Gespräch mit KV beim Erziehungsberater, was er zugab

  • entfernt... s. Mod. Hinweis

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

    Einmal editiert, zuletzt von Lindsay ()

  • Nach § 34 StGB besteht im Allgemeinen keine Offenbarungspflicht, sondern nur eine Offenbarungsbefugnis. Ausnahmsweise kann dennoch eine Offenbarungspflicht bestehen, wenn das Leben oder die Gesundheit eines Menschen akut und unmittelbar gefährdet ist und eine Offenbarung weiteren Schaden verhindern kann.


    Quelle: Wikipedia


    Ich bin fassungslos und denke es liegt schon im Handlungsbereich des EZB sich in diesem Fall NICHT an der Schweigepflicht aufzuhängen.
    Vielleicht kann Dir Deine RA mehr Auskunft dazu geben.
    Ein gewisser Handlungsfreiraum scheint schon zu bestehen, wenn man sich fragt welches Übel größer ist. Ist es die Gewalt oder ist es die Angst die Schweigepflicht zu brechen weil einem jemand auf die Finger klopfen könnte? Mit welchen Gedanken geht dieser Mensch abends ins Bett?


    Und zum Rest...jede Mutter will das Beste für ihr Kind, Kügelchen sucht Lösungen und wird von den genannten Institutionen in den Hintern getreten, wie man anderes Posts entnehmen kann sogar von der Polizei.
    Und sie war da. Unterlassene Hilfeleistung vorzuwerfen.... :kopf


    Wenn man sich auch nur annähernd in ihre Lage versetzt und ALLES Geschehene (Beschriebene) reflektiert, dann zieh ich meinen Hut vor der Person, die sich nicht vollkommen hilflos fühlt, weil einem offensichtlich jeder das Gefühl gibt, dass die Bindung zum Vater höherwertiger ist als das Unheil, das dem Kind widerfährt, die Polizei mit eingenommen.


    Kügelchen IST ein Opfer, von Gesetzen & Schweigepflichten, das des KV, der eingebundenen Institutionen, sogar der Polizei, welche Verfahren einstellte.
    Aber man sollte sie nicht als Opfer ihrer selbst oder devoten Handlungsweisen betrachten. Das ist sie NICHT.
    Sie sitzt nicht da und sieht sich an wie man ihr Kind seelisch zerstört, sie steht vor einem Haufen Gesetze, die zur Zeit keine Unterbindung dieser, auch seelischen, Gewalt zulassen.


    Würdest Du, mit dem Wissen dass niemand hinter Dir steht, den Umgang in einem laufenden Prozess unterbinden und Dir damit womöglich selbst ins Knie schießen, liebe Antje?
    Ich finde es durchaus in Ordnung, dass du diese Meinung vertrittst, aber in gewissen Dinge finde ich sie nicht gut durchdacht, bzw. Einige Faktoren/Fakten sind dabei außer Acht gelassen.

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -

  • "Unterlassung von Hilfe" oder gar "Täterschaft" sind schwere Anschuldigungen für eine Frau, die verzweifelt um ihr Kind kämpft, immer in der Angst, sie könnte das Sorgerecht verlieren, wenn sie dem Vater das Kind nicht zum Umgang ausliefert. Sie hat also die Wahl zwischen Pest und Cholera: -Kind dem Vater während des Umgangs ausliefern oder -Kind dem Vater ganz ausliefern. Findest du diesen Weg besser? Wir kennen die Sozialarbeiter / Richter / etc. vor ORt nicht, wir können sie nicht einschätzen, aber Kügelchen hat offensichtlich nicht das Gefühl, dass sie auf deren Hilfe rechnen kann.


    Hallo Kügelchen,
    die Schweigepflicht in Ehren, halte ich auch für ein hohes Gut, aber ich meine, dass die Schweigepflicht bei Straftaten nicht gilt. Vielleicht kannst du / besser Anwalt nochmal mit SB reden, um ihm seine Angst zu nehmen, denn ich könnte mir denken, dass da eine gewisse Rechtsunsicherheit herrscht und er Angst hat, dass er sich strafbar macht, wenn er die Schweigepflicht bricht. Er soll sich nochmal informieren. Kann gut sein, dass er sich in so einem Fall strafbar macht, wenn er die Schweigepflicht nicht bricht. Und so lange kann er vielelicht wenigstens schon mal auf betreuten Umgang hinwirken, oder die nett gestellte Frage beantworten, wie er sich vorstellt, dass sich die Situation für das Kind verbessern ließe? Ich würde mit ihm erstmal reden wie mit einem kranken Schaf, es wäre schade, wenn er sich aus der "Das gibt nur Stress!"-Angst in einer Gegenerecke vermauerte.


