Umgangsklage trotz Gerichtsbeschluss

  • Die Katze hat er erst angeschafft, als wir ausgezogen waren. Und ich denke, es ist möglich, diese Katze nicht im Bett eines allrgischen Kindes schlafen zu lassen!? Das Kind bekommt Anfälle hierdurch! Also mir geht die Gesundheit vor.
    Ich habe dies schon vorgebracht und deshalb hat er betreuten Umgang bekommen!!!!
    Er muss die Ernährung einhalten und die Kinder entwicklungsgerecht behandeln und deren "Probleme" kennen. Wenn ich nicht weiß, dass Kinder kaum eine Schmerzgrenze haben, dann merk ich eben auch erst, dass sie sich weh getan haben, wenn der Arm daneben liegt. Und genau so ist es! Sie brauchen ständig Betreuung, dürfen nicht aus den Augen gelassen werden, weil sie auch keine Gefahren einschätzen können. Beispiel: A. springt mit 4 Jahren in einen Pool ohne Schwimmflügel. Vater sieht nur noch, wie Kind unter Wasser ist, weil er nicht davon ausgegangen ist, dass sie sowas macht. Doch macht sie! Eben weil sie es nicht versteht! C. nimmt ein band von einem Fädelspiel und legt es A um den Hals und zieht zu - freut sich, dass A. nach Luft japst und zieht immer weiter zu! Ich könnte einen Roman schreiben mit solchen Vorkommnissen! Er hingegen lässt sie alleine im Garten spielen, auf dem Trampolin hüpfen und geht ausser Reichweite! Begründung: ie sind 6 Jahre alt und können durchaus auch mal 5 Minuten alleine spielen. Da soll ich Ruhe haben? Nee!

  • Er hat sich leider nie tiefgreifend für die Kinder interessiert. Er wollte ja nicht einmal, dass die Beiden eine Frühförderung bekommen, sie seien normal entwickelt! Elterngespräche, Therpeutengespräche etc. kennt er nur vom Terminkalender. Arztbesuche habe ich immer alleine erledigen dürfen. Alles, was mit zeitlichen Aufwand zu tun hatte, durfte ich selbst machen. Mit den Kindern gespielt für eine Stunde - ja das hat er gemacht. Hat sie aus der Kita geholt und sowas. Aber rundum selbst hat er sich nie um sie gekümmert, mit der Begründugn, dass er sich das nciht zutraut.


    So war es IN der Ehe! Und jetzt will er die Kinder am liebsten ganz bei sich haben?? Und jetzt traut er sich ALLES zu?


    [/quote]Keiner will wahrhaben, dass die Kinder eine Behinderung haben. Man sieht es ihnen ja nicht gleich an, aber man merkt es nach 5 Minuten. Zudem wird mir unterstellt, dass sie nur so sind, weil ich krank sei und meine Krankheiten auf die Kinder übertragen werden. AHA! Die leibliche Mutter hat gequalmt und alles dafür getan, damit diese Kinder schaden leiden und jetzt soll ich dafür bestraft werden? Das ärgert mich am meisten! Ich habe mich bewußt für die Kinder entschieden, obwohl ich wußte, was auf mich zukommt. Und: Ich würde sie für kein Geld der Welt wieder hergeben. Und weil sie glücklich so sind, wie sie sind - sollen sie auch so bleiben![/quote]


    WER will nicht wahrhaben, daß die Kinder behindert sind? Haben sie ein ärtzliches Gutachten, daß ihnen ihre Behinderungen bestätigt?
    Welche Krankheiten hast du denn?
    Und hab ich das richtig verstanden... es sind geistig behinderte Zwillinge, aber NICHT deine leiblichen Kinder? Ihr habt sie gemeinsam in der Ehe adoptiert?


    :daumen hoch, daß Du sie so angenommen hast udn liebst, wie sie sind! Und versuche weiter stark für sie zu bleiben!


    LG, 3x Sonnenschein


    Edit: 2. Zitat hat nicht gefunzt!

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

    Einmal editiert, zuletzt von 3xSonnenschein ()

  • Wenn er sich nun wirklich ernsthaft für die Kinder interssieren würde, dann würde er ein paar Kilometer zu einem Arzt fahren, ich tue es auch, egal was es kostet. Ich ermögliche den Kids sogar noch zusätzlich Reittherapie, obwohl ich es mir nicht leisten kann. Na und, ich verzichte gerne!
    Ja, die Beiden sind in der Ehe adoptiert und ja, es ist aktenkundig, dass sie behindert sind.
    Der Vater mitsamt seiner Sippe will das nicht wahrhaben, dementieren dies immer!


