Wie ist es eigentlich im Todesfall geregelt mit dem SR?

  • Danke für die Antworten.
    Ich habe jetzt aber immer noch nicht verstanden wie es geregelt ist, wenn keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.
    In dem Fall ist der Vater ja nicht mit dem Kind verwandt und man würde theoretisch die ersten direkten Verwandten kontaktieren, also meine Eltern oder?
    Ich kann ja schlecht ins Testament schreiben "der Vater heißt so und so, hat das Kind immer verleugnet, aber zwingt ihn jetzt dazu, die Vaterschaft anzuerkennen". Zwingen kann man ja nicht.
    Ich würde es eigentlich gerne tun, denn meine Eltern sind einfach zu alt, um ein Kind großzuziehen.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Ich denke mal wenn jemand eine Vaterschaft nicht anerkennen will, wird er auch kaum "Lust" haben ein Kind großzuziehen. Und wenn er das verweigert dann wird ihm auch keiner das Kind aufzwängen. Natürlich wird der Vaterschaft nachgegangen, schon allein wegen den Unterhaltsansprüchen. Aber ich glaube kaum das so ein Vater dann automatisch "einfach so" das SR bekommen würde :hm... Ich hab auch immer Panik, dass mir was passiert. Ich habe volljährige Geschwister mit Haus & Hof & eigenen Kindern gleich um die Ecke, zudem eine fitte Mama die noch arbeitet und im Falle meines Ablebens auf meinen Wunsch zurück hier ins Haus (ist ja IHRES, sie wohnt mit Partner in Partners Haus) kommt um meine Kinder großzuziehen, welches sie auch machen würde. Ob das Gericht da mitspielt weiß man nicht , meine Mutter ist schon 62. Wäre aber mein Wunsch der auch ins Testament kommt.

  • Hi,


    die Kommunikation zwischen uns gestaltet sich sehr schwierig und wir beide haben unterschiedliche Auffassungen was das Kindeswohl in Bezug auf viele Themen
    angeht.


    Als die Trennung kam, war klar, dass die Kleine mit mir geht und bei mir lebt. Und es war ebenfalls klar, dass wir in dem Fall zurück nach Deutschland gehen.
    Er wusste das und war auch damit einverstanden.


    Mfg

  • Novalee klar wird er auch keine Lust haben, ein Kind großzuziehen...sonst hätte ich nur Freunde die ich als Sorgeberechtigte einsetzen kann...und sie wuerden es auch machen. Aber darf man das ueberhaupt? Wenn es keine Verwandte sind?

  • Es bleibt dann ja immer noch die Pflegefamilie wenn ihr nicht wollt dass der Vater das Kind bekommt.


    Aber unterschätzt nicht die Macht des Vater seins wenn das Kind keinen mehr hat. Das ändert die Situation auf einmal total und ich denke jeder wird sich gut um sein Kind kümmern. Ich weiß das nur von einem Geschäftspartner. Bei dem Stand die Mutter vor der Tür und hat gesagt sie will das Kind nicht mehr. Er hat seine Firma verkauft und arbeitet nur noch halbtags als Berater obwohl er sich davor auch mehr schlecht als recht um den kleinen gekümmert hat und ist er nun ein super Vater. Das ist dann wohl besser als wenn das Kind bei einem 70 oder 80 Jährigen Elternteil aufwächst.


    Finde die nachfolge steht klar im Familenverhältnis. Erst Vater / oder Mutter und wenn er/sie sagt "Nein" und das wird wohl jeder wenn er es nicht will dann erst die Großeltern Freunde Bekannte oder Pflegefamile.


    Naja zu wo die Freunde Bekannte Familie wohnt ... mhh ich bin in meinen jungen Jahren und auch später sehr oft umgezogen oder auch umgezogen worden. Geschadet hat es mir nicht und in der heutigen Zeit mit dem Internet sollte das auch kein Problem sein den Kontakt zu halten und zu fördern. Und Kinder sind anders als wir erwachsenen... die finden echt schnell anschluss .)

  • Die Vaterschaftsanerkennung wäre sicher hilfreich - deshalb wird diese auch vor der Geburt empfohlen.
    Wenn der Vater (in diesem Fall) zwar noch nicht unterschrieben hat, aber aktenkundig/d.h. sein Name bekannt ist,
    wird man ihn kontaktieren.
    Selbst wenn er selbst das Kind nicht großziehen möchte, muss er die Kosten (oder einen Teil) davon übernehmen.


    Die finan. Sorge kann man abkoppeln, also das Kind zum anderen ET geben, aber die Vermögenssorge an die Tante o.ä.


    In den meisten Fällen ist der andere Elternteil aber nicht unbekannt bzw. im Falle der Geburt sind beide Elternteile dem
    Kind noch unbekannt.

  • Hallo Marylo,


    danke für Deine Offenheit.


    Im Rahmen dieses threads kann man/frau das nicht mehr weiter diskutieren und nur hoffen, dass der worst case nicht eintritt. Der Vater scheint ja ohnehin etwas distanziert zum Kind zu sein.