    Auf jeden Fall bleib tapfer! :troest Alle Achtung, wie du mit all dem umgehst!


    Edit: JaneDoe war schneller ... und noch dazu wesentlich informativer :thanks:

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Das ist für mich der Schlüssel. Dieses Gespräch, es sollen ja noch weitere folgen, wenn ich das richtig verstanden habe, kann der Anfang einer Veränderung sein und auch das Verhältnis der Eltern untereinander verbessern, was dem Kind wirklich zu wünschen wäre. Dazu muß man aber dem Vater, der seine Fehler ja offenbar einsieht und auch eingesteht, eine Chance geben


    Gute Idee silence :crazy
    Vielleicht sollte der Vater einfach häufiger Gelegenheit haben, mit dem Kind zu üben, wie man solche Fehler vermeidet...... :wand:wand:wand (zur SIcherheit: *Ironie off*)


    Dass die unter dem Deckmantel der Schweigepflicht vorgebrachte Selbstkritik, nur den Superlativ von grausam darstellt, kommt Dir nicht in den Sinn? :ohnmacht:


    Wenn man mal zurückließt hat der KV die KM gut im Griff.
    Sie hatte die Chance Anzeige wegen Körperverletzung zu stellen(mindestens 2 mal eindeutig)-- passiert ist nichts.
    Mein Mitgefühl für die Frau hört da auf wo es für die Kleine Anfängt.


    Meins auch. Ich bin aber auch nicht Opfer.


    Sich aber wider jeder zerebralen Regung eher persönlich zu profilieren und zu missionieren, ist :kotz
    Wenn Worte Ihre Sprache wären, fällt mir dazu ein....


    overtherainbow :rainbow:

  • Maunzelberta, der Vergleich mit Pest und Cholera aber wesentlich besser ;)
    Das trifft es auf den Punkt.


    Sorry für's OT.

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -

  • overtherainbow, pass auf deinen Kopf auf.



    Es heißt ErziehungsBERATUNG. Also darf man davon ausgehen, dass der Vater dort nach RAT fragt, wie er es künftig besser machen kann.



    In diesem Fall von einer nichtgültigen Schweigepflicht auszugehen, finde ich übrigens sehr weit hergeholt.

  • Zitat im Kontext entfernt
    Es wäre mir neu, daß ein Priester sein Schweigegelübte bei drohenden Straftaten brechen darf. Anders als bei Ärzten und anderem medizinischen Personal, die dürfen die Schweigepflicht als geringeres Rechtsgut brechen, wenn Gefahr im Verzug ist.


    Zitat im Kontext entfernt
    Wenn das Kind einen "Allergieschock" hatte, also eine anaphylaktische Reaktion, dann würde es ohne Behandlung innerhalb kürzester Zeit höchstwahrscheinlich nicht mehr leben.
    Eine Krankheit zu unterschätzen oder zu überschätzen wird den meisten Eltern nicht negativ ausgelegt, weil sie halt medizinische Laien sind.
    Auch für Profis ist es sehr schwer, die Erkrankungsschwere bei Kindern einzuschätzen.


    Zitat im Kontext entfernt
    Gut, KM sagt: Nö, Du kriegst das Kind nicht.
    Dann wird es einen richterlichen Beschluß mit Strafandrohung im Falle einer weiteren Umgangsvereitelung geben.


    Was hat die KM an "Beweisen"?
    Dem Kind wurde ein Zopf abgeschnitten?
    Das hat der KV doch nur gemacht, weil da ein Kaugummi drin war und er sich nicht zu helfen wusste, außerdem war die Tochter einverstanden. Wenn sie nun angibt, daß sie nicht einverstanden war, dann nur, weil die Mutter eine Umgangsverweigerin ist und das Kind gegen den Vater aufgebracht hat!


    Das Kind hatte einen "Allergieschock?"
    Wo sind die medizinischen Beweise?
    Der KV hat die Symptome missgedeutet und falsch reagiert ( machen im Übrigen häufig auch sehr gute Eltern!)



