• Hallo!


    Nachdem ich überlegt habe, wohin mit dem Thema, habe ich es hier untergebracht...In Trennung und Scheidung passte es nicht so recht :-)


    Würdet ihr einen Ehevertrag machen, wenn eine Heirat evtl. im Raum steht? Wenn ja, warum? Was sollte enthalten/geregelt sein?
    Ist eine Heirat nicht hinfällig, wenn man schon die Trennung klärt?


    Mich beschäftigt das Thema. Ich weiß noch nicht recht, wie ich zu einer Hochzeit und evtl. Ehevertrag stehe. Bevor ich etwas dazu sage, möchte ich mir sicher sein.


    Danke und lg,
    cola

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    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Also wir hatten einen Ehevertrag und ich bin im Nachhinein sehr froh darüber. Hat für beide viele Vorteile gebracht. Für mich wichtig war dass der Betreuungsunterhalt geklärt war und die Aufteilung der Lebensversicherungen.


    Auch wenn ich meinen jetztigen Partner mal heiraten werde, wird es einen Ehevertrag geben, schon allein, weil er mit zwei Kollegen selbstständig ist und der Gesellschaftervertrag das so vorschreibt, damit im Fall einer Scheidung, die Firma nicht in Gefahr ist...


    Ich fand das damals auch total unromantisch, aber eigentlich, realistisch gesehen doch gut, denn wann plant man am besten den Schlimmsten der Fälle- so lange man sich noch gut versteht und liebt und dem anderen nichts böses will..... danach geht das ja meistens nicht mehr :nudelholz

    Lieber Gruß -die Buddhablume- :sonne



    Ommmmmmm :pfeif :rotwerd

  • Ich würde nur einen Ehevertrag machen, wenn einer der Partner selbständig ist und eine eigene Firma hat, damit der andere im Notfall nicht zur Tilgung eventueller Schulden herangezogen werden kann und abgesichert ist. Sonst niemals.

  • Da wir hier ja AEs sind würde ich durchaus auch Regelungen bzgl. der Kinder in den Vertrag aufnehmen, falls einem der Eheleute etwas passiert.
    In einem Vertrag kann man alles regeln und wenn Ihr reinschreibt, dass Du für die Dauer der Ehe immer einen gelben Bademantel zu tragen hast, darf das auch drin stehen ;) .


    Und wenn Ihr Euch im Laufe des Gesprächs vorher dazu entschließt, dass Ihr die übliche Zugewinngemeinschaft "haben" wollt, dann ist das auch ok.
    Aber Ihr habt darüber gesprochen und es Euch bewusst gemacht.

    "Was für ein schöner Tag" :sonne

  • Ist eine Heirat nicht hinfällig, wenn man schon die Trennung klärt?


    Ich würde es mal anders ausdrücken wollen. Wenn es nicht möglich ist, die Trennung im Vorfeld zu klären, ist eine Heirat eigentlich hinfällig. ;) In einer Ehe, die ja ein Leben lang halten "soll", kommen im Laufe der Zeit ganz andere Prüfsteine auf einen zu. Wenn es an dieser Stelle schon scheitert, dann viel Spass für die Zukunft.


    Davon ab würde ich einem Ehevertrag nicht per se eine all zu große Bedeutung beimessen. Vieles, was dort vereinbart wird, ist später (auch rückwirkend) nicht mal mehr das Papier wert. Und so ist ein Ehevertrag eigentlich nur ne Beruhigungspille mit Placeboeffekt. Im Beispiel von Buddahblume sehe ich auch Anwendungsgebiete.


    Das Problem bei diesen Eheverträgen ist, dass sie nur von 2 Personen aufgesetzt und unterschrieben werden. Die Dritten Personen (Staat) sind aber Vertragspartner und greift später auch gegen die Intensionen und Willen der Eheleute ein.


  • Ich würde es mal anders ausdrücken wollen. Wenn es nicht möglich ist, die Trennung im Vorfeld zu klären, ist eine Heirat eigentlich hinfällig. ;) In einer Ehe, die ja ein Leben lang halten "soll", kommen im Laufe der Zeit ganz andere Prüfsteine auf einen zu. Wenn es an dieser Stelle schon scheitert, dann viel Spass für die Zukunft.


