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Halb-OT:
Ist es durchaus. Und den meisten KV - die als BET nämlich mit Masse in deiner Lage sind - geht es genauso.
Mal blöd gefragt, was heißt BET (= betreuender Elternteil) ?
Beiträge von HH-Girly29
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Was ich meine ist das man mit kind umzieht , aber dann wenn das kind beim Vater bleibt fällt einen doch auch das die Grosse entfernung nicht so gut ist.
Das einem aber egal ist wenn die entfernung zwischen kind und vater entsteht.Wenn sich ein Vater aber nicht wirklich kümmert, wo ist das Problem wenn er sein Kind dann genauso viel sieht wie vorher.
Nur das das Kind eben einige Km weg wohnt, aber ansonsten ändert sich nichts.und wenn eine Mutter immer mit dem Kind zusammen, dann ist es doch wohl auch zu verstehen, wenn man nicht ohne sein Kind sein will, oder?
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Hallo HH-Girly29,
wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann hast DU einen Antrag auf alleiniges ABR gestellt und Du möchtest jetzt wissen, ob der Vater das alleinige ABR bekommt, FALLS Dein Antrag abgelehnt wird. :hae:
Kein Stress: wenn Du alleiniges ABR beantragst und der Antrag abgelehnt wird, dann bleibt alles wie vorher.
Nur wenn der Vater selber für sich das alleinige ABR beantragt und DIESEM Antrag vom Gericht statt gegeben wird, bekommt er es. [Blockierte Grafik: http://www.allein-erziehend.net/forum/wcf/images/smilies/a010.gif]en:">LG
Flo
>>
So meinte ich das, habe mich vermutlich blöd ausgedrückt. Ok, dann weiß ich bescheid.
Ob er es auch beantragt hat bzw. beantragt weiß ich nicht, reden ja nicht miteinander.Mir ist der Job schon wichtig, sonst würde ich ja nicht so ein "Theater" bestreiten.
Aber mein Kind ist mir wichtiger!! Und ohne Kind kann ich mir nicht vorstellen den Job anzufangen,
also alleine umzuziehen, das wäre total schlimm.Jetzt werden einige sicher sagen ein Umzu wäre für den Vater ebenso schlimm.
Wie gesagt, wenn er ihn viel öfter sehen würde, dann würde ich das auch nicht machen,
aber da er ihn lediglich 2x im Monat sieht und sich sonst nicht meldet ist das mit dem Job natürlich
ne Chance. Und die 2x im Monat sollen auch bleiben, Ferien usw. und ich habe ihm sogar angeboten
für die kompletten Kosten aufzukommen. Ich will ja den Umgang garnicht verhindern. -
Bekommt der andere Ehepartner immer automatisch das ABR allein zugesprochen, wenn ich es aus welchen Gründen auch immer nicht zugesprochen bekommen hat?
Was ist wenn der Grund dann nicht mehr gegegen ist weswegen man das ABR beantragt hat bzw. man diesen Grund ablehnt und alles beim alten bleibt.
Hat man das ABR dann doch wieder gemeinsam? Oder bekommt der andere Elternteil es dann allein und es bleibt auch immer so?Hoffe die Frage klingt nicht allzu unverständlich..
Einmal die Kurzform..
- Umzug wegen Job mit Kind
- Zustimmung vom Kindsvater leider nicht erhalten, keine Einigung
- Beim Familiengericht ABR beantragt
- Familiengericht entscheidet sich aus welchen Gründen auch immer zu Gunsten des Vaters
- Nun lehne ich denn Job aber ab, weil ich nicht ohne Kind umziehen mag und nehme in Kauf arbeitslos zu werden
- Bleibe dann in der Wohnung, in der ich seit der Trennung mit Kind lebe
- Bekommt der Vater dann trotzdem alleiniges ABR oder bleibt alles beim alten?
- Wohnort des Kindes seit der Trennung im Haushalt der Mutter, laut Trennungsverereinbarung nach der Trennung beschlossen und unterschrieben -
Hallo und ersteinmal Bravo, dass Du erfolgreich bei der Bewerbung warst.
Dann bist Du schon einen Schritt weiter. Ich frage mich nur, wie sicher dieser neue Job denn eigentlich ist? 2012 kommt ganz schnell! Haben die Dir wirklich gesagt, dass Du nur bis dahin dort arbeiten kannst? Ist erstmal nur eine einjährige Frist, Übernahme unbefristet ist danach wohl normal, habe ich mir von einigen Mitarbeitern der Firma sagen lassen.
Dein Job hört sich für mich nicht wirklich fest an.
