Von Kita abholen

  • Hallo! Ich muss meine Tochter bald in der Krippe anmelden. Nun würde mich interessieren, ob ich dort angeben darf, dass ihr Vater und seine Familie sie nicht dort abholen darf! Momentan haben wir (noch) das gemeinsame Sorgerecht, wird sich aber viell. bald ändern. Unsere Tochter lebt bei mir. Wäre das rechtlich okay, das so anzugeben, was meint ihr?

  • Hallo,


    kann Dir nur aus meiner Sicht sagen, dass ich damals angegeben hatte, wer meine Tochter abholen DARF. Und nur diese Personen durften sie auch abholen, da wurde drauf geachtet. Den Vater meiner Tochter und dessen Familie habe ich nicht auf die Liste setzen lassen.
    Allerdings habe ich das alleinige Sorgerecht.


    SunnyDay

  • Solange hier das GSR habt kann der Papa sein Kind auch abholen! Er hat die gleichen Rechte wie du.


    Anders wäre es beim ASR da kannst du den Erziehern sagen wer das Kind abholen darf und wer nicht! ( Ich hab das alleinige Sorgerecht und musste damals nen schreiben vorlegen das ich das ASR habe ) und somit war das dann ok für den Kindergarten...



    Ich denke das du da nicht viel Einfluss drauf haben kannst solange ihr beide das Sorgerecht hab...

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    Man sagt, dass es nur 1 Minute braucht,um eine Person zu bemerken. 1 Stunde um sie gern oder lieb zu haben,aber ein ganzen Leben braucht, um sie wieder zu vergessen. :flenn:flenn:flenn:flenn


    Diejenigen, die gehen, fühlen nicht den Schmerz des Abschieds. Der Zurückbleibende leidet! Für einen Freund :flenn

  • wenn ihr GSR habt , dann darf der vater das kind auch abholen ... außer es gibt einen gerichtsbeschluß der anderes sagt ...


    an meiner schule gibt es aktuell 2 kinder , die nicht vom vater abgeholt werden dürfen .. beide mütter mußten es uns schriftlich nachweisen , das es rechtlich auch so beschlossen worden ist ..


    ansonsten hätten ( und wollten) wir keine handhabe , dem vater das kind vorzuenthalten

  • wenn ihr GSR habt , dann darf der vater das kind auch abholen ... außer es gibt einen gerichtsbeschluß der anderes sagt ...


    Hallo rübli1211,


    das ist nicht richtig.


    Es obliegt dem Elternteil mit Alltagssorge, zu bestimmen, wer abholberechtigt ist.
    Ebenso bestimmt dieser Elternteil auch, wer nicht abholen darf.
    Das hat mit gemeinsamem Sorgerecht erst mal nichts zu tun.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Es gibt die Option zu sagen das ,das Kind nur nach Absprache vom Vater oder so abgeholt wird.Wäre wohl eh komisch wenn man sein Kind abholen will und es war schon vorher jemand da.Das heißt der Kindergarten gibt das Kind nur heraus wenn du das abholen durch den Vater ankündigst.Das schließt die Möglichkeit des Vaters das Kind abzuholen nicht aus,setzt allerdings wie bei anderen Dingen auch wegen des GSR eine gewisse Kommunikation voraus die sich eben nicht umgehen läßt.

  • Ich wurde direkt gefragt, ob der Papa sie abholen darf. Die Kitaleitung wusste, dass ich AE bin. Habe auch angegeben, dass er nicht darf (allerdings habe ich ASR) und in der damaligen Situation hätte ich das nie zugelassen.
    Jetz is das wieder anders. Er wohnt eh zu weit weg um sie abzuholen. Gefragt wurde ich aber trotzdem.


    Ich denke aber, bei GSR kannst du es ihm nicht ohne Grund verbieten :frag


  • Ich denke aber, bei GSR kannst du es ihm nicht ohne Grund verbieten :frag


    doch, du brauchst keinen grund und kannst alleine entscheiden wer das kind abholt, wenn es bei dir lebt...



    http://www.rechtsanwaltskanzle…stadt.de/wordpress/?p=112


    daraus zitiert:



    "Sorgerecht


    Das Oberlandesgericht Bremen hat entschieden, dass die Frage wer ein Kind vom Kindergarten abholen darf eine Entscheidung des täglichen Lebens ist. Diese Frage sei Bestandteil der Alltagssorge. Grundsätzlich ist nur dann eine gemeinsame Entscheidung der Eltern die das gemeinsame Sorgerecht innehaben erforderlich, wenn es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handelt. Angelegenheiten des täglichen Lebens sind häufig vorkommende Situationen, die zwar eine Entscheidung der Eltern erfordern, deren Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes aber abänderbar sind.


    Damit unterfallen Entscheidungen, die Im Alltag anfallen und solche, die die schulische Ebene betreffen in die Alleinentscheidungsbefugnis des Elternteils bei dem sich die Kinder aufhalten.


    Das Oberlandesgericht hat die Frage der Abholung vom Kindergarten als Angelegenheit des täglichen Lebens erachtet. Mit der Entscheidung wer das Kind abholt, würden weder Weichen für die Zukunft des Kindes gestellt, noch habe diese Entscheidung in anderer Weise schwer abändernde Auswirkung auf die Entwicklung des Kindes.


    OLG Bremen, Beschluss vom 1.7.2008-4 UF 39/08"

  • Ich wollte auch schon schreiben, dass das unter die Alltagssorge fällt...


    Bei mir darf Vater (obwohl GSR) den Sohn nicht abholen. Punkt aus.

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Ich würde sagen, dass da nicht so eindeutige Rechtssicherheit (Abholen=Alltagssorge) besteht, verlassen würde ich mich darauf jedenfalls nicht. ;)


    Ich selbst habe GSR mit dem Vater und es gab einen Zeitraum, wo ich verbieten wollte, dass der Vater die Kinder abholen durfte. Beide Einrichtungen also KiGa und Schule haben eine Bescheinigung über das ASR verlangt, die ich natürlich nicht hatte. Ich war daraufhin beim Kinderschutzbund und bei einem Anwalt und wir haben gemeinsam ein Schreiben aufgesetzt, in dem wir die Betreuungseinrichtung über die potentielle Gefahr informiert haben. Und wenn ich mich recht erinnere dürfen Erzieherinnen ein Kind nicht rausgeben, wenn sie wissen/vermuten dass eine Gefahr für das Kind besteht. Also damit habe ich die Erzieherinnen zwar Quasi in Teufel Küche gebracht, aber es hat funktioniert. Eine Dauerlösung ist das jedoch nicht.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

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  • Naja, bei uns ist es ja so, dass KiGa den Vater noch nie gesehen haben... Also steht ein Fremder da und will ein Kind abholen... Daher habe ich da vermutlich auch einfach "Glück", dass der KiGa den Jungen niemals rausgeben würden...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • juwi


    Wieder mal: tausend Dank für Deine Links. Hast Du nen Tipp, wie ich direkt an dieses Urteil rankomme? (Zum Ausdrucken :rotwerd )
    Dankeschööön, DM

  • Ich habe bei der KiTa auch angegeben, wer den Kleinen abholen darf, und der Vater ist grundsätzlich nicht dabei. Wir haben GSR, aber ich habe das ABR. Musste ich aber nicht nachweisen. Wenn der Vater oder jemand anders den Kleinen abholt, sage ich morgens bescheid, und das läuft auch gut.