Unbekannter Vater

  • Hallo! :wink
    Diesmal schreibe ich im Auftrag einer Freundin,was mich aber selbst auch mal interessieren würde.Meine Freundin ist schwanger von einem Studenten,der nur für die Zeit seines Studiums hier in Deutschland war.Sie trennten sich schließlich im März weil er in sein Heimatland zurückgegangen ist.Im Mai erfuhr sie schließlich daß sie etwa in der 15.SSW ist.Alle Bemühungen den KV zu erreichen scheiterten.Wie verhält es sich in so einem Fall? Wo muß man überall den KV angeben?Was macht das Jugendamt?Steht in der Geburtsurkunde dann Vater Unbekannt?
    Bin gespannt auf eure Antworten...
    Servus :schwanger

  • Hallo Schmetterling,
    Kenne leider die genaue gesetzliche Lage nicht, weiß nur, dass die vom JA sich schon sehr genau erkundigen und zur not auch im Bekanntenkreis nachfragen, ob der Vater wirklich unbekannt ist. Und soweit ich weiß, bekommt man dann natürlich als alleinerziehende auch keinen Unterhaltsvorschuss. Wenn deine Freundin aber das JA um Hilfe bittet, den Vater zu finden, dann schaut die Sache scho wieder bisserl anders aus. Name weiß sie ja sicher, und wo er während des Studiums gewohnt hat auch, da muss er ja angemeldet gewesen sein. Und wer weiß, vielleicht hat er ja bei der Abmeldung dann auch angegeben, wo er hingezogen ist. So kann man ihn dann vielleicht auch finden. Denn erstens sollte man dem Kind ja dann wenigstens sagen können, wer der Papa ist und wo man den finden kann und ausserdem darf man ja auch den finanziellen Aspekt nicht ausser Acht lassen, deine Freundin muss ja das Kind auch von irgendwas ernähren können.
    Viel Glück!
    LG
    Biggi

  • Hallo schmetterling,


    in der geburtsurkunde steht nicht vater unbekannt sonder da wird nur dein name stehen, denn das hatte ich zu anfang auch gehabt, das nur ich eingetragen war, da mein ex so schusselig damals war, mir seine geburtsurkunde mitzubringen.

  • Wenn du den Namen und das Land und evtl. den Ort weiß, kann der Vater gefunden werden. Du solltest versuchen ihn zu finden und ihm mitteilen, dass er Vater wird. Er hat ein Recht darauf, genauso wie das Kind das Recht hat zu wissen, wer der Vater ist.


    Inwieweit der KV dann KU zahlen kann und muss, solltest du über einen Anwalt klären, der sich auch im EU-Recht bzw. internationalen Recht auskennt.


    Vater unbekannt würde ich nicht eintragen lassen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kaj


    das war nicht für sie selbst gefragt, sie schrieb da recht eindeutig : Für eine Freundin


    und man konnte ebenfalls anchlesen das die bemühungen bislang ergebnislos gelaufen sind
    also Name udn Land nicht ausreicehten ...


    böse gesagt einen Chinesen in HongKong zu finden der einen Namen wie bei uns Hans Müller trägt,
    da könnte es sehr wohl schwieriger werden das "mal so eben" durch zu ziehen mit ausfindig machen :-)

    Suche nette Menschen um nicht gefangener zu werden

  • Zitat

    Original von Chase



    böse gesagt einen Chinesen in HongKong zu finden der einen Namen wie bei uns Hans Müller trägt,
    da könnte es sehr wohl schwieriger werden das "mal so eben" durch zu ziehen mit ausfindig machen :-)


    :daumen :daumen :daumen


    Ganz recht. Ich kenne mich ja da nun leider auch ein wenig aus. Nur zu wissen, in welchem Land sich der KV aufhält, reicht leider vorne und hinten nicht. Dazu muß er noch nichtmal nen landestypischen Namen tragen. ;)Sonst wär ich schon lange nen Schritt weiter. :crazy


    Ansonsten ist schon alles gesagt worden.

  • Hallo! :wink
    Mich würde ja mal interessieren was das Jugendamt alles unternehmen kann um den Vater zu finden...Überprüfen die wirklich die Angaben auf R
    ichtigkeit und setzen die sich mit Familie oder Freunden in Verbindung?



    Liebe Grüße...

  • Also ich habe die Erfahrung gemacht, daß sie dies zumindest teilweise tun. Genutzt hats nix. :crazy

  • Zitat

    Original von schmetterling
    Hallo! :wink
    Mich würde ja mal interessieren was das Jugendamt alles unternehmen kann um den Vater zu finden...Überprüfen die wirklich die Angaben auf R
    ichtigkeit und setzen die sich mit Familie oder Freunden in Verbindung?



    Liebe Grüße...



    Hallo...


    bei mir haben sie weder Bekannte noch Verwandte gefragt..ich habe mit der zuständigen vom JA geredet und meine Geschichte erzählt..sind ein paar Möglichkeiten durchgegangen wie man das Problem beheben könnte hat aber nichts weiter ergeben..und das wars jetzt erst mal es sei denn meinerseits ändert sich was...


    lg Daniela

  • Also ich weiß nur von meiner Ma, die hat damals beim Jugendamt gearbeitet, war für nicht zahlende Väter zuständig. Sie hat gemeint, dass schon nach den Vätern gesucht wird und dass die KV´s es schon ganz schlau anstellen müssten, dass sie nicht gefunden werden... Aber da gings natürlich nur um KV´s die die Vaterschaft anerkannt hatten.
    Aber das is auch schon paar Jahre her, kann natürlich sein, dass jetzt nimmer so viel verfolgt wird, es wird ja an allen Ecken und Enden gespart bei den Ämtern....

