Vater will usa Urlaub des Kindes mit der Mutter verhindern

  • Warum postest du einen Forums eintrag , was eh schon ne zweifelhafte quelle ist , wenn dieser auch noch dem was du sagst wiederspricht bzw eben in diesem Fall anders ist ?


    Hast du auch die 2.Seite gelesen?



    Ich sehe da keinen Widerspruch.


    Die Aussage ist:
    Zustimmung ist nicht erforderlich,
    aber besser mitnehmen, vorsichtshalber

  • Also beim auswärtigen Amt steht nix drin über solch eine Situation.


    Ob sowas von der amerikanischen Seite gefordert wird, da werde ich mich nochmal schlau machen.


    Die Mutter ist halt verunsichert, weil das JA ihr das mit dem Kindesentzug an den Kopf geworfen hat.


    Es ist nicht einfach ;)

  • Gerade am WE ist eine Bekannte von mir mit einer !6-jährigen bei der Einreise nach London kontrolliert worden.
    Es kann sehr gut sein, daß bei fehlender Unterschrift die Einreise verweigert wird!
    Soweit ich aber weiß, gibt es keine gestzliche Handhabe, daß sie das nicht dürfte.
    Also evt. die Unterschrift von einem Gericht ersetzen lassen?

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Das Amt schmeißt manchmal gerne sowas um sich....


    Fakt ist das es kein Kindesentzug ist... Und deswegen würde ich mich durch einen Anwalt rechtlich absichern und dies dem Kv schreiben lassen.


    Sollte er weiterhin quer schießen, eilantrag bei Gericht, anscheinend ist wohl dieses Szenario öfter der Fall ob der andere ET seine zustimmung geben muss.

  • Danke Berta. Der link ist sehr interessant.


    Einen Anwalt hat die Mutter nicht, sie lebt auch wegen dem Kind von h4 da sie im Moment nicht als Altenpflegerin arbeiten kann.


    Ich glaub ich werde die beiden morgen mal zur Rechtspflege schicken, denke mal das die ihr evtl auch weiterhelfen können.


    Floridalady

    Einmal editiert, zuletzt von Floridalady ()

  • Leider hat der von Berta eingestellte Link weder irgendeine Rechtskraft - es ist eine Meinungsäußerung in einem Familienhandbuch - noch nimmt er zur Problematik eindeutig Stellung (bei aller Liebe sollte man den EU-Staat Österreich nicht mit den USA vergleichen). Die entscheidende Frage ist und bleibt, welche Einreisebedingungen im beschriebenen Fall in den USA gefordert werden. Die aktuelle Homepage der Berliner US-Botschaft, auf die das Auswärtige Amt verlinkt, gibt darüber im Gegensatz zu früher keine Auskunft mehr.
    In diesem Fall empfehle ich die Mailanfrage an die US-Botschaft mit der Bitte, mitzuteilen, ob besondere Ein- (und Aus-)reisebestimmungen/Voraussetzungen für Alleinerziehende mit Kind bestehen. (In Brasilien kommt man zB als AE mit Kind ins Land problemlos rein, aber nicht wieder raus, weil hier besondere Vorschriften gelten, um Adoptionskäufe zu verhindern ...)
    Ein Rechtspfleger in D muss aus beruflichen Gründen nichts über die Einreisevorschriften der USA wissen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Wenn sie vom Amt lebt kann sie kostenlos einen beratungsschein beim Rechtspfleger holen und mit dem zum Anwalt gehen...


    So und ich lehne mich jetzt mal weit aus dem Fenster ich sage das er ihr das nicht verbieten kann.. Urlaub ist Alltagssorge....


    Es sei denn hier liegt ein Grund zur Gefährdung vor.... z.b ein Land mit schlimmen Infektionsmöglichkeiten oder oder oder Kindesentführung etc... :nanana

  • Ich zitiere mal aus den Einreisebestimmungen auf der Seite der US-Botschaft:


    Benötigen Kinder unter 18 Jahren, die alleine reisen, eine schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern? Welche Dokumente brauchen Erwachsene, die mit nicht volljährigen Kindern oder mit Kindern anderer Eltern reisen?Wenn ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil oder mit Verwandten, Freunden oder einer Gruppe in die USA einreist, wird empfohlen, dass das Kind eine Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache mitführt (z.B. "I acknowledge that my wife/husband/etc. is traveling out of the country with my son/daughter/group. He/She/They has/have my permission to do so").


    Die Kontaktdaten der Eltern sollten ebenso angegeben werden. Die Einverständniserklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Es gibt kein bestimmtes Formular, welches hierzu auszufüllen ist. Zudem wird geraten, die Erklärung notariell beglaubigen zu lassen, jedoch besteht hierzu keine Pflicht.


