Lese-Rechtschreib-Schwäche! Und nun?

  • Hallo!


    Ich bräuchte Mal Euren Rat.


    Bei meinem Sohn wurde eine Lese-Rechtschreib-Schwäche diagnostiziert. (Auf Anraten der Deutsch-Lehrerin haben wir den Test gemacht. Mein Sohn hat Probleme beim flüssigen Lesen und mit der Rechtschreibung. Er geht jetzt in die 4. Klasse. Im Zeugnis hatte er in Deutsch eine 3. Als das Testergenis dringenden Förderbedarf zeigte, war ich doch ein bisschen überrascht :hae: Sooooo gravierend schlecht fand ich seine Leistungen bisher gar nicht... Auf mein Nachfragen bekam ich von der Ärztin/Psychologion, die den Test durchgeführt hatte, nur die Auskunft, dass das Ergebnis eindeutig sei und dass es daran nichts mehr zu rütteln gibt. Gleichzeitig hat er eine mathematische Hochbegabung. Die überdurchschnittlich hohe Intelligenz sei auch der Grund dafür, dass er die Schwäche wohl bisher noch einigermassen überspielen konnte. Doch das würde ihm wohl nicht mehr lange gelingen.)


    Nun wurde uns eine Förderung angeboten, damit diese Schwäche behoben werden kann. Monatliche Kosten: ca. 200 EUR :ohnmacht:


    Wer hat Erfahrungen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche und solchen Förderkursen? Konnten Schwächen behoben werden?


    Werden die Kosten der Förderung evtl. von Krankenkasse oder Jugendamt übernommen?


    Lg
    neptunie

    "I'm selfish, impatient and a little insecure. I make mistakes, I am out of control and at times hard to handle.
    But if you can't handle me at my worst, then you sure as hell don't deserve me at my best." — Marilyn Monroe

    Einmal editiert, zuletzt von neptunie13 ()

  • Tja, das ist immer ganz witzig. Wer hat den Test gemacht? Die Psychologin vom Institut, welches Euch auch die Förderung für 200 Euro anbietet? Nachtigall, ik hör dir trappsen...


    So einen Test macht man am besten bei einem SPZ (Sozialpädiatrisches Zentrum) oder bei beim Kinderarzt / Kinderpsychiater / Kinderpsychologen angegliederten Praxen.


    Zahlen muss man die Förderung in der Regel selber.


    Ansonsten: Wenn Ihr SGBII-Empfänger seid, gibt es das Bildungspaket, allerdings muss dafür die Versetzung gefährdet sein (ggf. kann man da mit der Schule reden, wie die das begründen).


    Es gibt dann noch den § 35 a SGB VIII, dafür muss man aber echt Energie und Sitzfleisch und Biss besitzen. Diese Anträge stellt man bei den Jugendämtern und die sind notorisch pleite. Von daher geht das schleppend bis ablehnend und kann ggf. nur über Widersprüche und Klageverfahren durchgedrückt werden.
    Voraussetzung hierfür ist:
    - Seelische Behinderung (das ist bei LRS/ADHS etc. in der Regel der Fall)


    UND (und das ist das Wichtige, nicht oder)


    - Beeinträchtigung der Teilhabe an der Gesellschaft oder das Drohen der Beeinträchtigung.


    Und das ist der Hebelpunkt, wo sich dann die Geister streiten. Schlechte Noten oder Sitzenbleiben oder eine schlechtere Schulempfehlung beeinträchtigt nämlich nicht die Teilhabe. Da muss man ins Eingemachte gehen, z.B. starke Selbstwertschwächen, beginnende Depressionen, Schulangst, schulische und häusliche Verhaltensprobleme aufgrund der Defizite im Lesen und Schreiben (Z.B. Weigerung, die Hausis zu machen wegen starken Schulfrustes und dadurch Stress zu Hause und so weiter und so fort), Vereinsamung, geringer Freundeskreis wegen der an sich selbst festgestellten Defizite...


