UET ist Mangelfall. Was kann man tun?

  • Falls Du mich damit meinst, ich bin nicht mehr Unterhaltspflichtig. Höchstens meine Kinder könnten es noch werden. Aber die weigern sich Kinder in die Welt zu setzen, weil die zu teuer sind. *gg*


    lg


    Camper

    Nur getroffene Hunde bellen...


    So traurig es ist, deine Kinder können dir gegenüber unterhaltspflichtig werden. Gut, dass in diesem Forum viele Argumente dagegen stehen.

  • @ Camper:
    Ich würde als Frau mal schauen, wie lange der arme Mangelfall täglich vorm PC sitzt, wie konzentriert er sich mit Gesetzen und allem Bimbamborium auseinadner setzt, über Jahre nervenaufreibende Prozesse führt und dann mal die Frage stellen, wieso er dann nicht in der Lage ist eine Bürotätigkeit auszuüben.


    Auch wenn ich jetzt einen über den Zünder bekomme, aber ich nenne dich erstens verantwortungslos und 2. Text wegen Verstoß gegen die Netiquette entfernt. Volleybap.......
    LG
    der Frosch

  • Welcher OLG Bezirk ist denn das?


    Ich kann mir das nicht vorstellen, da eine Ersparnis ja nur dem Unterhaltspflichtigen angerechnet werden kann, und nicht auch noch der Next des Unterhaltspflichtigen, auch dann wenn sie Keine eigenen Kinder hat würde sie finanziell in die Verantwortung für fremde Kinder genommen.


    Und da wundert man sich, dass ein UET die Existenz einer Next bestreitet.



    Sachsen sind wir.


    So wurde uns das gesagt, als wir uns darüber informiert haben. Aber genau genommen hat man ja nicht die verantwortung für die fremden kinder, sondern soll mit seinem geld was man verdient, den KV unterstützen so dass er mehr geld für unterhalt aufbringen kann. Wenn man als next aber ein kind hat, dann sollte das geld was man verdient, doch an erste stellefür sich selbst und das eigne kind stehen und dann erst kommen Dritte


  • So traurig es ist, deine Kinder können dir gegenüber unterhaltspflichtig werden. Gut, dass in diesem Forum viele Argumente dagegen stehen


    Um mir gegenüber Unterhaltspflichtig zu werden, bräuchten sie aber ein bereinigtes Nettoeinkommen von über 1500,00 €. Sorry, aber keinem meiner Kinder ist angsichts ihres bisherigen beruflichen Werdegangs dieses Einkommen zuzutrauen.


    Da beißt sich das Sozialamt die Zähne aus. Für mich muss mal der Steuerzahler aufkommen. *gg*


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • @ Camper:
    Ich würde als Frau mal schauen, wie lange der arme Mangelfall täglich vorm PC sitzt, wie konzentriert er sich mit Gesetzen und allem Bimbamborium auseinadner setzt, über Jahre nervenaufreibende Prozesse führt und dann mal die Frage stellen, wieso er dann nicht in der Lage ist eine Bürotätigkeit auszuüben.


    1. bin ich nicht unterhaltspflichtig und dadurch auch kein Mangelfall mehr.


    2. übe ich eine Beruftätigkeit, die sogar steuerpflichtig ist.


    3. hole ich mir meine steuerpflichtigen Abgaben aufgrund meiner Schwerbehinderung im Jahr danach wieder rein. *gg* Auch hier muss ich nachweisen, dass ich außergewöhnliche Beastungen habe. Aber hier zweifelt niemand daran.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • würde sie finanziell in die Verantwortung für fremde Kinder genommen


    Ich dem anderen Thread scheint es dich nicht zu stören wenn der/die Next eines BET die finanzielle Verantwortung für ein fremdes Kind übernehmen würde/müsste.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Ich dem anderen Thread scheint es dich nicht zu stören wenn der/die Next eines BET die finanzielle Verantwortung für ein fremdes Kind übernehmen würde/müsste.


    Eben nicht. Nur dann, wenn er duldet, dass sie zuhause bleibt, um die Haushalt, Kinder und ihn zu versorgen. Dann soll auch der Next in die Verantwortung genommen werden.