    Sehe ich auch so. Mein Partner reagiert meist sehr empfindlich, wenn ich "Trennung" anspreche, z.B. wie man es regelt. Mich hat es gestern auch irgendwie getroffen, trotzdem finde ich es wichtig. Ich möchte es auch nicht aus Empfindlichkeiten und romantischen Gefühlen ausschließen.
    Ich habe mich mit der Materie Ehe, Eheverträge und deren Inhalt noch nie befasst.
    Bis jetzt ist noch nichts entschieden. Noch nicht mal, ob wir tatsächlich heiraten.


    buddhablume:
    Würdest du mir - gerne per PN - genauer beschreiben, was ihr im Ehevertrag geregelt habt? Gerade im Bezug auf Betreuungsunterhalt?
    Muss auch so etwas wie Kindesunterhalt oder erhaltene Erben während der Ehe geregelt werden?


    Danke!
    cola

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  • Also wenn ich mal heiraten sollte, werde ich auf einen Ehevertrag bestehen, dann ist alles geregelt (Vermögen, Eigentümer, Kinder, Unterhalt etc) für den Fall der Fälle. Man weiß ja nie wohin die Reise geht. Entweder holt man das mal aus der Schublade, dann ist alles klar und man kann sich nicht von den Gefühlen beherrschen lassen oder man lacht darüber, wenn man alt und grau auf der Veranda sitzt.

  • Mein Ex und ich hatten vor unserer Hochzeit einen Ehevertrag abgeschlossen (und auch notariell beglaubigen lassen!) und ich würde es auch wieder tun!


    Wir haben uns vor der Hochzeit zusammen gesetzt und aufgelistet, wem was gehört und wer was mit in die Ehe einbringt. Dies hatte sich dann zwar nach der Trennung 12 Jahre später erledigt, hilfreich war jedoch, dass wir den Zugewinn ausgeschlossen und Gütertrennung vereinbart haben. Den Versorgungsausgleich haben wir später noch kurz vor der eigentlichen Scheidung notariell ausgeschlossen. Im Prinzip waren wir aber beide auf einem vergleichbaren Stand.


    Warum ich so denke? Ich habe zu oft im Bekanntenkreis erlebt und oder gehört, dass einer der Beteiligten Schulden aufnimmt, für die der andere dann mit gerade stehen muss. Und das wollte ich auf jeden Fall vermeiden. Abgesehen davon war mein Ex zum Zeitpunkt der Eheschließung arbeitslos und es sah damals auch nicht danach aus, als ob er in absehbarer Zeit eine Stelle finden würde. Mir gab diese Regelung eine gewisse Sicherheit.


    Auch heute würde ich nur mit Gütertrennung, Ausschluss des Versorgungsausgleiches und Zugewinn heiraten. Das eine hat für mich nichts mit dem anderen zu tun! Aber ich für mich und ganz persönlich empfinde es als unglaublich ungerecht, dass einer der beiden zu Hause bleiben, sich um Haushalt und Kinder kümmern darf, der andere die komplette finanzielle Verantwortung auf sich nimmt und dann im Fall der Fälle bei einer Trennung / Scheidung noch mal so richtig zur Kasse gebeten wird. Das finde ich persönlich ganz furchtbar. Für mich steht immer der schale Beigeschmack dahinter, dass man nur oder hauptsächlich deswegen heiratet, um "versorgt" zu sein. Dafür brauche ich keinen Mann. Ich jedenfalls würde mich weigern, die Alleinverdienerin zu sein und das selbe Recht hätte dann auch mein Partner.


    Aber was die einzelnen Punkte, die dann im Ehevertrag stehen würden, angeht, da müssten wir uns dann beide mit einem Anwalt, der sich in der ganzen Materie auskennt, zusammen setzen.

  • Also wenn ich mal heiraten sollte, werde ich auf einen Ehevertrag bestehen, dann ist alles geregelt (Vermögen, Eigentümer, Kinder, Unterhalt etc) für den Fall der Fälle.


    Das alles geregelt ist, ist wie ich ja schon anmerkte, oftmals ein Irrglaube.


