Beiträge von HH-Girly29

    Bekommt der andere Ehepartner immer automatisch das ABR allein zugesprochen, wenn ich es aus welchen Gründen auch immer nicht zugesprochen bekommen hat?
    Was ist wenn der Grund dann nicht mehr gegegen ist weswegen man das ABR beantragt hat bzw. man diesen Grund ablehnt und alles beim alten bleibt.
    Hat man das ABR dann doch wieder gemeinsam? Oder bekommt der andere Elternteil es dann allein und es bleibt auch immer so?


    Hoffe die Frage klingt nicht allzu unverständlich..


    Einmal die Kurzform..


    - Umzug wegen Job mit Kind
    - Zustimmung vom Kindsvater leider nicht erhalten, keine Einigung
    - Beim Familiengericht ABR beantragt
    - Familiengericht entscheidet sich aus welchen Gründen auch immer zu Gunsten des Vaters
    - Nun lehne ich denn Job aber ab, weil ich nicht ohne Kind umziehen mag und nehme in Kauf arbeitslos zu werden
    - Bleibe dann in der Wohnung, in der ich seit der Trennung mit Kind lebe
    - Bekommt der Vater dann trotzdem alleiniges ABR oder bleibt alles beim alten?
    - Wohnort des Kindes seit der Trennung im Haushalt der Mutter, laut Trennungsverereinbarung nach der Trennung beschlossen und unterschrieben

    Ich vermute das er mir einfach Steine in den Weg legen will.


    Er sagte zwar unser Sohn könne auch hier bleiben damit er nicht aus seiner gewohnten Umgebung herausgerissen wird,
    aber dafür passt de Alltag des Vaters nicht. Er hat zwar geregelte Arbeitszeiten, an den WE frei, aber immer viel zu tun
    und auch zu Ehezeiten meist wenig Zeit. Das Kind lief meistens nebenher.


    Kann mir eigentlich nicht vorstellen das er das dauerhaft will.
    Wie gesagt, zwischen den beiden WE in den letzten Wochen meldete sich des Kindsvater nicht
    und dann meist nur einen Abend oder ein paar Stunden vorher ob er sein Kind am WE nehmen soll.
    Ich denke mal wenn mehr Interesse da wäre, hätte er zwischendurch auch mal nach seinem Kind gefragt.

    Anwältin hatte geraten es ihm persönlich mitzuteilen.
    Habe ich getan, aber er stimmt mir nicht einfach so zu.
    Will nur per Anwalt mit mir kommunizieren und meine Aussage
    nochmal schriftlich, damit er dies seinem Antwalt vorlegen kann.
    Oder ich kenne ja die Anschrift seines Anwaltes, solle mich an diesen wenden.
    Er will wohl das Jugendamt in die Sache einbeziehen und ggf. über Gericht klären.


    Aber das dauert alles solange, ich muß das bis Mitte des Monats mit meinem
    aktuellen Arbeitgeber klären, zwecks Kündigungsfrist von 4 Wochen und bis
    Ende des Monats wegen Wohnungskündigung. Habe sonst soviele doppelte Mieten.
    Kann aber nicht vorher alles kündigen und dann geht´s nicht.


    Deshalb muß sich das alles diesen Monat klären, reicht die Zeit dafür?
    Ich will ja auch den Arbeitsvertrag anfang der Woche unterschreiben.
    Alles doof...

    Folgendes Problem:


    Mein Arbeitsvertag läuft im Sommer aus, eine Übernahme bzw. Verlängerung gibt es nicht.
    Bewerbe mich seit Wochen, aber ein vernünftiger Job (TZ, VZ) ergab sich bisher nicht,
    nur Absagen oder garkeine Reaktion.


    Nun habe ich einen Job in VZ, weitaus mehr Gehalt und mein Arbeitsplatz wäre bis Sommer 2012 gesichert.
    Ich müßte aber in ein anderes Bundesland ziehen und möchte mein Kind natürlich mitnehmen.
    Ein Schulplatz und einen Hortplatz wäre für meinen Sohn auch schon reserviert.


    Der Vater des Kindes ist natürlich wenig begeistert.
    Ich muß aber dazu sagen, dass er seinen Sohn seit ein paar Wochen nur noch alle zwei Wochen
    sieht, sich zwischen den Wochenenden nicht meldet, obwohl er das jederzeit könnte.
    Diese Wochenenden will ich ihm auch weiterhin zugestehen, ich will sogar voll für die Fahrkosten aufkommen.


