Kann eigener Vater Tagesmutter sein??

  • Chou-Chou...es gibt in Hannover vom Jugendamt bezuschusste unqualifizierte Tagesmütter.
    Diese haben keinen Kurs belegt, sind jedoch vom Jugendamt überprüft.
    Hausbesuch und pol. Führungszeugnis von allen im Haushalt lebenden Personen.

    Wenn das wirklich so ist, stellt sich die Stadt Hannover damit ein Armutszeugnis aus. Traurig, traurig...

  • Dann handelt die Stadt Hannover entgegen den niedersächsischen Richtlinien für Kindertagespflege. da steht nämlich drin : "Tagespfl egepersonen, die Kindertagespfl ege in anderen geeigneten Räumen betreiben, sollen entsprechend der Empfehlungen der
    AGJÄ eine anerkannte Qualifi zierung mit Zertifi katsabschluss von 160 Unterrichtseinheiten aufweisen"

    Chou-Chou, du hast offensichtlich das von mir fett gekennzeichnete überlesen. ;) (siehe Richtlinien)



    Aber wir schweifen vom eigentlichen Thema ab...


  • P.S: Regulärer Ferienumgang berechtigt nicht dazu, den Unterhalt zu kürzen


    :daumen


    Wenn er Unterhalt zahlt ist er aus dem Schneider was irgendwelche Betreuung angeht ? oder wie war das gemeint...?


    eigentlich ist es ja so, dass der vater die kosten der betreuung mitbezahlt :rolleyes2:
    sich an den kosten zu beteiligen hat.


    also sollte er die kinder umsonst betreuen um sich kosten zu ersparen :brille

  • eigentlich ist es ja so, dass der vater die kosten der betreuung mitbezahlt :rolleyes2:
    sich an den kosten zu beteiligen hat.


    Das setzt wiederum Leistungsfähigkeit voraus.


    also sollte er die kinder umsonst betreuen um sich kosten zu ersparen


    Es geht ja hier nicht um die Kosten der Betreuung, sondern darum, dass der Vater dann ja Aufwendungen für den Umgang hat. Sprich Nahrung, Kleidung, Besuche im Zoo usw.


    Nun soll der Kindesvater also zusätzlich zum KU noch diese Kosten leisten. KU einbehalten und davon den Umgang bestreiten geht familienrechtlich nicht.


    Aber von was soll er dann den Umgang, also Nahrung, Kleidung, Besuche im Zoo usw. denn bestreiten?


    Seine Miete läuft genauso weiter, wie der Aufwand auf dem Weg zur Arbeit und zurück.


    Ich sagte ja, jede Menge Arbeit für Familienrechtler.


    lg


    Camper

  • Lovemum,
    ist es dann eher so, dass du ihn über die Bezahlung in "die Pflicht" nehmen willst, damit du nicht erpressbar von seinem Good-Will abhängig bist?


    Ganz ehrlich, dein Ex hat dich gut erzogen. :crazy



    Camper,
    hast du einen Vorschlag zur Lösung des Problems, außer nach "Gründen" zu suchen, die die mangelnde Zahlungsbereitschaft gewisser unterhaltspflichtiger Elternteile pseudoverständlich untermauern soll?



  • Camper - der werte Vater in diesem Fall soll nachts auf Kind aufpassen. Und zwar in der Wohnung der Mutter. Da gibts erstens keine Zoobesuche und andere Ausflüge , Kleidung braucht er auch nicht kaufen , denn die ist bei Mama in der Wohnung vorhanden und zu essen gibts nachts auch weniger. Er spart sogar noch selber Strom und Heizung in seiner Wohnung wenn er in der der Mutter schläft... ganz zu schweigen vom morgendlichen Duschen in der Wohnung der Mutter.... Wassergeld saprt er auch noch. Ev . darf er sogar einen Toast oder einen Kaffee dort einnehmen bevor er nach Hause geht . Sollen wir das mal gegenrechnen ???


    An die TS : wie wäre es - hättest du den Platz und das geld für ein Au - Pair ? Die sollten ein eigenes Zimmer haben und Taschengeld bekommen und Deutschkurse finanziert,.... Allerdings könntest du diese Kosten als Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen ..... Pferdefuß: du kannst dann nicht mehr die Steuerklasse 2 haben , da ein anderer Erwachsener bei dir gemeldet ist im Haushalt.... Aber die Steuererparnis müsste das aufwiegen...