    Unterhalt kann zB nur in seltenen Fällen via Ehevertrag geregelt werden. KU und TU zB fallen komplett raus.
    Kinder? Meinst du damit den Verbleib der Kinder bei einem ET im Falle der Trennung? So etwas wirst du auch nicht rechtssicher festzurren können.


    Die Gefahr besteht darüber hinaus, dass ein Ehevertrag komplett (!) als nichtig, weil zB sittenwidrig oder zu Lasten Dritter, erklärt wird, weil ein kleiner Teil im Vertrag nicht den DANN geltenden Richtermeinungen entspricht.


    Eheverträge würden erst so richtig Sinn machen, wenn zB durch eine Ehe keinerlei gesetzliche Ansprüche/Verpflichtungen entstehen würden. D.h. TU/BU/EU, Zugewinnausgleich und Rentenausgleich abschaffen!

  • Hallo,


    Davon ab würde ich einem Ehevertrag nicht per se eine all zu große Bedeutung beimessen. Vieles, was dort vereinbart wird, ist später (auch rückwirkend) nicht mal mehr das Papier wert. Und so ist ein Ehevertrag eigentlich nur ne Beruhigungspille mit Placeboeffekt. Im Beispiel von Buddahblume sehe ich auch Anwendungsgebiete.


    Das Problem bei diesen Eheverträgen ist, dass sie nur von 2 Personen aufgesetzt und unterschrieben werden. Die Dritten Personen (Staat) sind aber Vertragspartner und greift später auch gegen die Intensionen und Willen der Eheleute ein.


    Jein. Ein Ehevertrag kann vieles regeln; damit er gültig ist, sollte er aber zusammen mit einem Familienanwalt formuliert und notariell beglaubigt sein. Einige Klauseln sind am Ende immer noch ungültig durch Rechtsprechung, Gesetzgebung etc.; aber im Grundsatz ist er immer noch sinnvoll, auch und vor allem die Rechtsberatung, die man dabei bekommt (und so eine bessere Entscheidung auch in grundsätzlichen Dingen wie Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft... treffen kann).


    Auch heute würde ich nur mit Gütertrennung, Ausschluss des Versorgungsausgleiches und Zugewinn heiraten. Das eine hat für mich nichts mit dem anderen zu tun! Aber ich für mich und ganz persönlich empfinde es als unglaublich ungerecht, dass einer der beiden zu Hause bleiben, sich um Haushalt und Kinder kümmern darf, der andere die komplette finanzielle Verantwortung auf sich nimmt und dann im Fall der Fälle bei einer Trennung / Scheidung noch mal so richtig zur Kasse gebeten wird. Das finde ich persönlich ganz furchtbar. Für mich steht immer der schale Beigeschmack dahinter, dass man nur oder hauptsächlich deswegen heiratet, um "versorgt" zu sein. Dafür brauche ich keinen Mann. Ich jedenfalls würde mich weigern, die Alleinverdienerin zu sein und das selbe Recht hätte dann auch mein Partner.


    Meines Wissens(!) ist ein Ausschluß des Versorgungsausgleichs nicht mehr möglich, aber auch erst seit wenigen Jahren.


    Gruß
    diadem

  • Ich habe zu oft im Bekanntenkreis erlebt und oder gehört, dass einer der Beteiligten Schulden aufnimmt, für die der andere dann mit gerade stehen muss.


    Da es in deinem Bekanntenkreis vorgekommen ist, kannst du Beispiele nennen? Welche Schulden muss ein Ehepartner denn (nur aufgrund einer Ehe) übernehmen? Ich dachte immer, dass eigene Schulden auch eigene Schulden sind und bleiben. Lediglich die, für die beide "unterschrieben" haben, sind gemeinsame Schulden. ZB ein Bankdarlehn, Kaufvertrag Auto, gemeinsamer Mietvertrag, Dispo auf dem Gemeinschaftskonto, etc...

  • Aber ich für mich und ganz persönlich empfinde es als unglaublich ungerecht, dass einer der beiden zu Hause bleiben, sich um Haushalt und Kinder kümmern darf, der andere die komplette finanzielle Verantwortung auf sich nimmt und dann im Fall der Fälle bei einer Trennung / Scheidung noch mal so richtig zur Kasse gebeten wird. Das finde ich persönlich ganz furchtbar. Für mich steht immer der schale Beigeschmack dahinter, dass man nur oder hauptsächlich deswegen heiratet, um "versorgt" zu sein. Dafür brauche ich keinen Mann. Ich jedenfalls würde mich weigern, die Alleinverdienerin zu sein und das selbe Recht hätte dann auch mein Partner.


