KM hat mich nicht als Vater eintragen lassen(Geburtsurkunde)

  • Nicht gleich rot sehen, nach einer Geburt geht es hormonell nochmal richtig zur Sache, das ist wirklich teilweise richtig, richtig krass! Du hättest mich erleben müssen... auweia.... :nixwieweg


    Bei meinem Sohn gab es zwei Geburtsurkunden, eine ohne eingetragenen Vater, damit konnte ich erstmal die Gelder beantragen und dann folgten Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt und er wurde nachgetragen. Also keine Panik!


    Mit meinem Ex war ich nach der Geburt zusammen beim Standesamt, da ging es um Vaterschaft und Sorgerecht. Der kam gleich in die Geburtsurkunde. Es gehen also beide Varianten.


    Ruf doch mal beim Jugendamt an und frage nach, wie Du das am Besten geklärt bekommst.


    Deiner Ex begegne bitte (so schwer es fällt, ich weiß) die nächste Zeit noch mit Nachsicht und versuch "nur" Dich mit ihr zu einigen die Kleine regelmäßig zu sehen.

  • Stop Geburtsurkunde und Anerkennung sind 2 paar schuhe...


    Von meiner großen der Erzeuger ist auch nicht in der GU aber die Vaterschaft ist anerkannt.
    Man muss nicht eintragen lassen in die GU....


    Erben tut das Kind auch so...


    Bei meinem Kleinen haben sie mich gefragt ob ich es möchte und da musste der Vater dann unterschreiben ein Dokument und seine GU vorlegen. etc pp.


    Nicht Äpfel mit Birnen....vergleichen

  • Ich würde auch einfach mal beim JA nachfragen. Am Besten persönlich bei ihrem SB.


    Dann würde ich aber (glaub ich) einfach mal nen Termin beim RA machen und mich da einmal schlau machen lassen. "Was passiert wenn?"
    Das heißt ja nicht, dass du im Wochenbett mit einer Schar Rechtsanwälten in ihre Wohnung rennst...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Vielleicht ist ihre Liebe zum Kind, nun wo es da ist, so groß, das sie Angst hat und alles als Bedrohung empfindet, besonders Dich als Vater. Reine Mutmaßung...ich werde nie Mutter sein und es nie erfahren... :-)


    So hart es klingt, aber die Vermutung habe ich auch, wollte es vll nie großartig wahrhaben. Hat sie Angst das ich ihr die Kleine wegnehme, warum?! Und außerdem, warum sollte ich ihr die Kleine abnehmen und zu mir holen?! Das schaffe ich doch gar nicht, wenn ich meiner Tochter noch nicht mal eine Wohnung anbieten kann die mir gehört (Näher möchte ich auf diese Thematik jetzt nicht eingehen.) Die kleine hat es doch gut bei ihr, großes Haus, viele Personen die ihr im Notfall helfen können mit der Kleinen. Was ich meiner Tochter und der Mutter anbieten kann sind meine Liebe und Hilfe für das Kind, meine Verantwortung der Kleinen gegenüber und mein Geld, welches meiner Tochter zusteht. Und alles was ich dafür möchte ist als gleichberechtigt angesehen zu werden, meine Tochter glücklich aufwachsen zusehen und ein vernünftiges Verhältniss zu der Mutter meines Kindes zu haben, mehr nicht. Ist das zuviel verlangt?

  • Herzlichen Glückwünsch zur Geburt deiner Tochter!


    Sie kann sich glücklich schätzen, so einen Vater zu haben!


    Korrigiert mich, wenn es nicht stimmt, aber ich dachte immer Umgang hat nichts mit GSR zu tun. Selbst wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Wenn sie nicht belegen kann, dass das Kindeswohl gefährdet ist, hat der Vater doch ein Recht darauf sein Kind zu sehen.


    Also keine Panik!


    Zur Geburtsurkunde: Ich weiß noch, der Herr Papa hat mit mir beim Jugendamt die Vaterschaft anerkannt. Später (ich glaub ein zwei Wochen) sind wir zum Standesamt und haben das mit der Geburtsurkunde geregelt. Ich kann mich noch daran erinnern, dass er keinen Ausweis mithatte :kopf , und die Tante wollte uns Bescheid sagen, ob das mit Führerschein ausreicht. Hab nichts mehr von ihr gehört, nur die Urkunde wurde mir zugeschickt. Ich weiß nicht, ob man da zusammen hingehen muss, da informier dich besser nochmal.


