Umgang ohne Sorgerecht?

  • Aber ist es nicht auch ein Armutszeugsnis für den, der sein interesse am kind daran fest macht , ober das GSR hat ohne nicht? Sollte man sich nicht immer für sein kind interessieren und für es da sein??


    Keine Sorge, ich verstehe was Du meinst Nettchen84. :blume


    Aber es ist eben nicht so, dass der UET, egal ob er sich immer für sein Kind interessiert oder nur alle 14 Tage, immer für sein Kind da sein kann. Egal was er will. Egal was er tut.


    Das "müssen" nur betreuende ET.


    Der Fehler liegt für mich darin, wenn einer dem anderen zum Vorwurf macht, was die jeweilige Lebensituation nun mal mit sich bringt.


    aber bot:
    Grundsätzlich denke ich, darf die Frage ob die Eltern eines Kindes wirtschaftliche und emotionale Verantwortung übernehmen, nicht davon abhängig sein, ob sie als Eltern auf der Paarebene gescheitert sind.


    Die Ausgestaltung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind aus meiner Sicht halt nur nicht zeitgemäß und in Ihrer Intention (Förderung von Ehe und Familie und bla) auch nicht mehr zielführend, was sich wohl durch stetigen Geburtenrückgang belegen lässt....


    lg von overthrainbow :rainbow:

  • Nicht umsonst hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkannt, daß das ASR für die Mutter, für Männer diskriminierend ist !


    Das ist sachlich nicht ganz korrekt.
    Die Diskriminierung besteht darin, dass Väter das Sorgerecht nicht einklagen konnten, also keine Chance darauf hatten - außer in krassen Fällen, in denen die Mutter die elterliche Sorge verloren hat.
    Das ASR an sich ist aber nicht diskriminierend, solange dem Vater wenigstens die Chance bleibt, auch das Sorgerecht zu bekommen.


    Und wenn ein Vater klar darlegen kann, dass er kontinuierlich am Leben seines Kindes teilgenommen hat, eine Basis zwischen den Eltern besteht etc, dann bekommt er auch das SR.


    Wenn sich aber ein Vater rein aus Prinzip und Trotz nicht ums Kind gekümmert hat, dann soll er sich auch nicht wundern, wenn er das SR halt NICHT bekommt, weil genau die Einstellung zum Kind manche Mütter auch rasend macht, weshalb die Kommunikation irgendwann zum Erliegen kommt.

  • Für einen Umgangselternteil ist das Leben mit Kind emotional sicherlich schwieriger als für den Betreuungselternteil. Fehlendes Sorgerecht, also nicht verantwortlich sein zu dürfen für das eigene Kind (übrigens sicherlich auch ein Menschenrecht, wenn hier schon so überhöht diskutiert wird), macht die Beziehung nicht leichter. Weder für das Kind, das erst im späteren Alter (wenn überhaupt) lernt, dass der Umgangselternteil nicht ein Papiertiger ist, sondern ein ebenso guter Ratgeber noch für den Umgangselternteil, der mühsamst Vertrauen aufbauen muss. Gemeinsames Sorgerecht hilft dem nicht ab, aber schafft eine völlig andere Situation, wenn das Betreungselternteil sagt: Hören wir doch mal, was deine Mutter/dein Vater dazu sagt.
    Die Chance, so zu handeln, selbst wenn alleiniges Sorgerecht besteht, haben die Betreuungselternteile - und moralisch wäre es ihre verdammte Pflicht.
    Steigt der Umgangselternteil nicht drauf ein, gut. Aber hier geht es ja um den Fall, wo er nicht darf, nicht kann. Und das ist, zuende gedacht, eine sicherlich grausame Situation, einzig vom Betreuungselternteil aufzulösen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und wenn ein Vater klar darlegen kann, dass er kontinuierlich am Leben seines Kindes teilgenommen hat, eine Basis zwischen den Eltern besteht etc, dann bekommt er auch das SR.


    öhm, was aber auch nur funktioniert, wenn die Mutter es willl oder dazu überhaupt in der Lage ist.


    Wenn Menschen mit dieser Verantwortung allein gelassen wirklich umgehen könnten, könnten mehr Ríchter im Bereich Strafrecht oder Sozialrecht ein gesetzt werden... :pfeif



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • rainbow


    Jeder hat ja auch eine andere Ausgangssituation. Z.B. bei mir, nicht mit KV zusammen gelebt, nicht verheiratet, getrennt in Schwangerschaft. Ich denke das so ein KV es auch schwer hat sich zu seinem kind zu bekennen und sich so zu kümmern wie er es gern wolle auch aus angst herraus etwas falsch zu machen und resegnieren dadurch obwohl sie ihr kind lieben und dies dann aber als totales desinteresser gewertet wird. Wenn so ein KV dann kommt , weil er sich kümmern will und auch das GSR möchte - wird dies natürlich schwerer.