    Also: Alles in Allem echt problematisch und man braucht Fingerspitzengefühl beim Beantragen.


    Hilfen und Formulierungsanregungen kriegst Du ggf. in anderen Foren, die sich auf so was spezialisiert haben (rehakids, anderswelt und so weiter).


    Edit: Seriöse Therapieanbieter bieten in der Regel für Selbstzahler günstigere Tarife an. Unsere Logopädische Praxis hätte dann z.B. Kleingruppen von 2 - 3 Kindern angeboten, wo dann die Stunde 8 bis 10 Euro kostet, also rd. 40 Euro im Monat. 200 Euro im Monat halte ich persönlich für Nepp.

  • Hallo Neptunie,


    in der Grundschule habe ich zwei Jahre in etwa diesen Betrag gezahlt. Damals konnte ich mich wegen anderen Problemen nicht um alles kümmern und brauchte eine schnelle Lösung. Damals war es eine Referenz die mich zu dem Institut gebracht hat. Es war letztendlich Einzelunterricht. Was in den zwei Jahren an Verbesserungen auf diesen Einzelunterricht oder einfach nur auf das "Lernen" in der Schule zurückzuführen ist, das weis ich nicht. Dürfte auch sehr schwer sein das zu differenzieren. In der 5+6 gab es dann von der Schule Förderunterricht, was der gebracht hat :frag


    Aber aus aktuellem Anlass habe ich jetzt im Internet folgende Seite gefunden http://www.bvl-legasthenie.de/. Da die gesetzlichen Vorgaben für die Förderung durch die Schule wohl Landessache ist, ist ein Einstieg über den Bundesverband empfehlenswert, sie können dir den für euch zuständigen Landesverband nennen.


    Viele Grüße

  • Bei uns wurde so ein Förderkurs für die jeweiligen Kinder kostenlos während des laufenden Unterrichts ,also wenn die anderen Sport oder so hatten,abgehalten.Ich weiß nicht wie diese Kurse sonst finanziert werden,aber wenn es eine Diagnose gibt sollte es auch eine bezahlte Behandlung geben.Ich würde mich da schlau machen.Ansonsten ist es hier so das Schüler mit dieser Diagnose und nachgewiesenen Kurs bei der Benotung in Deutsch berücksichtigt werden.Kann ja nicht sein das die Zukunft durch so was verbaut wird wenn sonst sogar Begabungen da sind.In der 4.Klasse ist das vieleicht noch nicht so tragisch,aber spätestens am Gymnasium gibt es Probleme.Also lieber jetzt und sollte es trotzdem nicht den Erfolg haben dann wirklich offen damit umgehen.

  • Also bei uns wird auch in der Schule 4.Klasse gefördert. Zusätzlich geht mein Kind zur Ergotherapie. Was später in der 5. Klasse kommt an Terminen weiß ich noch nicht, aber ehe du 200 Euro aufbringst, würde ich mich erst mal noch erkundigen. Bei uns macht der Ergoth. auch noch Stunden mit, die aber kostenlos sind.

  • Hallo


    Mein Sohn hat auch LRS.Da er aber keine starke Form hat, wurde die Förderung nicht von der Krankenkasse bezahlt. Die ersten Stunden konnten wir noch kostenfrei bei einer Therapeutin machen.
    Danch leider nur noch auf Selbstkosten. Haben am Anfang 160 € bezahlen müssen im Monat. Dann hat er gewechselt,war zwar billiger,aber nicht besser.
    Nun ist er seit 1 Jahr wieder woanders,und dort sind wir sehr zufrieden . Die können ihm wirklich helfen(ganz weg geht es nie). Im Moment zahlen wir 89 € im Monat.


    LG janias

  • Vielen Dank für Eure bisherigen Antworten.


    Heute morgen konnte ich in Erfahrung bringen, dass die Krankenkasse die Kosten keinesfalls übernimmt.


    Es gibt wohl die Möglichkeit, eine Kostenübernahme durch das Jugendamt zu beantragen, aber wie Susanne1970 bereits geschrieben hat, stützt sich das dann auf Paragraph 35a. Und da mein Sohn kein ADS/ADHS hat, wird es schwierig hier Recht zu bekommen.


