Vielleicht kommen ja hier noch ein paar Antworten von Leuten, die sich da besser auskennen.
Notfalls aber hast du ja die Möglichkeit zu den Zeiten des Umgangs nicht zu Hause zu sein.
Liebe Grüße,
Romi
Vielleicht kommen ja hier noch ein paar Antworten von Leuten, die sich da besser auskennen.
Notfalls aber hast du ja die Möglichkeit zu den Zeiten des Umgangs nicht zu Hause zu sein.
Liebe Grüße,
Romi
Ist aber trotzdem komisch das man für Dezember eine Antrag stellt und erst im Januar ein Termin stattfindet.
Dachte ich auch erst, doch dann habe ich, nach dem ich nochmal gelesen hatte, das so verstanden, dass der Termin im Januar (Hauptverhandlung) bereits feststand. Dann kam das (erneute) Näherungsverbot und jetzt der Antrag des KV.
Mein Gedankenkarussell ist auch nicht zu Ende... glaub mir! Aber die Polizei dürfte die Kinder dem KV nie übergeben! Das glaube ich nicht! Der KV hat ja anscheinend da auch im Amtsgericht angeklingelt, und Hampelmännles gemacht... ich hoffe, die haben dem das auch dann richtig erklärt :anbet
Du "glaubst" und weißt es leider nicht, ich wollte dir nur die eventualität zeigen, nicht das du am 17. in ein tiefes Loch fällst, ich denke das wäre das Letzte was ihr im Moment gebrauchen könnt.
Ich hoffe du erreichst deine Anwältin noch.
also, ich gebe nun auch noch mal meine meinung dazu bekannt.
ich denke, du hast lediglich den antrag zugestellt bekommen. die ganzen forderungen die du auflistest, sind die WÜNSCHE des KV. Gleich am Anfang steht doch: "erschien heute..."
ich denke dass dieser antrag irgendwie nach mündlicher vorsprache seitens des kv bei gericht von der rechtspflegerin verfasst worden ist.
man schreibt in anträgen: "es wird beschlossen....." das heißt aber noch lange nicht dass dies ohne mündliche verhandlung tatsächlich von der richterin beschlossen wird,
wenn die richterin etwas entscheidet, steht in jedem fall URTEIL oder auch BESCHLUSS über diesem Schreiben. So lange da Antrag steht, ist nichts beschlossen. Da hat lediglich jemand seine Wünsche und seine Sicht der Dinge geäußert.
In eurem Fall scheint die Richterin diesen Antrag ja abzuweisen, bzw. sie sieht nicht ein wegen diesem Antrag die verhandlung vorzuziehen oder ohne verhandlung zu entscheiden.
überspitzt gesagt: ich könnte ja auch jedem ein schreiben schicken, dass ich beschließe irgendwelche kinder zu holen, mitgeben wird sie mir aber keiner. warum auch?
und ja wir sind weiterhin beim recht des kindes auf umgang mit beiden elternteilen - um deine "überschriftsfrage" zu beantworten
Das sehe ich genauso,wie schmerzvoll das auch sein mag.
Du hast die Möglichkeit der EA zu widersprechen. Jedoch solltest du dir dazu einen Fachanwalt zur Hilfe holen.
Was die Übergabe der Kinder betrifft, nimmt dir eins,zwei Bekannte mit und triff dich an einem öffentlichen Ort.
Sollte der KV dort gewalttätig werden hast du genug Zeugen.
Was du auf keinen Fall machen solltest,wäre diese EA zu missachten.
jenpa
Der Vater hat bei Gericht die Mutter verklagt und verschiedene Anträge gestellt. Darunter anscheinend einen Eilantrag. Die Forderungen sind genau aufgelistet.
Die Threadstarterin hat diese Klagen mutmaßlich in zweifacher Ausfertigung bekommen. Der Antrag ist von einer Justizsekretärin oder hier anscheinend von einem Rechtspfleger gesiegelt, der damit bestätigt, dass die mitgeschickte Kopie dem Antrag/den Anträgen des Vaters entspricht. Mehr nicht.