  • Ich fasse es nicht. Zwei gebildete Menschen, Studenten mit Abitur!
    Und die sind zu dumm zum Verhüten, ja sogar zu dumm, um den zukünftigen Vater nach Namen und Adresse zu fragen! Erst gepoppt, bevor Zeit zum Reden war, war er schon weg? Sorry, die tut mir gar nicht Leid, die hätte auch bei Rot über die Kreuzung laufen oder einen Spaziergang auf der Autobahn machen können!
    Aber da hatte sie nur die Verantwortung für ihr eigenes Leben. Jetzt setzt sie einen ungewünschten Knirps in die Welt, der keine Chance auf ein geliebtes Leben hat.
    Sorry, Mädels, aber ist es wirklich zuviel verlangt, dass ihr die Typen wenigstens nach ihrem Namen fragt, bevor ihr die Beine breit macht?
    Wenn ihr schon nicht verhütet?
    Ich fahre das Auto, ich bestimme, wie schnell ich fahre! Und wenn ihm dass nicht passt, muss er sich ein Taxi nehmen!
    Was ich damit sagen will: alle Aktionen, für die ich letztendlich die Konsequenz allein tragen muss, werden auch von mir allein gesteuert. Und da muss ich eben schonmal ganz klar "Nein" sagen!

  • @ dreamliver



    mit solchen States erntest du genau das, was du sähst. Unverständins und Ablehnung. :kopf
    Respekt und Achtung vor anderen ist eine Grundregel in der Kommunikation. Und diese Charakteristika sind bei dir überhaupt nicht vorhanden. Gegen eine konstruktive Kritik, sachlich und höflich , auch gegen eine eigene Meinung hat niemand was einzuwenden. Sorry, aber mit dieser Art der Kommunikation schaffst du dir hier keine Freunde. :kopf



    Karen

  • Hallo


    Dreamliner
    Selbst mit Verhütung hat man keinen 100% Schutz...Pille z.b. 98%...


    Also ich war selber studentin und meines wissens sind studenten aus dem ausland über Erasmus-Auswahl zu diesem Studium gekommen.Das wäre meiner meinung nach die erste anlaufstelle für deine freundin. Klar besteht da datenschutz aber auch da kann das JA sicherlich einfluss nehmen. Geht ja um unterhaltszahlungen.


    LG

    LIEBE ist der Entschlss,
    das Ganze eines Menschen zu BEJAHEN,
    die EINZELHEITEN mögen SEIN,
    wie sie WOLLEN. (otto flake)

  • Don't feed the troll...


    zum Thema:


    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man von dem Mann, mit dem man ins Bett geht und den man länger kennt, weder Land noch Namen noch sonstirgendetwas weiß.


    Und selbst wenn man ihn nicht gleich findet, wird nirgendwo "Vater unbekannt" reingeschrieben. Eher wohl "Vater im Ausland" oder sowas. :frag


    Für das Kind finde ich es am schlimmsten: wie soll es jemals seinen Vater kennenlernen?
    Und wie soll der Vater erfahren, dass er Vater ist? Es wäre sein gutes Recht...


    Aber wie überall auf der Welt: shit happens...


    Wenn man ein bisschen Geld hat und den ehrlichen Wunsch, den Vater zu finden, kann man einen Detektiv engagieren.
    Man kann es wohl auch übers Rote Kreuz versuchen.
    Oder einfach in einer überregionalen Zeitung des Landes eine Suchanzeige aufgeben.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • also wenn der vater unbekannt verzogen ist, kenn des aus eigener erfahrung (nicht mit dem kindsvater, sondern mit dem opa, der nie für seinen damaligen sohn da war).
    dann wird trotzdem der kindsvater namentlich in alle dokumente als vater reingeschrieben, aber hald mit der alten adresse, also der die als letztes bekannt war.
    meißt ist das dann ja eh die letzte gemeinsame adresse, der eltern.
    unterstützung finanziell gibts wie oben scho genannt, den unterhaltsvorschuss, und die üblichen gelder....


    ich hoff ich konnt ein bischen weiterhelfen...


    lg

    Schweb' wie ein Schmetterling, Stich wie eine Biene!

  • Hallo! :wink
    Vielen Dank für eure Beiträge... :bigkiss
    Außer dreamliver natürlich...Zur Ehrenrettung meiner Freundin muß ich sagen daß die beiden 3 Jahre zusammen waren und sie trotz Pille schwanger wurde.In dieser Zeit haben sich die beiden schon mit Namen vorgestellt.Sie wußte auch in welche Stadt er geht...Also bevor du wieder solch herzliche Kommentare verfasst,lies erst genau durch!
    Danke!
    Zu den anderen möchte ich sagen daß der Vater wieder in Deutschland ist.Das hat sie von einem Bekannten erfahren.Jetzt wird sich hoffentlich alles aufklären.
    Gruß und Ku8... :tanz