    Da ich kein SGBII-Ampfänger bin, werden die Kosten wohl an mir hängen bleiben. :(


    Ich hoffe nur, dass ihm der Kurs dann auch was bringt, dann wäre das Geld ja sinnvoll angelegt, aber falls keine Besserung erfolgt, war es ein ziemlich teurer Spass!

    "I'm selfish, impatient and a little insecure. I make mistakes, I am out of control and at times hard to handle.
    But if you can't handle me at my worst, then you sure as hell don't deserve me at my best." — Marilyn Monroe

  • Bei mir war die Beantragung einer integrativen Lerntherapie über den Paragraph 35a SGB VIII ganz einfach. Mein Sohn hat Dyskalkulie und den Test hat eine Kinderpsychologin gemacht und sie hat mich gleich auf den Paragraphen 35a hingewiesen und das das Jugendamt die Kosten übernimmt. Ich hatte auch Rennerei. Obwohl ein Bericht unserer Kinderpsychologin vorlag, musste ich mit meinem Sohn zur zuständigen Schulpsychologin und diese hat meinen Sohn 2 Stunden getestet und dann einen Bericht ans Jugendamt geschickt. Zum Jugendamt musste ich dann auch noch, aber alle zuständigen Personen haben den Bedarf gesehen und so wurde die Kostenübernahme problemlos für 2 Jahre bewilligt.


    Hatte heute gerade einen Termin beim Jugendamt, da nach einem Jahr eine Überprüfung der Bewilligung stattfindet. Da erzählte mein Sohn und ich wie es bisher gelaufen ist und die Weiterbewilligung ging auch problemlos. Mein Sohn geht einmal die Woche (45 Minuten) zur Therapie und die Fortschritte sind beachtlich. Die Therapie begann in der 3. Klasse und er hat in einem Jahr den Stoff der 1. und 2. Klasse aufgeholt. Er hat aber auch in den Ferien mehrere Intensivtherapien gemacht (eine Woche jeden Tag 2,5 Stunden). Ich muss sagen das durch die Lerntherapie sich bei meinem Sohn das Rechnen und die Schulleisungen erheblich verbessert haben.


    Vielleicht solltest Du doch um eine Kostenübernahme beim Jugendamt kämpfen. Es lohnt sich.

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.

  • Ich hoffe nur, dass ihm der Kurs dann auch was bringt, dann wäre das Geld ja sinnvoll angelegt, aber falls keine Besserung erfolgt, war es ein ziemlich teurer Spass!


    Bitte informiere dich vorher noch über die rechtliche Situation in deinem Bundesland! So wie ich es sehe, gibt es Schulen die keine LRS-Förderung durchführen obwohl sie es müssten. So lange die Eltern das einfach akzeptieren und die Kohle abdrücken, so lange ist es ja gut. Aber irgendwann ist mal Schluss mit lustig! Wir müssen uns viel gefallen lassen, aber noch lange nicht alles!

    Einmal editiert, zuletzt von Ohl ()

  • LRS Föderung ist eine Privatfinazierte Sache.Leider,aber mancher Logopäde oder kinderpyschologe bietet da Nachhilfe an, kostenlos. Aber meines achtens ist das auch nicht richtig vertiefend,sondern eher oberflächig.


    Ja, mit 200€ kann man dabei sein(weiß es ja von meinen)


    Was aber jetzt ganz dolle wichtig ist, das die Schule die Diagnosse annimmt, das heißt, Nachteilsausgleich beantragen, das die LRS nicht in die Noten mitgerechnet werden. Sprich, da wo schreiben(Deutsch-etwas Englisch aber keine 100%)wird die Erkrankung anerkannt.Man schreibt zwar weiterhin miese Noten aber diese sind nicht ausschlaggebend für Versetztung.