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Die sollten ein eigenes Zimmer haben


    Das braucht Papa auch, wenn er nicht auf der Luftmatratze schlafen soll. (Ehemaliges) Ehebett geht ja wohl kaum. Muss Mama also erst anbauen, wenn Papa dort übernachten soll.


    lg


    Camper

  • Woher weißt du das denn wie die TS wohnt ?? Woher weißt du das sie nicht zb ne Schlafcouch hat ? Oder ein anderes Gästebett ? Und beides ginge für ein Paar Nächte sehr wohl. Ein dort übernachtender Vater braucht kein eigenes Zimmer - da tuts auch ein Bett im Wohnzimmer oder Kinderzimmer - je nachdem halt.


    Für ein Au pair das immerhin ein Jahr komplett dort wohnt und keine andere Privatsphäre hat ( Hat der Papa ja in seiner Wohnung sehr wohl ) ist das was ganz anderes...


    Aber irgendeine Kritik musste ja kommen und wenn du sonst nicht weiterkommst - büdde..... erklärt sich eh von selbst... :crazy

    3 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Und da habe ich mir einfach gedacht wenn eine fremde das tun könnte und bezahlt wird, warum dann nicht der vater damit er es tut. Es geht hier um meine Existenz.

    Und warum macht er das nicht umsonst! Nur für Gottes Lohn!


    §1626 BGB


    Also ich würde gerne meine Kinder über Nacht beaufsichtigen.

  • Mir bleibt da echt die Spucke weg wenn es darum geht einen Elternteil zu bezahlen damit er sein Kind betreut.
    Ich kann das gar nicht glauben das es wirklich Menschen gibt die diesen Gedanken pflegen :schiel


    Man sollte sich doch mal vor Augen halten warum man ein Kind bekommen hat und was für ein Glück es ist ein so kleines Wesen auf dem Weg in´s Leben begleiten zu dürfen.
    Dieses Glück ist nicht jedem gegönnt.
    Manche haben es aber nicht recht verdient *kopfschüttel*
    Ich find sowas unendlich treurig.



    Ich kann mit deiner Berufsbezeichnung jetzt nicht viel anfangen.
    Aber du weißt das du als AE im Grunde dich von Nachtdiensten befreien lassen kannst?
    OK, ist nicht in jedem Beruf machbar, wie gesagt, mir sagt dein Beruf nichts.
    Aber vielleicht gibt es die möglichkeit.



    Ich denke ich würde mir jemanden übers JA suchen, oder wenn dein Kind schon in die Kita etc. geht, such dir vielleicht darüber jemanden.
    Eine Erzieherin, oder ein anderer Elternteil der sein Kind eh auch dort hin bringt. Für die wär es nicht viel Aufwand.





    LG Katja

    Der große 7/2003 und die kleine :motz: 4/2006



    Ich esse gern von einem schönen Teller!
    Aber lieber einige Kratzer, doch dafür zergeht das Menü auf der Zunge und beschert meinem Gaumen bleibenden Genuss.

  • natürlich kann man sich als AE mit Kindern unter 12 von nachtdiensten befreien lassen....


    Aber : viele machen gerade diese Nachtdienste freiwillig und nur die - weil sie eben mit deutlich weniger Nachtdiensten genausoviel verdienen wie mit ner Vollzeit- Schichtdiensttätigkeit.. Ne Freundin von mir ( Krankenschwester ) hat mit 10 Nachtdiensten hintereinander, dann 10 Tage frei , so viel verdient ( ist schon einige Jahre her ) wie sonst nur Vollzeitkräfte im regulären Schichtdienst.


    Rein rechtlich gibts die Möglichkeit sich befreien zu lassen von Nachtdiensten ..... wenn - ja wenn der AG einen anderen entsprechenden Arbeitspaltz bieten kann. Aber : dann müssten ev auch eben Spätdienste gemacht werden - und dafür braucht man ja auch ne Betreuung... ist also gehupft wie gesprungen.

