Scheidung und gemeinsame Schulden. Kennt sich jemand aus?

  • Hallo,


    eine Freundin von mir ist mit einem riesen A. verheiratet. Sie haben zwei Kinder, die ältere ist 2,5 Jahre, der Kleine 8 Monate. Sie ist die ganze Zeit mit den Kindern allein, weil der Herr sich was weiß ich wo rumtreibt. wie auch immer, sie überlegt schon lange, sich scheiden zu lassen. Jedoch haben die gemeinsame Schulden, Wohnungkauf auf Finanzierung usw. Sie hat gehört dass im Falle einer Scheidung die Schulden 50:50 aufgeteilt werden. Aber wenn sie dann alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und nicht arbeitstätig ist, muss sie die Schulden trotzdem übernehmen? Und wird ihr Mann trotz den Schulden Unterhalt für sie und die Kids zahlen müssen? Bitte um Rat!
    Danke.
    LG

  • Hi,


    zuerst kommt der Kindesunterhalt(KU), den er zahlen muß. Dieser steht an erster Stelle.
    Betreuungsunterhalt wird er auch zahlen müssen. Dieser muß gegengerechnet werden,
    zu den gemeinsamen Schulden(wenn beide den Kredit unterschrieben haben).


    Es kommt natürlich auf das Netto an, was ihr Nochmann hat. Dieses Netto wird nochmal bereinigt,
    danach werden, in der obigen Reihenfolge, die anderen Posten bedient.


    Das mal grob ...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Gehe ich recht in der Annahme das mit dem Wort : Wohnungkauf gemeint ist ,daß die beiden sich ne Eigentumswohnung gekauft haben ?


    Dann ist zuerst mal wichtig wer da zu wieviel % im Grundbuch steht. Und dann wer den Finanzierungsvertrag unterschrieben hat ( meist ja ein Annuitätendarlehen ) . Und wenn nur der Mann drin steht , dann ist auch nur er für die Schulden zuständig.

  • Ist jetzt hart


    Trennung , Privatinsolvenz ,
    rechtlich steht Ihr Unterhalt zu , da Unterhalt vor Schulden geht
    so beschrieben wird das aber ein schwerer Kampf da Ihren Mann weder Kinder noch Schulden oder gar Unterhalt interessieren wird
    kann Sie sich schon mal auf ALG II einstellen die nächsten Jahre wäre aber nach der PI Schuldenfrei


    Wohnung muss verkauft werden wenn nicht getilgt wird oder Zwangsversteigert

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

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  • ...
    Einer nackten Frau kann man nicht in die Tasche greifen ...



    Das stimmt. Das geht ausschließlich bei nackten Männern.


    Sayonara
    Musashi

    Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie. (A. Einstein)

  • Gehe ich recht in der Annahme das mit dem Wort : Wohnungkauf gemeint ist ,daß die beiden sich ne Eigentumswohnung gekauft haben ?


    Dann ist zuerst mal wichtig wer da zu wieviel % im Grundbuch steht. Und dann wer den Finanzierungsvertrag unterschrieben hat ( meist ja ein Annuitätendarlehen ) . Und wenn nur der Mann drin steht , dann ist auch nur er für die Schulden zuständig.

    Ja ist es aber nicht so, dass wenn die Schulden in der Ehe entstanden sind, sind es gemeinsame Schulden unabhängig davon wer unterschreibt oder nicht?

  • Nicht zwangsläufig. Wenn es um Kredite oder Ähnliches geht, ist zunächst der verantwortlich, der den Kredit aufgenommen hat, dessen Name also im Vertrag steht.


    Während der Ehe kann der Kreditgeber allerdings auf den Ehepartner des Kreditnehmers zurückgreifen, wenn der Kreditnehmer selbst nicht zahlungsfähig ist oder zahlungsunfähig wird. Bei der Scheidung wird (bei Zugewinngemeinschaft) unterschieden zwischen gemeinsamen Schulden und Schulden, die ein Ehepartner alleine gemacht hat. Rote Zahlen auf dem gemeinsamen Konto gelten z.B. als gemeinsame Schulden, ein Verbraucherkredit eines Partners als Einzelschuld.
    Bei Kauf-, Miet- oder Leasingverträgen kommt es darauf an, ob nur ein Partner oder beide unterschrieben haben. (So lief es zumindest bei uns - zu meinem Glück!)


    lg Uwe (aka Alien)

    Wenn du mit Gott sprichst, bist du religiös - wenn ER mit dir spricht hast du eine Psychose... (Dr.House, 2.Staffel, Folge 15) :devil:


    Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die menschliche Dummheit - Obwohl, beim Weltall bin ich mir nicht sicher... (Albert Einstein)


    "Ich bin keine Antisemitin - ich finde alle Religionen gleich irrational..." (Bones - die Knochenjägerin)

  • Hier ein gutgemeinter Tipp für die bevorstehende Zeit in der Trennung:


    Es ist immer besser, sich zueinigen. Ich weiß aus bitteren Erfahrungen, dass selbst wenn man sich einigen will, dass nicht immer möglich ist. Zuviele Dinge aus dem Umfeld der beiden Zerstrittenen Parteien spielen da eine Rolle.


    Wenn es wirklich so ist,dass Sie es aus psych. Gründen oder Sorge der beiden Kinder nicht mehr aushält, sollte Sie aufs Ganze gehen und ausziehen. Unabhängig, ob Sie dann im Grundbuch steht oder nicht greift dann ähnhlich dem Mietverhältnis der Grundsatz, wer den Nutzen hat, muss auch dafür bezahlen. Sollte aber im mdl., besser noch schriftlichen Einvernehemen des Anderen geschehen.