    Die Kinder will nicht er, sie will das! Sie ist der bessere Umgang für die Kinder - O-Ton. Weil sie eine ausgebildete Heilerziehungspflegerin ist, kann sie besser auf die Beiden eingehen....... :hä
    Und, hier bei uns ist es nun eben mal so, dass wenn beide Eltern das alleinige Sorgerecht beantragen, es auch zu Gunsten von einem Elternteil so entschieden wird. Mein Lebensgefährte hat das ASR, obwohl er es gar nicht so wollte. Um dieses Kind kümmer ich mich auch vollumfänglich, da mein LG lange arbeiten geht. Für mich sind das wie meine eigenen Kinder und ich würde sie um kein Geld der Welt wieder hergeben. Aber besondere Achtung möchte hierfür nicht, bitte! Ich tue es gern.
    Ich selbst habe keine Krankheiten.

  • A. springt mit 4 Jahren in einen Pool ohne Schwimmflügel. Vater sieht nur noch, wie Kind unter Wasser ist, weil er nicht davon ausgegangen ist, dass sie sowas macht. Doch macht sie! Eben weil sie es nicht versteht!

    Das hat mein Sohn auch gemacht. Warten bis Papa beim sich beim Babyschwimmen umzieht? Pfff


    Du und dein EX-Mann haben unterschiedliche Erziehungs/Betreungsauffassungen. Da Ihr Euch nicht einigen könnt entscheidet jetzt das Gericht. Sie es als Klärung an.

  • Lass dich nicht irre machen von einigen Leuten hier, die meinen man könnte alle Fälle über einen Kamm scheren (außer natürlich die Mütter machen sowas wie in deinem Fall der Vater, dann ist das natürlich GANZ was anderes).


    Das Gutachten eines Arzthelfers, der auch noch der Bruder deines Es ist kannst du gleich in den Müll kippen. Ist absolut nichts wert und schadet eher diesem (das er meint so eines verfassen zu können ist einfach nur lachhaft und vollkommen daneben - damit zeigt er nur wie daneben er ist).


    Auch wegen der Übernachtung: natürlich geht das nicht und der Mann hat begleiteten Umgang (und den kriegt man nicht "einfach nur mal so").
    Vielleicht würde es dir gut tun dich von jemandem beraten zu lassen, der dir den Rücken stärkt und Ahnung von der Materie hat (also zum Beispiel einem Verband für Alleinerziehende) und in Foren nur gehen wenn es dir hilft Dampf abzulassen (und dich evtl. anmachen zu lassen), denn hier ist alles anonym und es kann eine Menge Sch*** verzapft werden und angegriffen werden und "politische Stimmung" gemacht werden wie auch z.B. von Männervereinen (die heißen ja auch letztlich so, weil es ihnen um das Wohl der Männer/um ein politisches Ziel geht und nicht um das Kindswohl - denn ernsthaft kann ja wohl niemand meinen, dass in jedem Fall der gleiche Umgang mit beiden Elternteilen immer dem Kindswohl am besten entspricht und zwar in jedem Fall *kopfschüttel*).


    Ich weiß, es ist sehr sehr schwer, aber wenns irgendwie geht versuch was Schönes für dich zu tun und die Chance, dass er "kriegt was er gerade meint zu wollen" ist wirklich nicht hoch (zumindest wenn es so ist, wie du hier schilderst, wovon ich ausgehe). LG

  • @ Sarek : hinter deinem Satz "Dann passt es" müsstest du noch "mir" schreiben - dann würde es mir passen ...


    Denn für mich passt der Satz genau so. Deshalb habe ich ihn auch so geschrieben. Ich habe geschrieben "es ist nicht in jedem Fall so" (darin steckt nicht einmal eine "Häufigkeit")


    Alles andere ist "Ansichtssache" ... denn sowohl du als auch ich werden passende Statistiken oder was auch immer für unsere "Meinung" finden - also lass mir meine und ich dir deine.

