Kann meine Frau mich zwingen das gemeinsame Haus zu verkaufen, wenn ich...

  • Genau darauf wollte ich hinaus....

  • ProJoe: wie hat der Anwalt reagiert, was hat er gesagt?

    Bin gerade zurück.


    Anwalt schreibt, daß Unterhaltsfreistellung und Betreuungsausweitung nicht in Betracht kommen.
    Hausrat ist geteilt, da wird jetzt jede Nachforderung abgelehnt.
    Zudem wird eine Frist gesetzt bis 31.12.2013 in der meine Frau dem Angebot (40.000€ gegen Übertragung ihres Hausanteils) zustimmen muss, ansonsten wird gezockt.


    Am 10.01.2014 ist schon Scheidungstermin und daher drängt die Zeit ein wenig.


    Im Übrigen waren die 17.000€ als Auszahlungsbetrag für das Haus gemeint.


    Wenn meine Frau die 40.000 € bekommt, bekommt sie nicht nur keine Sozialleistungen mehr, auch die Prozesskostenhilfe fällt dann weg und Gericht und Anwlt halten auch nochmal die Hand auf.

  • Im Übrigen waren die 17.000€ als Auszahlungsbetrag für das Haus gemeint.

    Vielen Dank für die Berichtigung.


    Ich habe verstanden, beim Haus ginge es um die Auszahlung von 40.000 € und beim Unterhalt ginge es um 17.000 € als Einmalzahlung.

  • Mal ganz dumm gefragt: Wenn du ihr das Geld für ihre Haushälfte zahlst (egal, wieviel), hat sie dann nicht erstmal genug Geld, um den Kindern davon Unterhalt zu zahlen? Und: fürs Betreuen ihrer eigenen Kinder sie vom Unterhalt freizustellen, finde ich einen Witz! Mein Ex (zahlt auch nix für die Kinder) wollte auch anfangs Geld von mir, damit er auf SEINE Kinder aufpasst. Ne, auf solche Spielchen würde ich mich nicht einlassen! Und das musst du, denke ich, auch nicht.
    LG, Billi

  • Das ist so ein Fall wo ich denke da muss ein Fachanwalt ran.
    Die Frage ist ob du so ohne weiteres auf Unterhalt verzichten darfst ?
    ( ist ja Geld der Kinder) was ist wenn du Krank wirst oder Arbeitslos ?
    Es ist auch die Frage ob du eh nicht Vorkaufsrecht hast und ob sich jemand findet
    der mehr als 40000 € für ein halbes Haus bezahlen wird.
    Was wenn die Kinder in der Ausbildung sind etc.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Das waren halbe Ratenzahlungen, halbe Grundsteuer, halbe Wohngebäudebrandversicherung, halbe Schornsteinfegerkosten,
    halbe Heizungsreperaturkosten etc. pp.
    Da kam mal schlagartig ein nettes Sümmchen (5-stelliger Bereich) zusammen, was er mir als halber Hausbesitzer schuldig war !!!
    Tja, nicht nur Rechte hat man da, sondern auch Pflichten!


    Da würde ich auch ansetzen, PLUS die Hälfte des Abtrags abzüglich des Wohnvorteils...


    Sie bekommt keinen Cent und kann erstmal sehen, wie weit sie mit ihrer Sturheit kommt.


    Ähm, wie siehts denn mit Unterhalt aus? Immerhin besitzt sie eine halbe Immobilie.


    Wenn sie freiwillig nicht verkaufen will, dann würde ich es auf eine Zwangsversteigerung ankommen lassen, NIEMAND wird die verschuldete Haushälfte kaufen, denn diese könnte NIEMAND auch nur in irgendeiner Form nutzen, außer Dir, und da wirste wohl kaum mehr als den Marktwert zahlen.
    Die erste Runde Zwangsversteigerung wären glaub ich 70% vom Schätzwert angesetzt, bei der zweiten Runde dann 50%, wenns in der ersten Runde keiner gekauft hat.


