Hallo zusammen, ich habe mal eine kurze Frage an euch.
Ich habe eine 1,5 jährige Tochter die bei ihrer Mutter lebt.
Im Juli 2010 gab es eine Verhandlung über die Höhe des Berteuungunterhalts, bei der ein hoher Betrag festgesetzt wurde.
Im Okt 2010 ist sie dann offiziell bei ihrem neuen Freund eingezogen und lebt da mit ihm un meiner kleinen.
Das ist soweit auch alles kein Problem habe damit auch kein Problem.
Zusätzlich arbeitet sie in seinem Geschäft auf 400 Euro Basis, dieser Lohn wird aber als Miete gleich einbehalten.
Meine Ex arbeitet sehr viel in seinem Geschäft (unentgeldlich).
Jetzt strebe ich eine Betreuungsunterhaltsabänderung an, da ich unter diesen Bedingungen nicht mehr bereit bin unsummen in eine neue Beziehung zu stecken und ihrem Freund eine billige Arbeitskraft zu subventionieren.
Denn eine neue Lebensgemeinschaft wurde in der Unterhaltsbrechnung im Juli nicht berücksichtigt.
Wie sieht es rechtlich aus.
Kann ich meiner Ex, bei einem Abänderung des Betrreuungsunterhaltstitels ,ein Einkommen durch Haushaltsführung ( siehe Düsseldorfer Tabelle ) von 200- 500€ anrechnen und somit meine Unterhaltszahlungen verringern.
Natürlich auf dem gerichtlichen Weg.
Meine Ex meinte, rechtlich sei es noch keine eheähnliche Lebensgemeinschaft und somit könne ich ihr garnichts, denn dies gelte "laut Gesetz" erst nach 1 Jahr des zusammenlebens.
Wisst ihr da mehr, ich persönlich sehe es anders, lasse mich da aber gern eines anderen belehren. ( Urteile und Gesetzestexte wären toll )
Vielen Danke und einen schönen sonnigen Tag