Verwirrung pur, KV erhöht Kindsunterhalt, was ist nun mit der Steuerkarte???

  • Hi an Alle!


    Bin mal seit langem wieder online...


    Dringende Frage:


    Gehe heute auf die Bank und rege mich darüber auf, dass der KV nur 10,00 EUR Unterhalt gezahlt hat. Einmal blättern, da stehen nochmal 160,00 EUR!!!


    Beziehe den Unterhalt über die Beistandschaft.


    Bisher hat der KV nur 133,00 EUR im Monat gezahlt und lag somit unter den 75% des Mindestunterhalts.


    Das Geld heute war ohne Vorankündigung auf dem Konto. Ich gehe davon aus, dass er sich mit seinem Steuerberater zusammen gesetzt hat und es für ihn unterm Strich günstiger ist, den Unterhalt zu mindestens 75% zu erfüllen, um so wieder ein halbes Kind übertragen zu bekommen.


    Nun wird mein Kleiner im November 6 Jahre...


    Muss ich nun die Lohnsteuerklasse zunächst ändern lassen auf 0,5 und dann im November schauen, ob es immer noch 75% sind? Muss er ab Dezember mehr bezahlen oder schon in dem Monat, wo unser Sohn 6 Jahre alt wird?


    Werde morgen auch beim FA anrufen und bei der Beistandschaft.


    Finde es zum Ko..., dass ich nun wieder die Lauferei habe. Um das Geld an sich geht's nicht mal...


    Liebe Grüße
    Tina

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Ich hab' leider keine Antwort auf deine Frage... Finde es aber zum Kotzen, wie Eltern versuchen sich um den Unterhalt zu drücken!!! OHNE WORTE :anbet


    GLG von doro

  • Er zahlt ja mehr, was ich eigentlich gar nicht verlangt habe. Nur habe ich meinen Sohn voll auf der Steuerkarte stehen und muss das ja nun ändern lassen.


    Zahlt er aber im November wieder nicht 75%, müsste ich das ja erneut wieder auf die 1,0 eintragen lassen. Oder nicht? :hae:

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Es müßte reichen, wenn Du es in der Steuererklärung angibst.
    Vielleicht ist es auch nur ein einmaliger Ausrutscher, dann rennst Du umsonst.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Hm, müssten die von der Beistandschaft nicht was Schriftliches schicken, wenn irgendwelche Grundvoraussetzungen sich geändert haben?


    Kann ja wider Erwarten sein, dass er mal wieder den Job geändert hat und sich wegen dem Einkommen was geändert hat.


    Soweit ich weiß, fragen die ja alle zwei Jahre an, ob sich was geändert hat?!

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

    Einmal editiert, zuletzt von freephoenix ()

  • Den Kinderfreibetrag hast du aktuell wegen der Unterhaltsleistungen in 2011.
    Sollte er in 2012 mehr als 75% des Basisunterhalts zahlen, dann kann das im Steuerbescheid berücksichtigt werden. Eine einmalige höhere Leistung jenseits der 75% berechtigt noch nicht zum Kinderfreibetrag . Du brauchst im Moment eh nichts zu machen. Eine Änderung müsste er beantragen. Und den Nachweis führen. Das könnte er derzeit sicherlich noch nicht.


    Etwaiges Laufen, Telefonieren etc. machst du allein aus Privatvergnügen. Ein Verpflichtung dazu hast du nicht. Sinnstiftend ist es auch nicht. Es macht nur Dritten Arbeit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Okay, also warten, wie es ist und dann mal schauen.


    Rechnet sich die 75% denn auf den Unterhalt, den er auf's Jahr gesehen zu zahlen hat oder wird das monatlich betrachtet? Das finde ich nämlich auch nirgends...

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Dann müsste er bei Erhöhung ab November trotzdem noch 300 EUR nachzahlen.... Denke nicht, dass das der Fall sein wird. Sollte er 75% zahlen, dann lasse ich mir eben für 2013 nur 0,5 eintragen.


    Danke an alle!

