Impfen - Richterlicher Beschluß?

  • Hallo,


    ich frage jetzt mal nicht für mich, aber mich würde der Vergang dennoch interessieren.


    Eine Bekannte ist Alleinerziehend, lebt mit der gemeinsamen Tochter zusammen, hat das ASR, Kind ist ungeimpft. Sie ist Impfgegner, er Befürworter.


    KV möchte nun das GSR beantragen und will dann einen richterlichen Beschluß durchsetzen, dass das Kind geimpft wird.


    Sie war bereits beim JA, um sich zu erkundigen, was da auf sie zukäme udn welche Möglichkeiten sie hätte.
    Da hiess es wohl, dass das Jugendamt dazu einen Bericht schreiben würde, aber das Problem nicht verstanden würde, da Kinder ja geimpft werden müssten.



    Ich frage jetzt nicht, weil sie oder ich wissen wollen, ob ihre oder seine Entscheidung die richtige ist, sondern wie im Ernstfall mit so einer Situation umgegangen werden könnte. Würde ein Richter beshcliessen, dass das Kind gegen den Willen eines ETs geimpft werden muss?

  • KV möchte nun das GSR beantragen und will dann einen richterlichen Beschluß durchsetzen, dass das Kind geimpft wird.


    Tjahaaa das is schwierig...
    So lange sie ASR hat, kann es sein das der Teil "Gesundheitssorge" dem KV mit oder sogar ALLEINE übertragen wird


    Wegen der neuen Rechtsspechung kann er ja sowieso vereinfacht GSR bekommen...


    gehen wir also von GSR bzw. gemeinsamer Entscheidung aus


    Dann müssen die Eltern sich einigen, schaffen sie das nicht entscheidet der Richter...



    Wie alt ist das Kind? Wie lange ist das Kind schon ungeimpft??


    Es ist auf jeden Fall hilfreich sich einen sehr sehr guten Arzt zu suchen dieser muss voll hinter der KM stehen ihr alles schriftlich geben...


    meiner Erfahrung nach kann die einzelne KM fast nur verlieren, wenn sie nicht gute Argumente (schriftlich, medizinisch etc) hat...



    War unser Thema und es ist echt super schwierig :kotz


    http://www.elterlichesorge.de/…s/article.php?storyid=697
    http://www.breuning-winkler.de…-sorgerecht-und-impfungen (gilt aber nur für schweinegrippeimpfung)

    Einmal editiert, zuletzt von Liz33 ()

  • Es gibt kein Gesetz in Deutschland das besagt, dass man sich oder seine Kinder impfen lassen muss.


    Und ich glaube auch nicht, dass das ein Richter so entscheiden darf.

  • Es gibt kein Gesetz in Deutschland das besagt, dass man sich oder seine Kinder impfen lassen muss.


    Und ich glaube auch nicht, dass das ein Richter so entscheiden darf.


    Stimmt, der Richter entscheidet dann ggf. nicht über die Impfung sondern über die Gesundheitssorge und da kann es der KM passieren, dass sie diese verliert. Die meisten menschen sind pro Impfung ebenso wie die meisten Ärzte da kommt es vor Gericht auf sehr gute und fundierte Argumente an

  • Er hat jetzt erstmal GSR beantragt. Dies wird er wohl auch bekommen. Von Kindeswohlgefährdung wird ja hier nicht ausgegangen.


    Das Impfen ist eine strittige Frage der Eltern. Da es hier zu keinem gemeinsamen Nenner kommt, muss ein Gericht darüber entscheiden, welcher Elternteil die gesundheitliche Sorge zugesprochen bekommt. Es gibt zwar in Deutschland keine bestimmte Impfpflicht, jedoch werden bestimmte Impfungen Empfohlen (Stichwort Ständige Impfkommission). Es kann sehr wahrscheinlich passieren, daß der Vater dann für diesen Teilbereich das Sorgerecht zugesprochen bekommt. Es wird wohl mehr Richter geben, die für die Impfungen sind als solche, die dagegen sind (mal rein statistisch betrachtet). Von daher sehe ich den Vorteil beim Vater.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • mit welcher argumentation ist sie den GEGEN dieImpfung... das und nichts anderes sollte sie dem richter sagen alles andere wäre ja schlicht weg gelogen nur um den eigenen willen durchzusetzen

