Fluchtinstinkt macht sich breit- Was hilft dagegen?

  • IP noch ein vorschlag als weiteres argument für sie warum du nicht abhaust. sag ihr einfach mal ganz klar, dass du nicht willst, dass deine tochter ohne ihre mutter ist. das ist jetzt kein rationales argument, das ist nichts was man sich nicht eh denken kann. aber vielleicht braucht sie das, sie will sicher auch gerne als mutter wahrgenommen werden, genauso wie du als vater. denn deine argumente waren eher in die richtung, dass du das mit dem abhauen deswegen nicht machst weil man dich sowieso schnappen würde.


    anstatt "ich mache es nicht weil es nicht gut für mich ist" ein "ich mache es nicht weil es für jeden von uns nicht gut wäre".


    ansonsten hast du dich aber echt gut verhalten, aber wohl auch, weil du nicht provoziert wurdest, also das ist auch ihr zugute zu halten. und das war ja auch irgendwie abzusehen, sonst wären die ja nunmal nicht gekommen. aber irgendwie bist nur du ihr entgegen gekommen, nicht sie dir. du hättest doch sagen können, dass du mit einem tag weniger einverstanden bist, aber dann wenn an den anderen beiden tagen der umgang auch mal nur mit der tochter oder zumindest draußen und die ersten male zu dritt, viert stattfindet.


    wie kann es eigentlich sein, dass ihr neuer freund immer dabei ist wenn ihr euch seht, legt der seine pausen auch so wie du deine? -)

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  • Hätte ich jetzt auf die alte Regelung bestehen sollen? Was hätte das dann gebracht? Mit der neuen Regelung, hat SIE mehr Zeit um ihre Dinge zu organisieren. Ich bin ihr also entgegen gekommen. Man muss auch mal zurückstecken um voran zu kommen.


    Die Frage woher ihre Angst kommt, wird noch bearbeitet. Auch die Frage WIE ich ihr beweisen kann, das sie keine Angst haben muss, wird noch aufkommen. Nur gönn mir doch ein wenig Zeit dazu. Ich hatte gestern im Gespräch, wenig Zeit meine Sätze zu formulieren und es ist trotzdem noch gut ausgegangen. Der Rest kommt dann eben beim nächsten mal. Es sind viele Baustellen zu bearbeiten, die schafft man nun mal nicht in 1,5-2h Zeit.


    Jetzt zu dem GSR. Ich sehe es nicht als Drohung an, denn 6 Monate sind eine lange Zeit. In dieser Zeit werde ich noch viele Gespräche mit der SB haben( sie sagte sie wär die SB von uns BEIDEN, der ausdruck "SB meiner Ex" werde ich nicht mehr benutzen).
    Dann kümmere ich mich so schnell es geht um einen Termin für eine Mediation, das dauert aber, wegen Wartezeit und so.
    Zusätzlich nehme ich noch den Umgang war, muss noch die neue Umgangsregelung auf Papier bringen, diese meiner SB zeigen und sie von Ex und mir unterschreiben lassen. Laut meiner SB, WILL meine Ex ja eine festgelegte Regelung haben, dann sollte ich ja die Chance nutzen und mich mit ihr friedlich einigen, meinst du nicht auch? Wenn sie in dieser ganzen Zeit nicht sieht, das ich mir Mühe gebe, dann ist das für mich ein zeichen das sie mich nur hinhalten will. Dann ist es besser wenn ich es selbst beantrage, anstatt noch mehr Zeit und Mühen zu investieren.


    Weißt du ich tue und mache schon vieles, was mir möglich ist, während Ex nicht so viel wie ich leisten muss. Sie muss natürlich auch was dazu beitragen, aber KANN sich damit Zeit lassen, während ich mich anstrengen muss um mich zu beweisen. Das mache ich alles, während ich noch zusätzlich 10h am Tag arbeiten gehe. Das geht sehr an die Substanz.


    Die nächsten Worte richte ich an alle.


    Manchmal habe ich keine Lust mehr hier zu schreiben, wenn ich lesen muss, ob meine Bemühungen wirklich so offen und ehrlich sind? Oder das meine Worte ins Lächerliche gezogen werden("Police-Story" sorry, aber das war echt daneben :kopf ) Das waren meine Gedanken und Gefühle und es wird einfach so runter gemacht. Dabei setze ich mich brav vor dem PC und lasse euch teilhaben, was auch nicht so leicht ist, wenn man bedenkt das schreiben nicht grad meine Stärke ist.


    Seht das jetzt nicht als Angriff an, wollte das nur loswerden.

  • Hätte ich jetzt auf die alte Regelung bestehen sollen? Was hätte das dann gebracht? Mit der neuen Regelung, hat SIE mehr Zeit um ihre Dinge zu organisieren. Ich bin ihr also entgegen gekommen. Man muss auch mal zurückstecken um voran zu kommen.


    das macht dich sympathisch und ist die richtige einstellung, um vertrauen zu schaffen :daumen

    LG Ancillula


    Gegen Liebe auf den ersten Blick hilft meist ein zweiter ... :nixwieweg

  • Ich kann hier einige Kommentare , auch nur schwer nachvollziehen , als wenn hier die Leute das alles schon in der Ersten Woche
    alles Prima geregelt bekommen haben , sowas ist halt ein Prozess und dauert mit unter etwas , auch lese ich keine Feindseligen gefühle bei Dir gegen über deiner EX raus ...alles klar mal
    genervt , aber sonnst. ??