    Sofern ein Elternteil über das alleinige Sorgerecht verfügt, wird empfohlen, dem Kind die Sorgerechtserklärung in englischer Sprache mitzugeben.


    Wenn also bei der Einreise danach gefragt wird, wird es mit Sicherheit Probleme geben.


    Desweiteren stelle ich mal einen Link zu den allgemeinen Einreisebestimmungen ein:


    http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/#vwplaender


    Hier wird genau erklärt mit welchem Ausweis Visa-Pflicht herrscht und mit welchem man ohne Visa Einreisen darf. Ist der Kinderreisepass z.B. nach dem 25.10.2006 Ausgestellt worden, muss ein Visa beantragt werden.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Das habe ich eben auch gefunden. Es ist also eine kann Bestimmung. Es wird empfohlen, aber es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Zum Thema Visa usw. Haben wir esta beantragt und es ist auch genehmigt.


    Meine Sohn und die Kindesmutter gehen morgen zur Rechtspflegestelle und werden sich dort informieren was machbar ist.

  • Kleiner Tipp: hat jetzt nichts mit der Ein/Ausreise zu tun,
    wenn sie vom Amt lebt - muss sie ihre Abwesenheit mitteilen -
    wird manchmal vergessen und gibt dann Ärger.



    Zum Thema Reise und Kindersitz - hier würde ich um ein Grundsatz Elterngespräch bitten,
    wer hat welche Rechte und Pflichten

  • Ich zitiere unseren AE-Dorfscheriff, wenns recht ist: :D



    Urlaub und gemeinsames Sorgerecht
    (Beitrag)28


    Samstag, 21. Januar 2012, 00:34
    Eine anmerkung von mir, ich bin Budnespolizist an einem Flughafen.


    1. Es gibt Kollegen denen ist es egal... ob beide eltern zugestimmt haben oder nicht...
    2. Es gibt Urteile die besagen ein URLAUB ist kein bestandteil des alltäglichen lebens und daher MÜSSEN beide GSR berechtigten zustimmen
    3. JA WIR DÜRFEN DAS VERLANGEN IN DER PASSKONTROLLE
    4. wenn vergessen wurde das mitzubringen kann man noch immer versuchen den anderen Elternteil anzurufen usw... wohlgemerkt WIR rufen an...
    5. GANZ WICHTIG BEI ASR, etwas mitbringen wo das drauf steht... vorallem dann wenn die nachnamen nicht die selben sind...
    6. JA, man kann die ausreise untersagt bekommen, hatten wir schon den fall, da konnte die mutter nicht nachweisen, dass sie das ASR hat und der KV war nicht zu erreichen und das kind stand am flughafen und brüllte es will nicht wegfliegen...
    7. Wenn der andere elternteil nicht zustimmt kann man die auch durch eine entscheidung des gerichtes ersetzen lassen...


    Und das hier:

    Ich halte mich hier ab jetzt raus, das ist nicht mein Niveau.


    finde ich gut.... :brille


    Ich würde es, so denn der Ami mitspielt, anbrennen lassen.
    Urlaub ist Urlaub und Amiland, zumindest offiziell (...), keine Bananrepublik.


    Familienzusammenführung heißt das Zauberwort.
    Die Oma kann doch (in ihrem Alter :aetsch ) nicht mehr über den großen Teich.


    Meine 5 Pfennisch,
    Volker

  • @druide, ich wäre dir sehr verbunden, wenn du meine Zitate nicht aus dem Zusammenhang reissen würdest. Du kannst dich ja für dumm verkaufen lassen, wenn du möchtest, ich aber lasse das nicht mit mir machen - PUNKT!

  • oder ggfls. das Kind für die Urlaubszeit beim Papa und den Großeltern lassen ... finde ich auch eine nicht so schlechte Variante,
    Liebes-Urlaub zu zweit und den Mini-Zwerg zuhause lassen... aus meiner Erfahrung (mehere 4-5 Stunden Flüge mit Kleinkindern)
    nicht die schlechteste Idee

  • @druide, tausend Dank! :thanks:


    Dasselbe (mit der Grenzkontrolle) habe ich oben versucht zu vermitteln, ich denke es ist "untergegangen".


    Ganz egal, was man als Einreisender hier auf deutschem Boden liest oder vom JA beraten bekommt, Fakt ist, es ist seeeeehr empfehlenswert alle, wirklich alle Dokumente bei der Ein- und Ausreise parat zu haben, inklusive ein schriftliches Einverständnis vom nicht-mitfliegenden, mit-sorgeberechtigten Elternteil (wasn Satz, sorry!).