    at watchasay


    Oder solche KV´s die sich nur um die kids kümmern weil sie grad nichts zutun haben oder sich wieder mal ins leben der EX einmischen wollen, denen es nicht ums kind geht sondern nur um sich selbst - und dann wundern wenn wünsche nach dem GSR abgelehnt werden

  • Ein Vater, der nicht das gemeinsame Sorgerecht hat, kann selbstverständlich klagen, dass das Kind zu ihm kommt und zwar auf dem gleichen Wege wie bei gemeinsamem Sorgerecht. Er kann z.B. das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gleichzeitiger Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge beantragen.


    Ich habe wenig Verständnis dafür, dass ein Vater, der umfangreiche Betreuungsleistungen wahrnimmt, keine gemeinsame elterliche Sorge hat. Diese in diesem Fall zu beantragen, dürfte kein Problem sein.


    Zugleich habe ich allerdings auch kein Verständnis dafür, die Betreuungsleistungen erst erbringen zu wollen, wenn zuvor gemeinsame elterliche Sorge besteht. Das ist Streit auf dem Rücken der Kinder.


    Der Kater :brille

  • Hi,


    @watchasay ...und wieso sollte man dem Vater nicht gleich das GSR automatisch zusprechen, ohne das er einen Antrag bei Gericht stellen muß ?


    Du weißt nicht, wie sich euer Fall sonst entwickelt hätte. Außerdem sind bei Kriege immer Beide ET beteiligt.


    Und, ich habe es schon mehrmals erwähnt, ich wäre wahrscheinlich sehr weit weggezogen -jobbedingt-, da war meine Tochter 10.
    Eben auch kriegbedingt.
    Ich weiß aber genau, wir hätten wieder zusammengefunden. Auch wenn dies Jahre gedauert hätte.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich glaube, manche Leute haben einfach ein Luxusproblem, wenn sie sich darüber beschweren, kein Sorgerecht zu haben, aber es auch nicht ausüben wollen, wenn sie voll beteiligt werden. Ihr Luxusproblem besteht darin, dass sie etwas nicht auf dem Papier stehen haben, was sie aber durchaus real ausüben können.


    Wenn so ein "Luxusproblem" ist, weshalb stimmst du dann dem GSR nicht einfach zu?


    Aber ist eh immer die gleiche Leier, je nach Tagesstimmung oder nach welchen Gründen auch immer, ist es mal nicht wichtig, dann ist es falsch wenn ein Vater das GSR ablehnt/nicht will oder, oder oder....


    Allein die Tatsache, dass so ganz lapidar per Einwurf, gesagt werden kann: Na er kann doch klagen.... :kopf


    Zu welcher Form von Elternschaft soll dass denn führen?


    Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen :thanks:


    Wenn sich aber ein Vater rein aus Prinzip und Trotz nicht ums Kind gekümmert hat, dann soll er sich auch nicht wundern, wenn er das SR halt NICHT bekommt, weil genau die Einstellung zum Kind manche Mütter auch rasend macht, weshalb die Kommunikation irgendwann zum Erliegen kommt.


    Wenn es die KM rasend macht, dass der KV nicht so spurt, wie sie es gerne hätte, dann muss der KV sich halt mit seinem "Luxusproblem" ohne Sorgerecht abfinden. Und dann sind wir wieder beim ersten Zitat.

  • öhm, was aber auch nur funktioniert, wenn die Mutter es willl oder dazu überhaupt in der Lage ist.


    Ich glaube NICHT, dass der Umgang von der Mutter abhängt. Der Umgang kann zwar erschwert werden, aber wenn der UET alle Daumenschrauben ansetzt, bekommt er idR auch sein Umgangsrecht, wenn er sich selbst nicht krass etwas zu Schulden hat kommen lassen.

  • Ein Vater, der nicht das gemeinsame Sorgerecht hat, kann selbstverständlich klagen, dass das Kind zu ihm kommt und zwar auf dem gleichen Wege wie bei gemeinsamem Sorgerecht. Er kann z.B. das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gleichzeitiger Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge beantragen.


    Das kann er, allerdings ist er vor Gericht praktisch chancenlos.


  • Das kann er, allerdings ist er vor Gericht praktisch chancenlos.


    Quatsch mit Sauce! Wenn ein Aufenthaltswechsel des Kindes beantragt wird, stehen sich Väter mit oder ohne gemeinsamer elterlicher Sorge gleich! Das geschieht genau so, wie beschrieben. Es besteht kein Unterschied, ob zuvor gemeinsame elterliche Sorge bestand.