    Beispiel:


    -Man schiebt eine 5 nach der anderen in Deutsch,bekommt im Zeugniss eine 5. Diese wird aber nicht mitberechnet bei der versetzt.Allso, so, als gäbe es keine 5 oder besser es gibt kein deutsch.


    Nur es ist halt so, das die Lehrer trotzdem benoten müßen,aber halt nicht ausschlaggebend verrechnet.



    Die Dignosse wird aber auch im Zeugniss vermerkt,unter Sonstiges.


    Ich halte das für ganz wichtig, das man das Klärt,alleine für dei Schullaufbahn.Wen besserung in sicht ist,kann man den "vermerk" ja streichen, aber man sollte das UNBEDINGT tun.


    Ich ahbe auch einen LRS ler, das komische ist Mathe ist er ein genie und Deutsch katastrophe. bei Ihn wird nur das deutsch berücksichtig ,englisch nicht, was aber eignigermassen funktioniert. er ist kein renner darin,aber auch keine katastrophe.


    Wo nachtteilsausgleich gewährt wird, ist Schulinterne sache,da muß amn sich ranklemmen.

  • @hobbit. frodo.


    Die Kosten werden nicht vom Jugendamt übernommen, da kannst du klagen wie du willst. Sie müßen das auch nicht.Leider. Der einzigste wo man unterstützung erklagen kannst, ist vom landesverband. Aber da knabbert man auch schön rum,und man sollte noch eine andere "störung" haben.....es ist keine Pflicht...daher will das auch niemanden machen.


    Es ist kein geld da für sowas. wie gesagt, logopäden machen das,und auch KJP bieten das an.

  • Bitte informiere dich vorher noch über die rechtliche Situation in deinem Bundesland! So wie ich es sehe, gibt es Schulen die keine LRS-Förderung durchführen obwohl sie es müssten. So lange die Eltern das einfach akzeptieren und die Kohle abdrücken, so lange ist es ja gut. Aber irgendwann ist mal Schluss mit lustig! Wir müssen uns viel gefallen lassen, aber noch lange nicht alles!


    Ich habe heute mit dem Schulleiter gesprochen und er sagte, Bedarf für eine solche Fördergruppe sei in unserer Schule durchaus da, allerdings gibt der Etat das nicht her. :kopf


    Allerdings meinte er auch, dass es keine gesetzliche/rechtliche Verpflichtung gibt, dass Schulen eine solche Fördergruppe einrichten müssen.



    @ Feli:
    Die Klassenlehrerin habe ich über das Testergebnis informiert. Sie meinte, sie wird ihn weiter intensiv beobachten und ob so ein Vermerk dann in das Abschlusszeugnis soll oder nicht können wir kurz vor Ende des Schuljahres festlegen.


    Den Weg finde ich auch ganz gut.



    Nächste Woche habe ich Termin beim Jugendamt. Mal sehen, wie deren Haltung zu einer Kostenübernahme in unserer Situation ist... ::)

    "I'm selfish, impatient and a little insecure. I make mistakes, I am out of control and at times hard to handle.
    But if you can't handle me at my worst, then you sure as hell don't deserve me at my best." — Marilyn Monroe

  • Vieleicht hilft euch das etwas weiter.




    http://www.selbsthilfenetz.de/content/e2…tichwort_id=764




    Danke, das ist wirklich eine gute Seite! :-)
    Ich hab da schon zwei (meines Ermessens) sehr gute Kontakte knüpfen können...

    "I'm selfish, impatient and a little insecure. I make mistakes, I am out of control and at times hard to handle.
    But if you can't handle me at my worst, then you sure as hell don't deserve me at my best." — Marilyn Monroe

    Einmal editiert, zuletzt von neptunie13 ()

  • Feli3


    Ich habe nur beschrieben wie es bei uns läuft und da hat das Amt es anstandslos bezahlt und tut das noch. Dachte deshalb das man sich vielleicht beim Jugendamt dahinter klemmen sollte. Aber das ist sicher in den Jugendämtern von Bundesland zu Bundesland verschieden.

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.