    Es gab Ohrfeigen?
    Wo sind die Beweise?
    Aussage des Kindes siehe oben!


    Das der KV Geld für die Reinigung des Autos haben möchte ist irrelevant, es ist zwar eine dreiste Forderung, hat aber nix mit dem Kindswohl zu tun!


    Ich würde dennoch erstmal mit der RA sprechen und für den nächsten Umgangstermin wäre das Kind bei mir halt krank!
    Damit hab ich erstmal Luft zum atmen und Zeit mir einen Schlachtplan zu überlegen.


    Ach ja, auf jemanden einzutreten, der am Boden liegt entbehrt meiner Meinung nach jeglicher Empathie!

  • Zitat

    [quote='Andante',index.php?page=Thread&postID=1773379#post1773379]Was mir in diesem Forum aber immer wieder die Schuhe auszieht, das ist die Frontenbildung für/gegen Frau/Mann oder BET/UET. Und ganz schlimm wird es in meinen Augen, wenn ganz offensichtliche Täter via Internetforum noch gedeckt werden, indem erstmal an der Sichtweise einer Threadstarterin wie Kügelchen so lange gedreht und herumspekuliert wird, bis sie als Täterin dasteht.
    Widerlich.


    Danke. Genauso sehe ich das auch. Einfach widerlich.



    Das sogenannte "Wohl des Kindes" und der Schutz des Kindes sind faktisch nicht vorhanden.


    Vordergründig steht immer noch der Umgang mit dem biologischen Vater an oberster Stelle - alles andere wird wegdiskutiert und ignoriert.


    Hier muss sich dringend was ändern - vor allem in den Köpfen der Menschen.



    kügelchen: Ich wünsche Dir und Deinem Kind ganz viel Kraft! Halte durch und zeig die Zähne! :amok:


    Umgang aussetzen. Anzeige erstatten (ggf. auch Rückwirkend für die anderen Sachen). Ggf. Eilantrag bei Gericht.


    Wenn Du stark und klar in Deinem Auftreten bist, dann wird sich was ändern. Keine (faulen) Kompromisse mehr, keine Zugeständnisse. Setze knallharte Grenzen - zusammen mit Deiner Anwältin.


    Kämpfe für Dich und Dein Kind! :nawarte:


    LG


    josefine

  • overtherainbow, pass auf deinen Kopf auf.


    Sonst was?...oder sollte das Gut gemeint sein?


    Es ist nicht erforderlich, hier Position zu beziehen und wenn, sollte dies die Position pro Kind sein.
    Es ist vollkommen unerheblich wie ich mich verhalten würde, oder was Du glaubst.
    Ebenso ist es nicht nur überflüssig, sondern grenzt an verbale Gewalt, hier auf der Basis von Experiment und Unschuldsvermutung, dem Vater das Recht zur Besserung ein zu räumen. :kopf


    Also mal den eigenen Kopf benutzen und hinterfragen, wer davon überzeugt sein muss, dass das Kind sich wohl fühlt, wenn es zum Umgang geht.


    Ein Tip: ...es ist sicher nicht der Vater.


    Es heißt ErziehungsBERATUNG. Also darf man davon ausgehen, dass der Vater dort nach RAT fragt, wie er es künftig besser machen kann


    Ja davon darf man ausgehen. Trotzdem: schrei hier nicht rum!
    Auch wenn wir mal das Beste für den Vater annehmen, dass er bei sich im Umgang mit dem eigenen Kind in eine Richtung entwickeln möchte, wo dem Kind kein Schaden zu gefügt wird, selbst dann ist es vollkommen unerheblich, wer hier der Böse ist.
    1. Schneid ich dann keine Haare ab
    2. kommt es dann nicht zu körperlichen Übergriffen
    3. entlasse ich das Kind aus dem Zwiespalt


    Hier per "Gute Absicht" die Taten eines Elternteils zu negieren, ist leider zu weit außerhalb dessen, was ich unter Sozialkompetent verstehe...


    overtherainbow :rainbow:

  • Ich war so geschockt und dann kam es. Er gab zu sie mehr als einmal geschlagen zu haben. Er findet es nicht schlimm, da er ja selber so erzogen wurde


    Finde es sehr interessant, dass man daraus liest, dass der KV etwas an seinem Verhalten ändern will.
    Vielleicht kann man ihm zu Gute halten, dass er darüber geredet hat.
    Vielleicht weiß er aber auch, dass ihm seitens der Erziehungsberatung eh keiner was kann.
    Dementsprechend wertungsfrei hier mein Rat an Kügelchen:


    Ich weiß, die Situation ist mega schwierig für dich, weil du Angst hast, etwas falsch zu machen.
    Angst hast, dein Kind zu verlieren.
    Aber manchmal muss man was wagen.
    Manchmal muss man kämpfen.
    Egal wie schwer es ist und wie viel Kraft es kostet.
    Es geht um dein Kind und dafür lohnt es sich.