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Mal ne Zwischeninfo:


    Unterhalt kam nun im Oktober gar nicht... Hab den KV nach dem letzten Umgangs-WE mal angesprochen, warum einmal 170 EUR und dann nix mehr gezahlt worden sind.


    Antwort: Das Geld sollte schon längst bei dir sein, das habe ich überwiesen. Ich rufe das Jugendamt mal an und frage, was da los ist. Wegen den 170 EUR kann ich dir nix sagen. Das JA hat mich angeschrieben im September und meine Gehaltszettel verlangt, mehr weiß ich nicht.


    Als der KV dann weg war fiel mir auf, dass ja die höhere Zahlung bereits im September kam und mit den Papieren nix zu tun gehabt haben könnte. Hab dann mal dumm beim JA angerufen bei der Beistandschaft und mich aufklären lassen, was Masse ist.


    Die Wahrheit: KV hat nun seine Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse getilt und die 37 EUR waren halt noch übrig. 133,- + 37,- = 170,- EUR Unterhalt für September.
    Der KV hat im September um neue Berechnung der Unterhaltsverpflichtung gebeten. Am 5.Oktober wurde er darüber aufgeklärt, dass für unseren Sohn 123,- EUR zu zahlen sind. Damit ich aber nicht wegen 10 EUR Unterhaltsvorschuss beantragen muss haben die vom JA im Nahe gelegt, wenigstens die 133,- EUR zu zahlen.


    Da er ja nun nix gezahlt hat, hat die Dame sich von mir letzte Woche die Telefonnummer des KV geben lassen und ihn angerufen. Heute hat sie mich angerufen und mitgeteilt, dass der KV keine Zahlungen von seinem Konto vornehmen könne und derzeit mit seinem Arbeitgeber klären will, ob die Unterhaltszahlungen direkt von seinem Gehalt an die Empfänger überwiesen werden können....


    Diese kackendreiste Lüge (entschuldigt die Ausdrucksweise) hat nun entgültig den Bogen überspannt. Ich bin ja echt niemand, mit dem man nicht reden kann. Aber mich als dermaßen blöd hinzustellen und zu glauben, ich bekomme das nicht raus, setzt allem den Hut auf!


    Eigentlich war vereinbart, dass wir bis Mitte November warten, was passiert. Aber nachdem ich nochmal alles durchdacht habe heute, werde ich wohl doch wieder UHV beantragen und ich muss mal klären lassen, in wieweit der Alterssprung meines Sohnes (wird im Nov. 6) berücksichtigt wurde.


    Boah... sobald mein Freund bei uns einzieht, muss ich mich wohl doch mal um nen Titel kümmern, bzw. die Beistandschaft. Dann dann fällt ja der UHV weg...


    Könnte nur noch :kotz

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Der Unterhaltsvorschuss fällt nicht weg - nur deine Steuerklasse (edit sagt, natürlich) 2 auf 1 .
    Wenn er nur für 123 Euro löeistungsfähig ist, bringen ihm die 0,5 Kind auf der Steuerklasse fast nichts.
    Bleib am Ball mit der Beistandschaft - Titel und pfänden vom Gehalt sind sicher nicht die schlechteste Lösung.

  • Der Unterhaltsvorschuss fällt nicht weg - nur deine Steuerklasse 3.


    Du meist die StKl.2 !!!


    Man wandert von 2 auf 1.


    Was ihr alle mit dem Freibetrag habt frage ich mich schon.
    Wenn man den Freibetrag nutzen kann dann muss man sich auch nicht mit einem Unterhaltspflichtigen streiten der ein Mangelfall ist denn der wird dann nicht mehr Unterhaltspflichtig.

  • Hm, in meiner Broschüre vom Jugendamt stand das anders drin. Die liegt nun an der Arbeit :(


    Wenigstens muss ich erstmal keinen Antrag stellen. JA hat mich heute angerufen, dass heute Geld eingegangen ist und wir uns nun um den Titel kümmern werden.


    Wenigstens etwas... heute ist einer dieser Tage... :wand

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.