Aber nehmen wir an, dass Du da nun hoffentlich länger als nur bis Mitte 2012 bleiben kannst, dann ist noch die Frage, wie Du das Problem mit dem berechtigten Umgang des Kindes mit dem Vater löst. Dafür habe ich schon eine Lösung. Liegt denn der neue Arbeitsort sehr weit weg von dem bisherigen Wohnort? Ja, ca. 290Km.
Der Vater wird sich natürlich aufregen, weil das Kind nicht mehr so nah bei ihm wohnt. Jetzt wohnt es sehr nah und er sieht es auch nur alle zwei Wochen, macht sich zwischendurch nicht mal die Mühe anzurufen oder nach dem Kind zu fragen. Je mehr er die Sicherheit hat, dass Du mit ihm das Umgangsproblem lösen willst, desto eher die Chance auf eine einvernehmliche Klärung.
Ich habe mir sagen lassen, dass aufgrund eines neuen Arbeitsplatzes man schon mit den Kindern umziehen darf.
Alles Gute Euch!
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Ein paar Fragen:
Wie lange seit Ihr getrennt? 8 Monate
Wie habt Ihr Euch damals über den Aufenthalt des Kindes geeinigt? Bleibt bei mir, auch laut Trennungsvereinbarung.
Wie alt ist das Kind? 9
Zahlt der Vater Unterhalt fürs Kind, Trennungsunterhalt/Betreuungsunterhalt für Dich? Ja, für beide.
Wie lange hast Du Dich beworben? Seit ca. 3 Monaten.
Wie weit entfernt ist der neue Arbeitsplatz/die neue Wohnung (Pi x Daumen), wie weit seid Ihr jetzt auseinander? ca. 290 Km, jetzt ca. 5 Km.
Bist Du zur Trennung oder danach umgezogen? Danach. -
evtl. doch die anwältin bitten das zu tun und rechnung selber zahlen? :hae:
????
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Ich vermute das er mir einfach Steine in den Weg legen will.
Er sagte zwar unser Sohn könne auch hier bleiben damit er nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen wird,
aber dafür passt de Alltag des Vaters nicht. Er hat zwar geregelte Arbeitszeiten, an den WE frei, aber immer viel zu tun
und auch zu Ehezeiten meist wenig Zeit. Das Kind lief meistens nebenher.Kann mir eigentlich nicht vorstellen das er das dauerhaft will.
Wie gesagt, zwischen den beiden WE in den letzten Wochen meldete sich des Kindsvater nicht
und dann meist nur einen Abend oder ein paar Stunden vorher ob er sein Kind am WE nehmen soll.
Ich denke mal wenn mehr Interesse da wäre, hätte er zwischendurch auch mal nach seinem Kind gefragt. -
Anwältin hatte geraten es ihm persönlich mitzuteilen.
Habe ich getan, aber er stimmt mir nicht einfach so zu.
Will nur per Anwalt mit mir kommunizieren und meine Aussage
nochmal schriftlich, damit er dies seinem Antwalt vorlegen kann.
Oder ich kenne ja die Anschrift seines Anwaltes, solle mich an diesen wenden.
Er will wohl das Jugendamt in die Sache einbeziehen und ggf. über Gericht klären.Aber das dauert alles solange, ich muß das bis Mitte des Monats mit meinem
aktuellen Arbeitgeber klären, zwecks Kündigungsfrist von 4 Wochen und bis
Ende des Monats wegen Wohnungskündigung. Habe sonst soviele doppelte Mieten.
Kann aber nicht vorher alles kündigen und dann geht´s nicht.Deshalb muß sich das alles diesen Monat klären, reicht die Zeit dafür?
Ich will ja auch den Arbeitsvertrag anfang der Woche unterschreiben.
Alles doof... -
Folgendes Problem:
Mein Arbeitsvertag läuft im Sommer aus, eine Übernahme bzw. Verlängerung gibt es nicht.
Bewerbe mich seit Wochen, aber ein vernünftiger Job (TZ, VZ) ergab sich bisher nicht,
nur Absagen oder garkeine Reaktion.Nun habe ich einen Job in VZ, weitaus mehr Gehalt und mein Arbeitsplatz wäre bis Sommer 2012 gesichert.
Ich müßte aber in ein anderes Bundesland ziehen und möchte mein Kind natürlich mitnehmen.
Ein Schulplatz und einen Hortplatz wäre für meinen Sohn auch schon reserviert.Der Vater des Kindes ist natürlich wenig begeistert.
