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  • Rechtlich gesehen glaube ich weder noch.
    Er muss weder erreichbar sein, noch irgendwas mitteilen.


    Moralisch gesehen wäre es natürlich für die Elternebene förderlich wenn man sowas abspricht.


    Oder ist das Kind bei ihm?
    Wenn ja sieht die Lage aber vermutlich nicht viel anders aus.

  • Nein, das Kind ist bei mir.
    Mir geht es nur darum, dass wir eben GSR haben und wenn ich KV jetzt dringend bräuchte, wüsste ich nicht das er gar nicht da ist. Hab nur heute durch Zufall erfahren, dass er "nicht da" ist.

    Eine Löwenmutter die für ihre Kinder kämpft!

  • Also mal ganz ehrlich, dein Ex soll dir sagen, wann er im Urlaub ist, oder mal nicht erreichbar??


    Muss gestehen, wenn er das Kind nicht dabei hat, ist es doch ganz unerheblich wo er gerade ist.

  • Nein, er muss da nichts mitteilen.
    Als Alleinerziehende/er ist man allein verantwortlich für die Betreuung des Kindes und alles übrige wo die Unterschrift des anderen Elternteils nicht gebraucht wird.
    Falls sie gebraucht wird und er ist nicht erreichbar kannst du sie aber vom Gericht ersetzen lassen.

  • Hallo


    Nein, er muß gar nichts mitteilen, nicht mal, wenn er den Umgang nicht wahrnimmt. *grrr*


    Umgekehrt wird aber aus der Verpflichtung, den Aufenthaltsort des Kindes mitzuteilen, schnell die Erwartung, das eigene Leben offen zu legen.


    Gruß

  • Zitat

    Also mal ganz ehrlich, dein Ex soll dir sagen, wann er im Urlaub ist, oder mal nicht erreichbar??


    Muss gestehen, wenn er das Kind nicht dabei hat, ist es doch ganz unerheblich wo er gerade ist.


    Sinvoll wäre es schon, wenn er es mitteilt, damit man Absprachen treffen kann bzw. damit man weiß ob bzw wie er im Notfall erreichbar ist.

  • Ich muss ehrlich gestehen, das ich es komisch finde. Er ist ein freier Mensch. Ich weiß jetzt nicht wie lange er weg ist, und wie weit weg.
    Aber Handy funktioniert ja normalerweise überall, und ich denke die Nummer wird ja bekannt sein.


    Meine Tochter ist vier und wir hatten bis jetzt noch keinen Fall in dem ich dringend den Vater hätte anrufen müssen.
    Bei einem wirklichen Notfall (Not-OP oder ähnliches) muss ja auch nicht zwingend eine zweite Unterschrift da sein. Noch dazu wird in vielen Krankenhäusern/Arztpraxen nicht nach einer zweiten Unterschrift gefragt.

  • Bei gemeinsamen Sorgerecht hat jedes Elternteil sicherzustellen, dass es das Sorgerecht/die Sorgepflicht ausüben kann.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo
    Gut gesprochen,aber fast nicht umsetztbar. Als Vater hast du keine chance.


    Warum sollten Männer/Väter nicht in der Lage sein sicherzustellen, dass sie das Sorgerecht ausüben können?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei gemeinsamen Sorgerecht hat jedes Elternteil sicherzustellen, dass es das Sorgerecht/die Sorgepflicht ausüben kann.


    Was im Allgemeinen auch kein Problem sein dürfte selbst wenn der UET "unabgemeldet" in Urlaub ist.

    • 1. gibt es Handys über die man an fast jedem Ort dieser Welt erreichbar ist
    • 2. haben >99% aller anstehenden Entscheidung soviel Zeit, dass mit der Entscheidung bis nach Ende des Urlaubs gewartet werden kann. Zumindest wenn es sich um einen Urlaub normaler Länge handelt.
    • 3. in dem Anteil die kurzfristige Entscheidungen verlangen (also Notfälle) darf der anwesende ET die Entscheidung alleine treffen, muss den anderen ET jedoch unverzüglich (also sobald er wieder erreichbar ist) in Kenntnis setzen.
    • 4. ist es irgendwo zwischen akutem Notfall und Hat-Zeit-Angelegenheit gibt es die Möglichkeit eine Eilentscheidung eines Richters einzuholen. Entweder trifft er diese dann oder sagt "Hat Zeit bis UET zurück ist."

    Alles in allem sehe ich das Problem nicht.