  • Weisst Du was ich grade gedacht habe... wie anstrengend für Dich. Zum einen die Herausforderung der Kinder und zum anderen ein Ex der querschiesst. Wie schön wäre es, wenn die Kinder auch mal ganz friedlich bei ihm übernachten könnten, damit DU einmal zur Ruhe kommen könntest.

  • Nur ruhig Blut. Ihr habt, wie du beschreibst, eine vorläufige gerichtliche Umgangsklärung. Die hat das Gericht für die Zeit angeordnet, bis ein anstehendes Gutachten abgeschlossen ist und es zu einer neuen Verhandlung kommt.


    An diese Umgangsentscheidung hast du dich zu halten. darum brauchst du auch kein schlechtes gewissen zu haben, wenn du Anfragen des vaters ablehnst.
    An die Entscheidung hat der Vater sich zu halten. Aber er darf dagegen klagen. Das ist sein gutes Recht. Vor Gericht wird er jetzt aber neue Argumente nachweisen müssen, die eine Abänderung der bisherigen Entscheidung notwendig machen. Das wird ihm nicht einfach fallen. So mag das ein netter juristischer versuch sein, aber nur zu einer Veränderung des bisherigen Gerichtsurteils führen, wenn wirklich eklatant neue Bedingungen herrschen. Welche Gründe er anführt, kannst Du in der Klageschrift lesen. Steht da nur: "Ich will aber ..." (im übertragenen Sinn), dann lehne Dich gemütlich zurück und genieß den Frühling. Dann brauchst Du Dir kleine Sorgen zu machen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hinter deinem Satz "Dann passt es" müsstest du noch "mir" schreiben - dann würde es mir passen ...


    Ja Dir würde es passen. Mir nicht.


    Es ist einfach so das Kinder beide Eltern brauchen. Wenn Du die Erfahrung gemacht hast das die meisten UET nicht gut für das Kindswohl sind finde ich das schade.

  • Genau RosefieldRd. Das wäre nämlich mal echt genial. Ich würde so gerne mal wieder ausgehen, ins Theater oder ähnliches! Aber doch nicht um jeden Preis. Wenn ich meine Zwillinge gut aufgehoben weiß, dann kann ich da auch entspannen. Darauf soll der ganze Zirkus ja gerichtet sein, dass der Umgang mal wieder ausgedehnt wird mit Übernachtungen. Aber "gut ding will weile haben!" Ebenso muss ich auch noch ewig daran arbeiten, dass sich die beiden selbstständig anziehen können! Sie können es halt nicht und gut, warten wir halt und üben üben üben!
    Ja, da steht: ....ich will....., weil es mein Recht ist!....Mehr nicht! So steht es übrigens immer begründet: weil es sein Recht ist!......
    Der Mensch taucht auch hier auf und will sie holen, das hat der drauf! Ist ja auch schon so einfach in meine Wohnung und hat sich Sachen aus dem Schrank der Kinder genommen, weil ihm die mitgegebenen nicht gefielen! Ja, ich darf mit allem rechnen!
    Es ist soviel passiert in einem Jahr, ich kann Romane verfassen. Und das JA, sowie Beratungsstelle haben nun auch schon aufgegeben. Klar muss ich auch sagen, dass ich mittlerweile nur nach Vorschrift handle und nicht nachgebe! Warum auch? Die Beiden hatten letzte Woche Geburtstag: Da bat ich ihm an, am Nachmittag mit ihm und den Kids gemeinsam zum Kaffeetrinken zu gehen. Antwort: Na also nee, meine Freundin hat auch das Recht, die Kinder zu sehen an ihrem Geburtstag. Nee, dann will ich das nicht. Nur, wenn sie auch mit kann! Gut, dann eben nicht! Der Tante von der Beratungsstelle ist dazu nichts eingefallen, mir auch nicht! Sorry! Solche Angebote mache ich weiterhin, weil ich es wirklich auch so möchte. Lehnt er dies ab, so muss er sich mit dem, was er hat zufrieden geben!

  • Oh oh. Ich bin nicht das Häschen in der Grube! Ganz sicher nicht! Deshalb ist der letzte Versuch mehr Umgang zu erreichen ja auch so gekommen. Ich weiß mich schon durchzusetzen.


    Das ist ja schön, dann mußt Du ja nicht, wie oben rüber kommen ;)


    Zitat


    Arztbesuche? Ich lach mich tot! Wir hatten einen Termin in der Augenkliniik in Würzburg. Den hat er gewußt, ist aber nicht gekommen, weil ich ihn nicht mitgenommen habe!


