Nebenkostengutschrift

  • Hallo,
    ich beziehe seit Januar ergänzend ALG2. Für Januar und Februar habe ich vom JC den Betrag für den Gas-Abschlag erhalten. Im März setzte der Abschlag aus und dann wäre der Betrag fällig, der mir entweder gutgeschrieben wird oder den ich nachzahlen muss. Ab April ginge dann der Abschlag für die nächsten 12 Monate vom konto ab.
    Nun habe ich eine Gutschrift von meinen Gas-Abschlägen bekommen. Wie geht das JC damit um? Wird mir der Betrag komplett als "Einkommen" angerechnet? Dann wohl auch für den Monat, in dem er aufs Konto kommt?
    Oder fordern die von mir nur anteilmässig den zuviel gezahlten Abschlag für Januar und Februar zurück? Ohne Abzüge werden die mir das Geld ja sicherlich nicht lassen.

  • Hi,


    zahlt das Amt Dir direkt die Kosten für Gas auf Dein Konto?


    Wenn sie für Dich zahlen, muß das Guthaben auch ihnen zustehen.


    Ich kenne es nur so, daß dieses Guthaben einbehalten wird vom Amt.


    (z. B. bei Nebenkostenabrechnung. Muß ich einen Monat 100 Euro weniger zahlen wg. Guthaben, zieht die Hausverwaltung mir 100 Euro weniger ab, und ich bekomme vom Amt 100 Euro weniger)


    Der Zeitraum VOR Bezug der Leistungen spielt glaub ich leider keine Rolle.

  • Ja, die zahlen das Geld direkt auf mein Konto.
    Also behält das JC dann den gesamten Gutschriftenbetrag ein bzw. verlangt ihn von mir zurück bzw. verrehcnet den mit dem folgenden Monat, obwohl sie dafür nur 2 Monate aufgekommen sind und ich die restlichen 10 Monate aus eigener Tasche bezahlt hab?

  • Hi,


    ich leg meine Hand dafür nicht ins Feuer, aber ich meine ja.


    Wäre es eine Nachzahlung, würden die ja soweit ich weiß auch alles übernehmen, und nicht monateweise ausrechnen.

  • Da schließe ich mich an.


    Andersrum zb habe ich meine nächste Abrechnung mit einer Gutschrift bekommen nachdem ich aus dem Bezug war und durfte das behalten, das war allerdings die Stromjahresrechnung. Wäre ich noch im Bezug gewesen wäre das angerechnet worden. Hatte mich extra bei meiner SB informiert.
    Allerdings wäre ich vorsichtig das auf andere Jobcenter zu beziehen, ich weiß nicht ob das so die Regel ist.


    Das Jahr davor die Nachzahlung (50 Euro waren das) wurden nach formlosen Antrag auch anstandslos übernommen.

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -


  • Andersrum zb habe ich meine nächste Abrechnung mit einer Gutschrift bekommen nachdem ich aus dem Bezug war und durfte das behalten, das war allerdings die Stromjahresrechnung. Wäre ich noch im Bezug gewesen wäre das angerechnet worden.


    Hi,


    war das wirklich bei STROM?


    Strom ist doch - denk ich - die Sache des Leistungsempfängers. Die Abschläge werden selber gezahlt, also muß doch sowohl Guthaben als auch Nachzahlung Sache des Beziehenden selber sein.


    Toll...und wieder keine Purple mehr da :motz:

  • § 22 SGB II


    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und
    Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und
    Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;
    Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen,
    bleiben außer Betracht.


    Zu den Heizkosten würde ich mich an eine Beratungsstelle wenden.
    Versuch macht klug ;)


    Liebe Grüße


    Ute



  • Wo ist Purple hin? Fand die Antworten immer seeeeehr hilfreich.
    Ja, Strom als Gutschrift wäre als Einkommen gewertet worden, aber wie gesagt ich will mich da nicht festlegen, entbehrt sich ja jeder Logik.
    Zumal die meisten die ich kenne immer einen höheren Abschlag zahlen, quasi als Spardose. Bei meinem Anbieter konnte man online eine Prognose erstellen lassen, ob es beim aktuellen Verbrauch eher zur Rück - oder Nachzahlung kommt. Dementsprechend konnte man seine Abschläge sogar selbst bestimmen.


    Ich hab gegooglet, aber schlau wird man da jetzt irgendwie auch nicht.
    Würde die Service Hotline anrufen und da mal unverbindlich nachfragen.

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -

  • Huhu,


    bin Aufstocker, Stromguthaben wird nicht angerechnet. Das darf man behalten. Anders sieht es aus bei den Nebenkosten, das zieht das Amt ein.

