Alleiniges Sorgerecht nicht möglich obwohl KV dies abgeben möchte?

  • Naja, irgendwie verstehe ich die Welt nicht mehr.


    Der Kindsvater hat im März diesen Jahres eine Erklärung beim Amtsgericht abgegeben, dass er mit der Übertragung des Sorgerechts auf mich, die Mutter, einverstanden ist. :D


    Vergangene Woche nun war eine Sachbearbeiterin des Jugendamtes nach Ankündigung bei mir.
    Sie erklärte mir, sie sei vom Gericht aufgefordert, einen Bericht zu schreiben zu der Sorgerechtssache.
    Eine Stunde zuvor hätte sie wohl mit dem KV ebenfalls einen Termin bei Ihm zu Hause gehabt. Wie sie mir berichtete rief er jedoch eine Stunde zuvor an und sagte den Termin ab. Er sei (ist auch wahr) Schwerstalkoholiker und habe doch achon erklärt, er wolle mit dem Sorgerecht nichts mehr zu tun haben.


    Daraufhin erklärte mir die SB, dass sie selbst und auch das Gericht sich damit sehr schwer tun würde. Man könne nicht Kinder in die Welt setzen und irgendwann einfach erklären, für diese nicht mehr verantwortlich sein zu wollen.
    Üblicherweise würde das Sorgerecht in solchen Fällen nur Temporär übertragen, z.B. für 3 Jahre oder der KV könne eine sogenannte Sorgerechts-Vollmacht ausstellen, die er jederzeit widerrufen könne....


    ich habe ja so weit nichts dagegen, das Sorgerecht auch nur temporär zu bekommen, es stehen OP`s und andere wichtige Dinge an, wo er sonst mit unterschreiben müsste....aber ich lese hier von so vielen, die das alleinige Sorgerecht haben, wieso soll das denn bei mir nicht gehen, wo doch der Kindsvater lallend beim Jugendamt anruft??
    Okay, in drei Jahren hat er sich eh eventuell schon totgesoffen.


    Ausserdem wird die SB den KV schriftlich aufforden, sein Besuchsrecht auch wahrzunehmen....ich habe ihr jedenfalls zu verstehen gegeben, dass er mir volltrunken nicht mehr in die Bude kommt..


    Hat das einer von Euch schon mal in der Form gehört/erlebt, dass das Sorgerecht NICHT vollständig übertragen wird, obwohl einer es partout nicht mehr haben will??? :Hm :Hm

    Leuchtende Tage. Nicht weinen, dass sie vorüber. Lächeln, dass sie gewesen!


    Konfuzius

  • Naja, irgendwie verstehe ich die Welt nicht mehr.
    Hat das einer von Euch schon mal in der Form gehört/erlebt, dass das Sorgerecht NICHT vollständig übertragen wird, obwohl einer es partout nicht mehr haben will??? :Hm :Hm


    Ja, schon oft. Das ist gängige Praxis.


    Das alleinige Sorgerecht beruht noch auf der "alten" Gesetzgebung, wonach bei Nichtverheirateten standardmäßig das Sorgerecht einzig bei der Mutter lag. Dem Gesetzgeber ist auferlegt, das zu verändern. Entsprechend lassen JA und Gerichte Eltern nicht mehr so einfach aus ihrer Verantwortung heraus. Alleiniges Sorgerecht wird in der Zukunft eine Ausnahme sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Warum ist dir das denn so wichtig? Die paar Entscheidungen, wo du seine Unterschrift brauchst... meist braucht man sie dann doch nicht. Wuerde da keinen Wirbel machen. Lass dir die Vollmacht ausstellen und gut ist. Ich hab auch so ein Teil und mir reichts fuer Entscheidungen etc. Ansonsten hoff ich schon (und du doch sicher auch), dass der KV irgendwann die Kurve kriegt, in deinem Fall clean wird und sich vielleicht doch noch ein bisschen fuer euer Kind interessiert und sich mit kuemmert.

  • Warum ist dir das denn so wichtig? Die paar Entscheidungen, wo du seine Unterschrift brauchst... meist braucht man sie dann doch nicht.

    Naja, habe in den letzten 2 Jahren schon mehrmals dumm dagestanden, weil er zu vereinbarten Terminen/Zwecks Leistung einer Unterschrift einfach nicht erschienen ist.
    Aber Du hast Recht, die Vollmacht reicht schon

    Leuchtende Tage. Nicht weinen, dass sie vorüber. Lächeln, dass sie gewesen!