    Also schieb die Angst bei Seite und geh wieder zum JA.
    Schilder die neue Situation.
    Bitte darum, dass der Umgang begleitet stattfindet.
    Eigentlich lassen die sich darauf ein.
    Sogar wenn weit weniger Gründe vorliegen.


    Sollte KV das ablehnen, dann muss man eben wieder weiterschauen.


    Aber normal weitermachen geht einfach nicht.

  • Das ist für mich der Schlüssel. Dieses Gespräch, es sollen ja noch weitere folgen, wenn ich das richtig verstanden habe, kann der Anfang einer Veränderung sein und auch das Verhältnis der Eltern untereinander verbessern, was dem Kind wirklich zu wünschen wäre. Dazu muß man aber dem Vater, der seine Fehler ja offenbar einsieht und auch eingesteht, eine Chance geben.


    Er gab zu sie mehr als einmal geschlagen zu haben. Er findet es nicht schlimm, da er ja selber so erzogen wurde


    Hallo Silence,
    der Vater hat seine Fehler nicht eingesehen.
    Trotzdem soll er deiner Meinung nach weiterhin die Chance auf Verhaltensänderung bekommen und weiterhin Umgang mit dem Kind haben.


    Wo bleibt bei dir das Recht des Kindes ohne Gewalterfahrungen aufwachsen zu dürfen?

  • Zwischen zugeben und einsehen liegen Welten.


    Manche Sichtweisen sind in meinen Augen zu hinterfragen.
    Würde man dasselbe von sich geben, wenn es die eigenen Kinder sind die geschlagen werden?
    Würde man KV die Chance geben sich zu bessern, weil er das zugegeben hat? Mehr als einmal? Weil es nicht schlimm ist & man diese Erfahrung als Kind selbst gemacht hat?
    Und wenn es wieder passiert? Was dann? Er hat's wenigstens versucht, scheint aber nicht zu ändern zu sein, also was soll's?
    Wo liegt KV's Hemmschwelle?


    Also entschuldigt, bei mir wäre der Ofen aus. Da ist es doch mit ein paar Gesprächen nicht getan.
    Wer's einmal tut...aus welchen Gründen auch immer. Gut wenn er Kind eher zurück bringt wenn er hilflos ist (oder die Nase voll hat, meist schlägt man aber aus Hilflosigkeit/Überforderung/vielleicht Wut).
    Er zeigt keine Einsicht. Es sieht für mich nach "mir hat's auch nicht geschadet" aus.


    Was macht er wenn Kügelchen mal nicht greifbar ist, wie bringt er das Kind dazu ruhig zu sein?
    Kinder lernen daraus. Sie wissen sehr schnell wann sie ruhig sein sollten.
    Das weiß ich aus Erfahrungen meiner Kindheit. Wenn die Hände den gewünschten Effekt nicht erzielen gibt es nämlich immer eine Steigerung, sei es nun ein Ledergürtel oder ein Holzkleiderbügel. Aber wenn man das gelernt hat, dann ist es zu spät, weil ab da lebt man in ständiger Angst.
    Das ist ein Teufelskreis. Kleiner Mensch hat gelernt wann er die Klappe zu halten hat, auch wenn die Tränen noch so sehr brennen, der große Mensch hat gelernt dass dann sofort Ruhe einkehrt. Das fängt bei großen Vergehen an und endet irgendwann bei Lappalien...weil es funktioniert.

    Sie mag vielleicht klein sein, aber sie ist die ganz große Liebe...


    An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
    - François de La Rochefoucauld -

  • Wurde in der Erziehungsberatung angesprochen, wie die nächsten Umgänge unter Berücksichtigung der Vorkommnisse gestaltet werden könnten?


