Eilantrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht? Dringend.

  • Folgendes Problem:


    Mein Arbeitsvertag läuft im Sommer aus, eine Übernahme bzw. Verlängerung gibt es nicht.
    Bewerbe mich seit Wochen, aber ein vernünftiger Job (TZ, VZ) ergab sich bisher nicht,
    nur Absagen oder garkeine Reaktion.


    Nun habe ich einen Job in VZ, weitaus mehr Gehalt und mein Arbeitsplatz wäre bis Sommer 2012 gesichert.
    Ich müßte aber in ein anderes Bundesland ziehen und möchte mein Kind natürlich mitnehmen.
    Ein Schulplatz und einen Hortplatz wäre für meinen Sohn auch schon reserviert.


    Der Vater des Kindes ist natürlich wenig begeistert.
    Ich muß aber dazu sagen, dass er seinen Sohn seit ein paar Wochen nur noch alle zwei Wochen
    sieht, sich zwischen den Wochenenden nicht meldet, obwohl er das jederzeit könnte.
    Diese Wochenenden will ich ihm auch weiterhin zugestehen, ich will sogar voll für die Fahrkosten aufkommen.


    Meine Anwältin die mich bei der Scheidung vertritt meint ich solle es ihm nur mitteilen.
    Im schlimmsten Fall einen Antrag beim Familiengericht stellen.
    Meine Anwältin kann mich wohl nicht vertreten, weil sie mich nur für die Scheidung vertritt (per Anwaltskostenbeihilfe).


    Gibt es da einen Eilantrag?
    Wie geht man am besten vor?
    Hat das Jugendamt auch was damit zu tun?
    Hatte bisher nie Kontakt zum Jugendamt.


    Problem ist nur, ich fange im August an und muß vorher alles organisieren.
    Bringt aber nichts was zu organisieren, wenn ich mein Kind nicht mitnehmen darf.


    Bin gerade echt verzweifelt...

  • mach es doch so, wie die anwältin dir geraten hat.
    teile es ihm schriftlich mit.
    dann siehst du weiter...
    das aufenthaltsbestimmungsrecht brauchst du ja nicht, wenn er zustimmt, bzw. es nicht für sich beantragt .
    ein job ist ja ein guter grund für einen umzug!
    würde er denn den sohn selber betreuen wollen?

  • Anwältin hatte geraten es ihm persönlich mitzuteilen.
    Habe ich getan, aber er stimmt mir nicht einfach so zu.
    Will nur per Anwalt mit mir kommunizieren und meine Aussage
    nochmal schriftlich, damit er dies seinem Antwalt vorlegen kann.
    Oder ich kenne ja die Anschrift seines Anwaltes, solle mich an diesen wenden.
    Er will wohl das Jugendamt in die Sache einbeziehen und ggf. über Gericht klären.


    Aber das dauert alles solange, ich muß das bis Mitte des Monats mit meinem
    aktuellen Arbeitgeber klären, zwecks Kündigungsfrist von 4 Wochen und bis
    Ende des Monats wegen Wohnungskündigung. Habe sonst soviele doppelte Mieten.
    Kann aber nicht vorher alles kündigen und dann geht´s nicht.


    Deshalb muß sich das alles diesen Monat klären, reicht die Zeit dafür?
    Ich will ja auch den Arbeitsvertrag anfang der Woche unterschreiben.
    Alles doof...

  • Will nur per Anwalt mit mir kommunizieren und meine Aussage
    nochmal schriftlich, damit er dies seinem Antwalt vorlegen kann.


    dann teile es ihm schriftlich nochmal mit!


    will er dir nur den umzug verbieten oder den sohn selber betreuen?



    p.s. ich würde mir eine anwältin suchen!

  • Ich vermute das er mir einfach Steine in den Weg legen will.


    Er sagte zwar unser Sohn könne auch hier bleiben damit er nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen wird,
    aber dafür passt de Alltag des Vaters nicht. Er hat zwar geregelte Arbeitszeiten, an den WE frei, aber immer viel zu tun
    und auch zu Ehezeiten meist wenig Zeit. Das Kind lief meistens nebenher.


