Abschlussbericht - Sexueller Kindesmissbrauch liegt vor

  • Hallo Leute,


    der Abschlussberichtder unabhängigen Bundesbeauftragten zur Aufarbeiten des sexuellen Kindesmissbrauchs liegt vor.


    Und das Bundesgesundheitsministerium ignoriert alle Empfehlungen... man legte noch nicht mal Wert darauf, am runden Tisch mitzureden.


    In der Dokumentation Von den Eltern missbraucht, vom Staat ignoriertberichtet eine Betroffene von ihrer Situation, Menschen, die therapeutische Hilfe suchen, bevor sie Täter werden könnten... und allen Stellen wird das Geld gestrichen. Verantwortlich: das Bundesgesundheitsministerium...


    Zitat Prof. Fergert aus o.g. Reportage: "Wenn wir angehende Mediziner, wenn wir ausgebildete Mediziner, psychologische Psychotherapeuten fragen, was sie in ihrer Ausbildung gelernt haben zu dieser Thematik, sagen die meisten nichts."


    Und das Bundesgesundheitsministerium blockt ab.


    Unterstützt bitte diese Petition.
    Danke!


    Viele Grüße
    maschenka

  • Petition hab ich Unterzeichnet. Hoffe das bringt was, wird zeit das sich da so einiges ändert.

  • :wink Hexe,
    mir ist an den Veränderungen aus ganz persönlichen Gründen gelegen... :wink

  • joup, is passiert

    Alles wird gut :-)
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    Es ist nacht und ich flieg so für mich hin, weil ich ein Glüüüühwürmchen bin,
    es ist schön in der Stille zu singen und so die Zeit bis zum morgen zu verbringen.
    Ich freue mich dran das ich im dunkeln glüh, doch andre Lichter treff ich nie....
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  • Leider kann man bei einer Petition nur einmal unterschreiben, :(
    hab meine Unterschrift schon vor einem halben Jahr drunter gesetzt.

    :engel Nimm mich wie ich bin! :devil:

  • Im Strafrecht ruht die Verjährungsfrist bis das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat und verjährt dann nach 10 Jahren und im Falle des besonders schweren sexuellen Missbrauchs seit dem 01.04.1998 nach 20 Jahren; vorher gabe es diesen Straftatbestand nicht.


    Zivilrechtliche Ansprüche verjähren nach drei Jahren.

  • Hmmm ja , aber warum die verjährung dort aufheben , im zivilrecht ist die verjährung doch immer drei Jahre meine ich ?

  • Zivilrechtliche Ansprüche verjähren nach drei Jahren.


    Ich glaube nicht, dass es so einfach ist. Denn der Zivilrechtliche Anspruch kann ja erst nach einem Urteil aus dem Strafrecht geltend gemacht werden.


    Anders gesagt. Auch wenn die Tat schon 15 Jahre zurück lag. Der zivilrechtliche Anspruch beginnt mit dem Urteil nach Strafrecht. Nicht mit dem Zeitpunkt der Tat.


    Habe ich da vielleicht einen Denkfehler?


    lg


    Camper

  • Zitat

    Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen im Zivilrecht schützt die Täter, denn die Opfer können erst viele Jahrzehnte später über die Verbrechen sprechen. Sie müssen mit einer Verleumdungsklage rechnen, wenn sie nach der Verjährung ihr Schweigen brechen.


    Ok dann frag ich mal etwas direkter ich sehe gerade den zusammnhang nicht.
    Wie hängt die frist mit einer verleugnungsklage zusammen ?