    Meine Anwältin die mich bei der Scheidung vertritt meint ich solle es ihm nur mitteilen.
    Im schlimmsten Fall einen Antrag beim Familiengericht stellen.
    Meine Anwältin kann mich wohl nicht vertreten, weil sie mich nur für die Scheidung vertritt (per Anwaltskostenbeihilfe).


    Gibt es da einen Eilantrag?
    Wie geht man am besten vor?
    Hat das Jugendamt auch was damit zu tun?
    Hatte bisher nie Kontakt zum Jugendamt.


    Problem ist nur, ich fange im August an und muß vorher alles organisieren.
    Bringt aber nichts was zu organisieren, wenn ich mein Kind nicht mitnehmen darf.


    Bin gerade echt verzweifelt...

    Ich wollte nur mal nachfragen ob es in Hamburg auch eine längere Hortbetreuung über den Unterricht hinaus oder davor gibt (z.B. zwischen 6 und 18 Uhr) ?
    konnte bisher nur wenig dazu lesen.


    Danke im Vorraus!

    Auch das habe ich schon angesprochen. Mein kleiner hätte auch schon eine passende Beschäftigung :-) Wäre also einverstanden.

    Mal abgesehen davon fahren wir die Strecke auch ca. 2x im Monat hin und zurück und das ist auch immer kein Problem, er weiß sich schon gut zu beschäftigen und
    im ganzen sind es ja "nur" 3 Stunden.

    Hallo, ich bin alleinerziehend, Kind (9) lebt bei mir. Sorgerecht haben wir beide. Mein Kind sieht Papa seit einigen Wochen nur jedes zweite WE, der Vater meldet sich ansonsten nicht und meldet sich nur kurzfristig vor dem Termin bzw. er ganz kurz vorher, "soll ich ihn das WE nehmen". Mein Kind fragt in der Zeit nicht nach dem Vater. Ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis und will nach Ablauf, in eine andere Stadt umziehen. Aber auch eine neue Partnerschaft spielt eine Rolle (sind fast 2 Jahre zusammen). Mein Kind kommt mit meinem neuen Partner sehr gut klar. Ich beziehe mein Kind auch in alle Entscheidungen mit ein und wir haben auch schon über das Thema gesprochen, auch darüber das er dann die Schule wechseln müsste usw. Habe meinem Kind auch gesagt das ich es nicht zwingen würde mit umzuziehen, wenn es lieber beim Vater bleiben möchte, wobei dann würde ich auch nicht wegziehen wollen, denn ohne mein Kind gehe ich nirgends hin. Aber mein Kind wäre mit einem Umzug einverstanden. Feste Freunde hat mein Kind hier nicht, also keine regelmäßigen die er nachmittags trifft.Nur in der Schule während der Schulzeit. Nach den Ferien kommt mein Kind von einer JÜL Klasse (gemischte Klasse 1-3) in eine "normale" Klasse (Klasse 4) und max. 1 Kind wird mit in die Klasse kommen. In der neuen Stadt hätte mein Kind auch schon ein paar Bezugspersonen, da er dort auch viele Leute kennt. Mein Kind könnte seinen Vater auch weiterhin jedes 2. Wochenende sehen, so wie jetzt auch. Die Fahrt und Betreuung während der Fahrt würde es geben. Für die Kosten würde selbstverständlich ich allein aufkommen. Der Vater könnte sein Kind auch in jeden Ferien sehen, meinetwegen auch eine längere Ferienzeit, also z.B. 3-4 Wochen in der Sommerferien. Problem ist, das ich befürchte, das der Vater es mir "verbieten" würde, nur um mir eins auszuwischen, nicht mal unbedingt wegen der Entfernung, wären übrigens knapp 300Km. Was könnte ich dagegegen tun? ! Mir liegt etwas daran, das sich beide weiterhin sehen. Nur jetzt wohnen beide nah beieinander (nicht mal 10 Km) und sehen sich nur alle 2 WE. Und wann sollte ich mit dem Vater darüber reden, ist noch eine ganze Weile hin? Oder sollte ich das vielleicht gleich über eine Anwaltin machen, die auch die Scheidung betreut? Vielen Dank.