Es ist ihr Recht, solche Dinge als Sonderbedarf einzufordern. Sollte Ex das nicht freiwillig tun, dann ginge es sogar über den Anwalt.
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Nöö - da es durchaus günstiger Brillen gibt als so ein Merchandisind Ding ist die eben gerade kein Sonderbedarf. Sondern mit dem Unterhalt abgegolten. Man kann mit anderen Brillen nämlich genau so gut sehen. Und darum geht es..... Sonderbedarf sind Dinge die med Notwendig sind.... Eine Wilde Kerle Brille ist das nicht.
Was anderes wäre es wenn es hier um teure Spezialgläser ( zb Prismengläser) ginge die sein MÜSSEN und leicht mal um die 800 Euor kosten. Oder um ne Zahnspange die nicht von der KK gezahlt wird aber med. notwendig ist..und leicht mal 5000 Euor kostet.
Würde man der Argumentation hier folgen , daß Kind sich vor allem wohl fühlen muss mit der Brille dann könnte man das zb auch ausdehnen auf Markenklamotten die unbedingt nötig seien und dann müsste eben Papa für das Lacoste Hemd oder die teuren Schuhe Sondebedarf herausrücken ? Nöö - das kann ja wohl nicht sein.