Beiträge von Hexe_Boe

    Ja, das wird geprüft werden. Allerdings müssen sie ziemlich gut verdienen. Also vom Ausbildungsentgeld müssen sie sicherlich nichts abgeben. Gradlinig Verwandte sind einander immer zu Unterhalt verpflichtet.

    Auch wenn der Vater seinen Unterhaltspflichten nicht nachgekommen ist?
    Ich habe da mal etwas gelesen, das die Kinder dann aus der Verpflichtung entlassen werden.


    Jetzt und in den nächsten 5 Jahren sehe ich nicht das Problem, aber was wäre dann in 15 Jahren?

    Hallo,


    der Vater der Kinder hatte einen schweren Schlaganfall und wird evtl. zum Pflegefall.
    Kinder sind minderjährig.
    Vater hat bis jetzt in 7 Jahren nur für 5 Monate Unterhalt gezahlt und auch nur, da sein Gehalt gepfändet wurde.
    Vater ist wohl seit Jahren Hartz IV Empfänger.


    Müssen die Kinder dann für die evtl. Pflege aufkommen?.


    Hexe

    Zitat von »Clara66«
    Der hat beim ersten Gespräch als erstes vom Sparen für seine Arbeit Kosten plädiert




    :batsch :kopf Übernimmt doch die Staatskasse wenn Insolvenzmasse zu klein

    neee
    100 € plus 19 % Märchensteuer, gleich 119 € zahle ich vom unpfändbaren Anteil jedes Jahr als Gebühren an den Insolvenzverwalter.
    Zur Restschuldbefreiung, also am Ende der 6 Jahre, müssen an die Gerichtkasse irgendwas mit 1100 € gezahlt werden.


    Bei Insoantrag habe ich einen Antrag zur Stundung eben dieser Gerichtskosten gestellt. Habe ich so noch im Kopf :hae: .
    Mein Insolvenzverwalter hat, als er bei mir war, auch dazu geraten für diese Kosten zu sparen. Sonst gibt es keine Restschuldbefreiung.
    Aber vielleicht ist es bei meiner Regelinso ja anders als bei einer Privatinso. Sind ja auch zwei verschiedene Verfahren.

    @ luvi vielleicht machen Insolvenzverwalter ja Unterschiede :frag ?


    Nachdem ich den Regel-Insolvenzantrag beim Amtsgericht abgegeben habe, war nach Eröffnung innerhalb von einer Woche der Inso Verwalter bei mir zu Hause.
    Es dürfen keinerlei Pfändungen von Gläubigern mehr durchgeführt werden. Laufende Pfändungen wurden vom Inso Verwalter storniert. Wenn jemand Pfänden würde, sollte ich dem Verwalter dies sofort mitteilen. Dies ist nicht zulässig, da Gläubigerbevorzugung. Damit wäre die Restschuldbefreiung gefährdet.


    Was ich mit meinem unter der Pfändungsfreigrenze liegenden Einkommen mache, ist dem Inso Verwalter egal, aber erst nach Aufhebung des Verfahrens, also in der Wohlverhaltensperiode. Ich habe daher auch Sparverträge abschließen können.
    Mein Konto interessiert ihn nicht, hat ihn auch noch nie interessiert.


    Warum sollte ich daher mein Konto in ein teures P-Konto umstellen lassen?


    Aber wie gesagt, vielleicht machen die Inso Verwalter da Unterschiede? Wenn jemand evtl. bei ihm negativ aufgefallen ist?

    Ich finde es gut, dass Du Dich um eine Diagnostik bemühst.


    Dein Sohn merkt ja evtl auch, das er anders ist.


    Wenn Du weißt, wie Du ihm helfen kannst, geht es Euch Beiden mit Sicherheit besser.


    Der Sohn von Freunden hat Aspenger. Es wurde bereits im KiGa Alter diagnostiziert.


    Menschenansammlungen sind für ihn nur schwer ertragbar.


    Seit er in der Schule ist, nimmt er Medikinet und hat er eine Schulbegleitung. Sie holt ihn zu Hause ab, sitzt neben ihm im Unterricht und begleitet ihn in den Pausen.