    Bei einer solchen Lösung wäre der Vorteil, dass der Schauplatz für weitere Rechtschreitgkeiten nicht zu Hause vor Ort wäre. Wichtig für die Nervenschonung.


    Nachteil: Es wird, wenn der Andere es nicht behalten will oder kann zur Zwangsversteigerung kommen- die aber die betroffene Mutter aus der Ferne wahrnimmt(auch wegen der Kinder).


    Wichtig ist auch, dass es keine Gewinner geben wird. Wenn aus 1 Haushalt 2 werden wird das Geld bei gleichen Finanzvolumen weniger. Und da gerade heute auch nicht jeder beruftätige Vater alles im Schlaf verdient- wird sich die Mutter auf wenig oder sehr wenig Geld einstellen müssen.


    Vieleicht gibt es ja die Möglichkeit , sich trennungsmäßig zu einigen. Ansonsten steht ein langer Kampf bevor, der beide Seiten und die Kinder nicht glücklicher macht.


    Liebe Grüße Gugullus :rolleyes2:

  • Ja ist es aber nicht so, dass wenn die Schulden in der Ehe entstanden sind, sind es gemeinsame Schulden unabhängig davon wer unterschreibt oder nicht?

    Grundsätzlich ja, das wird dann ja durch die Gütertrennung geregelt wer die Wohnung zugesprochen bekommt hat dann auch die Schulden und muss zusehen wie er Sie bezahlt. Ist der Zahlungspflichtige dazu nicht in der Lage muss derjenige einspringen bzw. zahlen der gebürgt hat. In einer Ehe bürgt in der Regel der Partner.
    Bei Finanzierungen und Ratenverträgen verlangen die Banken in der Regel immer bürgen.
    Kommt drauf an was alles auf Pump angeschafft wurde und was noch abbezahlt wird Haushaltsgeräte, Entertainment, Möbel etc. derjenige der das entsprechende Gerät oder Möbelstück mit nimmt muss auch die restliche Finanzierung tragen.

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  • Ja ist es aber nicht so, dass wenn die Schulden in der Ehe entstanden sind, sind es gemeinsame Schulden unabhängig davon wer unterschreibt oder nicht?


    Nein - es haftet kein Ehepartner grundsätzlich mit für Schulden die nur der andere gemacht und unterschrieben hat.


    Und darüber habe ich mich ganz genau beim Anwalt erkundigt. Denn mein Mann hatte in der Trennungszeit ( in der wir noch zusammen wohnten ) auch einen Kredit aufgenommen. Den hat er allein unterschrieben und allein gezahlt... Und ich wäre dafür in keinem Fall heranziehbar gewesen.... ( nur nach seinem Tod - wenn ich das Erbe angenommen hätte - aber sonst nicht! )


    Edit: wenn ich Gütergemeinschaft vereinbart hätte, dann und nur dann wären alle seine Verbindlichkeiten auch meine gewesen... Der Normalfall ist aber die Zugewinngemeinschaft - und da ist jeder für seine eigenen Schulden auch allein verantwortlich-


    Nein lustige Vier : es haftet bei Wohneigentum nur der der die Finanzierung unterschreibt..... Und Bürgen - das ist ja nun was ganz anderes. Keine Bank wird einen Bürgen ohne Arbeit , Einkommen oder Sicherheiten nehmen... Die Frau hat hier mit Sicherheit nicht gebürgt. Sie war seit mindestens 2,5 Jahren in Elternzeit ... ( der Kleine ist 8 Monate) die würde keine Bank als Bürge nehmen..

    3 Mal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Die Frau hat hier mit Sicherheit nicht gebürgt. Sie war seit mindestens 2,5 Jahren in Elternzeit ... ( der Kleine ist 8 Monate) die würde keine Bank als Bürge nehmen.

    Kommt auf die Summe an und auf die Bank da auch Bankberater hier einen gewissen Spielraum haben und Elterngeld bzw Kindergeld wird hier auch als Einkommen gewertet

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  • es haftet bei Wohneigentum nur der der die Finanzierung unterschreibt.

    Es haftet bei jeder Finanzierung derjenige oder diejenigen die Unterschreiben und heute kann man beinahe alles Finanzieren und vor allem bei Kleinkrediten spielt das Einkommen der Ehefrau ein geringere Rolle.
    Echt scheiße wäre es hier wenn ein Elternteil der Freundin Unterschrieben hat

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  • Es geht hier um ne Immobilienfinanzierung - nicht um nen Kleinkredit. Du hattest behauptet in der Ehe wäre jeder für die Schulden des anderen mit verantwortlich...Und das stimmt so nicht!

    Einmal editiert, zuletzt von Chou-Chou ()

  • Grundsätzlich ja

    Gehe von einer normalen Ehe also Zugewinngemeinschaft aus, und kenne nur wenige Immobilienfinanzierungen an denen nicht beide Eheleute unterschreiben.
    Und auch bei einem Kleinkredit ist man in einer Ehe nur haftbar wenn man mit unterschreibt und nicht automatisch weil man verheiratet ist

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  • Hallo,


    wenn es gemeinsame Schulden sind und ER zahlt, dann wird das bei den Unterhaltsberechnungen berücksichtigt...Steht in allen unterhaltsrechtlichen Leitlinien drin...Denn diese Schulden haben die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt....Also wird die Rate vorab vom Einkommen abgezogen, bevor der Unterhalt berechnet wird...


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...