    Mfg krypa

  • Es wird immer nach der billigsten Lösung gesucht. Ein Verwandter und Kindergeld ist am Billigsten, Heimunterbringung kostet den Staat knapp 10.000 € pro Kind und eine Pflegefamilie in der Regel um die 2.000 €...


    Hallo Tex,


    wir verlassen dann mal Utopia und landen wieder in Deutschland . ;) Ich weiß nicht, wieviele Pflegefamilien du kennst... ich kenne einige und keine bekommt auch nur im Ansatz 2000 Euro.


    Die erste Wahl wird immer der Vater sein, weil es für den Staat am preiswertesten ist. Dieser ist für den Unterhalt des Kindes nämlich alleine zuständig.
    Verwandte - auch Oma und Opa- haben nämlich einen gesetzlichen Anspruch auf das Pflegegeld, welches auch Pflegefamilien zusteht.
    Dazu zunächst, nein, wir reden hier nicht von ominösen 2000 Euro, sondern von einer Unterhaltsanteil (für matrielle Aufwendungen), in Höhe von 467 Euro bis 651 Euro (altersabhängig) und einem Erziehungsanteil von 223 Euro (das ist übrigens die "Bezahlung" der Pflegeeltern). Letzterer ändert sich nur, wenn es ein nachweislich schwieriges Kind ist (und das Pflegekinderwesen setzt da hohe Massstäbe). Dazu kommt das Kindergeld. Alles in allem sind das im besten Fall vielleicht 1000 Euro.
    Oma und Opa haben einen Anspruch auf den Unterhaltsanteil des Pflegegeldes, es sei den sie haben ein solches Einkommen, dass diese Regelung nicht greift. Das ist sehr selten. Dazu kommt - je nach Landkreis- der Anspruch auf den Erziehungsanteil des Pflegegeldes. Verwandte oder gar Freunde haben grundsätzlich den Anspruch auf das komplette Pflegegeld - sind also einer normalen Pflegefamilie gleichgestellt.


    Der einzigste, der auf sowas naturgemäß keinen Anspruch hat, ist der überlebende ET und ich denke schon, dass angesichts klammer Kassen genau dieser im Ernstfall ausgewählt wird.


    LG
    Mami2511

  • öminöse 2000 €....


    hast du in deiner Aufzählung die indirekten Kosten wie Verwaltung, Kontrolle und Schulung der Pflegeltern, sowie Versicherungen etc mit eingerechnet....
    Gelder, die die Pflegeeltern nicht zu sehen bekommen....

  • öminöse 2000 €....


    hast du in deiner Aufzählung die indirekten Kosten wie Verwaltung, Kontrolle und Schulung der Pflegeltern, sowie Versicherungen etc mit eingerechnet....
    Gelder, die die Pflegeeltern nicht zu sehen bekommen....



    Ironie an :Zufällig hab ich direkten Kontakt mit solcherlei Kosten Ironie aus.


    Ich weiss ziemlich genau was die Pflegeunterbringung im monat kostet und die Verwaltung ansich übersteigt 2000 bei weitem :tuedelue
    Dazu kommt das Pflegeeltern für alle ihre Fahrten Spritgeld einfordern,
    Kita Kosten übernommen werden,
    Dann kann man Kleider,weihnachts etc Gelder bekommen so das man von den Monatlichen Satz von
    Rund gerechnet
    550 UV
    736 KG
    880aufwand entschädigung


    die,die PflegeEltern also monatlich ohne ihr eigenes Einkommen beziehen wirklich NUR Lebensmittel ausgeben könnten :D


    Also Pflege Eltern stehen net sooo schlecht da.



    Preiswert is natürlich das die Eltern sich selber Kümmern,immerhin ist das Kind ja auch ihre verantwortung.


    Können sie es nicht mehr übernimmt der Staat die verantwortung, nich aus nächsten Liebe sondern als Nutznießer man rechne wieviel Steuern das Kind noch zahlen wird wenns Gross und stark ist.


    Aber fact ist.


    Ich kann als Mutter festlegen wem ich das SR übertrage zu Lebzeiten und über meinen Tod hinaus.
    Dafür muss man aber a) diese Nette SR Verfügung aufsetzen Handgeschrieben oder beim NOTAR wenn ohne Notar MUSS sie handgeschrieben sein.
    Ich muss plausibel begründen warum meine Entscheidung dem Kindeswohl dient.
    Dann wird sie auch berücksichtigt.
    Natürlich kann der Vater immernoch ansprüche geltend machen das ist aber dann auch Fall abhängig.


    In diesem fall ist das Kind ungeboren,die Anerkennung liegt noch nicht vor.
    Da würde der Nächste angehörige der Mutter verständigt das Kind in seine oder in JAs Obhut gegeben
    man versucht Vater auswindig zumachen,abzuklären ob Vater das Kind nimmt.
    Ist er nicht auffindbar bekommt der Verwandte ersten grades das SR oder kind bleibt in Obhut.