  • Der jeweilige Richter wird ja Schaden und Nutzen gegeneinander abwiegen sowie die Rechte aller Beteiligten.
    Und da es ja um Grundimmunisierungen geht und nicht um irgendwelche exotischen Extraimpfungen mit Nebenwirkungen und geringem Schutzrahmen, dürfte es schwierig werden zu erklären, inwiefern die ideologische Überzeugung der Mutter schwerer wiegt als der Schutz des Kinder vor z.B. lebenslangen Schäden durch Kinderlähmung oder eine fehlende Tetanus-Impfung.


    Bei Impfungen gegen typische Kinderkrankheiten kann man sich ja streiten, aber bei sehr bedrohlichen Erkrankungen, die mit einer bzw. wenigen Impfungen lebenslang kein Thema mehr sind, wird die Argumentation sehr sehr schwierig.

  • Von daher sehe ich den Vorteil beim Vater.


    Ich auch.


    Was müsste sie tun, um dem Richter glaubhaft zu machen, dass das Kind erstmal nicht geimpft werden sollte?


    Was sind denn ihre Gründe?
    Sie braucht jemanden professionellen auf ihrer Seite und gute Argumente!
    Hat sie die nicht, kann sie es eigentlich gleich lassen.
    Sie meisten Richter sind wie die meisten Menschen pro Impfungen.


    Hat sie da überhaupt eine (kleine) Chance?


    Eine mini Chance wenn sie gute Argumente hat. Hat sie die?

  • Meiner Meinung nach würde auch das Gericht in diesem Fall schwerlich eine Impfung durchsetzen können, da es in D keine Impfpflicht gibt. Es steht also 1:1 und ohne Impfung wäre nicht nachweislich das Kindswohl gefährdet.

  • Meiner Meinung nach würde auch das Gericht in diesem Fall schwerlich eine Impfung durchsetzen können, da es in D keine Impfpflicht gibt. Es steht also 1:1 und ohne Impfung wäre nicht nachweislich das Kindswohl gefährdet.


    Das sah unser Richter anders. Er kann zwar die Impfung nicht anordnen aber er kann den Teil der gesundheitssorge einem ET zusprechen oder er ersetzt die Einverständnis nur für das Impfthema und die gesundheitssorge bleibt bei beiden ets (bei GSR)


    und dann entscheidet nur ein ET über die impfung
    da der richter weiß welcher et dafür und dagegen ist entscheidet indirekt der richter ob das Kind geimpft wird oder nicht


    da er die entscheidung darüber einem et überträgt




    Außerdem braucht es neben guten Argumenten, einem guten Mediziner (!) auch einen guten Anwalt! Dann hat sie eine Chance.

    Einmal editiert, zuletzt von Liz33 ()

  • Ich denke, hierbei spielt es auch eine Rolle, wann das Kind regelmäßig außer Haus betreut wird, da dann das Ansteckungsrisiko steigt.


    Es gibt eine Internetseite, da kann sich die Mutter schlau machen und ggf auch einen Mediziner in ihrer Nähe finden, der nicht nur allgemeine, sondern auch auf das Kind bezogene Argumente liefern kann: Klick
    Das würde ich als wichtig ansehen.


    Weiterhin ist zu klären, welche Impfstoffe denn der zuständige Kinderarzt verwenden würde um die empfohlenen Impfungen zu geben. Da sollte man auf in den Beipackzetteln angegebene Gefahren, Wechsel- und Nebenwirkungen sowie gesundheitsschädliche Zusatzstoffe wie z.B. Aluminium verweisen. Alles mit Belegen von Forschern/Ärzten usw natürlich.


    Sollte das Kind bereits Allergien oder Autoimmunerkrankungen haben oder gefährdert dafür sein spielt auch das hier eine Rolle.


    Gut ist es sicherlich auch, wenn die Mutter angibt, dass sie nicht alle Impfungen zu jedem Zeitpunkt grundsätzlich ablehnt. Es gibt durchaus Eltern und Ärzte, die schieben einzelne Impfungen länger hinaus als empfohlen, möchten andere Impfstoffe als die gängigen verwenden usw. Auch dazu sollte man sich schlau machen um - bevor die GSR entzogen wird - notfalls einen "Kompromiss" vorschlagen zu können.


    Ein Vorteil ist natürlich auch, wenn die Mutter mit Fakten sachlich argumentieren kann während der Vater einfach nur "dafür" ist. Das ist dann - um mal einen krassen Vergleich zu nehmen - wie mit dem Rauchen in der Schwangerschaft: Die Gefahren für das Kind wurden auch lange heruntergespielt und die Gefahren des Passivrauchens von Schwangeren und Kleinkindern sind immer noch vielen nicht bewusst.

  • Hallo Alessandria,


    ob der Kindsvater überhaupt die gemeinsame Sorge erhält, ist so sicher nun auch nicht.
    Wenn z.B. bei Gericht bereits ersichtlich ist, dass die Eltern in zwei Wochen schon wieder vor dem Richter stehen werden ("ich will das Sorgerecht, damit ich die Impfung erzwingen kann! Ich klage gleich nächste Woche. Beeilen Sie sich Herr Richter!") wird der Richter sich vermutlich die Arbeit sparen wollen.


    Ansonsten ist es so, dass bei derartigen Streitigkeiten der Richter die Entscheidung einem Elternteil überträgt wenn sich die Eltern nicht einigen können.
    Bei eher diffusen Themen ist das in der Regel der betreuende Elternteil.


    Nur wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist, geht so ein Teilrecht der Sorge auch an den Umgangselternteil (ich kenne kein einziges Beispiel hierfür).


    Meiner Meinung nach würde auch das Gericht in diesem Fall schwerlich eine Impfung durchsetzen können, da es in D keine Impfpflicht gibt. Es steht also 1:1 und ohne Impfung wäre nicht nachweislich das Kindswohl gefährdet.


    Ich erweitere um: Zwangsimpfungen sind im weitesten Sinne Körperverletzung.
    Würde eine der umstrittenen Impfungen wie z.B. Masern etc. eingeklagt werden, hätte der Vater meiner Meinung nach wenig Chancen.


    Hier nun ist es aber so, dass die Mutter offenbar jede (!) Impfung verweigert - sogar Tetanus und Polio.
    Hier sehe ich das Wohl des Kindes in der Tat bedroht. Das ist schlicht unvernünftig - schließlich gibt es dringende Empfehlungen von Impfkomissionen.


    Es geht jedoch nicht nur um die Krankheiten, von denen das Kind bedroht sein wird sondern auch darum, dass es von bestimmten Ereignissen ausgeschlossen werden kann während der Kindheit. So werden bei uns z.B. nur Kinder in das Ferienlager mitgenommen, die gegen Tetanus geimpft sind. Einige Kindergärten haben hier auch Vorgaben.


    Was müsste sie tun, um dem Richter glaubhaft zu machen, dass das Kind erstmal nicht geimpft werden sollte? Hat sie da überhaupt eine (kleine) Chance?


    Die Frage ist, ob sie eine am Kindeswohl orientierte Begründung haben wird.
    Das kann ich mir nur schwerlich vorstellen.
    Vielleicht kann sie sich überwinden, wenigstens Tetanus und Polio impfen zu lassen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Das Thema Impfungen ist auch unter Ärzten umstritten, wobei die meisten sich an die Empfehlungen der Stiko halten.


    Die KM wird leicht einen Arzt finden, der gegen Impfungen ist, sowie auch der KV einen Arzt finden wird, der Impfungen befürwortet.