    Konfuzius

  • Ist wahrscheinlich eine dumme Frage, aber wozu brauche ich die Unterschrift?


    Das einzig "offizielle" bisher war die Anmeldung im Kindergarten, und da war das kein Thema...was kommt denn da noch auf mich zu?


    Vielen Dank für die Antworten!

  • Nuja, kommt mir etwas komisch vor - wenn er übereinstimmend erklärt, das ASR zu übertragen, wird das normalerweise auch vor Gericht so gemacht (das muss dann auch über das Gericht laufen, JA hat eigentlich nix zu melden!). Vielleicht hat in deinem Fall die Sachbearbeiterin vom JA ein wenig daneben gelegen, soll ja vorkommen :-)


    Was auf dich zukommt? Schulanmeldung, nicht überlebensnotwendige OPs, nix Tragisches eigentlich. Achso, lass mal das Gericht und nicht das JA entscheiden :D


    Wird schon, keine Sorge!

    Hüte Dich. Erliege nicht dem Haß. Er führt zur dunklen Seite der Macht.

  • Die Verfahrenspfleger von den jeweiligen JA sind auch nicht immer die objektivsten Menschen und handeln nach dem, was bei ihnen ankommt.


    Mal ehrlich, wenn eine Mutter sich nicht um ihr Kind kümmern kann/ will, dann darf sie auf alle Rechte verzichten (weshalb es ja auch Storchenklappen gibt). Aber ein Vater, der sagt, er ist Alkoholiker und nicht fähig ... den will so eine nicht aus seiner Pflicht entlassen? Das ist albern, würde ich sofort die Verfahrenspflegerin absägen!


    Sorry, aber das darf man. Das macht man über den Anwalt!


    Natürlich sind die Gerichte bestrebt, das neue Gesetz durchzuführen, zu praktizieren. Aber wenn ein Elternteil sagt, ich kann/ will nicht - warum auch immer, dann kann kein Mensch einen anderen zwingen.


    Denn man muss nur wenige Dinge im Leben: Essen/Trinken, Verstoffwechseln, Atmen und Sterben!


    Der Rest ist alles freiwillig! Also wer zum Henker will mich zwingen, wenn ich nicht will/ kann?

    :nawarte: Manche Menschen beleidigen meine Intelligenz. Nur deshalb distanziere ich mich von ihnen!

  • Ich hatte mit meinem EXmann das gemeins, Sorgerecht, als ich ins Ausland ging haben wir uns beide eine Vollmacht ausgeschrieben und vom Notar beglaubigen lassen,
    es gab nie Probleme, frag mal bei deinem Anwalt nach.



    Lg

    Es kommt ein Zeitpunkt in Deinem Leben,
    an dem Du realisierst,
    wer Dir wichtig ist,
    wer es nie war
    und wer es immer sein wird.
    So mach Dir keine Gedanken über die Menschen
    aus Deiner Vergangenheit, denn es gibt einen
    Grund, weshalb sie es nicht in Deine Zukunft
    geschafft haben....
    :klimper

  • Im Regelfall hätte der Kiga schon seine Unterschrift oder einen gerichtlichen Ersatz fordern müssen. Ansonsten:Schulanmeldung, Sparkonto/Sparbuch, OP`s, Kinderreisepass, Neuanmeldung im evtl neuen Wohnort etc.

    Ja, bei der Schulanmeldung hat die Rektorin mit hochgezogenen Brauen nur eine Unterschrift zugelassen.
    Bei den OP`s im vergangenen Jahr hahe ich dann behauptet, mein Mann sei beruflich unterwegs und könne nicht kommen.
    Der Kirchenaustritt beim Amtsgericht (wg Konfessionswechsel) ist dann in diesem Jahr gescheitert. Ich hatte mir extra einen Tag Urlaub genommen und war mit dem KV, der Einverstanden war, beim Amtsgericht verabredet. Der jedoch erschien nicht und war dann telefonisch nicht zu erreichen...In diesem Jahr stehen 2 OP`s an sowie die Schulanmeldung des Kleinen, dann möchte ich rechtlich auf der sicheren Seite sein.