    Ich finde du machst das insgesammt schon ziemlich gut , klar machst du Taktische fehler , wie das mit den SMSen hin und her schicken
    aber du bist auch nur nen Mensch. ich bin insgesammt Recht zuversichtlich das ihr das hinbekommt , denn ich denke
    eigentlich will deine EX das auch , das merkt man an so Sachen das sie Vorbei kommt ,
    Und wenn ihr beiden das wollt dann schaft man das auch , auch wenn man mal an einnader gerät , gehört halt dazu und wird noch ne weile
    So sein ,

    *Alles Häschen und so *

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  • Ok, neue Umgangsregelung wurde von mir geschrieben. Fehlen nur noch die Unterschriften von allen dreien. Einen Punkt wußte ich partout nicht mit einzufügen, nämlich WO der Umgang stattfinden soll? Das habe ich nicht dazu geschrieben.


    Gerne hätte ich euch das Dokument noch gezeigt, doch mir fehlte die Zeit dazu. Ausserdem fand ich keine Möglichkeit, das Dokument in Paint zu öffnen um die Namen unkenntlich zu machen. Als nächstes steht ein Termin für die Unterzeichnung bei der SB an. Möchte alles richtig machen. Hoffen wir mal das Ex sich dazu bereit erklärt? Jetzt geht es aber erstmal zurück zur Arbeit. :-)


    LG I.P.

  • Braucht es nicht.
    Die Umgangsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Vater und Mutter.


    Wenn du es willst, kannst du die Sachbearbeitering unterschreiben lassen.
    Ich wüsste aber nicht, daß das üblich ist.


    Gruß + viel Erfolg,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

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  • Braucht es nicht.
    Die Umgangsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Vater und Mutter.


    Wenn du es willst, kannst du die Sachbearbeitering unterschreiben lassen.
    Ich wüsste aber nicht, daß das üblich ist.


    Gruß + viel Erfolg,
    PapaT


    Es geht ja auch nur darum, das die SB das bezeugt...beurkundet oder wie das heißt. Darum habe ich auch eine dreifache Ausführung ausgedruckt.

  • Die Unterschrift vom sb ist nicht nötig - hab mit meinem kV eine unterhaltsvereinbarung aufgesetzt was er mir wie und wann zahlt haben wir beide unterschrieben, im fall der fälle wäre es nix Wert da man dann schon das vor Gericht schriftlich machen müsste. Wenn es dir ein gutes Gefühl gibt - bitte!

  • Es geht ja auch nur darum, das die SB das bezeugt...beurkundet oder wie das heißt. Darum habe ich auch eine dreifache Ausführung ausgedruckt.

    Muss sowas nicht ein Notar oder Anwalt (ich meine, es könnte auch ein Pfarrer, also: eine Amtsperson) machen? Beurkundungen meine ich.

  • :engel

    Muss sowas nicht ein Notar oder Anwalt (ich meine, es könnte auch ein Pfarrer, also: eine Amtsperson) machen? Beurkundungen meine ich.


    Eine Sachbearbeiterin vom Jugendamt ist doch eine Amtsperson.

  • Aber okay, wenn es nicht unbedingt nötig ist, dann ändere ich die Regelung indem ich die SB rausnehme aus dem Text. Wenn es nur vor Gericht verbindlich ist, dann reicht es wenn ich ihr die dritte unterschriebene( nur von Ex und mir) Ausführung per Post schicke.

  • Nur, weil ein Mensch bei einem Amt arbeitet, ist er noch lange keine Amtsperson!


    In diesem Fall hat er aber Recht.
    Schau mal in I-net bei w....edia z.B. (als einfachstes Mittel), dort findest du:


    "...sonstige Dienstkräfte, die dazu bestellt sind, Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen,z.B. Verwaltungsfachangestellte..."

    Hast Du fragen zum Weißen Ring?
    Du kannst Dich gerne an mich wenden. Danke für dein Vertrauen. Wir helfen Opfern von Kriminalität.


  • Genau...
    Das Gemeinsame Sorgerecht wird doch auch beim Jugendamt beurkundet :frag
    Ist hier aber eigentlich nicht das Thema...


  • Genau...
    Das Gemeinsame Sorgerecht wird doch auch beim Jugendamt beurkundet :frag
    Ist hier aber eigentlich nicht das Thema...


    *Räusper* genauso wie die Vaterschaftsanerkennung.

  • Aber bei den Finanzen z.b reicht so eine Unterschrift vom Jugendamt nicht aus. Im enteffekt ist das ja eine Vereinbarung zwischen euch beiden die Uhr zusammen ausgemacht habt wenn sich einer nicht daran hält hilft dir deine Vereinbarung nix außer sie wurde gerichtlich festgesetzt