    Das ist genau mit ein Punkt, der mir beim Ehevertrag übel aufstößt.
    Ich möchte niemals von meinem "Mann" abhängig sein oder mich versorgen lassen. Allerdings möchte ich auch nicht in den Popo gekniffen sein, weil ich für unser gemeinsames Kind beruflich zurückstecken muss. Er hat indes freie Bahn sich beruflich (schneller) weiterzuentwickeln ohne Rücksicht auf mögliche Arbeitsstunden.
    Von mir aus darf er gerne mit dem Baby daheim bleiben, aber dann ist er beruflich eingeschränkt, er verdient auch besser und das beste Argument...ich habe ja schon ein Kind :ohnmacht:


    Natürlich habe ich mich ein Stück weit darauf eingelassen. Ich werde wieder zügig arbeiten gehen, trage zur Gemeinschaft bei - sowohl finanziell als auch sozial. Ich empfinde es als unfair, alles zu buckeln (Kind, Arbeit und Organisation) und im Hinblick auf mein Entgegenkommen alles genau zu trennen.
    Nach meinen Verständnis ist es fair, alles zu trennen, wenn man Kind, Organisation etc 50:50 aufteilt. Sprich, er dann halt auch TZ arbeitet. In so einem Fall ist Zugewinn und Gütertrennung (wenn ich das richtig auf die Schnelle gelesen habe) wieder hinfällig, weil wir auf denselben Level sind?!?


    Oder habe ich da Aspekte übersehen?


    PS, Wenn einer von uns ein bereits ein Vermögen mitbringen würde, fände ich es z.B. auch ungerecht, dass es bei der Scheidung aufgeteilt wird. Sowas würde ich z.B. regeln. jibbet aber nicht :flenn;)

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    Einmal editiert, zuletzt von die cola ()

  • Meines Wissens(!) ist ein Ausschluß des Versorgungsausgleichs nicht mehr möglich, aber auch erst seit wenigen Jahren.


    Meines Wissen nur noch in sehr engen Rahmen. ZB wenn der, der auf den Versorgungsausgleich verzichtet eh Millionen auf dem Konto hat und von Zinsen im Reichtum schwelgen kann. :)


    Und möglich ist es wohl auch, wenn eh eine Nullsumme raus käme. Fällt eine Person aber zB in die Altersarmut und der/die Ex könnte einspringen, ist der Verzicht auf Versorgungsausgleich ganz schnell sittenwidrig.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()


  • Unterhalt kann zB nur in seltenen Fällen via Ehevertrag geregelt werden. KU und TU zB fallen komplett raus.
    Kinder? Meinst du damit den Verbleib der Kinder bei einem ET im Falle der Trennung? So etwas wirst du auch nicht rechtssicher festzurren können.


    Was ist TU? :rotwerd
    Den Verbleib der Kinder möchte ich nicht festlegen. Meine/unsere Kinder sollen dort bleiben/hingehen dürfen, wo es "besser" ist.
    Er füllt voll und ganz die Rolle des Vaters bei meiner Tochter aus. Ich möchte weder ihr noch dem weiteren Kind noch ihm irgendwas verweigern.

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  • PS, Wenn einer von uns ein bereits ein Vermögen mitbringen würde, fände ich es z.B. auch ungerecht, dass es bei der Scheidung aufgeteilt wird. Sowas würde ich z.B. regeln. jibbet aber nicht


    Anfangsvermögen wird nicht aufgeteilt. Genau wie die Schulden, die jemand mit in die Ehe bringt. Wir sind ja nicht in Kanada, wo man dem/der Partner/in nach 2 Jahren Beziehung (keine Ehe) die Hälfte des Zugewinns abzugeben hat, bzw die Hälfte der Schulden (auch die von vor der Beziehung) bei Trennung zu übernehmen hat.