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

  • Ich hab jetzt im JC angerufen. Eine Nachzahlung würde nur prozentual übernommen werden (also würde das JC in meinem Fall bei einer Forderung lediglich anteilig den Januar und Februar übernehmen), eine Rückzahlung word jedoch voll angerechnet, ganz egal, wie lang der ALG2-Bezug schon läuft, es gilt das Zuflussprinzip. Ich müsse dann wohl per Kontoauszug nachweisen, in welchem Monat die Nachzahlung überwiesen wurde.
    Ist ja auch irgendwie ungerecht.

  • Na sowas, das wundert mich jetzt schon.


    Ja, im ersten Moment klingt es ungerecht. Wenn man aber überlegt, welche Gelder man so vom Amt jeden Monat bekommt...find ich es völlig in Ordnung, auch wenn man das Guthaben immer gern behalten würde.

  • Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen,
    bleiben außer Betracht.


    Ja, Strom als Gutschrift wäre als Einkommen gewertet worden, aber wie gesagt ich will mich da nicht festlegen, entbehrt sich ja jeder Logik.

    Stromkosten werden aus der Regelleistung bezahlt sie sind nicht Bestandteil der Ksten für Unterkunft und Heizung.
    Heisst Guthaben steht dem Leistungsempfänger zu, andersrum werden Nachforderrungen vom JC nicht übernommen, die sind selber zu zahlen .


    Bei den Heizkosten würde ich nicht gleich die Flinte ins Korn werfen.Gut auf der einen Seite ist es Einkommen, was im Bezug zu fleisst aber auf der anderen Seite ergibt sich das Guthaben zum grössten Teil aus einer Zeit wo Du kein ALG 2 bekommen hast.
    Ich würde mich da wirklich beraten lassen.


    Liebe Grüße


    Ute

  • wird mit strom warm wasser oder heizung betrieben, die kosten vom amt getragen, dann werden guthaben vom amt zurückgefordert. selbiges gilt für gas, welches für heizung verwendet wird. das wird vom jc wieder eingefordert im monat des zuflusses.

  • wird mit strom warm wasser oder heizung betrieben, die kosten vom amt getragen, dann werden guthaben vom amt zurückgefordert.

    In dem Fall gehören die Stromkosten zu den Kosten für Unterkunft und Heizung, wird also nicht aus der Regelleistung gezahlt.
    Das daraus resultierende Guthaben steht dem JC zu.In dem Fall muss das JC aber ausrechnen welches Guthaben aus dem Posten resultiert und welches aus dem "normalen"Stormverbrauch( Haushaltsenergie), das vom "normalen" Stromverbrauch steht dem Hilfeempfänger zu.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Bei gewissen Pappenheimer mit Schuldenproblematik zahlt das JC auch die Stromabschläge, damit der Hilfeempfänger nicht im Dunkeln sitzt. Meines Erachtens gehören solche Leute aber auch in den Kurs Wie plane ich meine Finanzen.


    Bei vielen JC, kannst du die Miete incl. NK direkt vom JC an den Vermieter zahlen lassen, hab ich auch mal gemacht, wenn der Vermieter da warum auch immer kein Geld hat kann man ruhig aufs JC verweisen.

  • allessandra: die auskunft des jc ist falsch. wenn du eine nachzahlung hast, dann wird da nix prozentual rausgerechnet. sie übernehmen die volle summe der nachzahlung. genauso wie sie auch das volle guthaben einfordern. sollte das anders laufen, sofort in widerspruch gehen.

  • so einfach auf das jc verweisen - is nicht - du hast den vertrag mit dem vermieter. Bekommt er zwei monate seine miete nicht, bist du wohnungslos -alles schon passiert


    Ich hatte eine von mir unterschriebene Abtretungsrerklärung in Kopie da. Außerdem kann man mittels Kontoauszüge dann auch nicht beweisen das nur der Regelsatz draufging. Wenn das als Beweis nicht ausreicht, nu da weiß ich auch nicht. Ansonsten würde es ja keinen Sinn machen, die Mietzahlung ans Jc abzutreten. :hae:

  • allessandra: die auskunft des jc ist falsch. wenn du eine nachzahlung hast, dann wird da nix prozentual rausgerechnet. sie übernehmen die volle summe der nachzahlung. genauso wie sie auch das volle guthaben einfordern. sollte das anders laufen, sofort in widerspruch gehen.


    In meinem Fall bekomme ich ja eine Gutschrift vom Gasversorger, da wird sich das JC das komplette Geld als "Einnahme" verrechnen lassen. Da muss ich nichts widersprechen.