    Ja in 90 prozent der Fälle mag es sein, dass man bei der Passkontrolle (in den USA) mit einem "Have a nice day" durchgewunken wird. Wenns in eurem Fall nicht so läuft und kein Schreiben vom Vater dabei ist, kann es unangenehm werden, ganz egal, was ein Rechtspfleger hier rät.


    Ein Anruf bei der Botschaft oder beim Auswärtigen Amt kann viel mehr Licht in die Sache bringen, als das JA oder einen deutschen Rechtspfleger zu konsultieren. Ich meine das nicht böse, aber ich komme aus dem Land und weiß aus leidiger Erfahrung, wie pingelig und ausgesprochen unschön es manchmal zugehen kann.

  • Danke erstmal euch allen.


    Ich habe die Frage auch an die amerikanische Botschaft in Berlin geschickt und werde euch berichten was die schreiben.


    @blue Sea du bist geborene Amerikanerin? Und wo wenn ich fragen darf?


    Mich hat auch extrem irritiert, dass das JA gleich mit der Keule Kindesentzug kommt ........... Aber leider sind die deutschen Ämter nun mal so.


    Wie gesagt, ich denke das die beiden sich mal beim Rechtspfleger erkundigen werden, wegen der Sache mit dem Kindesentzug und was die Mutter machen kann, zeitgleich läuft die Anfrage an die us Botschaft.


    Grüße aus dem sonnigen, warmen Florida


    Floridalady

    Einmal editiert, zuletzt von Floridalady ()

  • Ich habe die Frage auch an die amerikanische Botschaft in Berlin geschickt und werde euch berichten was die schreiben.


    Frau Volleybap und Volleybap haben in solchen Situationen - grenzüberschreitende Reise mit den Kids/Bonuskids - oft einen Ausdruck der Antwort der Botschaft bei. Die ist nämlich "offiziell" und man sollte die dort genannten Dinge dann erfüllen. Das reicht aber dann auch schon. Bei der Einreise kann man dem eventuell maulenden Grenzbeamten den Ausdruck in die Hand geben und darauf verweisen, was dennn die Botschaft gesagt hat ...


    Das Ganze ist natürlich höchst befremdend. Reise ich mit Kids, hat man tausend papiere bei. Reisen die Kids als Teenager durch die lande, selbst ins Ausland, haben die "nur" nen Reisepass dabei ... und kommen durch ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich würde in dem Fall eine Vollmacht für den Kindesvater in Englisch und Deutsch formulieren, ihm eine Frist von 2 Wochen wegen der Unterschrift geben, damit er bestätigt, dass er nichts dagegen hat. Wenn er nicht unterschreibt würde ich per einstweiliger Verfügung die Unterschrift vom Gericht einholen. Muß man aber jetzt gleich machen, denn sonst ist es zu spät...

  • Wenn er nicht unterschreibt würde ich per einstweiliger Verfügung die Unterschrift vom Gericht einholen.


    Tja. Wenn man sich sicher sein könnte, dass das Gericht springt, wenn ich hupe ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zum Thema Kindesentzug:


    Schaut euch mal den §235 STGB http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html an.


    Da stehts drin. Also wenn es ins Ausland geht, sicherlich nur mit Zustimmung des anderen Elternteiles. Wenn die ausbleibt, dann eben Urlaub in Deutschland. Ist doch auch schön... Aber ohne Zustimmung des anderen Elternteiles das Kind in die USA mitzunehmen erfüllt sicherlich den Tatbestand des §235.


    Und
    wenn die Oma in Florida wohnt, ist ja theoretisch die Gefahr des
    Kindesentzuges für einen längeren Zeitraum leicht vorstellbar. Mutter
    geht mit Kind nach Florida und bleibt einfach da. In Deutschland lebt
    sie eh von Hartz 4, also verliert sie ja nicht viel. Klingt an den Haaren herbeigezogen? Finde ich nicht. So etwas kommt vor. Und wenn der Vater dann die Kinder wieder sehen will, kann er ja nach USA fliegen, oder wie ?


    Ich denke auch nicht, dass ein Richter in deutschland die Zustimmung des anderen Elternteiles ersetzen wird. Was denn dann, wenn die Mutter in den USA verbleibt? Kann der Vater dann das Gericht verklagen, dass es die Zustimmung gegeben hat ? Und wie soll dann die Rückführung erfolgen, quasi auch auf Kosten des Gerichtes? Nein, ich glaube nicht, dass du eine Zustimmung eines Richters erhalten wirst.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !