Also ich habe gerade mal gerechnet. Deine Kinder sind beide 3 Jahre alt und es soll Stufe 3 der DDT gerechnet werden. Da komme ich auf 111.120 Euro ohne Anpassungen, ohne Sonderbedarfe und Mehrbedarfe, wie z.B. Kinderbetreuungskosten.
Da er sein Einkommen bisher noch nicht offengelegt hat (so hab ich's jedenfalls verstanden) könnte es auch sein, daß er eine höhere Stufe zu bezahlen hätte und der Betrag würde bei 124.032 Euronen liegen.
Wie es aussieht, wenn sein Einkommen später noch höher liegen sollte kann man sich ja selber ausrechen.
Also ich halte es weiterhin für keine gute Idee. Die Anpassungen in den nächsten 15 Jahren kann man nicht einkalkulieren. Was ist, wenn ein Kind einen schweren Unfall erleidet und extreme Sonderkosten auf einen zukommen?
Ich habe aber nochmal etwas geoogelt. Es ist grundsätzlich möglich dort eine Vereinbarung abzuschließen. Dabei Verzichtet man aber nicht auf den Unterhalt, sondern stellt den anderen Elternteil von der Unterhaltspflicht frei. Die Freistllung ist aber sofort ungültig, wenn das Kind Unterhalt fordert. Hier ist ein Link, wie das ganze funktioniert: Link