    Ich hatte mit meinem EXmann das gemeins, Sorgerecht, als ich ins Ausland ging haben wir uns beide eine Vollmacht ausgeschrieben und vom Notar beglaubigen lassen,
    es gab nie Probleme, frag mal bei deinem Anwalt nach.

    Ich weiss gar nicht, on der es momentan überhaupt auf die Reihe bekommen würde, eine Vollmcht auszustellen...wenn er schon beim Jugendamt anruft und sagt, er können niemanden hereinlassen...


    Ich werde wohl mal bei meinem Anwalt vorsprechen, eine Vollmacht oder eine temporäre Übertragung würde schon reichen, hauptsache ich bin handlungsfähig.
    Wer weiss, was in drei Jahren ist, vielleicht hat er dann endlich seine Langzeittherapie bekommen und ist clean oder er hat sich totgesoffen...

    Leuchtende Tage. Nicht weinen, dass sie vorüber. Lächeln, dass sie gewesen!


    Konfuzius

  • Im Regelfall hätte der Kiga schon seine Unterschrift oder einen gerichtlichen Ersatz fordern müssen. Ansonsten:Schulanmeldung, Sparkonto/Sparbuch, OP`s, Kinderreisepass, Neuanmeldung im evtl neuen Wohnort etc.


    Irgendwie wird das doch immer anders gehandhabt, oder? Ich habe nochmal nachgedacht, und: weder bei der Anmeldung zur Taufe (was ja "Religionswahl" ist) noch bei der Anmeldung am neuen Wohnort hat jemand nach der Unterschrift vom KV gefragt. Bei der Ummeldung hatte ich noch extra gefragt, wie das denn läuft, und da war die Antwort: wenn nur mein Sohn und ich umziehen, braucht sie auch nur die Unterschrift von mir.


    Das ist es, was ich so schwierig finde: es gibt für alles Regelungen, aber die Auslegung in den einzelnen Orten/Gemeinden/Ämtern ist doch sehr "flexibel". Deshalb bin ich auch gespannt auf meinen JA-Termin am Donnerstag, mal abwarten, was dabei rauskommt...

  • also ich verstehs nicht !! Ist ja schön und gut das Sorgerecht nicht so einfach jemandem zu entziehen... aber es gibt nun mal Väter und Mütter die nicht fähig sind die gemeinsame Sorge auszuüben. Sei es nun wie in deinem Fall weil sie z.B. selber Krank sind und nicht für andere Sorgen können, weil es sie null interessiert und sie auch keinen Kontakt wünschen oder wie z.B. in meinem Fall weils ihnen nicht um die Sorge sondern um das Recht geht.


    Ich brauchte bisher seine Unterschrift zur KITA Anmeldung... die Papiere lagen 2 Wochen bei ihm auf dem Boden, er erzählte mir immer er muss sich erst informieren etc... eines Tages lieh er mein Auto aus, dann hieß es - ah du bist ja doch ganz nett, ich unterschreibs dir !!!
    Schon kurze Zeit später hieß es - ich zieh meine Unterschrift zurück wenn der Kleine mehr als 5h täglich dort ist -
    Für die Taufe hat keiner nach seiner Unterschrift gefragt, aber er wollte alles tun um dies zu verhindern. Noch vor der Kirche sagte er - ich blaß das ganze ab !!
    Das selbe mit einem 5 tägigen Österreich Urlaub... hat ihm was nicht gepasst, drohte er mir damit uns nicht gehen zu lassen weil er die Leute nicht mag die dabei sind und ich ja hoffentlich weiß das ich ohne sein Einverständnis NICHT fahren darf. :wand
    Nur um ein paar Beispiele zu geben... hab noch mehr davon und das erst nach 7 Monaten :kopf
    Ich hab mittlerweile - sogar auf anraten vom JA - das alleinige Sorgerecht beantragt... da bin ich ja mal gespannt wie unser Prozess ausgeht.


    Diese Verfahrenspleger vom JA sind ja wahrscheinlich nicht die normalen Betreuer die jetzt für uns zuständig sind oder? Weiß jemand ob die sich untereinander absprechen?

  • Also meine Kinder konnte ich vor der Scheidung und dem ASR nicht am neuen Wohnort anmelden und die Kids konnten die erste Wochen NICHT zur Schule gehen, weil ich ihn nicht um Erlaubnis gefragt habe, ob ich umziehen darf!


