ab wann ist es eine eheähnliche Lebensgemeinschaft

  • Hallo zusammen, ich habe mal eine kurze Frage an euch.


    Ich habe eine 1,5 jährige Tochter die bei ihrer Mutter lebt.
    Im Juli 2010 gab es eine Verhandlung über die Höhe des Berteuungunterhalts, bei der ein hoher Betrag festgesetzt wurde.
    Im Okt 2010 ist sie dann offiziell bei ihrem neuen Freund eingezogen und lebt da mit ihm un meiner kleinen.
    Das ist soweit auch alles kein Problem habe damit auch kein Problem.
    Zusätzlich arbeitet sie in seinem Geschäft auf 400 Euro Basis, dieser Lohn wird aber als Miete gleich einbehalten.
    Meine Ex arbeitet sehr viel in seinem Geschäft (unentgeldlich).
    Jetzt strebe ich eine Betreuungsunterhaltsabänderung an, da ich unter diesen Bedingungen nicht mehr bereit bin unsummen in eine neue Beziehung zu stecken und ihrem Freund eine billige Arbeitskraft zu subventionieren.
    Denn eine neue Lebensgemeinschaft wurde in der Unterhaltsbrechnung im Juli nicht berücksichtigt.


    Wie sieht es rechtlich aus.
    Kann ich meiner Ex, bei einem Abänderung des Betrreuungsunterhaltstitels ,ein Einkommen durch Haushaltsführung ( siehe Düsseldorfer Tabelle ) von 200- 500€ anrechnen und somit meine Unterhaltszahlungen verringern.
    Natürlich auf dem gerichtlichen Weg.
    Meine Ex meinte, rechtlich sei es noch keine eheähnliche Lebensgemeinschaft und somit könne ich ihr garnichts, denn dies gelte "laut Gesetz" erst nach 1 Jahr des zusammenlebens.


    Wisst ihr da mehr, ich persönlich sehe es anders, lasse mich da aber gern eines anderen belehren. ( Urteile und Gesetzestexte wären toll )


    Vielen Danke und einen schönen sonnigen Tag

  • ist es aber nicht so, dass es auch in der probezeit eine leichte minderung gibt?


    ich kann das zwar nicht als sicher behaupten, aber ich glaube dass es beim ALG2 auch das erste jahr schon weniger geld gibt, so habe ich es zumindest von einer bekannten in erinnerung

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Nööö----- Es muss die bereitschaft zu erkennen sein füreinander einzustehen.... Und da wird normalerweise der Zeitraum von unter einem jahr noch nicht als Aussagekräftig genug angesehen....

  • Ich habe mal kurz bei Wikipedia nachgeschaut. Ein eheähnliches Lebensverhältnis gibt es angeblich seit 2006 nicht mehr, es heißt jetzt Bedarfsgemeinschaft und schein besonders für ALG2 zurecht geschnitt zu sein. Wisst ihr mehr darüber.



    Bereitschaft gegenseitig für einander einstehen.


    sind das punkte wie?


    Notarielle beurkundung, das im Falle ihres ablebens ( Ex) oder Unfalls ihr aktueller Freund die Formundschaft haben soll :motz::angry:nawarte:
    Oder das sie zwar offiziell bei ihm arbeitet, auch einen Lohn zettel bekommt, aber kein Geld bekommt, sondern er dies einbehält?


    Kauf eines gemeinsamen Auto, was er kauft und sie hauptsächlich nutzt.

    Einmal editiert, zuletzt von Seb ()

  • Völlig egal welchen Namen das Kind hat....... Die Konsequenzen und die zeiträume sind gleich geblieben....

  • Lebt der Lebensgefährte deiner Ex von H4, falls nein, nützt dir das Argument "Bedarfsgemeinschaft" nichts.
    Allerdings hast du dort alle Voraussetzungen aufgelistet, die für ein "Zusammenleben" sprechen, u.a. "länger als ein Jahr zusammenleben"...

  • bei meiner bekannten war es so, dass für miete und nebenkosten weniger durch die ARGE gezahlt wurde, da sie ihre wohnung aufgegeben und zu ihrem neuen partner zog
    daher mußte sie die miet- und nebenkosten neu angeben und es wurde ihr weniger als vorher zugesprochen, alles andere blieb in der bedarfsgemeinschaft gleich


    mehr kann ich dazu aber nicht sagen

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • es ist erst davon auszugehen das eine eheähnliche bedarfsgemeinschaft geführt wird,wenn sie zusammen ein jahr gewohnt haben.vorher wirst du nicht weit kommen...die arge hat diesbezüglich auch schon immer pech gehabt.


    ich hatte es ja bei mir und meinem ex auch so.



    und das was du alles geschrieben hast...das sie kein lohn erhält etc. musst du ja auch beweisen können.lehre behauptungen interessieren kein amt.

  • All das was ich geschrieben habe kann ich beweisen.
    Die Notarielle Beurkundung existiert.
    Das sie keinen Lohn ausbezahlt bekommt, kann man auch anhand ihrer Kontodaten nachweisen.


    Das sie für ihn arbeitet ist ja auch fakt und das sie mehr und unentgeldlich für ihn arbeitet, das wird sie auch vor Gericht bestätigen.


    Es ärgert mich so ungemein, das ich einen haufen Geld in eine Beziehung pumpe, damit die sich alles leisten können und ich jeden Monat schauen muss was ich esse und wie ich mein leben trotzdem noch lebenswert hinbekomme.

