Was stimmt nicht mit unserem Rechtssystem... ein 4 Jähriges Kind soll schulden erben!?

  • Servus aus München,


    Mein Vater ist im Sommer gestorben, und hatte noch aus der ersten Ehe mit meiner Mutter eine Menge Schulden. 40.000 Euro aufwärts genaues weiß niemand.


    Nun habe ich für mich und mein Tochter Luna 4 Jahre alt, den Nachlass freundlich abgelehnt.


    Aber da ich mit der Kindesmutter das Sorgerecht teile muß auch sie für Luna ablehnen.
    Die kümmert sich aber nicht darum, in 2 Wochen läuft die Frist ab.


    Auf dem Nachlass Gericht kommen Ansagen aller:


    " Der Gesetzgeber geht davon aus das Eltern dass für ihre kinder machen"
    "Und es währe nicht davon aus zu gehen das die Gläubiger nach der Existenz von Enkelkindern Forschen"
    "Im schlimmsten Fall können sie für Ihre Tochter INSO anmelden..."


    Unglaublich solche Aussagen, wie kann jemand der noch nicht mal Lesen und Schreiben kann Schuldner in 5 stelliger Höhe werden?



    Mein Anwalt tut was er kann und wenn diese Geschichte überstanden ist werde ich dass alleinige Sorgerecht beantragen... so gehts nicht weiter

  • Jemand der nicht mal lesen oder schreiben kann kann auch durchaus Erbe eines 5 oder sogar 6 oder 7Stelligen Vermögens werden..... Ich denke da hättest auch du dann wohl nix dagegen, oder ?


    Das sich die Mutter nicth drum kümmert das Erbe abzulehnen ist doof - aber es ändert nun mal nix an der Grundsätzlichen Berechtigung des Kindes...


    Ev könntest du per Eilantrag die Ablehnung des Erbes druch die Mutter durch ein Gericht erwirken lassen .. Bin mir aber nicht ganz sicher ob das geht...


    Hast du darüber schon mal mit nem Anwalt gesprochen ? Ehrlich gesagt : ich wäre da schon lange gewesen... Die Frist für ne Erbausschlagung ist normalerweise nur 6 Wochen nachdem man von dem Erbe Kenntnis hat...

  • Na Bravo... Ich lieeeeeeeeebe München!!! :wand


    Ich würde vielleicht auch versuchen ihr nochmal in Hintern zu treten, ganz ehrlich. Aber München ist halt was die Ämter angeht - und vorallem die Korrintenka**erei - schon seeeeeeeeehr weit vorne. Mein Vater ist letztes Jahr im August gestorben. Gut, bedingt durch Umzug usw. hatte sich das dann ein wenig verzögert bis die Papiere von Nachlassgericht A an B weitergingen, damit ich diese Unterschreiben, bzw. ablehnen habe können. Aber ohne witz, mich hat kein Mensch gefragt ob ich das alleinige Sorgerecht hätte oder der KV unterschreiben hätte müssen usw. Das wurde im gesamten abgelehnt und damit wars auch gut. Gehört hab ich auch nix mehr, also muss es das gewesen sein.


    Ich drück Dir aber auf alle Fälle die Daumen dass sich das innerhalb der Frist noch klärt und die kleine nicht auf nem Berg schulden sitzen muss... :troest

    Wenn ich lächle heißt es nicht, dass ich Glücklich bin.
    Ich habe schon oft gelacht
    , um nicht weinen zu müssen

  • Und was hat das jetzt mit München zu tun ? Das ERbrecht ist in ganz D komplett gleich und unterliegt denselben Regularien.

  • Ab zum GEricht und Unterschrift ersetzen lassen!


    Geht ja man gar nicht!


    'Also, Füße in die Hand und los!