    Gibt es eine SR verfügung vor der Geburt des Kindes die im KH hinterlegt ist wird man erstmal dem Willen der Mutter folgen,
    trotzdem aber versuchen den Vater zu erreichen und in die Pflicht zu nehmen.



    Ich liebe Google

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Danke für dieses heikle Thema. Das geht mir auch schon ewig im Kopf rum...
    ich glaub es wird Zeit daß ich in der Richtung was unternehme...

    Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann


    und worüber zu schweigen unmöglich ist.


    (Victor Hugo)

  • sorry, muss nochmal nachfragen:
    wenn klar ist, dass der vater ohnehin das sorgerecht ablehnen würde im falle meines todes, bringt eine verfügung dann überhaupt was? oder erst recht?? in dem fall würde meine schwester wohl einspringen, muss ich das verfügen oder könnte sie dann einfach das sorgerecht beantragen und würde es zugesprochen bekommen, da sie ja nahe verwandte ist?

  • sorry, muss nochmal nachfragen:
    wenn klar ist, dass der vater ohnehin das sorgerecht ablehnen würde im falle meines todes, bringt eine verfügung dann überhaupt was? oder erst recht?? in dem fall würde meine schwester wohl einspringen, muss ich das verfügen oder könnte sie dann einfach das sorgerecht beantragen und würde es zugesprochen bekommen, da sie ja nahe verwandte ist?


    Du solltest eine SR verfügung verfassen,das regelt das einfach schon.Das sind 15 Min zeit die du aufwendest und damit einfach vieles schon geklärt hast

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

  • Bei uns ist es so geregelt das, wenn ich versterben sollte mein Kind zu seinen Großeltern soll. Dies hab ich über ein testament geregelt.


    Ich habe das ASR und der KV zum Kind hat keine Beziehung zum Kind und auch über 1 jahr keinen Kontakt mehr , weil er keinen möchte.


    Wenn ich wüßte, das mein KInd zu einem KV müsste, zu dem es keine bindung hat, den es überhaupt nicht kennt - ich würde mich im grabe umdrehen.

  • Argl NEIN NEIN NEIN man kann NIEMALS selber das Sorgerecht übertragen für den fall das man stirbt, das ist EINZIG und allein eine Willenserklärung ist aber für das gericht bzw amt lediglich eine Empfehlung und hinweis... und niemals nicht bindent. Wäre ja auch noch schöner wenn ein elternteil ohne ein gericht oder amt mal kurz das sorgerecht an eine andere person abtreten könnte.


    So wie das hier geschrieben wird vermitttelt das den eindruck das ganze hätte irgend ein rechtliches gewicht, dass ist aber gleich null, selbst wenn das bei einem notar gemacht wird.

  • So wie das hier geschrieben wird vermitttelt das den eindruck das ganze hätte irgend ein rechtliches gewicht, dass ist aber gleich null, selbst wenn das bei einem notar gemacht wird.

    hast recht, das ist hier etwas irreführend. ich hab mich nun auch mal etwas ausführlicher mit dem thema auseinandergesetzt.
    das einzige was man erreichen kann ist, dass die verfügung bei der gerichtlichen entscheidung berücksichtigt werden muss. das ist unter umständen nicht viel, aber im besten fall wird das so angenommen. man sollte es also trotzdem tun...

  • Argl NEIN NEIN NEIN man kann NIEMALS selber das Sorgerecht übertragen für den fall das man stirbt, das ist EINZIG und allein eine Willenserklärung ist aber für das gericht bzw amt lediglich eine Empfehlung und hinweis... und niemals nicht bindent. Wäre ja auch noch schöner wenn ein elternteil ohne ein gericht oder amt mal kurz das sorgerecht an eine andere person abtreten könnte.


    So wie das hier geschrieben wird vermitttelt das den eindruck das ganze hätte irgend ein rechtliches gewicht, dass ist aber gleich null, selbst wenn das bei einem notar gemacht wird.


    danke für den beitrag.


    heißt das jetzt klipp und klar, falls mir was passiert MUSS tochterkind (13) zwingend zu ihrem vater, mit dem sie auf kriegsfuß steht,


    der sie (sinnbildlich) aus seinem leben ausgeblendet hat u zu seiner frau?


    und sie darf nicht zu ihrer schwester (23) ?!


    :ohnmacht:

    Beste Grüße von SUMMER :strahlen

  • heißt das jetzt klipp und klar, falls mir was passiert MUSS tochterkind (13) zwingend zu ihrem vater, mit dem sie auf kriegsfuß steht,


    der sie (sinnbildlich) aus seinem leben ausgeblendet hat u zu seiner frau?


    und sie darf nicht zu ihrer schwester (23) ?!

    nein, das heisst es nicht! es heisst nur, dass du das nicht entscheiden darfst, sondern ein gericht darüber entscheiden wird zum wohle des kindes.