Es ist lediglich ein Verständnisfehler. Juristische Texte sind nicht immer einfach zu verstehen. (Im übrigen kann man davon ausgehen, dass im Familienrecht keine Einstweiligen Anordnung ohne eine mündliche Verhandlung gemacht werden. Die Familienrichter sind angehalten, kurzfristig die Verfahren anzuberaumen. Insofern sind solche Eilanträge oder "Anträge ohne mündliche Verhandlung" eigentlich nicht mehr ein richterliches Mittel. Es gibt nur noch die Hauptverfahren. Der Antrag des Vaters scheint in das Hauptverfahren, das ja schon angesetzt zu sein scheint, mit hineingenommen zu sein. )
dass im Familienrecht keine Einstweiligen Anordnung ohne eine mündliche Verhandlung gemacht werden.
Da muss ich dir wiedersprechen. Dafür sind diese EA ja da. Ich selbst habe solch eine gestellt und meiner EX wurde die ohne mündliche
Verhandlung zugestellt. Erstmal ist zu empfehlen sich daran zu halten und sofort Widerspruch dagegen einzulegen.
Die mündliche Verhandlung erfolgt zeitnah.
jenpa
Erstmal ist zu empfehlen sich daran zu halten und sofort Widerspruch dagegen einzulegen.
Ja ist das denn nu so gültig ohne richterliche Unterschrift und Siegel? Denn der Rechtspfleger darf nichts beschließen... :frag
Ja ist das denn nu so gültig ohne richterliche Unterschrift und Siegel? Denn der Rechtspfleger darf nichts beschließen... :frag
Darf er nicht aber wir wissen ja nicht was da genau steht außer das Beschlossen wurde. Deshalb meine Frage oben. Beschluß oder Antrag.
Aus polizeilicher Sicht kann ich dir sagen, wie ich handeln würde.
Ich müsste das Schreiben in Ruhe gründlich lesen.
Wenn die Unterschrift eines Richters darunter steht, handle ich nach den Festlegungen des Richters, die dann auch eindeutig formuliert dort stehen müssen (Was sie auch tun, meiner Erfahrung nach).
Die Unterschrift eines Rechtspflegers ist für mich nicht bindend für meine dann folgenden Entscheidungen.
Habe ich dann immer noch Zweifel, wie zu entscheiden ist, rufe ich unseren Richter an, der Bereitschaft hat. Ich kann das Schreiben notfalls dorthin faxen.
Oder er sagt, dass jetzt nicht entschieden wird am Wochenende, sondern erst am Montag und der Ist-Zustand bleibt bist Montag erhalten.
Ich werde mich hüten, eine Entscheidung bei einer zivilrechtlichen Familiengeschichte auf Teufel komm raus zu treffen.
Die Parteien werden rechtsmittelbelehrt und das wars.
Edit: Fehlerteufel
Darf er nicht aber wir wissen ja nicht was da genau steht außer das Beschlossen wurde. Deshalb meine Frage oben. Beschluß oder Antrag.
Vermutlich wird es doch eine EA sein. Bei mir stand es ähnlich drauf.
jenpa
Es ist, wie ja geklärt wurde, keine EA, sondern eine vor dem Rechtspfleger wohl mündlich erklärte und von dem dann niedergeschriebene Klage. Verhandelt wird am Januartermin. Zu halten ist sich an nichts, wenn die Auskunft des Gerichts richtig übermittelt wurde.
(Eine EA, wenn das Hauptverfahren angesetzt ist, soll eigentlich nicht mehr möglich sein. Jenpa, wann hast du deine EA im Familienbereich eingereicht? Das neue system wurde vor zwei jahren eingeführt und hat sich eigentlich breit durchgesetzt. Aber es gibt noch Anwälte, die das versuchen und Richter, die es annehmen. Meist werden die aber kassiert und zeitgleich zum Hauptverfahren verhandelt. Bringt dann nur mehr Verfahrenskosten ...)
Guten Morgen, liebe Foris!
Sorry daß ich gestern nicht mehr auf eure Kommis eingegangen bin... war einfach zu kaputt! :muede
Also vielleicht ist das nicht so aber hat nicht jedes schreiben einen Amtsstempel? (Rundstempel)
Im Grunde müsste oben stehen: Beschluß
Vermutlich steht dort: Antrag
Ist aber trotzdem komisch das man für Dezember eine Antrag stellt und erst im Januar ein Termin stattfindet.
Nein, nicht jedes Schreiben hat den Amtsstempel.