    Kann mir eigentlich nicht vorstellen das er das dauerhaft will.
    Wie gesagt, zwischen den beiden WE in den letzten Wochen meldete sich des Kindsvater nicht
    und dann meist nur einen Abend oder ein paar Stunden vorher ob er sein Kind am WE nehmen soll.
    Ich denke mal wenn mehr Interesse da wäre, hätte er zwischendurch auch mal nach seinem Kind gefragt.

  • Ich vermute das er mir einfach Steine in den Weg legen will.


    ärgerlich und wohl nicht erfolgreich :kopf


    schick schnell das schreiben mit der begründung (arbeit) los.



    evtl. doch die anwältin bitten das zu tun und rechnung selber zahlen? :hae:

  • ????


    du sagtest, die anwältin könne es nicht tun, weil sie nur für die scheidung bezahlt wird (prozesskostenhilfe)
    wenn du aber selber zahlst (in raten?) dann kann sie ja schon für dich arbeiten, oder?



    oder du wartest seine antwort ab (die schriftliche) und beauftragst sie dann wieder (dann kann evtl. wieder prozesskostenhilfe beantragt werden)
    wenn nötig...

  • 1. hat mich ein Anwalt auch schon in mehreren Sachen vertreten und ich hatte PKH oder nen Beratungsschein....
    2. Schick es ihm schriftlich per Einschreiben.
    3. Rufe das JA an und bitte um Hilfe...
    4. Suche dir wenn sie es nicht macht, noch einen Anwalt und lass diesen mit dem anderen kommunizieren.

  • Das ABR wird nur benötigt, falls der Vater nicht zustimmt.
    Du kannst den Vater (rechtzeitig) über den beabsichtigten Umzug informieren.


    Sollte der Vater den Umzug unterbinden wollen, kannst Du einen Antrag bei Gericht stellen.



    Der Kater :brille

  • Hallo und ersteinmal Bravo, dass Du erfolgreich bei der Bewerbung warst.


    Dann bist Du schon einen Schritt weiter. Ich frage mich nur, wie sicher dieser neue Job denn eigentlich ist? 2012 kommt ganz schnell! Haben die Dir wirklich gesagt, dass Du nur bis dahin dort arbeiten kannst?


    Dein Job hört sich für mich nicht wirklich fest an.


    Aber nehmen wir an, dass Du da nun hoffentlich länger als nur bis Mitte 2012 bleiben kannst, dann ist noch die Frage, wie Du das Problem mit dem berechtigten Umgang des Kindes mit dem Vater löst. Liegt denn der neue Arbeitsort sehr weit weg von dem bisherigen Wohnort?


    Der Vater wird sich natürlich aufregen, weil das Kind nicht mehr so nah bei ihm wohnt. Je mehr er die Sicherheit hat, dass Du mit ihm das Umgangsproblem lösen willst, desto eher die Chance auf eine einvernehmliche Klärung.


    Ich habe mir sagen lassen, dass aufgrund eines neuen Arbeitsplatzes man schon mit den Kindern umziehen darf.


    Alles Gute Euch!

    Chaque jour est une chance de retrouver le bonheur. Jeder Tag ist eine Chance für neues Glück.

  • Ein paar Fragen:


    Wie lange seit Ihr getrennt?
    Wie habt Ihr Euch damals über den Aufenthalt des Kindes geeinigt?
    Wie alt ist das Kind?
    Zahlt der Vater Unterhalt fürs Kind, Trennungsunterhalt/Betreuungsunterhalt für Dich?
    Wie lange hast Du Dich beworben?
    Wie weit entfernt ist der neue Arbeitsplatz/die neue Wohnung (Pi x Daumen), wie weit seid Ihr jetzt auseinander?
    Bist Du zur Trennung oder danach umgezogen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der nächste verfügbare, aber befristet Job ist gute 300 km entfernt - das muss ein seltener Berf sein.


    Als Vater hätte ich da wenig Verständis, auch wenn für die Kosten aufgekommen wird, fehlen da einige Stunden am Wochenende.


    Was ist nach 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht verlängert wird ?
    Alle wieder zurück ? Was wäre die andere Lösung ?