    Er geht in eine "normale" Grundschule. Zur Zeit bemühen sich unsere Freunde um ein Gymnasium zur 5. Klasse.


    Mein Sohn und er spielen trotzt Altersunterschied sehr gerne zusammen.

    DAS tut weh. Was machste denn, wenn du alleine da stehst, nach mehreren hundert Bewerbungen immer noch keine Stelle findest, und ein Kind ernähren musst? Kopf einziehen und dich schämen? Muss ich mich jetzt deiner Meinung nach schämen, darf ich keinen Stolz mehr haben? Sorry, aber...

    Nein, das meine ich damit definitiv nicht!
    Erst nachdem ich heulend in der Fam Kasse gesessen habe,
    (nachdem mir die ARGE gesagt hat, das sie die Leistungen nicht übernehmen wird, da die Kosten bereits von mir bezahlt worden sind. Ich war da ich im treuen Glauben, das der Kinderzuschlag wie bereits seit 2 Jahren üblich diesen Monat auch kommt und ich die lfd Kosten bezahlt habe, )
    und ich meinen Stolz definitiv runterschlucken mußte, habe ich die mir zustehenden Leistungen erhalten.


    Und ich bin arbeiten gegangen mit 2 Kindern.

    DAS tut weh. Was machste denn, wenn du alleine da stehst, nach mehreren hundert Bewerbungen immer noch keine Stelle findest, und ein Kind ernähren musst? Kopf einziehen und dich schämen? Muss ich mich jetzt deiner Meinung nach schämen, darf ich keinen Stolz mehr haben? Sorry, aber...

    Nein, das meine ich damit definitiv nicht!
    Erst nachdem ich heulend in der Fam Kasse gesessen habe,
    (nachdem mir die ARGE gesagt hat, das sie die Leistungen nicht übernehmen wird, da die Kosten bereits von mir bezahlt worden sind. Ich war da ich im treuen Glauben, das der Kinderzuschlag wie bereits seit 2 Jahren üblich diesen Monat auch kommt und ich die lfd Kosten bezahlt habe, )
    und ich meinen Stolz definitiv runterschlucken mußte, habe ich die mir zustehenden Leistungen erhalten.


    Und ich bin arbeiten gegangen mit 2 Kindern.

    ein schlag in die fre**e für jeden der arbeitet....

    nee, finde ich nicht


    Wenn die Szene nicht gestellt ist, wird sie spätestens wach wenn sie das nächste Mal Leistungen beantragt. Nach dem Motto " der Feind sieht alles".


    So großkotzig sich darzustellen :kopf es gibt mit Sicherheit Alleinerziehende die sich nicht so zurücklegen und den Staat so auszunutzen.


    Die Leistungen stehen einem zwar zu, aber um bei der ARGE sein Recht einzufordern muß man meiner Meinung nach auch auch seinen Stolz verzichten.


    ICH könnte es nicht, muß es auch Gottseidank nicht.


    Und spätestens zum 3 Lebensjahr wird dann der nächste Hartz IV Empfänger (von einem anderen unbekannten Vater) nachgeschoben? :hae:


    NEE danke....

    ein schlag in die fre**e für jeden der arbeitet....

    nee, finde ich nicht


    Wenn die Szene nicht gestellt ist, wird sie spätestens wach wenn sie das nächste Mal Leistungen beantragt. Nach dem Motto " der Feind sieht alles".


    So großkotzig sich darzustellen :kopf es gibt mit Sicherheit Alleinerziehende die sich nicht so zurücklegen und den Staat so auszunutzen.


    Die Leistungen stehen einem zwar zu, aber um bei der ARGE sein Recht einzufordern muß man meiner Meinung nach auch auch seinen Stolz verzichten.


    ICH könnte es nicht, muß es auch Gottseidank nicht.


    Und spätestens zum 3 Lebensjahr wird dann der nächste Hartz IV Empfänger (von einem anderen unbekannten Vater) nachgeschoben? :hae:


    NEE danke....

    Mir geht es deswegen nicht schlecht. Ich hatte mir überlegt das ich das Lieblingsessen meines Sohnes koche und wir uns entweder einen gemütlichen Tag machen und abends etwas besinnlicher. Und /oder raus gehen.......wo geht man an Weihnachten eigentlich hin? :D

    Wir gehen Heiligabend immer in den Familiengottesdienst in die Kirche.