    War für mich damals eine riesen Rennerei. Allerdings, meine Kinder waren älter. Die jüngste war 11, als wir das Thema diskutierten. Und meine Kids, zumindest die 3, die bei mir sind, waren sich sicher, dass ich ihre Belange regeln sollte. Und zwar alleine, weil auf Papa kein Verlass ist. Sein Lieblingssohn wollte nicht, dass ich das SR für ihn übernehme, das sollte Papa machen. War echt ein Schock für mich, aber der Wunsch meines Sohnes war mir wichtig. Und selbst da dauerte es bis kurz vor Scheidung, echt 5 Minuten vorher, kam der Kerl aus dem Quark und sagte uns Bescheid, wie er das jetzt geregelt haben will.


    Gut bei uns lief vorher schon einiges an schmutzigen Intrigen, so dass der Familienrichter das zum Wohl der Kinder gerne so geregelt hat. Aber eigentlich wollen die schon, dass sich beide Eltern kümmern. Nur manchmal funktioniert das eben nicht mehr - je nach dem, was im Vorfeld gelaufen ist.


    Die Anmelde- und Ämterproceduren verlaufen je nach Kommune anders und dürfen entsprechend gehändelt werden. Es gibt Vorgaben, an die man sich halten kann, aber nicht muss.


    Ich z. Bsp. konnte meine Kinder deshalb nicht anmelden damals, weil ein Vater seine Kinder einfach in dieser Stadt angemeldet hat und die Mutter dann auch die Stadt verklagte, weil der Lebensmittelpunkt der Kinder von ihrem Wohnort ohne ihr Wissen, verlagert wurde.


    Und so kommt es, dass in einigen Städten alles reibungslos klappt und in anderen nicht - je nach Erfahrungslage!

    :nawarte: Manche Menschen beleidigen meine Intelligenz. Nur deshalb distanziere ich mich von ihnen!

  • Also, wie ich das hier so lese gibt es ja ganz Unterschiedliche Handlungsweisen, scheint ja von Stadt zu Stadt etwas flexibel gehandelt zu werden...naja, ich habe heute nachmittag erfahren, dass der KV sich in der geschlossenen befindet da er nach einem alkoholbedingten Kollaps schwer Randaliert und sich gegen die Krankenpfleger/Sanitäter gewehrt hat. Er musste fixiert werden und ist per richertlichen Beschluss vorübergehend in die geschlossene eingewiesen....wie soll so jemand eine Vollmacht zur vorübergehenden Sorgerechtsübertragung unterzeichnen/ausstellen?


    Ist eigentlich jemandem bekannt, ob man bei Urteilsverkündung/der Verhandlung geladen wird oder das Ganze hinter verschlossenen Türen stattfindet? Wenn Anwesenheitspflicht besteht habe ich ja mit meinem Ex ein echtes Problem, wenn er weggesperrt ist. So weit es mir bekannt ist hat er auch diesbezüglich keinen Anwalt betraut sondern einfach den Wisch beim Amtsgericht abgegeben, dass er mit der Übertragung des Sorgerechtes einverstanden ist.. :hae: :wand

    Leuchtende Tage. Nicht weinen, dass sie vorüber. Lächeln, dass sie gewesen!


    Konfuzius

  • Bei Gericht (Familiengericht) besteht Anwesenheits- und seit 1.10.2010 auch Anwaltspflicht!!!!


    D. h. Du musst über Deinen Anwalt eine einstweilige Verfügung erwirken, damit Du handlungsfähig wirst. Und in solchen Fällen kann das Familiengericht gar nicht anders, als Dir das alleinige SR zusprechen!


    Und wenn Dein Anwalt Dir weiterhin sagt, das geht nicht, oder der Richter das ablehnt, dann beantragt einen anderen Richter! Denn das kann es ja wohl nicht sein! Ach ja, auch einen Richter kann man ablehnen!

    :nawarte: Manche Menschen beleidigen meine Intelligenz. Nur deshalb distanziere ich mich von ihnen!

  • Bei Gericht (Familiengericht) besteht Anwesenheits- und seit 1.10.2010 auch Anwaltspflicht!!!!


    D. h. Du musst über Deinen Anwalt eine einstweilige Verfügung erwirken, damit Du handlungsfähig wirst. Und in solchen Fällen kann das Familiengericht gar nicht anders, als Dir das alleinige SR zusprechen!