    :brille

  • Mal vorausgesetzt Du bist kein Vergewaltiger, Schläger oder Kinderschänder, möchtest Dich kümmern und das gemeinsame Sorgerecht, die Mutter verweigert es Dir aber:


    Dann kannst Du davon ausgehen dass Mutti als einziges Elternteil ungeeignet ist.
    Sie verwaltet das Kind als ihren Besitz, arbeitet ihre eigenen Probleme an ihm ab oder nutzt es als Einkommensquelle.


    Gerade dann solltest Du soviel Zeit wie möglich mit Deinem Kind verbringen und ihm soviel Normalität wie möglich vermitteln.

  • @watchasay ...und wieso sollte man dem Vater nicht gleich das GSR automatisch zusprechen, ohne das er einen Antrag bei Gericht stellen muß ?


    Du weißt nicht, wie sich euer Fall sonst entwickelt hätte. Außerdem sind bei Kriege immer Beide ET beteiligt.


    Bei uns ist das Kind schon während der Schwangerschaft in den Brunnen gefallen, weshalb für mich klar war, dass ich nach der Geburt erst einmal abwarten wollte, wie es sich entwickelt. Es hätte nämlich auch GUT ausgehen können. Aber ist es nicht.


    Wenn man BEI der Geburt ein Paar ist, sehe ich KEINEN guten Grund, nicht die GSR auszuüben, aber wenn schon in der Schwangerschaft der Zwist seinen Lauf nimmt, dann gibt es einfach zum Zeitpunkt der Geburt noch keinen guten Grund, GSR zu vereinbaren. Wir konnten uns ja schon während der Schwangerschaft nicht auf eine Umgangsregelung einigen, weil der Herr Vater keine Regelung wünschte, während ich darum in der Mediation bat, weil mir völlig klar war, dass der Umgang an die Wand fahren würde, wenn wir nicht rechtzeitig eine Regelung dazu treffen.

  • ich antworte in diesem fall mal ganz absichtlich erst und lese mir dann die anderen meinungen durch. denke sonst macht das diesmal kein sinn.


    weil jedes kind ein recht auf beide eltern hat. weil er ( ganz ab von dem ganzen rechtlichen kram udn co) einfach ein lebewesen in die welt setzte das nun mal eben dummerweise auf die großen angewiesen ist.
    weil der teil von ihm nun mal rein gar nichts für seine entstehung kann und schon mal noch weniger für die dummheit seiner eltern!


    jut ich könnte auch ganz einfach nur schreiben weil er kein weichei ist sondern ein mann der zu seinen taten steht. ähm oder sowas in der art ;)


    sorgerecht! ein wort ohne inhalt. manchmal ist nicht mal das papier auf das es steht nicht mal irgendwas wert.


    taten geben den ganzen erst inhalt. wenn man ganz böse ist würde man schreiben


    mann hat das recht zur sorge, muss mann aber nicht!
    tätig werden kann ich ohne worte udn schon mal gleich erst recht auch ohne irgendeinen zettel mit stempel, unterschriften und co.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Gerade dann solltest Du soviel Zeit wie möglich mit Deinem Kind verbringen und ihm soviel Normalität wie möglich vermitteln.


    Ja, es ist regelrecht dumm, das nicht zu tun, wenn man ernsthaft die elterliche Sorge anstrebt.

  • btw. inzwischen kann man das gemeinsame Sorgerecht doch eh einklagen. :frag


    selbst dann kann sich die kindesmutter querstellen,


    wenn dann muss man das umgangsrecht gerichtlich einklagen, das bringt glaube ich mehr.......

    wer nicht kämpft hat schon verloren

  • Wenn so ein "Luxusproblem" ist, weshalb stimmst du dann dem GSR nicht einfach zu?


    :mussweg


    Wieso bekommt eigentlich nicht AUTOMATISCH derjenige das ASR, bei dem das Kind nach der Trennung auch lebt?
    DAS wäre für mich die Lösung. Wird das nicht sogar praktiziert innerhalb der EU?


    Oder haben wir zu viele Richter hier in Deutschland? :lach

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Bei uns wissen weder Vater noch Kind wer das Sorgerecht hat und das es da Unterschiede gibt.
    Der Papa hat sich dafür nie interessiert.
    Er steht in der Geburtsurkunde (Vaterschaftsanerkennung) und kümmert sich
    gut um seine Tochter - ein Sorgerecht braucht er dafür nicht - nur LIEBE.

  • Dann besteht aber das gleiche problem, da ja das kind meistens bei der mutter bleibt nach einer trennung.


    lena


    So seh ich das auch. Man brauch liebe für sein kind, kein blatt papier wo drauf steht " du hast das sorgerecht jetzt kannst du dein kind lieben"


    Väter die sich wirklich kümmern wollen bzw sich schon kümmern sollten auch die chance darauf bekommen das GSR zu haben