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Gehört hab ich auch nix mehr, also muss es das gewesen sein.


    t



    Bis man von Nachlassermitllern oder Gerichten was hört - da können Jahre vergehen... Beispiel: habe vor etwas über 2 Jahren erfahren das ich von jmd etwas erben soll den ich nicht mal kannte....Eine Tante meines Vaters... Bis heute habe ich von dem Nachlassverwalter nix mehr gehört... da der nämlich verpflichtet ist alle Erben zu ermitteln- und das kann dauern und da kann auch nach Jahren noch jmd auf dein Kind kommen.... und herausbekommen daß da eine Unterschrift fehlt und kInd damit erbt...

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • @ Chou-Chou


    Also ich glaube schon, dass die Dame am Nachlassgericht sehr wohl weiß was sie tut. Das Ding ist rechtskräftig abgelehnt, da kommt nix mehr nach. Hab ja den Schrieb dazu vom Nachlassgericht bekommen. Was Deine Tante usw angeht, dass ist ne vollkommen andere Baustelle als das eigene Kind. Du wirst ja wohl keinen Vormund mehr haben, denke ich....


    Und, was das mit München zutun hat - erstens bin ich selber von hier und abgesehen davon gehts halt durchaus auch ohne Korrintenka**erei. Münchner Ämter hab ich erfahrungsgemäß IMMER schon solchen Mist gehabt, egeal um welches Amt es sich gehandelt hat.

    Wenn ich lächle heißt es nicht, dass ich Glücklich bin.
    Ich habe schon oft gelacht
    , um nicht weinen zu müssen

  • Leider weis ich nicht wo genau die mutter wohnt und habe keine kontaktmöglichkeiten.
    Sie wohnt irgendwo in werder harvel... 650km oder mehr weg von hier. ich habe weder zeit noch geld um hin zu fahren und sie persöhnlich zur schnecke zu machen,
    wie gesagt mein anwalt ist dran,und ich hoffe das geht sich gut aus.




    und natürlich würde ich mich freuen wenn es geld zu erben gebe, was ist das aber für ein schwachsinniges argument?
    mein kind kann die entscheidung nicht treffen und es könnte auch reichen das ein elternteil ablehnt,
    es ist absolut schwachsinnig dass beide ablehnen müssen.

  • Du wirst die Unterschrift der Mutter ersetzen lassen müssen.


    Manchmal bin ich einer Meinung mit dir.
    Es wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben als beim Gericht einen entsprechenden (Eil-)Antrag einzureichen. Gleichzeitig vielleicht beim Nachlassgericht mitteilen, dass ein Antrag beim Familiengericht in dieser Sache zur Entscheidung liegt und um Fristverlängerung bitten. Wobei ich jetzt aber nicht weiß ob Fristverlängerung dabei möglich ist.


    Danach, also wenn der Familienrichter entschieden hat, würde ich sofort den Antrag auf ASR fertig machen und einreichen. Die Nicht-Handlung der KM ist m.E. hier extrem wider dem Kindeswohl und in erheblichem Maß dazu geeignet dem Kind langfristige finanzielle Nachteile einzubringen und damit zu schaden. Mal ein wenig rechnen:
    Bis das Kind volljährig ist vergehen noch 14 Jahre. Es erbt etwa 40.000€ Schulden. Und die verzinsen wir jetzt einfach mal mit 5% p.a. weil bei dem Kind ja nichts zu holen ist. Das macht dann mal eben 40.000 * 1,05^14 = 69,267€
    Und ich glaube nicht, dass 5% Verzinsung reichen... :kopf

  • ich war auch vor 2 Jahren in der Zwickmühle....ich musste auch - damals noch BET - das Erbe für Tochter ablehnen, obwohl KV das schon gemacht hat. Allerdings war da nicht sicher, ob es wirklich nur Schulden waren, ich habe es aber lieber "vorsorglich" abgelehnt, denn so ganz umsonst kommen die ja auch nicht auf einen zu. Hat mich beim AG 10 Euro gekostet.