    Und wenn Dein Anwalt Dir weiterhin sagt, das geht nicht, oder der Richter das ablehnt, dann beantragt einen anderen Richter! Denn das kann es ja wohl nicht sein! Ach ja, auch einen Richter kann man ablehnen!

    Oh je, das war mir nicht bekannt, vielen Dank für den Hinweis!!!
    Da werde ich mal gleich morgen meinen Anwalt anrufen.
    Ich bin gespannt, wie die Sache nun weiter verläuft. Im Herbst steht die Schulanmeldung an und die Schnieoies müssen auch dringen beschnitten werden...und der Konfessionswechsel ist mir auch wichtig, kann jedoch noch etwas warten, Kommunion wäre erst in 1 1/2 Jahren, bis dahin muss ja längst eine Entescheidung getroffen sein...

    Leuchtende Tage. Nicht weinen, dass sie vorüber. Lächeln, dass sie gewesen!


    Konfuzius

  • Das ist ja wirklich unglaublich, dass es selbst bei so einem Fall so schwierig ist, dass alleinige Sorgerecht zu bekommen!!
    Ich bin ja auch grad dabei, mit dem EInverständnis des KV, das Sorgerecht wieder auf mich übertragen zu lassen, aber wenn ich das jetzt höre, seh ich da für mich schwarz, bei mir ist der Fall ja nicht soo drastisch!


    Aber könntet ihr mir viell. kurz schreiben, wie ihr den antrag ans gericht geschrieben und eure "Fälle" erklärt hat? bin grad dabei, meinen antrag zu schreiben, und weiß nicht recht,wie...


    Achja, zur Anwaltspflicht, ich dachte, wenn der KV einverstanden ist,braucht man keinen Anwalt?

  • Entschuldige, dass ich so dumm frage!


    Aber warum macht das nicht Dein Anwalt? Vor allem welche Probleme bestehen, dass es das ASR rechtfertigt?

    :nawarte: Manche Menschen beleidigen meine Intelligenz. Nur deshalb distanziere ich mich von ihnen!

  • Für Ehesachen/Scheidung sowie alle Folgesachen und für selbstständige Familienstreitsachen (z. B. Unterhalts- und Güterrechtssachen und sog. sonstige Familiensachen( § 266 FamFG) besteht in der ersten Instanz Anwaltszwang, d. h. der Beteiligte, der das Verfahren einleitet und der Beteiligte, der Einwendungen erheben will, kann dies nur durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt tun.


    In den übrigen familiengerichtlichen Verfahren (z. B. Sorge- und Umgangsrechtsverfahren, Abstammungs- und Adoptionsverfahren oder Gewaltschutzsachen) ist eine anwaltliche Vertretung nicht zwingend vorgeschrieben.


    Anmeldung auf die Regel(grund)schule braucht keine Unterschrift beider Sorgeberechtigter, eine reicht (Schulpflicht). Nichtregelschule bedarf der Unterschrift beider Sorgeberechtigter.


    Die Ausführungen zum Melderecht sind Ländersache. Melderecht ist darum nicht von Stadt zu Stadt unterschiedlich, sondern ist von Bundesland zu Bundesland ein bisschen unterschiedlich.
    Oft unterschreibt der einzelne Sorgeberechtigte im Kleingedruckten, dass er im Namen des anderen mit handelt.


    Personalausweise sind nach der Entscheidung mehrerer OLGs auch vom einzelnen Elternteil zu beantragen.


    Operationen, die nicht lebensnotwendig sind, bedürfen immer der Unterschrift beider Sorgeberechtigter. Lebensnotwendige Ops brauchen überhaupt keine Unterschrift.


    Geldgeschäfte/Vermögenssorge: Beide Elternteile.


    Konfessionswechsel: Beide Elternteile.


    Kindergarten: Ein Elternteil, wenn die Kiga-Satzung nicht beide verlangt. Rechtlich braucht es das aber nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Entschuldige, dass ich so dumm frage!


    Aber warum macht das nicht Dein Anwalt? Vor allem welche Probleme bestehen, dass es das ASR rechtfertigt?

    Weil ich keinen Anwalt habe ;-) Da es hieß,wenn KV einverstandn ist, brauch man keinen Anwalt. Mit Anwalt wäre KV wohl auch nicht mehr einverstanden...