In EINEM fetten Packen zusammen hatte ich 3 verschiedene Briefe... jetzt hab ich es ja ausklamüsert bekommen, und verstehe es :schwitz Eine Verfügung in der Familiensache... wegen Umgangsregelung, mit Ladung zum Gerichtstermin für DIESES Hauptsacheverfahren. Darunter Unterschrift vom Richter + Amtsstempel. Dann einen Beschluß daqrüber, daß für die Kinder ein Verfahrensbeistand bestellt wurde. Unterschrift + Amtsstempel. Und dann die Nr.3, die mir ja so viel Kummer wegs Nichtverstehens gebracht hat: einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts und einer einstweiligen Anordnung des KV's, in dem seine Wünsche aufgelistet wurden... nur daß es nicht so klar als WÜNSCHE deklariert wurde, sondern eben mit dieser konfusen Wortwahl "wurde beschlossen... blabla" :wand
ich denke, du hast lediglich den antrag zugestellt bekommen. die ganzen forderungen die du auflistest, sind die WÜNSCHE des KV. Gleich am Anfang steht doch: "erschien heute..."
ich denke dass dieser antrag irgendwie nach mündlicher vorsprache seitens des kv bei gericht von der rechtspflegerin verfasst worden ist.
Genauso ist es liebe Minnimauzi! :daumen
man schreibt in anträgen: "es wird beschlossen....." das heißt aber noch lange nicht dass dies ohne mündliche verhandlung tatsächlich von der richterin beschlossen wird,
Und DIESEN Erfahrungswert hätte ich gerne vorletzte Nacht gehabt, in der ich mich so verrückt gemacht habe! :flenn Aber jetzt weiß ich es auch, und vielleicht nutzt es zukünftig anderen Foris Vieles :thanks: an dich!!! :blume
In eurem Fall scheint die Richterin diesen Antrag ja abzuweisen, bzw. sie sieht nicht ein wegen diesem Antrag die verhandlung vorzuziehen oder ohne verhandlung zu entscheiden.
Ich denke sie hat daraufhin den Januartermin gemacht... keine Ahnung, WIE rum es war... :frag
Der Vater hat bei Gericht die Mutter verklagt und verschiedene Anträge gestellt. Darunter anscheinend einen Eilantrag. Die Forderungen sind genau aufgelistet.
Die Threadstarterin hat diese Klagen mutmaßlich in zweifacher Ausfertigung bekommen. Der Antrag ist von einer Justizsekretärin oder hier anscheinend von einem Rechtspfleger gesiegelt, der damit bestätigt, dass die mitgeschickte Kopie dem Antrag/den Anträgen des Vaters entspricht. Mehr nicht.
:nanana nix Klagen, nix 2-fache Ausfertigung. Der Antrag ist von einer Rechtspflegerin aufgenommen worden, gestellt vom KV, und von beiden unterschrieben, OHNE Siegel. Thats all!
Es ist lediglich ein Verständnisfehler. Juristische Texte sind nicht immer einfach zu verstehen. (Im übrigen kann man davon ausgehen, dass im Familienrecht keine Einstweiligen Anordnung ohne eine mündliche Verhandlung gemacht werden.
So ist es! Und auch das hat wohl die Richterin meiner Anwältin bestätigt, obrige Aussage!
Der Antrag des Vaters scheint in das Hauptverfahren, das ja schon angesetzt zu sein scheint, mit hineingenommen zu sein.
Genau DAS! Warum ich den verwirrenden Schrieb noch zugesandt bekommen habe, obwohl dem nicht stattgegeben wurde, versteh ich allerdings nicht :kopf
Deshalb meine Frage oben. Beschluß oder Antrag.
Dieses Schreiben, in dem die Umgangszeiten aufgelistet sind, ist ein ANTRAG!
Es ist, wie ja geklärt wurde, keine EA, sondern eine vor dem Rechtspfleger wohl mündlich erklärte und von dem dann niedergeschriebene Klage. Verhandelt wird am Januartermin
1. Teil deiner Aussage stimmt, 2. Teil nicht... es ist keine EA, aber auch keine Klage!! Ein Antrag! Und daraufhin wurde dann wohl der Januartermin beschlossen. Warum MIR dann noch der Antrag zugeschickt wurde, versteh ich nicht... ist wohl so der Rechtsweg... hat mich aber furchtbare Nerven gekostet :schiel
Ich hoffe, jeder verstehts jetzt genauso wie ich zum Glück :anbet Nichts desto trotz tobt der KV deswegen, und deswegen pack ich jetzt meine 7 Sachen mit meinen Kleinen und geh mal zur Verwandtschaft, dort Frühstücken, und den Tag nett verbringen... vielleicht kann ich heute abend noch Besuch haben... dann sehn wir weiter!