Ich muß aber dazu sagen, dass er seinen Sohn seit ein paar Wochen nur noch alle zwei Wochen
sieht, sich zwischen den Wochenenden nicht meldet, obwohl er das jederzeit könnte.
Diese Wochenenden will ich ihm auch weiterhin zugestehen, ich will sogar voll für die Fahrkosten aufkommen.Meine Anwältin die mich bei der Scheidung vertritt meint ich solle es ihm nur mitteilen.
Im schlimmsten Fall einen Antrag beim Familiengericht stellen.
Meine Anwältin kann mich wohl nicht vertreten, weil sie mich nur für die Scheidung vertritt (per Anwaltskostenbeihilfe).Gibt es da einen Eilantrag?
Wie geht man am besten vor?
Hat das Jugendamt auch was damit zu tun?
Hatte bisher nie Kontakt zum Jugendamt.Problem ist nur, ich fange im August an und muß vorher alles organisieren.
Bringt aber nichts was zu organisieren, wenn ich mein Kind nicht mitnehmen darf.Bin gerade echt verzweifelt...
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Hi,
ich meine keinen Kindergarten, für die Schule, also vor und nach dem Unterricht.
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Ich wollte nur mal nachfragen ob es in Hamburg auch eine längere Hortbetreuung über den Unterricht hinaus oder davor gibt (z.B. zwischen 6 und 18 Uhr) ?
konnte bisher nur wenig dazu lesen.Danke im Vorraus!
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Auch das habe ich schon angesprochen. Mein kleiner hätte auch schon eine passende Beschäftigung Wäre also einverstanden.
Mal abgesehen davon fahren wir die Strecke auch ca. 2x im Monat hin und zurück und das ist auch immer kein Problem, er weiß sich schon gut zu beschäftigen und
im ganzen sind es ja "nur" 3 Stunden. -
Auch das habe ich schon angesprochen. Mein kleiner hätte auch schon eine passende Beschäftigung Wäre also einverstanden.
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Hallo, ich bin alleinerziehend, Kind (9) lebt bei mir. Sorgerecht haben wir beide. Mein Kind sieht Papa seit einigen Wochen nur jedes zweite WE, der Vater meldet sich ansonsten nicht und meldet sich nur kurzfristig vor dem Termin bzw. er ganz kurz vorher, "soll ich ihn das WE nehmen". Mein Kind fragt in der Zeit nicht nach dem Vater. Ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis und will nach Ablauf, in eine andere Stadt umziehen. Aber auch eine neue Partnerschaft spielt eine Rolle (sind fast 2 Jahre zusammen). Mein Kind kommt mit meinem neuen Partner sehr gut klar. Ich beziehe mein Kind auch in alle Entscheidungen mit ein und wir haben auch schon über das Thema gesprochen, auch darüber das er dann die Schule wechseln müsste usw. Habe meinem Kind auch gesagt das ich es nicht zwingen würde mit umzuziehen, wenn es lieber beim Vater bleiben möchte, wobei dann würde ich auch nicht wegziehen wollen, denn ohne mein Kind gehe ich nirgends hin. Aber mein Kind wäre mit einem Umzug einverstanden. Feste Freunde hat mein Kind hier nicht, also keine regelmäßigen die er nachmittags trifft.Nur in der Schule während der Schulzeit. Nach den Ferien kommt mein Kind von einer JÜL Klasse (gemischte Klasse 1-3) in eine "normale" Klasse (Klasse 4) und max. 1 Kind wird mit in die Klasse kommen. In der neuen Stadt hätte mein Kind auch schon ein paar Bezugspersonen, da er dort auch viele Leute kennt. Mein Kind könnte seinen Vater auch weiterhin jedes 2. Wochenende sehen, so wie jetzt auch. Die Fahrt und Betreuung während der Fahrt würde es geben. Für die Kosten würde selbstverständlich ich allein aufkommen. Der Vater könnte sein Kind auch in jeden Ferien sehen, meinetwegen auch eine längere Ferienzeit, also z.B. 3-4 Wochen in der Sommerferien. Problem ist, das ich befürchte, das der Vater es mir "verbieten" würde, nur um mir eins auszuwischen, nicht mal unbedingt wegen der Entfernung, wären übrigens knapp 300Km. Was könnte ich dagegegen tun? ! Mir liegt etwas daran, das sich beide weiterhin sehen. Nur jetzt wohnen beide nah beieinander (nicht mal 10 Km) und sehen sich nur alle 2 WE. Und wann sollte ich mit dem Vater darüber reden, ist noch eine ganze Weile hin? Oder sollte ich das vielleicht gleich über eine Anwaltin machen, die auch die Scheidung betreut? Vielen Dank.