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Monsterkrümel : es gibt eine Vorschrift die aber nur für Nachtarbeiter ( nicht für Schichtarbeiter - auch mit Nachtschichten gilt) und die sagt folgendes: "Auf Verlangen des Nachtarbeitnehmers hat
    der Arbeitgeber ihn auf einen geeigneten
    Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn
    • arbeitsmedizinisch eine Gesundheitsgefährdung
    bei weiterer Nachtarbeit festgestellt
    wird,
    ein im Haushalt des Beschäftigten lebendendes
    Kind unter 12 Jahren oder ein
    schwerpflegebedürftiger Angehöriger nicht
    von einer anderen im Haushalt lebenden
    Person betreut werden kann

    • und dringende betriebliche Erfordernisse
    nicht entgegen stehen. In diesem Fall ist der
    Betriebsrat zu hören "


    Qulle: (§ 6 Abs. 4 ArbZG).


    Krux an der Sache ist der Passus mit den Dringenden betrieblichen Erfordernissen... daran scheiterts oft... Ich denke das würde bei dir dann auch der Fall sein.


    So wie ich die TS verstanden habe macht sie ausschließlich Nachtdienste ( so wie meine freundin damals ) ... und dann ginge das . Aber : dann müsste sie Schichten machen ( zumindest früh und spät - und das ist ja auch nicht besser organisierbar ohne Betreuung )

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Ich hab das noch net kapiert, aber wie oft müsste der Vater die Nachtbetreuung übernehmen?


    Dass er bei Dir in der Wohnung schläft halte ich persönlich für nicht zumutbar, aber es spricht doch nix dagegen das Kind abends zu ihm zu bringen, dann schläft`s dort und er bringt`s in den Kindergarten oder zur Tagesmutter oder wo auch immer das Kind ist, bis Du ausgeschlafen hast.


    Auf die Idee ihn dafür entlohnen zu lassen wär ich persönlich im Leben nicht gekommen. Ich denke auch, Du lässt Dir zuviel von ihm bieten, denn er hätte kein Geld im Urlaub abziehen dürfen.

  • Qulle: (§ 6 Abs. 4 ArbZG).

    Zu Ende lesen.


    http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__6.html

    Zitat

    sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Stehen der Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. Der Betriebs- oder Personalrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten.

    Eine Ärztin die keinen Nachtdienst machen kann wird vom AG dann zu hören bekommen sollen wir alle x Tage das Krankenhaus nachts zu machen. Aber bitte hier ist noch ne Stelle als Klofrau frei. Wir stellen dann hier jemand ein der Nachtschicht macht. Das sind die betrieblichen Erfordernisse.

  • Hase ----- ICH habe zu Ende gelesen.


    Und genau das habe ich in meinem Post auch schon erwähnt. Kannst Du ja noch mal nachlesen.


    Nur mal so : man braucht nur einen einzigen Präzedenzfall in einem Betrieb zu finden und hat schon fast den Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht gewonnen. Mir ist ein Fall bekannt da wollte ein AG das auch nicht - hatte aber leider vergessen , daß er einer anderen Kollegin genau das gewährt hatte.... Die Frau um die es geht hat den prozeß gewonen und muss nicht mehr nachts arbeiten.


    Die TS ist im Bereich der Pflege tätig ( um die TS gehts ja hier ) - und da gibts durchaus auch reine Tagesarbeitsplätze - je nach Organisation des Bereiches halt.

    4 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Es gibt im Übrigen auch noch die ( etwas umständlichere )Möglichkeit ( vielleicht für Ärzte auch nicht gerad e praktikabel ) übers Teilzeit und Befristungsgesetzt zu gehen.


    Da gibt es nämlich den Passus , daß Teilzeit erlaubt werden muss und der AN bestimmen kann wie er die erbringen will ( also auch zu welchen zeiten )... Auch da : gibt es im Betrieb nur einen der genauso arbeitet wie man es will hat man schon gewonnen... Auch da kenne ich nen Fall: frau nach Elternzeit - sollte nur Vollzeit arbeiten. Wollte aber Teilzeit wenn Kind in Kita ist. Und - da es eine Person mit denseleben Aufgabengebieten gab die genauso arbeitete hat auch sie gewonnen vorm Arbeitsgericht.


    SareK: nciht gleich wieder meckern: Ich sagte oben schon - Für Ärtze nicth praktikabel.


    Aber generell gilt: Man muss sich beileibe nicht alles gefallen lassen...

  • Auch dagegen kann man klagen... Muss dazu sagen , daß mein AG bisher alle prozeße die er vor dem Arbeitsgericht hatte mit Pauken und Trompeten verloren hat... Und daher mit Benachteiligungen etc und auch mit dem Klagen überhaupt eher vorsichtig ist....