  • @ Feli:
    Die Klassenlehrerin habe ich über das Testergebnis informiert. Sie meinte, sie wird ihn weiter intensiv beobachten und ob so ein Vermerk dann in das Abschlusszeugnis soll oder nicht können wir kurz vor Ende des Schuljahres festlegen.

    nix kurz vor ende - die muss jetzt schon unter jede de-arbeit nen vermerk schreiben. dazu kommt, dass es ggf. weiter schlechte noten hagelt in einzelnen bereichen, wie soll sich das denn auf die lernmotivation auswirken?? :wow


    "





    Die
    folgenden Rücksichtnahmen können


    gewährt werden. Der Lehrer bzw. die Schule entscheidet,
    ob und in welchem Maße:





    • Verlängerung
      der Arbeitszeit bei allen schriftlichen Probearbeiten
      um bis zu 50 % möglich

    • Im
      Fach Deutsch: Die Leistungen im Lesen und
      Rechtschreiben können zurückhaltend gewichtet
      werden

    • In
      allen übrigen Fächern: Die Rechtschreibung fließt
      normalerweise nicht in die Notengebung ein


    " aus: http://www.note1plus.de/3-LRS.htm


    mach dich unbedingt schlau, was den nachteilsausgleich betrifft!!!

  • Wir haben die Förderung über 35A VIII 8.SGB übesa JA und der Erziehungsberatungsstelle bekommen.


    Mein kleines Huhn hat auch LRS und einen "netten" IQ.
    Goolge mal bitte die LRS-Verordnung für dein Bundesland, und denke über den Nachteilsausgleich nach.


    Gerne weiteres über PN.

  • Ich habe heute mit dem Schulleiter gesprochen und er sagte, Bedarf für eine solche Fördergruppe sei in unserer Schule durchaus da, allerdings gibt der Etat das nicht her.


    Allerdings meinte er auch, dass es keine gesetzliche/rechtliche Verpflichtung gibt, dass Schulen eine solche Fördergruppe einrichten müssen.


    Es kommt sicher auf das Bundesland an. Aber eine Aussage vom Schulleiter oder einem Lehrer der Schule würde mir nicht als rechtlich gesicherte Auskunft reichen!
    Mich würde auch mal interessieren, welchen Förderunterricht es an der Schule sonst noch gibt und ob alle Förderungen gleichermaßen betroffen sind oder nur die LRS-Förderung.

  • 1. kannst Du mit der Diagnostik bei der Schule eine Förderung und das Anwenden des Nachteilsausgleichs beantragen.


    2. Kannst Du beim Jugendamt eine Förderung nach § 35a SGBVIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz beantragen.


    Voraussetzung hierfür ist, dass Du eine Kinder- und Jugendpsychiatrische Stellungnahme vorlegst, aus der sich 1. eine LRS ergibt und in der Folge der Teilleistungsschwäche eine psychische Störung. Das Jugendamt hat dann zu prüfen, ob in Folge dessen eine Teilhabebeeinträchtigung vorliegt oder droht. Zumeist ergibt sich dies allerdings schon aus dem Gutachten des Kinder- und Jugendpsychiaters.


    Der Kater :brille

  • Außerdem bleibt dir die Möglichkeit, beim Schulamt freundlich anzufragen, wie es mit der Einrichting eines entsprechenden Förderunterrichts an eurer Schule aussieht. Zumal ja euer Rektor einen grundsätzlichen Bedarf festgestellt hat. Oft gibt es dann entsprechende Gelder dafür gestellt.
    Ist aber von Bundesland zu Bundesland etwas anders geregelt.
    Schulämter und ähnliche Einrichtungen ändern nichts von alleine. Warum auch, wenn sie den Bedarf nicht von "betroffenen" Eltern präsentiert bekommen. Ohne Engagement dieser Eltern sind auch Schulleiter oft machtlos.


    Ja, diese Erfahrung habe ich selber gemacht. ;)

    Man muss auch mal bereit sein, auf ein Opfer zu verzichten!


    Normalität ist lediglich ein Mangel an Mut!