sachlage so das meine Miete bezahlt war
    und die "guteste" während meines längeren KKH Aufenthaltes (Blutungen in der 1. SS) einfach meine Wohnung leer räumte und andersweitig vermietete obwohl die Mietzahlung vollständig da war ^^ :radab:radab
    O-Ton vor Gericht "Ich dachte die kommt nicht mehr" "wusste ja keiner was mit ihr war"
    Zusätzlich musste sie 5000€ Schadensersatz an mich bezahlen.


    Ich würde also, bevor ich irgendetwas mache, einen Anwalt konsultieren in dieser Situation


    Lucca, ich wünsche dir von Herzen das du mit einen blauen Auge aus dieser Sache raus kommst

  • Unter anderem können ihr die Kosten auferlegt werden welcher besagter Dame jetzt entstehen weil sie nicht in die Wohnung kommt wie es vertraglich vereinbart wurde.


    Nuja, ich glaub nicht, daß sie in einem Hotel unterkommen wird, wenn noch nicht klar ist, wer die Kosten dafür übernehmen wird, und auch das Hotel wird sicherlich bei längerer Wohnzeit zwischendurch abrechnen wollen und das wird sie nicht zahlen können.


    Es gibt Foren für Vermieter, da würd ich mich mal anmelden und nachfragen!


    die "guteste" während meines längeren KKH Aufenthaltes (Blutungen in der 1. SS) einfach meine Wohnung leer räumte und andersweitig vermietete obwohl die Mietzahlung vollständig da war ^^ :radab :radab
    O-Ton vor Gericht "Ich dachte die kommt nicht mehr" "wusste ja keiner was mit ihr war"
    Zusätzlich musste sie 5000€ Schadensersatz an mich bezahlen.


    :wow


    Das ist nicht Dein Ernst?
    Die Sachen hat sie auch noch weggeworfen?


    Unglaublich, da ist sie noch viel zu billig weggekommen.
    Gut, daß Du Dich da gewehrt hast...


  • Wenn sie 100% Sanktion hat, dann ist doch klar, dass sie die Miete nicht zahlen kann. Ich würde an Deiner Stelle zusehen, wie Du da wieder rauskommst...


  • ne die hatte meine Sachen in ihren Keller "eingelagert" war auch nicht viel was ich damals hatte.
    Ich kam damals auch in einen Hotel unter ^^ Aber gut das waren damals noch andere Zeiten vor 14 Jahren ^^
    Mich hat die herbeigerufene Polizei ins Hotel einquartiert.. Da wars richtig schön drin.. Und ich hab mir richtig schön Zeit gelassen etwas passendes zu finden *tüdeltü*