    Und noch etwas zum Thema Hormone und mal abwarten: Ich habe einiges von dir gelesen, als deine Ex noch schwanger war und da wurde ihr Verhalten auch damit gerechtfertigt, dass die Hormone mit ihr durchgehen. Als hätte frau dann einen Freischein, andere - vor allem dem werdenden Papa - wie sch... zu behandeln. Du hast dir schon viel zu viel gefallen lassen, meiner Meinung nach.


    Entschuldige meine Direktheit, aber ich glaube nicht, dass sie sich ohne mehr Druck von deiner Seite ändern wird. Ihr muss klar sein, dass ihre Spielchen auf Kosten eures Kindes ausgetragen werden. Wie will sie ihr Verhalten später eurer Tochter erklären?

  • Das Problem ist, daß wir uns auf einer rationalen Schiene bewegen (Kerle eh meist :-) ), argumentieren. Die KM ist Argumenten nicht zugänglich, denn sie ist bis zur Hutschur voll mit Emotionen...und genau da wirst Du sie letztlich abholen müssen...


    Vielleicht hat sie einfach Angst, das ihr etwas verloren geht, wenn Du Dein Recht einforderst...es geht vielleicht nicht mal darum, daß Du es wegnehmen könntest. Aber wenn Du Zeit willst, hat sie Angst auch loslassen zu müssen (psychisch wie physisch) und genau dagegen sträubt sich vermutlich alles in ihr...

    Einmal editiert, zuletzt von Amselrüde ()

  • Fühl dich mal gedrückt! :troest


    Als ich deine letzten Worte gelesen habe, war mein erster Gedanke "genau das solltest du ihr sagen/schreiben"!!!
    Ich hatte nach der Geburt auch einen Hormonwirbel vom Feinsten und habe mich aufgeführt wie ne Diva!! :rotwerd
    Drück dir ganz fest die Daumen, dass alles gut wird!!

  • Meines Wissen gibt es keine Möglichkeit bei "Vater" einfach nichts eintragen zu lassen. Wenn, dann steht da "unbekannt". Da das bekanntlich aber falsch ist - so wie es bisher aussieht sogar wissentlich - ist das eine Personenstandsfälschung und die wird nach §169 StGB mit bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Eventuell sollte mal jemand die Dame darauf hinweisen. Vielleicht kann sie sich dann jetzt noch auf postnatale, hormonbedingte geistige Umnachtung berufen ;)

  • Nochmal


    GU nicht gleich keine Rechte ....



    Und das JA hat mit der Gu eigentlich nix am Hut....


    Hast du beim JA die Vaterschaft anerkannt?



    Wir brauchten damals z.b die anerkennung in Kopie ohne die wäre der Vater von meinem Sohn nicht eingetragen worden da unehlich.
    Sonst könntest ja jeden eintragen.

  • Meines Wissen gibt es keine Möglichkeit bei "Vater" einfach nichts eintragen zu lassen. Wenn, dann steht da "unbekannt". Da das bekanntlich aber falsch ist - so wie es bisher aussieht sogar wissentlich - ist das eine Personenstandsfälschung und die wird nach §169 StGB mit bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Eventuell sollte mal jemand die Dame darauf hinweisen. Vielleicht kann sie sich dann jetzt noch auf postnatale, hormonbedingte geistige Umnachtung berufen ;)


    Das stimmt nicht!!!


    Bei mir selber steht nichts drinne obwohl die Vaterschaft festgestellt wurde
    genauso wie bei meiner großen.


    Es ist dann Fälschung wenn du bei der Anerkennung einen Falschen unterzeichnen lässt oder sagst unbekannt.

  • Und ohne die Kopie deiner eigenen GU kann sie dich garnicht eintragen lassen.
    Und nein bei uns hat der Ausweiß nicht gereicht und das ist im feb.2010 gewesen.....
    und der Vater musste paar Dinge unterschreiben....


  • Das stimmt nicht!!!
    Bei mir selber steht nichts drinne obwohl die Vaterschaft festgestellt wurde
    genauso wie bei meiner großen.
    Es ist dann Fälschung wenn du bei der Anerkennung einen Falschen unterzeichnen lässt oder sagst unbekannt.


    Der §169 StGB hat nur zwei Sätze wobei der erste ziemlich eindeutig ist

    Zitat

    Wer [...] den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Und zu sagen "Vater unbekannt" ist nun mal eine falsch Angabe, wenn es nicht den Tatsachen entspricht. Ebenso wenn man dort angibt "Franz Pimpelhuber" obwohl da "Mario Italienpapi" stehen müsste.