  • Egal ob es eine Impfpflicht gibt oder nicht:


    Bei Verweigerung JEDWEDER Impfung kann man sehr wohl mit Vorhandensein von kindeswohlgefährdendem Verhalten argumentieren:


    Diese Entscheidung ergeht bewußt und in Kenntnis der Krankheitsverläufe von Kinderlähmung, Wundstarrkrampf, Keuchhusten etc. - wir leben hier in einer aufgeklärten Gesellschaft, in der diese Informationen jedermann zugänglich sind und wo man umsonst gegen diese Krankheiten geschützt wird.
    Nicht impfen ist Russisch-Roulette und heißt, parasitär von der Herdenimmunität zu profitieren und durch Aufweichen derselben andere Kinder wissentlich zu gefährden, z.B. Kinder die noch zu jung sind, um geimpft zu werden.



    Grundsätzlich ist es das gleiche, wie betrunken Auto zufahren, ist ja noch nie was passiert, die anderen passen schon auf.....


    Zu dem immer wieder schönen Beispiel "Masern"....: Es gibt sehr unterschiedliche Verläufe. Die Harmlosigkeit der Masern betonen vor allem diejenigen, bei denen der Verlauf relativ harmlos war. Eltern, die nicht geimpft haben und deren Kinder bei schwereren Verlauf einige Tage mit >40°C gelitten haben sind in der Regel anschließend sehr zurückhaltend mit der "Harmlosigkeit" Zu Recht, müssen sie sich doch fragen lassen, ob ihre Überzeugung so wichtig war um ihr Kind leiden zu lassen.


    Aktueller Fall der Masernepidemie in Erftstadt: Schon erstaunlich, wie plötzlich da die Impfrate hochgeschnellt ist - ist dann doch was anderes, über Kinderkrankheiten und Impfen zu theoretisieren oder akut damit konfrontiert zu sein.


    Nicht Impfen ist Kindeswohlgefährdung - nur je nach Krankheit unterschiedlich stark.

  • ob der Kindsvater überhaupt die gemeinsame Sorge erhält, ist so sicher nun auch nicht.
    Wenn z.B. bei Gericht bereits ersichtlich ist, dass die Eltern in zwei Wochen schon wieder vor dem Richter stehen werden ("ich will das Sorgerecht, damit ich die Impfung erzwingen kann! Ich klage gleich nächste Woche. Beeilen Sie sich Herr Richter!") wird der Richter sich vermutlich die Arbeit sparen wollen.


    Das könnte ich mir auch vorstellen!
    Wenn der Richter den Eindruck bekommt, dass die Eltern sich schon jetzt nicht einigen können, könnte er zu dem Schluss kommen, dass das GSR hier garnicht sinnvoll ist.
    Es gibt Gründe für und gegen Impfungen. Es ist bestimmt nicht Aufgabe eines Richters zu entscheiden, ob Impfungen notwendig sind, und danach das Sorgerecht zu verteilen, sondern darum, ob das GSR sinnvoll ist, auch wenn Eltern sich nicht einigen können.


  • Gut ist es sicherlich auch, wenn die Mutter angibt, dass sie nicht alle Impfungen zu jedem Zeitpunkt grundsätzlich ablehnt.


    :daumen



    Es geht jedoch nicht nur um die Krankheiten, von denen das Kind bedroht sein wird sondern auch darum, dass es von bestimmten Ereignissen ausgeschlossen werden kann während der Kindheit. So werden bei uns z.B. nur Kinder in das Ferienlager mitgenommen, die gegen Tetanus geimpft sind. Einige Kindergärten haben hier auch Vorgaben.


    Stimmt, und das wäre IMHO ein Argument für den Vater. (Also das KV entscheiden darf)




    Grundsätzlich ist es das gleiche, wie betrunken Auto zufahren, ist ja noch nie was passiert, die anderen passen schon auf.....


    Nein, dass sehe ich nicht so.
    Es kann viel über pro und contra Impfungen diskutiert werden.