    Wenn er das nicht duldet, dann kann sie sich auch finanziell um die Kinder kümmern.


    Im Falle KV hat Next, bleibt bei Geringverdienenrn nach Abzug von KU gar nichts übrig, dass er die Next mit Unterhalten kann, also ist diese gezwungen arbeiten zu gehen, kommt über 770,00 € drüber und wird dann durch senken des notwendigen Selbstbehaltes beim KV mit Unterhaltspflichtig.


    Mal ein Beispiel.


    Bereinigtes Netto KV 1200,00 €, 2 unterhaltspflichtige Kinder von 4 und 8 Jahren Mindestunterhalt dadurch 497,00 €


    Bereiniges Netto Next KV 1200,00 € keine Unterhaltsberechtigten Kinder


    Zusammen haben beide ein Einkommen von 2400,00 €, wovon 497,00 € weg gehen, also bleiben zum "verjubeln" 1903,00 €


    Bereinigtes Einkommen KM 0, sie macht auf Hausfrau und Mutter


    Bereinigtes Einkommen Next KM 1200,00 € keine Unterhaltsverpflichtungen


    kommen also noch 497,00 € Unterhalt + 368,00 € Kindergeld hinzu, Dann hat die BG bestehend aus Next KM, KM, Kind 1 und Kind 2 ein Einkommen von 2081,00 €, obwohl in dieser BG nur eine Person steuer- und sozialversicherungspflichtig arbeitet, es aber zwei sein könnten.


    Findest Du das gerecht? Ich nicht. Als Next KV würde ich da auch sagen, sorry, um Spaß zu haben, bin ich mit Dir gerne zusammen, aber Mein Geld ist mein Geld, also such Dir eine eigene Wohnung.

  • Ich kann mir das nicht vorstellen, da eine Ersparnis ja nur dem Unterhaltspflichtigen angerechnet werden kann, und nicht auch noch der Next des Unterhaltspflichtigen, auch dann wenn sie Keine eigenen Kinder hat würde sie finanziell in die Verantwortung für fremde Kinder genommen.


    Und da wundert man sich, dass ein UET die Existenz einer Next bestreitet.


    Ich fände es theoretisch auch durchaus legitim, dass NEXT von UET Kosten für KU mitträgt, denn schließlich muss NEXT von BET auch mitzahlen, wenn KiTa-Kosten, etc. berechnet werden... Wäre da dann mal ne Gleichbehandlung!


    Da beißt sich das Sozialamt die Zähne aus. Für mich muss mal der Steuerzahler aufkommen. *gg*


    :kotz:kotz:kotz


    3. hole ich mir meine steuerpflichtigen Abgaben aufgrund meiner Schwerbehinderung im Jahr danach wieder rein. *gg* Auch hier muss ich nachweisen, dass ich außergewöhnliche Beastungen habe. Aber hier zweifelt niemand daran.


    :kotz:kotz:kotz


    Bei sowas kommt mir nun echt die Galle hoch!!!

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Um mir gegenüber Unterhaltspflichtig zu werden, bräuchten sie aber ein bereinigtes Nettoeinkommen von über 1500,00 €. Sorry, aber keinem meiner Kinder ist angsichts ihres bisherigen beruflichen Werdegangs dieses Einkommen zuzutrauen.


    Da beißt sich das Sozialamt die Zähne aus. Für mich muss mal der Steuerzahler aufkommen. *gg*


    KEins Deiner Kinder hatte also die Chance, vernünftige Bildung zu genießen... Man weiß ja, das Bildungschancen heute sehr viel mit Geld zu tun haben... Gibt dir nichtmal das zu denken???


    Deinen Kindern steht, wie du neulich geschrieben hast ja nur der Sozialhilfesatz zu... mehr brauchen sie ja nicht... :kopf


    UNd für nen Drückerberger soll nachhher die Gesellschaft aufkommen, klar.


    Wer aus dem Pott der Solidargemeinschaft was haben will, der muss seinen Teil auch dazubeitragen.