  • Es ärgert mich so ungemein, das ich einen haufen Geld in eine Beziehung pumpe, damit die sich alles leisten können und ich jeden Monat schauen muss was ich esse und wie ich mein leben trotzdem noch lebenswert hinbekomme.


    Verständlich, aber dir bleiben da trotzdem wohl im Endeffekt nur 2 Möglichkeiten:


    a) dich weiter grün und blau zu ärgern und dir so das Leben vermiesen zu lassen


    b) die paar Monate noch zahlen und das ganze dann unter "Lebenserfahrung" abhaken, dich weiterhin bestmöglich um Töchterlein kümmern und Madame dabei zugucken, wie sie irgendwann vielleicht doch noch aufs Näslein fällt. War ihr neuer nicht mal ein Kumpel von dir? Bei solchen Freunden braucht's keine Feinde mehr :kotz


    Achso, alte bayerische Weisheit: Man kann nichts derlaufen, aber alles derwarten :-)

    Hüte Dich. Erliege nicht dem Haß. Er führt zur dunklen Seite der Macht.

  • nene das war kein Kumpel von mir, ich persönlich habe kein Problem mit ihm und man versteht sich soweit, mehr aber auch nicht.


    klar ist das leicht zu reden wenn ich ihr jeden Monat 615 euro überweisen muss.


    Ich kümmer mich sehr um meine kleine und schänke mich extrem in meinem Leben ein um ihr eine schöne Zeit zu bieten, aber ich merke langsam das es mir mit dieser finaziellen Belastung immer schlechter geht. Körperlich und psychisch und 1,5 Jahre halte ich diesen finanziellen Druck nicht mehr aus.

  • Hallo,


    im Grunde kannst du nur eins machen: Im Internet gucken ob es Urteile deines Oberlandesgerichtes gibt.....Wegfall Betreuungsunterhalt als Suchbegriff und dann dein OLG und googeln...


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Notarielle beurkundung, das im Falle ihres ablebens ( Ex) oder Unfalls ihr aktueller Freund die Formundschaft haben soll :motz: :angry :nawarte:

    Es ist schon so wie die Anderen sagen/schreiben....solange sie nicht mindestens 1 Jahr zusammenleben ist es keine BG (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft wie es nach dem Gesetz heißt)


    Allerdings steht das oben titierte genau im Gegenzug dazu!!!


    Um eine BG zu bilden muss man
    - 1 Jahr min. zusammenleben
    - Kinder gemeinsam gezeugt haben
    - Kinder gemeinsam versorgen (egal ob eigene oder nur die des einen Partners)
    - ggs. Vermögensbefugnisse besitzen


    Da die KM hier dem Freund sogar notariell beglaubigt als Vormund im Falle eines Ablebens einsetzt ist damit ganz klar eine BG gegeben, denn das tut man nicht wenn man jemanden auf Probe ein Jahr testet sondern nur wenn man mit diesem Menschene ine Zukunft plant und dieses widerum wäre gleichzusetzen mit dem Willen auch in Zulunft füreinander einzustehen.....


    Ich finde dieses Zwangsverheiraten seitens der ARGEN sehr unschön und war selber davon betroffen, habe allerdings 2,5 Jahre nicht als BG gegolten da ich mich durchsetze, bei mir lagen die Bedingungen aber auch anders....


    Wenn ich allerdings lese, das eine KM hier bereit ist ihr Kind (und das noch obwohl es einen Papa gibt der sich kümmert *unglaub was die KM da macht für mich* )an ihren Freund zu reichen und ihm eine Vormundschaft im Falle des ABlebens einzuräumen so ist sie weit über eine Probebeziehung hinaus und sehr wohl als BG anzusehen...in diesem Falle würde das Einkommen ihres Freundes mit ihren Einnahmen und denen des Kindes (also BU und KU) verrechnet werden und dein BU würde meienr Meinung nach entfallen da sie ja eine BG mit jemanden neuen gründet, nur der KU würde weiterhin fällig werden.


    Ich würde mir dieses nicht gefallen lassen und mir einen Anwaltstermin suchen und dort die Situation schildern....


    Kannst Du WIRKLICH belegen das es diese nortarielle Vereinbarung gibt, hast Du eine sehr hohe Chance den BU nicht mehr zu zahlen !!


    Edit: So ist es wenn sie Hartz 4 bezieht....wie die Rolle ist ausserhalb des Bezuges von Hartz 4 ....such dir einen Anwalt, kostet zwar Geld könntest aber auch sehr viel sparen wenn Du ihr nachweist durch die notarielle Urkunde das sie sehr wohl eine BG lebt...

    Einmal editiert, zuletzt von Fragende ()

  • Hi,

    deine ex hat sich gut informiert.erst nach einem jahr mit dem neuen partner ist es eine eheähnliche LG.

    Nein ....dies ist nur im Sozialgesetz so, familienrechtlich muß eine Lebensgemeinschaft 2-3 Jahre bestehen, die dann als "gefestigt" gilt.
    Dies gilt aber nur für den Aufstockungsunterhalt !
    Hier ist BU zu zahlen, und somit ist es irrelevant, aufgrund von einer gefestigten Lebensgemeinschaft den Unterhalt für verwirkt erklären zu lassen !!!
    Erst wenn die Unterhaltskette versucht wird zu aktivieren, also der BU in EU (Aufstockung, Krankenunterhalt oder Ausbildungsunterhalt=
    umgewandet werden soll, dann nicht.


    Also, würde ich jetzt keinen Prozeß anstrengen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.