    Hat sie denn irgendwen an der Hand, der Ahnung hat und sie mal auf den Boden der Tatsachen holen könnte?


    Ich würde mal Unterhaltsforderungen durchsetzen, immerhin hat sie Vermögen, welches für Unterhalt genutzt werden kann!


    Es ist auch die Frage ob du eh nicht Vorkaufsrecht hast und ob sich jemand findet
    der mehr als 40000 € für ein halbes Haus bezahlen wird.


    Ich glaube nicht, daß das Haus nur 80.000tsd wert ist, das ist der Betrag, der bereits abgetragen ist, dazu kommt noch die Restschuld...vermutlich reden wir hier von 100.000 tsd € oder mehr...

  • Wenn sie freiwillig nicht verkaufen will, dann würde ich es auf eine Zwangsversteigerung ankommen lassen, NIEMAND wird die verschuldete Haushälfte kaufen, denn diese könnte NIEMAND auch nur in irgendeiner Form nutzen, außer Dir, und da wirste wohl kaum mehr als den Marktwert zahlen.


    Bei einer Zwangsversteigerung wird die gesamte Immobilie versteigert. Und als Ex-Eigentümer hat man keinen eventuellen Kündigungsschutz. Am Tag des Verkaufs muss die Bude frei sein oder kann zwangsgeräumt werden ... Selbst die Zwangsversteigerung beantragen sollte man nicht, wenn man auf den Wohnraum angewiesen ist bzw. wenn man nicht die Hütte selbst ersteigern kann. Dann wiederum kann sich die Zwangsversteigerung "lohnen".

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Teilungsversteigerung sollte man immer vermeiden.


    Wie Volleybap schon sagte ist es im Grunde eine Zwangsversteigerung. Ein Gutachter bewertet das. I.R. viel niedriger als der tatsächliche Wert.
    Da könnte sich ein Schnäppchenjäger dann das Haus sichern und keiner der beide hat etwas davon.


    Eher dann noch das Schulden blieben.

  • Am Tag des Verkaufs muss die Bude frei sein oder kann zwangsgeräumt werden

    Grundsätzlich hast Du Recht, Der Tag des Verkaufes ist aber meines Wissens nicht gleichzusetzen mit dem Tag der Versteigerung - ganz so dramatisch ist es nicht, es bleibt Reaktionszeitraum.


    Da könnte sich ein Schnäppchenjäger dann das Haus sichern und keiner der beide hat etwas davon.

    Deswegen ist es auch wichtig, der Versteigerung als Miteigentümer beizutreten: Du hast dadurch Vetorecht gegen einen Zuschlag (ich glaube 2x).
    Die Zeiten der "Immobilienschnäppchen" sind aber meiner Ansicht nach vorbei (zumindest hier in der Region), dafür sind die Immobilienpreise momentan ziemlich hoch -> und das führt für Dich zu dem Risiko, dass Du bei der Mitsteigerung im blödsten Fall für die Hälfte Deiner Ex deutlich über Wert zahlen müßtest.


    Insofern sind die Ausführungen von FrauRausteiger zu beachten: Laß Dich auf's Angebot ein, alle sonstigen Vereinbarungen und Bedingungen der Ex sind eh das Papier nicht Wert, auf dem sie geschrieben sind. Aber dann hast Du bereits das Haus (für kalkulierbare Mehrkosten von 2500€...)

  • So, dann gibt es hier nun ein kleines Update.


    Ich habe (über meinen Anwalt natürlich) dem "Angebot" (Übertragung ihres Hausanteils gegen Zahlung von 40.000€, wobei als weitere Bedingung eine Umgangsausweitung und Freistellung von der Zahlung des Kindesunterhalts)widersprochen und im Gegenzug meine Frau unter Zugzwang gesetzt, indem ich ihr eine Frist gesetzt habe bis 31.12.2013 der Zahlung der 40.000€ gegen Übertragung ihres Hausanteils zuzustimmen.
    Diese Frist hat sie aber verstreichen lassen und nun ist schon am Freitag der Scheidungstermin.
    Vielleicht besinnt sie sich bis dahin noch, wenn man sich vor dem Richter gegenüber sitzt.