    Kein Grund, auf weitere Einladungen zu verzichten.


    Zitat

    Wenn ich mit den Kindern zum Psychologen fahre, da will er mit. Da soll er aber nicht mit, denn es geht da um Verhaltensweisen der Kinder mir gegenüber und Probleme zwischen mir und den Kindern. Das rafft er nicht.


    Ist ja auch okay, wenn es um das Mutter-Kind-Verhältnis geht

    Zitat


    Das Sorgerecht wird gerade begutachtet und seine Chancen stehen schlecht! Was dann? Dann bekommt er nicht mal beim Arzt ne Auskunft.


    Dann kannst Du ja ggü. den Ärzten erklären. dass er an bestimmten Terminen teilnehmen kann.

    Zitat


    Er war mehrere Male beim KiA wegen der Ernährung. Er versteht es nicht. Er denkt, die Kinder leiden wahnsinnig darunter, keine schokolade essen zu dürfen. Aber dem ist nicht so. Sie kennen das gar nicht und freuen sich über einen Apfel oder Müsliriegel riesig!


    Das wird er verstehen müssen!

    Zitat


    Er hat es mehrfach schon außer Acht gelassen. Regelungen bei Gesprächen der Beratungsstelle nicht eingehalten und dies ist auch ans Gericht gegangen.
    Ich weiß, dass er keine Übernachtung bekommen wird, aber es macht mich dennoch verrückt. Dieses Gerichtsprozedere..... sollen lieber mal den Unterhalt festsetzen.......Das ist auch Kindeswohlgefährdung und zwar ganz erhebliche!


    Ich glaube, Du verwechselst ofmals die unterschiedlichen Ebenen, nicht nur hier beim Unterhalt. Natürlich hat Unterhalt nun wirklich gar nichts mit Kindeswohlgefährdung zu tun.


    Vielleicht solltest Du Dich mal ein wenig sortieren.


    Der Kater :brille

  • Die Richterin hat ihn belehrt, dass auch ein Nichtzahlen von Unterhaltsleistungen nicht dem Wohle des Kindes dienen und man dies auch als Kindeswohlgefährdung auslegen könne. Dies im Zusammenhang mit seinen Anschuldigungen gegen mich. Ich bin schon mehrfach beim JA angezeigt worden wegen Kindeswohlgefährdung. Sie waren einmal hier und sind langsam auch genervt von diesen Aktionen.


    Und: wenn keine Unterhaltsleistungen eingehen und die Kinder auf minimalster Sparflamme leben müssen, der KiGa nicht mehr gezahlt werden kann, dann ist es eine Gefährdung des Wohles der Kinder! Klar ist, dass dies nicht im rechtlichem Sinne so ist, aber doch im moralischen.

  • Keiner will wahrhaben, dass die Kinder eine Behinderung haben


    Hierfür gibt es doch den Schwerbehindertenausweis, den sie doch sicherlich haben-
    da ist es sogar amtsärztlich attestiert :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • heute ist wieder BU. Seinem Antrag wurde nicht stattgegeben. Der Umgang läuft weiter so wie bisher und das, bis das Gutachten vorliegt und eine Lösung für die Kids gefunden wurde.
    Mal sehen, ob er heute kommt. Er hat ja schriftlich bestätigt, dass er das gar nicht mehr will bzw. noch nie gewollt hat. Versteh ich ja vollkommen, wer will schon BU, aber eine langsame Steigerung der Umgänge will er eben auch nicht. Dann wäre noch der 2.5. abzuwarten, wenn der Unterhalt tituliert ist. Dann entspannt sich die Lage erheblich.
    Ich jedenfalls gehe nun wieder arbeiten und freue mich riesig drauf. Ich kann meinem absoluten Traumjob nachgehen und das wird meinem Ego auf die Sprünge helfen.


    Luchsie
    Ja einen Schwerbehindertenausweis gibt es und nun habe ich zusätzlich eine Pflegestufe beantragt.
    Die Mädels benötigen rund um die Uhr Betreuung und sind nicht in der Lage Handlungsabläufe zu planen oder auszuführen. Sie verinnerlichen diese nicht, trotz langem Üben. Aber wir üben weiter!