  • Meines Wissen gibt es keine Möglichkeit bei "Vater" einfach nichts eintragen zu lassen. Wenn, dann steht da "unbekannt". Da das bekanntlich aber falsch ist - so wie es bisher aussieht sogar wissentlich - ist das eine Personenstandsfälschung und die wird nach §169 StGB mit bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Eventuell sollte mal jemand die Dame darauf hinweisen. Vielleicht kann sie sich dann jetzt noch auf postnatale, hormonbedingte geistige Umnachtung berufen ;)


    Das kann so nicht ganz stimmen -> Es gibt aktuelle Geburtsurkunden, wo nur der Name der Mutter und Vater ein leeres weißes Fleckchen ist. Und dies hat keine weiteren Schwierigkeiten mit sich gezogen.

  • so wie ich es verstanden habe - meint sie, dass die Vaterschaft zwar anerkannt sein kann - aber der Vater nicht in der GU aufgenommen wird - also weder dort ein anderer Name noch unbekannt steht, sondern gar nichts. Dann ist es keine Personenstandsfälschung. So hab ich es zumindest verstanden...


    aber ansonsten ist es nicht schön, was Dir gerade passiert - ich hoffe, es lässt sich doch noch alles klären!

  • hast du schon die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben?
    Wenn nein, geh zum Jugendamt und mach das.
    Wenn ja, geh mit einer Kopie davon zum Standesamt und lass die Urkunde korrigieren.

    die mutter muss der vaterschaftsanerkennung zustimmen!
    es reicht nicht die vaterschaft alleine zu unterschreiben....

  • Erst mal: herzlichen Glückwunsch von mir.
    Ich hatte das "Gleiche quasi umgekehrt" - also ich wollte, die Dinge vom KV, die du der KM geben willst und dieser wollte sie nicht. Deshalb halte ich meine Infos für ziemlich "aktuell" und ebenfalls aus Bayern (falls es Unterschiede zwischen den Bundesländern geben sollte)


    Ich habe im JA angerufen vor der Geburt und gefragt, wie alles vor sich gehen soll. Die SB dort meinte, dass Kopien der Geburtsurkunden hier immer vom Standesamt ans JA geschickt werden, wenn kein Vater angegeben wird und sich das Amt dann mit der KM in Verbindung setzt (eben weil sie im Interesse der Kinder dafür sorgen müssen, dass diese beide ET haben).
    Damit beide ET in der Geburtsurkunde stehen, müssen beide ET eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben.
    (Bei meinem ersten Kind war das so, dass wir das gemeinsam vor der Geburt gemacht haben - war ein gemeinsamer Termin auf dem JA. Der Papa ist dann mit diesem Schrieb zum Standesamt und da wurde die Geburtsurkunde mit beiden ET ausgestellt).


    Da wir diese Anerkennung nicht beide unterschrieben haben - für dieses zweite Kind - stehe bislang nur ich als Mutter in der Urkunde. Die SB (Beistandschaft) hat dann den Papa angeschrieben (ich habe dort nach der Geburt angerufen) und diesem ein Schreiben geschickt und mir eine Kopie davon. Darin steht ungefähr folgendes: "sehr geehrter herr x, sie wurden von frau lele als Vater des Kindes y geboren am ... angegeben. Sie können diese Vaterschaft anerkennen oder ..." Der Vater wollte erst nicht anerkennen und dann wurde gesagt, dass in diesem Fall ein Test nötig ist, den er bei positivem Ergebnis bezahlen muss (da ich die Vaterschaft nicht abstreite sondern er). Dann hat er doch anerkannt und wir müssen nun beide die Anerkennung im JA unterschreiben (sobald SB aus Urlaub zurück), dann bekommen wir neue Urkunden, in die beide ET eingetragen sind.


    Der Weg wäre also folgender: Gehe zum JA, sage ich bin der Vater von x geboren am y von KM z und sage, dass du eben der Vater mit allen Rechten und Pflichten sein willst. Dann wird wohl die KM ein ähnliches Schreiben bekommen. Denn auch du hast natürlich das Recht die Vaterschaft anzuerkennen und sie müsste sie dann abstreiten und eben den Test bezahlen etc.
    Möglicherweise würde das Gleiche auch passieren, wenn du nicht zum JA gehen würdest, aber Initiative zeigen ist immer besser, finde ich - und eben auch sicherer. Vater unbekannt würde sie auf direkte Nachfrage wohl kaum sagen (das gibt auch eine Menge Ärger, denke ich).


