Hallo,
Vieles von dem, was wohl einige gern regeln würden, lässt sich rechtsgültig in einem Ehevertrag gar nicht regeln.
Wirklich Sinn macht das nur bei Selbstständigkeit eines/ beider Partner, großen Vermögensunterschieden und deswegen vereinbarter Gütertrennung und ganz eingeschränkt Regelungen zum Verzicht des Versorgungsausgleichs.
Regelungen zu Unterhaltsverzicht oder -beschränkungen, zum Verbleib von Kindern nach einer Trennung oder Umgangsregelungen haben dagegen in den allermeisten Fällen keinen Bestand. Und wenn, dann nur, wenn dabei keiner übervorteilt oder benachteiligt wird und Unterhaltsverzicht nicht dazu führt, dass am Ende der Staat einspringen muss. Verzicht auf Kindesunterhalt geht gar nicht.
Ich denke, es ist schon viel getan, wenn beide in Form eines solchen Vertrages übereinkommen, wie sie sich das gemeinsame Leben vorstellen - besonders beschäftigen sie sich selbst dann damit, während es noch "im Guten" geht.
Viele Verzichte etc. mögen vor Gericht keinen Bestand haben; trotzdem sind es dann schon dokumentierte Absichtserklärungen.
Wenn ich mir ansehe, wieviele Ehen geschieden werden, dann sollte m.E. ein solcher Ehevertrag überall zur Pflicht werden - damit die Partner in vielen Fällen einen gemeinsamen Nenner für das Zusammenleben haben, und auch schon "im Guten" Einigungen treffen, die in der Trennung evtl. nicht möglich sind.
...man weiß am Anfang auch selten, wie sich die Partner beruflich entwickeln. Was ist, wenn Selbständigkeit / großer Vermögensunterschied sich in einer - idealerweise jahrzehntelang dauernden - Ehe entwickeln?
Ich würde die Aussage umdrehen: Ein Ehevertrag hat m.E. nur dann keinen Sinn, wenn sich beide von vornherein auf die klassische Ein-Ernähr-Vater-Ehe einigen.
Gruß
diadem