    Wenn dort Weihnachtslieder gesungen werden, stimmt mich dies immer auf den Heiligen Abend ein.
    Alle kommen zur Ruhe, die letzten Geschenke sind eingepackt, das Essen ist vorbereitet.


    Dann werden zu Hause noch Weihnachtslieder gesungen (mit den Geschenken unter dem Baum). Im Anschluß gibt es etwas besonderes zu Essen.
    Wir laden uns immer Gäste ein, so ist die Bude voll.


    Villeicht gibt es ja jemanden in Deinem Umkreis, der mit Euch feiern möchte?

    Hallo,


    unser KV hat sich trotz Zusagen und Gerichtsverhandlungen nicht an den vereinbahrten, reduzierten Unterhalt gehalten.


    Mein Rechtsanwalt hat dann bei seinem Arbeitgeber gepfändet. Zusätzlich zum vereinbahrten Unterhalt wurden die Unterhaltsschulden bis zum Selbstbehalt von ca 900 € :hae: mir über den Anwalt überwiesen. Boah, auf einmal fast 600 € im Monat. Ging aber nur 6 Monate gut. Seit dem arbeitet er nicht mehr.
    Ich habe nach 1 Jahr dann noch einmal einen Anlauf genommen und über RA und GV eine Pfändung versucht.
    War wenig erfolgreich, hat mich dann "nur" 240 € für GV, RA, Gebühren etc. gekostet.


    Wir haben keinen Kontakt.
    Ich würde mir an Deiner Stelle gut überlegen, ob Du einen RA beauftragst und so Stress in die Umgangskontakte trägst.
    So ist das Jugendamt "schuld".
    Vielleicht kannst Du dort mehr Druck machen? Vielleicht persönlich vorstellig werden und evtl. über einen Sachbearbeiterwechsel oder über den Vorgesetzten etwas erreichen?
    Ansonsten sich bei einem RA beraten lassen und damit zum Jugendamt gehen?


    Viel Erfolg
    LG
    Hexe

    Sehe ich auch so. Eine Streptokokkeninfektion kann unbemerkt auf´s Herz "schlagen".
    Ich
    habe bei den Eitrigen Mandelentzündungen meiner Tochter auch immer
    versucht einen Arzt zu finden, der es ohne Antibiotikum versucht.
    Sogar der anthroposophische Kinderarzt hat Antibiotika verschrieben.
    Als
    eine Freundin mir dann erzählte, das in der Klasse von ihrem 9-jährigem
    Sohnemann ein Junge tot umgefallen ist, bei dem eine unbehandelte
    Scharlacherkrankung wohl auf´s Herz geschlagen ist, habe ich nicht mehr
    nach Alternative gesucht, sondern direkt Antibiotikum gegeben.
    Euch aber viel Erfolg :daumen und gute Besserung :krank:


    edit hat Format geändert

    Es können auch Kinder über 12 Jahren mitgenommen werden.


    Ich war vor ein Paar Jahren in einer MUKI Kur, dort war eine Frau mit 4 Jungs, die ältesten Beiden waren 15 und 13.


    Dieses Jahr im Mai war ich noch einmal zur MUKI Kur. In dem Abschlußgespräch mit der Ärztin habe ich nachgefragt. Wenn die Kinder alleine zu Hause wären, wenn die Mutter zur Kur fährt, also Alleinerziehend, können die Kinder auf jeden Fall mitgenommen werden.


    Ob hier ein Unterschied Reha oder MuKi Kur gemacht wird :frag

    Im Alleinigen Sorgerecht ist auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht enthalten.


    Von daher kannst Du unbesorgt umziehen.


    Außerdem, warum sollte der KV seine Meinung ändern und mehr Kontakt haben wollen?
    (Er läßt seine anderen beiden Kinder ja sogar "fremdbetreuen")


    Sei froh, das er damals das gemeinsame Sorgerecht nicht angenommen hat. Da hätte er dann jetzt das Mitspracherecht.


    LG