    Also mit "Hormonen" lässt sich das m.M. nach nicht mehr erklären. Vermutlich hast du sie sehr verletzt? Ich frage das weil KV bei mir auch nicht Vater sein wollte, weil er sich durch die Trennung (die von mir ausging) sehr verletzt gefühlt hat. Die SB hat das "kalt gelassen", denn es ging ihr eben um das Kind und dessen Rechte- sie hat ihm sogar ein Schreiben geschickt in dem sie ihm gesagt hat wie wichtig sie es finden würde wenn er sich doch zum Umgang entschließen könnte ...


    Ich finde den Tipp ganz gut - noch mal klar machen, dass du ihr nichts wegnehmen, sondern eurem KInd was geben willst. Ich kann irgendwo verstehen, dass sie Angst hat (die habe ich auch), aber sie wird damit "leben lernen müssen"... ich hoffe für euch alle drei, dass das möglichst schnell geht...
    Dir alles Gute.

  • hm... ich hab jetzt nicht alles gelesen.. aber..


    meiner Meinung nach ist es entscheidender, dass du die Vaterschaft anerkennst bzw. anerkannt hast.
    Bei meinem großen z.B. hatte ich einen Kaiserschnitt.. die ganzen Geschichten mit der Geburtsurkunde hat damals mein Ex erledigt. Aber wie auch immer, jedenfalls stand er auch nicht auf der Geburtsurkunde. Wir waren aber zusammen beim Jugendamt und er hat die Vaterschaft anerkannt.
    Als mein Kleiner geboren wurde habe ich meinen Ex in der Geburtsurkunde eintragen lassen. Erst da ist uns überhaupt wieder aufgegangen, dass er in der Geburtsurkunde vom Großen nicht drin steht. Das haben wir dann - gegen Gebühr - ganz problemlos nachgeholt. Der Große hat ne neue Geburtsurkunde bekommen.

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • @Amselrüde


    Ich verstehe ja das sie Angst hat was WIRKLICH besonderes zu verlieren und das es ihr schwer fällt los zulassen, aber ich versuche doch schon, auf Teufel-komm-raus ihr zu vermitteln das ich nichts in dieser Richtung beabsichtige. Ich will doch nur ein teil im Leben unserer Tochter sein, sowohl im Alltag als auch auf dem Papier. Ich habe auch Angst die Kleine zu "verlieren", habe Angst vollkommen der Kontrolle meiner Ex unterlegen zu sein.


    Mag ja sein das ich im Moment die Ruhe bewahre, aber für wie lange? Innerlich brodelt es schon und das einzige was mich ruhig hält, ist das was mich irgendwann mal umbringen wird. Meine Zigaretten.


    Berta


    wie schon geschrieben, habe ich die Vaterschaftsanerkennung schon VOR der Geburt der Kleinen gemacht. Geboren ist sie am 21.06. 2012 und die Vaterschaft habe ich am 23.01.2012 anerkannt. Ich habe die Anerkennung hier vor mir liegen. Desweiteren bin ich mir meiner Rechte und der des Kindes bewußt. Worum es mir geht ist das OHNE diese Eintragung auf der GU, meine Tochter im späteren Verlauf ihres Lebens Probleme bekommen wird. Nehmen wir mal das Erbrecht, dazu zitiere ich mal aus einer anderen Seite einen Beitrag:


    Zitat

    >Uneheliches Kind ohne Vatereintrag in Geburtsurkunde
    Um ein gesetzliches Erbrecht zu erhalten, muss die Vaterschaft offiziell anerkannt sein, d.h. in der Geburtsurkunde stehen.


    Dazu ist im Zweifel eine Vaterschaftsfeststellungsklage notwendig.


    Die Festellung der Vaterschaft hat für Vater und Kind natürlich noch weitere Rechtsfolgen, die über das Erbrecht hinausgehen.


    Bedeutet für mich das meine Tochter OHNE Vater-Eintragung KEIN Erbrecht väterlicherseits haben würde. Das und noch anderes ist es was mich stört, sie stellt IHRE Belange über die unserer Tochter und DAS geht nicht! Außerdem sehe ich es als persönlichen Affront, wenn ich nicht auf der GU eingetragen bin, denn ich bin der Vater und bin AUCH ein wichtiger Teil eines Kindes.

  • die mutter muss der vaterschaftsanerkennung zustimmen!
    es reicht nicht die vaterschaft alleine zu unterschreiben....


    Und das ist auch ein Problem, ich WEIß NICHT mit 100% Sicherheit ob sie der Anerkennung zugestimmt hat, ich vermute es mal. Und wenn dem so ist warum sträubt sie sich dann gegen den Vatereintrag auf der Geburtsurkunde???