    Falls nicht, bleibe ich erstmal hier wohnen, die Raten zahle ich ja eh.
    Die Zeit spielt für mich.
    Ich werde erstmal keine Teilungsversteigerung beantragen und meine Frau kann das wohl nicht, da ihr das nötige Kleingeld dazu fehlt.
    Ihr geht das Geld aus und im nächsten Zug werde ich wohl Unterhaltsklage einreichen müssen.


    Ist es eigentlich möglich, bei der Unterhaltsklage darauf hinzuweisen, daß sie ja eine halbe Immobilie besitzt, womit sie theoretisch ihrer Unterhaltsverpflichtung nachkommen könnte?

    Einmal editiert, zuletzt von ProJoe ()

  • Ist es eigentlich möglich, bei der Unterhaltsklage darauf hinzuweisen, daß sie ja eine halbe Immobilie besitzt, womit sie theoretisch ihrer Unterhaltsverpflichtung nachkommen könnte?


    Natürlich kannst Du darauf hinweisen!


    Im übrigen würde ich Dir nach wie vor empfehlen, mal einen Teilhaben-Schuldenliste aufzustellen, was sie Dir als
    halbe Hausbesitzerin seit ihrem Auszug schuldet.
    Ich betone nochmals, dass sie nicht nur halbe Rechte, sondern auch halbe Pflichten hat, zumindest, was das Haus angeht.


    Unterhaltstechnisch kann man sie voll heranziehen!

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Der Scheidungsantrag ist bereits zugestellt. Die Scheidung ist auf den 10.01.2014 angesetzt.


    Notarkosten: Dazu haben wir noch keine Einigung.
    Aussitzen ist auch doof, darunter leiden die Kinder mehr als nötig.


    Fakt ist, daß meine Frau einfach nur gierig ist und dabei sogar das Wohl der Kinder vergisst.
    Da kann ich Gegenvorschläge machen, so viele ich will. Sie ist stur und rückt keinen Deut von ihrem Willen ab.


    entscheidend ist der Termin der Antragstellung ab da ist eure Gütergemeinschaft aufgelöst. die Kosten, die zu dem Zeitpunkt bestanden, werden geteilt. d.h. die Schulden, die zu jenem Zeitpunkt bestanden, werden auch geteilt! einfach mal vorrechnen und gegenrechnen zum Wert des Hauses zu jenem Zeitpunkt... sollte helfen.
    und aussitzen wäre falsch,
    viel erfolg


    P.S. im normalfall will der scheidungsrichter einen scheidungsfolgenvereinbarung sehen - wenn ihr die nicht habt bzw. in der scheidung nicht beschließen könnt, wird es wohl auch nochmals kritisch... würde ich drungend mit dem anwalt klären!

    Ich. Hier. Jetzt.

    Einmal editiert, zuletzt von trilian ()

  • Scheidungstermin war gestern.
    Geschieden sind wir aber nicht...


    Da nun wohl doch eine Einigung wegen des Hauses möglich sein sollte, haben wir beantragt, den Scheidungstermin zu verschieben.
    Der Richter fand das auch sehr vernünftig.


    Also gibts in ein bis zwei Monaten wohl den entgültigen Termin.

  • Scheidungstermin war gestern.
    Geschieden sind wir aber nicht...


    Da nun wohl doch eine Einigung wegen des Hauses möglich sein sollte, haben wir beantragt, den Scheidungstermin zu verschieben.
    Der Richter fand das auch sehr vernünftig.


    Also gibts in ein bis zwei Monaten wohl den entgültigen Termin.


    das freut mich. Viel Glück beim Formulieren. Und dass der nächste termin dann gut ausgeht und Ruhe reinkommt. Toitoitoi :daumen

  • Ja, wir werden wohl beide ein wenig auf einander zugehen und uns irgendwo in der Mitte treffen.
    Beide geben etwas nach und so steht niemand wirklich als Verlierer oder Gewinner da.