    10 Euro, die ich gerne investiert habe, um "meinem" Kind nicht die Zukunft zu verbauen!!!

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • la_luna_78: wo habe ich was von meiner Tante geschrieben ?? kann ich gerade nicht finden... Und doch: meine Schwester hat einen Betreuer ( das ist das was man als Vormund bezeichnet hat früher ) - und leider, leider wissen Angstellte bei Gericht auch ncith immer was wirklich nötig ist... Beispiel: Testament meiner Mutter. Die Tante vom nachlassgericht wollte mir tatsächlich erzählen ich bräuchte einen Erbschein.... nee - brauchte ich nicht.. hat sie auch erst geglaubt als ich Anwalt einschaltete.


    Fristverlängerungen gibts bei Erbausschlagungen grundsätzlich nicht.

  • und natürlich würde ich mich freuen wenn es geld zu erben gebe, was ist das aber für ein schwachsinniges argument?
    mein kind kann die entscheidung nicht treffen und es könnte auch reichen das ein elternteil ablehnt,
    es ist absolut schwachsinnig dass beide ablehnen müssen.


    Das ist kein Schwachsinniges Argument... Du monierst das es nicht ok sei, daß in unserem rechtssystem jmd Schulden erben könnte der noch nicht mal lesen oder schreiben kann..... Wo bitte ist da dann der Unterschied zum Guthaben erben ? Erben ist Erben. Entweder ich erbe auch wenn ich nicht schreiben oder lesen kann - oder eben nicht wiel ich nicht lesen und schreiben kann.


    Nebenbei : die mir völlig unbekannte Tante meines Vaters , die kannte nicth mal er selber.... die hat nämlich in einem anderen Land gelebt die meiste Zeit .




    Du weist schon daß eine Tante meines Vaters was anderes ist als meine Tante? Ich habe nirgends von meiner Tante geschrieben...... Nicht mal mein Vater kannte diese frau. Die war nämlich auch noch angeheiratet....

    2 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()


  • Wieso? Wären es positive Millionen würdest du dich ärgern wenn die KM die ohne deine Zustimmung ausschlagen könnte. Die machen dir nur danz deutlich klar das die Eltern handeln sollten. Sorgerechte beinhalten halt auch die Freiheit Unsinn zu treiben.

  • Oh man.
    Da hatte ich aber einen netten Beamten beim AG.


    Ich konnte für meine 3 Kinder auch schon ein Erbe ausschlagen.
    Alleine obwohl EX und ich noch gemeinsames Sorgerecht haben.


    Ich hatte per Zufall gehört das seine Schwester gestorben ist.
    Und ich hatte nur ihren Namen und den Stadteil wo sie wohnte.


    Mein Ex hatte das Erbe auch nur für sich ausgeschlagen.
    Was der Herr vom AG schon sehr seltsam fand. Hat dann mit seinem Chef telefoniert
    und dann reicht meine Unterschrift aus. Seine wurde sofort ersetzt.
    Mein Ex-Querulant ist ja beim AG schon bekannt. :D


    LG Lille

    Liebes Leben


    Wenn ich sage "kann mein Tag noch schlechter werden"
    dann ist das eine rhetorische Frage und keine Herausforderung!


  • Warum sollte Deine Tochter Erbin sein? Das geht nur mit besonderem Testament. Und dann nur, wenn das Pflichterbe gezahlt wird an die jetzige Ehefrau sowie die Kinder. Da muss die konstellation ein bisschen anderes sein als Du hier vielleicht verkürzt schreibst. Neben den Schulden müsste da nämlich auch Substanz sein...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Als mein Opa vor ein paar Jahren gestorben ist, haben wir gleich einen Termin zum Erbe ausschlagen bekommen und zwar gemeinsam mit dem KV...
    das war ne Sache von ein paar Minuten und wir konnten wieder gehen...

    Ich glaube daran, dass alles was passiert seinen Grund hat.
    Manche Menschen verändern sich, damit du lernst, jemanden gehen zu lassen.
    Dinge laufen falsch, damit du die Richtigen zu schätzen weißt.
    Die Lügen glaubst du, nur um dann daraus zu schließen, dass du nicht jedem vertrauen kannst.
    Und manchmal müssen gute Dinge vorbei gehen, damit Bessere folgen können.