  • was soll das für ein Notfall sein, wo man den UET SOFORT benötigt..


    wenn das Kind krank wird oder so und ne OP erforderlich ist, braucht man die im Notfall eh nicht.. und mal ganz ehrlich.. ICH bin, auch wenn ich mit meinem Zwerg in die Notaufnahme vom Krankenhaus gekommen bin, noch NIE nach meinem Familienstand gefragt worden... ist doch eher unüblich, dass in einem solchen Fall die ganze Familie im Krankenhaus auftaucht..


    Andere Sachverhalte wo man SOFORT und unwiederbringlich den UET benötigt, fallen mir nicht ein...

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • Mir fällt spontan eine Situation ein, wo es eine Rolle spielt, zu wissen, wo sich der UET aufhält: BET muss in´s Krankenhaus und Kind könnte auch zum UET. Wenn der BET nicht darüber informiert ist, dass der UET garnicht anwesend ist, kann er nicht wissen, ob der UET die Betreuung übernehmen könnte.
    Wenn sich ein UET so verhält, braucht er sich jedenfalls nicht zu wundern, wenn er dann nicht mehr eingeplant wird oder übergangen wird bei Betreuungsfragen.


    Wenn das GSR aber nur darin besteht, das Recht darauf zu haben, mitentscheiden zu dürfen, aber sonst kein Gefühl vorhanden ist, vielleicht auch in Notfällen gebraucht zu werden, dann ist es wohl auch völlig unbedeutend, ob ein UET seine Abwesenheit mitteilt.


    Romi

  • ALso wenn man das vorweiß kann man auch vorherfragen , weiß man es vorher nicht und der UET ist abgesprochen im Urlaub , ist man da wo man auch so ist ..... ich weiß nicht warum es nötig sein sollte den anderen ET über sein Freizeitverhalten auskunft zu geben.


    Zitat

    wenn einfach nur erreichbar ist

    vor allen wenn er ereichbar ist .... kann er evtl auch kommen und das kind holen ....

    *Alles Häschen und so *

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  • BET muss in´s Krankenhaus und Kind könnte auch zum UET. Wenn der BET nicht darüber informiert ist, dass der UET garnicht anwesend ist, kann er nicht wissen, ob der UET die Betreuung übernehmen könnte.


    Wo ist das Problem? UET nicht erreicht - also andere Betreuungsmöglichkeit suchen. Das ist noch lange kein Grund verlangen oder erwarten zu können, dass UET sich abmeldet wenn er nicht erreichbar ist oder seine ständige Erreichbarkeit zu garantieren.
    Übrigens hatte ich den Fall schon. Während die Kinder in Ferien bei mir/uns waren wurde ich im Krankenhaus von der Ambulanz direkt auf Station geschickt. Meinen Jüngsten hatte ich dabei, die beiden großen waren zu Hause. Hab die großen angerufen und informiert und der kleine hat bei mir gewartet bis meine LG von der Arbeit kam und ihn abgeholt hat.
    Hätte er nicht im KH bei mir warten können bis dahin hätte ich was anderes organisiert.


    Wenn sich ein UET so verhält, braucht er sich jedenfalls nicht zu wundern, wenn er dann nicht mehr eingeplant wird oder übergangen wird bei Betreuungsfragen.


    Wieso? Nur weil er das eine Mal nicht erreichbar ist braucht man auch zukünftig nicht mehr anzurufen?

  • Wenn ich in einer Notfallsituation in ein Krankenhaus muss, habe ich nicht mehr die Energie jemandem hinterherzutelefonieren. Dann werde ich den Anruf machen, bei dem ich davon ausgehe, dass ich sofort Hilfe bekomme.
    Mein Sohn ist noch einiges kleiner. Wie "toll" es wäre, wenn er mit mir zusammen im Krankenhaus sein müsste, würde dann auch von meinem Zustand abhängen.


    Ich finde, wenn ein UET seine Sorgefplicht ernst nimmt, sollte er den Urlaub mitteilen. Einzige Ausnahme: Er bekommt vom BET nicht die Möglichkeit in so einem Fall die Betreuung zu übernehmen oder ist sowieso keine Bezugsperson für´s Kind.


    Romi

  • ob ich nun 1 oder 2 antufe mache , deswegen würd ich mich nicht groß aufregen ..... der logik zfolge müsste mann alles mitteilen , was ist notfall uet ist im schwimbad und hat sein handy nicht dabei ....

    *Alles Häschen und so *

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