    Der Vater darf das Kind nach richterlichem Beschluss, sofern ich das richtig verstanden habe, eh nur in der Öffentlichkeit sehen, nach dem Bekenntnis sollte m.E. eine Person des Vertrauens dabei sein, die notfalls eingreift und das Kind schützt. Ich könnte mir auch vorstellen, WENN der Umgang stattfinden MUSS, es zu einem Indoorspielplatz zu verlegen, Kügelchen bringt das Kind dorthin und holt sie dort wieder ab.


    Bin gespannt, was der Anwalt dazu sagt. Ich bin unwahrscheinlich erschüttert so eine Geschichte lesen zu müssen :(:troest


    Mein Ex weiß, dass er mich an der Kehle hängen hat, sollte er unseren Kindern was tun, denn er war früher schon mal etwas rabiater unterwegs, weil auch er es aus seiner Kindheit nicht anders kannte, aber er hat sich auch allgemein etwas verändert und die Kinder sind enorm selbstbewußt, also muss ich mir dahingehend keine Sorgen (mehr) machen. Schrecklich, was Ihr durchmacht und es tut mir so leid, Kügelchen, aber ich finde, dass Du das ganz, ganz toll machst!


    Ich hoffe, wünsche und drücke die Daumen, dass Ihr einen gangbaren Weg findet und das Kind nie, nie, nie wieder solch ein Martyrium ertragen muss.

  • !


    Ist zwar OT, aber selbst der Priester kann staatsrechtlich entbunden werden. Behält aber das Aussageverweigerungsrecht.


    Das gilt natürlich nicht für Erziehungsberater. Es wurden bereits Straftaten begangen und von weiteren ist auszugehen.
    Es sollte mich sehr wundern, wenn das einer Staatsanwaltschaft nicht genügte, den Richter zu überzeugen den Berater zu entbinden und zur Zeugenaussage zu verdonnern.

  • Hallo Kügelchen,


    hast du deinen Rechtsanwalt schon sprechen können?
    Konntest du dort etwas zur möglichen Entbindung der Schweigepflicht in Erfahrung bringen?



    Wenn ich richtig gelesen habe, ist der Umgang bei euch durch ein Gericht geregelt worden?
    Was ich aber denke: Dem Gericht war bei der Regelung des Umgangs nicht bekannt, dass der KV gewalttätig gegenüber dem Kind wird und würde den Umgang dann nicht weiter so regeln wollen.


    Du hast keine Beweise dafür, dass der KV das Kind geschlagen hat.
    Du schreibst aber, dass die Fotos den ERziehungsberater schockiert haben, also vermitteln die Fotos vielleicht schon die Gewalt/Misshandlung durch den KV.


    Wie ist es, wenn du dich mit den Fotos nochmal an das JA wendest und dort sagst, dass der Umgang zuerst ausgesetzt werden muss?


    Es tut weh zu lesen, was euch passiert ist.
    Ich hoffe, dass ihr bald wirkungsvoll Hilfe bekommt den Umgang auszusetzen oder nur noch begleitet stattfinden zu lassen.


    Grüße,
    Romi

  • Hallo Kügelchen,


    Mir kommt da ein weiterer Gedanke, muss nichts dran sein, könnte aber.


    Ich stolpere immer wieder über die Tatsache, dass dein Ex in der EZB so frank und frei zugegeben hat, was er tat und das auch noch für gute Maßnahmen befindet.
    Vielleicht weil er sich in Sicherheit wiegt, das geht konsequenzenlos aus für ihn.


    Aber in Anbetracht der weiteren Umstände könnte es vielleicht möglich sein, dass es einen Zeugen für seine letzte Straftat gibt, der das nicht mehr decken wollte?
    Es lohnt sich von daher evtl. zu recherchieren, wo er in den 1, 5h mit deiner Tocher war und ob jemand weiteres zugegen war.


    Ich drücke dir so sehr die Daumen...


    Alles Liebe


    Andante

  • Es war doch der Vater, der das Gespräch mit der Erziehungsberatung wollte. Warum wohl? Vermutlich deshalb, weil er selber gemerkt hatte, dass eine Grenze überschritten wurde.



    Dem Kind - und um das sollte es ja in erser Linie gehen - wäre jedenfalls am besten geholfen, wenn die Eltern sich einander annähern und vernünftig miteinander reden würden. Das Geständnis des Vaters, wir waren übrigens nicht dabei, kennen also weder Wortlaut noch Gestik noch Mimik, kann ein Anfang sein dafür.



