Hallo,
ich frage jetzt mal nicht für mich, aber mich würde der Vergang dennoch interessieren.
Eine Bekannte ist Alleinerziehend, lebt mit der gemeinsamen Tochter zusammen, hat das ASR, Kind ist ungeimpft. Sie ist Impfgegner, er Befürworter.
KV möchte nun das GSR beantragen und will dann einen richterlichen Beschluß durchsetzen, dass das Kind geimpft wird.
Sie war bereits beim JA, um sich zu erkundigen, was da auf sie zukäme udn welche Möglichkeiten sie hätte.
Da hiess es wohl, dass das Jugendamt dazu einen Bericht schreiben würde, aber das Problem nicht verstanden würde, da Kinder ja geimpft werden müssten.
Ich frage jetzt nicht, weil sie oder ich wissen wollen, ob ihre oder seine Entscheidung die richtige ist, sondern wie im Ernstfall mit so einer Situation umgegangen werden könnte. Würde ein Richter beshcliessen, dass das Kind gegen den Willen eines ETs geimpft werden muss?