    Wie komme ich dazu, für jemanden wie dich Sozialbeiträge zu bezahlen? Mal von den Steuervorteilen, die du ja (aus)nutzt ganz abgesehen....




    :kotz

  • Ich fände es theoretisch auch durchaus legitim, dass NEXT von UET Kosten für KU mitträgt, denn schließlich muss NEXT von BET auch mitzahlen, wenn KiTa-Kosten, etc. berechnet werden... Wäre da dann mal ne Gleichbehandlung!


    Aber dann ist wieder die frage ab wann mit gezahlt werden musst. Es kann ja dann nicht sein das Next der KM fürs kind mitzahlt und umgedreht kommt von Next des KV nichts? wie will man das machen.



    At camper


    Fällt dir was auf? Vielleicht blieb deinen kindern eine höhere Bildung verwehrt. Weil sie einen Vater hatten der sich mit allen mitteln und wegen gegen den KU gestellt hat und somt die situation der kinder selbst hervorgerufen hat?

  • Da beißt sich das Sozialamt die Zähne aus. Für mich muss mal der Steuerzahler aufkommen. *gg*


    KEins Deiner Kinder hatte also die Chance, vernünftige Bildung zu genießen... Man weiß ja, das Bildungschancen heute sehr viel mit Geld zu tun haben... Gibt dir nichtmal das zu denken???


    Doch. Alle meine Kinder haben ihren Wunschberuf ergriffen. Sohn ist Dachdecker und wollte auch nie was anderes werden. Große Tochter ist Krankenschwester und wollte auch nie was anderes werden, kleine Tochter gammelt rum und wollte auch nie was anderes machen. Solange sie immer einen Dummen findet, der ihr Leben finanziert, ist das auch in Ordnung. Sie verfügt auch über ein eigenes Pferd, also muss es ihr gut gehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • und schon wieder eine Showbühe für Camper :ohnmacht:


    Schade, dass das Thema nicht mehr breitgefächert diskutiert werden kann :kopf

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Bei sowas kommt mir nun echt die Galle hoch!!!


    Soll ich Dir meine Steuernummer nennen? Dann kannst Du Dich beim Finanzamt darüber über die Ungerechtigkeit beschweren.


    Den Gerichten brauchst Du es nicht sagen, die wissen es.


    lg


    Camper

  • ich mußte noch eine zeitlang an den UET EU blechen.....das ist auch "TOLL". :rolleyes:
    Anstatt das EX, zu mehr Geld verdienen, gezwungen worden wäre ... :nawarte:


    l


    Willkommen in Club


    Ich musste auch TU zahlen,obwohl EX ,NEXT hatte und das Kind bei mir war :kopf

    "Aber wer einmal gelernt hat, Bewegungserscheinungen
    auf das Ganze des Seelenlebens zu beziehen, wird....
    immer von neuem über die Fülle der Zugänge zu
    Seelischem staunen, die sich ihm allenthalben
    eröffnen“


    (August Homburger)


  • Könntest du das Haushaltseinkommen noch durch die Anzahl der Personen teilen ?


    Fall A 951 Euro pro Kopf
    Fall B 520 Euro pro Kopf und es wird eine größere Wohnung benötigt


    :winken: merkste was ?

  • Mod.-Mitteilung: Der hier erneut entfernte Text war die Wiederholung des bereits beanstandeten Textes, der wegen Verstoßes gegen die Netiquette entfernt wurde. Der Userin Maschenka wird deutlich mitgeteilt, dass bewusste und gewollte Verstöße gegen die Forenregeln mit Verwarnung und Sperre bestraft werden. Auf solche Sandkastenspielchen habe ich keine Lust. Volleybap



    Lena, diese Denkleistung übersteigt egozentrische selbstmitleidige Möglichkeiten.

  • Fall B 520 Euro pro Kopf und es wird eine größere Wohnung benötigt


    Warum wird hier eine größere Wohnung benötigt, wie beim KV? Stichwort Umgangsrecht und -pflicht!


    Willst Du den beiden Kindern im Beispiel zumuten, am Umgangs-We in der Badewanne zu schlafen?


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()