Vielen lieben Dank nochmal euch allen, daß ihr euch mit das Hirn verrenkt habt, und sogar (leider) mit gelitten :blume:thanks:
LG, 3x :strahlen
Edith: mit den vielen Zitaten gabs ein WirrWarr
Eine Verfügung in der Familiensache... wegen Umgangsregelung
Und was ist diese Verfügung?
Da muss ja Umgang geregelt worden sein.
:knuddel
Ich konnte die ganze Zeit nichts schreiben, weil ich von diesen rechtlichen Dingen in Deinem Fall gar keine Ahnung habe.
Aber gut, dass es nun doch nicht so tragisch zu sein scheint!
Genieß den Tag!
Und was ist diese Verfügung?
Da muss ja Umgang geregelt worden sein.
Verfügung
In der Familiensache XY/XY wg. Umgangsregelung
1. Terminbestimmung
Termin der Eltern, des jugendamts und des Verfahrensbeistands wird bestimmt auf:
Datum, Uhrzeit, Dienstzimmer im Justizgebäude Blabla, Adresse (wirst verstehn können, daß ich hier nicht alle Daten niederschreibe...)
2. Ladung
Folgende Verfahrensbeteiligte bzw. deren Verfahrensbevollmächtigte werden hiermit zu diesem termin geladen:
... Auflistung
3. Aufforderung, Anordnungen und Hinweise
Das persönliche Erscheinen zur Aufklärung des Sachverhalts folgender Verfahrensbeteiligten wird angeordnet:
...Auflistung
Darauf folgen nur noch Hinweise auf Paragraphen... und die Unterschrift der Richterin + Amtssiegel
Hab ich deine Frage beantwortet?
In einer Verfügung wird eine Entscheidung verfügt die Verfahrensabschließend ist. Einstweilige Verfügung ist nur Temporär eine Entscheidung.
Was wurden den nun Verfügt?
:hae:
Hilfe hilfe...was für ein wirr warr...
Prinzipiell würde ich mich an Deiner Stelle mit dem Gedanken anfreunden, daß der KV Umgang haben kann.
WIE ist die Frage...begleitet oder mit Übergaben OHNE DICH!!!!
Ich würde meinen Zwerg in der Kita abholen lassen und dann zu einer Freundin bringen lassen, damit kommt er Dir nicht zu nahe
Eine Krankheitseinsicht scheint der Gutste keineswegs zu haben, denn sonst würde er nicht immer noch gegen Dich feuern.
Ich durfte das Spiel sekber durchmachen, imer wenn man denkt, nun kommt nix mehr, kommt ein neuer Schuß.
Sei froh, daß Du nicht auch noch beweisen musst, daß DU das Opfer bist.
Er war blöd genug, vor neutralen Dritten auszurasten...
Laß Dir nicht solche Angst machen, plane den Umgang, aber zu DEINEN Bedingungen.
Dann kannst Du bei der Anhörung etwas anbieten und der Herr KV merkt gleich, daß er ünber den Umgang nicht an Dich rankommt...
:wink Sonnenschein :wink
Hast du heute jemanden bei dir, falls der "Vater" die Kinder abholen (lassen) will?
Ich würde an deiner Stelle gar nicht in Erscheinung treten wollen.
Hast du genügend Zeit, dich mit einem Anwalt deines Vertrauens zu besprechen?
Durch die Feiertage wird u.U. die Luft für dich eng...
Hast du einen Opferanwalt (Kostet dich nix)?
Mir wäre es wichtig, bis zur Verhandlung eine Umgangslösung ausgearbeitet zu haben, die das Näherungsverbot berücksichtigt.
Ist der "Vater" so, wie ich ihn einschätze, wird er unter diesen Voraussetzungen nicht zuverlässig sein wollen.
Verfügung
In der Familiensache XY/XY wg. Umgangsregelung
<-- Vatertochterduo möchte wissen, was DA drinsteht