    Mann wie Frau müssen halt nur Obacht geben, dass Anfangsvermögen sauber zu dokumentieren.

  • Hallo,



    Das ist genau mit ein Punkt, der mir beim Ehevertrag übel aufstößt.
    Ich möchte niemals von meinem "Mann" abhängig sein oder mich versorgen lassen. Allerdings möchte ich auch nicht in den Popo gekniffen sein, weil ich für unser gemeinsames Kind beruflich zurückstecken muss. Er hat indes freie Bahn sich beruflich (schneller) weiterzuentwickeln ohne Rücksicht auf mögliche Arbeitsstunden.
    Von mir aus darf er gerne mit dem Baby daheim bleiben, aber dann ist er beruflich eingeschränkt, er verdient auch besser und das beste Argument...ich habe ja schon ein Kind :ohnmacht:


    Da könnte Dich eine Untersuchung der Vereinigung der bayrischen Wirtschaft interessieren. Sie haben im Zuge der "Equal-Pay-Day"- und "Gender-Gap"-Diskussion nachforschen lassen; Ergebnis: wer weniger als 15 Monate beruflich aussetzt, hat gegenüber "durcharbeitenden" Kollegen keine Nachteile (egal ob Mann oder Frau). Das Elterngeld wird auch verlängert, wenn beide Eltern sich an der "Aufzucht" beteiligen.


    Wenn es Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt, solltet ihr euch überlegen, hälftig Elternzeit zu nehmen, und möglichst schnell über Teilzeit wieder in den Beruf einzusteigen.


    Zitat

    Natürlich habe ich mich ein Stück weit darauf eingelassen. Ich werde wieder zügig arbeiten gehen, trage zur Gemeinschaft bei - sowohl finanziell als auch sozial. Ich empfinde es als unfair, alles zu buckeln (Kind, Arbeit und Organisation) und im Hinblick auf mein Entgegenkommen alles genau zu trennen.


    Ich denke, das ist für beide Seiten schlecht - Du verlierst im Beruf, er mit dem Kind. Leider fällt das vielen Vätern zu spät auf (häufig erst auf dem Totenbett).
    Ein wenig "sanfte Gewalt" in Richtung, sich für das Kind beruflich etwas zurückzunehmen, wird er Dir irgendwann danken.


    Zitat

    Nach meinen Verständnis ist es fair, alles zu trennen, wenn man Kind, Organisation etc 50:50 aufteilt. Sprich, er dann halt auch TZ arbeitet. In so einem Fall ist Zugewinn und Gütertrennung (wenn ich das richtig auf die Schnelle gelesen habe) wieder hinfällig, weil wir auf denselben Level sind?!?


    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, nein, weil er mehr verdient.
    Das sind aber Fragen, die Du mit einem Familienanwalt klären mußt.


    Alles Gute - und, daß der Ehevertrag und Versorgungsausgleich mangels Trennung nach der Abfassung nie gebraucht wird,
    diadem

  • wenn es nach mir gänge, wäre das Voraussetzung für eine Ehe :brille


    Wer sich vorher schon nicht einigen kann :ohnmacht:

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wenn im Ehevertrag steht, daß Sie einen gelben Bademantel tragen soll, dann ist der ganze Vertrag nichtig, weil sittenwidrig, es sei denn man hat eine Salvatorische Klausel.


    Ansonsten gibt es triftige Gründe einen Ehevertrag abzuschließen, nämlich Selbständigkeit des einen.


    Wenn Beide ungefähr auf einem Level sind, ist es meiner Meinung nach unnütz.


    Bei uns ist es so, daß wir Hauskauf und Verbleib von gemeinsamen Kindern besprochen haben und eine Lösung gefunden haben, wie man alles so regelt, daß auch eine Trennung kein Ruin für eine Partei wäre.
    Vertraglich geregelt haben wir das nicht, wäre auch hierzulande sittenwidrig ;)

  • Hallo Monsterkrümel, das ist natürlich das Optimum, wenn beide sich einigen und dann auch später noch zu ihrem Wort stehen.


    Das funktioniert aber idR nur so lange, bis einer von beiden auf Hilfe Dritter angewiesen ist. Dann können sich die beiden noch so einig sein... Dritte entscheiden dann, wie es zu laufen hat.