    Aber nein, "hängt ihn höher"! :kopf

  • Ich habe jetzt nicht alle Antworten gelesen, kann aber aus Erfahrung sagen, dass Eure Aufregung ziemlich überflüssig ist. Der EB hat recht, er darf keine Auskunft geben. Eine polizeiliche Anzeige bringt rein gar nichts, weil die TE keinerlei Beweise hat oder bekommen wird. Das Kind ist nicht verletzt und der KV wird den Teufel tun und so etwas vor Polizei/Gericht zuzugeben. Kinder werden grundsätzlich erstmal gar nicht angehört, es sei denn es geht um wirklich schwere Vergehen und selbst dann muss es ein Richter anordnen.
    Du solltest folgendes machen:
    Die Erziehungsberatung als gescheitert erklären, dies deine RA dem JA und dem Gericht mit Begründung mitteilen. Anschliessend, falls noch nicht geschehen begleiteten Umgang und ein psychologisches Gutachten beider Seiten beantragen.
    Ansonsten wenns geht für alles Zeugen haben, Du brauchst dringend Beweise, minütlich Umgangstagebuch führen und jeden festgelegten Umgang bis auf weiteres vorbildlich durchziehen bis etwas anderes festgelegt wird. Den Vorwurf der Umgangsvereitelung kannst Du Dir jetzt nicht leisten.

  • PS. so schlimm es klingt und ist: ja, schlagen und Haare abschneiden ist Körperverletzung und theoretisch verboten, aber mal ehrlich, JA und Familiengerichte haben mit weitaus schlimmerem zu tun und können nicht jeden Elternteil der sein Kind körperlich züchtigt hinter Gitter bringen. Das geht einfach nicht und somit sollte man hier auch hier den Ball etwas flacher halten bei aller Empörung.

  • Ich wollte das Verhalten des KV nicht rechtfertigen, bzw hellsehen, dass er sich ändern wird.


    Mir geht aber dabei durch den Kopf, wieviele Eltern ist das schon passiert?! Ich will das nicht verharmlosen, das will ich hier gleich klarstellen.


    Wie viele Eltern sind von sich aus zum JA haben sich Hilfe geholt, und trotzdem sie den ersten Schritt alleine gegangen sind, brauchte es hundert weitere eh es zur Einsicht kam und eine Veränderung stattfinden konnte und begonnen werden konnte. Auch ich gehöre zu denen , die sich Hilfe in Form von Erziehungshelfer udn Familienhilfe geholt haben, weil ich irgendwann vor einem Schutthaufen von Mutter-Kind-Beziehung stand. Zumindest hat es sich damals so angefühlt. Mein Sohn ist seit dem er sich bemerkbar machen kann sowas von oppositionell, dass es einem wirklich häufig die Sprache verschlägt. Ich bin froh, dass ich den Mut hatte zum JA zu gehen, und um Hilfe zu bitten.


    Ich hatte gehofft, dass das aus meinem ersten Post hervorgeht, denn ich hatte ja zusätzlich geschrieben, dass es jetzt gilt das Kind zu schützen. Und trotzdem sehe ich , einen Vater der anfängt zu sprechen.


    Ich bewege mich mit meiner Meinung vielleicht auf dünnem Eis, aber auch ich bin für gewaltfreie Erziehung!!! Leider ist es so, wer zuhause nichts anderes gelernt hat , geht irgendwann vielleicht einen mühseeligen Weg um sein Denken zu ändern. Und wenn du nach wie vor Leute hinter dir hast die das beschönigen ( in dem Fall die Mutter des KV) ist es sehr schwer bzw unmöglich, von solchen Menschen muss sich derjenige erst befreien um einer eigenen gesunden Meinung Platz zu machen.


    Kügelchen, ich hoffe du hast das nicht so verstanden, dass ich es verharmlosen wollte. Es gilt hier wirklich das Kind zu schützen, aber den KV wird (leider?!) trotzdem für immer geben, und eine dauerhafte Lösung muss erst gefunden werden. In Form von Umgang aussetzen, dann begleitet? So stelle ich es mir vor.


    Lg Sarah

    Wer den Kopf steckt in den Sand- wird am Hinterteil erkannt.... :wink