AE´s mit Next besser gestellt wie normale Familien?

  • Und für dich die gleichen Fragen:
    Wieso? Hast du schon mal gehört, dass in einer normalen Familie die Mutter den Vater verklagt, damit er einen Nebenjob annimmt? Hast du schon mal gehört, dass in einer normalen Familie die Mutter einfach mal so, weil sie es alleine für richtig hält, eine Nachhilfe für Sohn/Tochter beauftragt und der Mann und Vater nur noch zahlen soll?


    Ich habe nicht von klagen gesprochen, :frag
    sondern einfach nur davon, dass es selbstverständlich für die meisten Menschen ist, selber für die Versorgung der eigenen Kinder zu sorgen-
    so, wie ich neben meinem Vollzeitjob jahrelang einen Nebenjob hatte, ist es für viele, viele Familien die ich kenne ebenso selbstverständlich-

    Und für dich die gleichen Fragen:....
    Wieso? Hast du schon mal gehört, dass in einer normalen Familie die Mutter den Vater verklagt, damit er Hast du schon mal gehört, dass in normalen Familien vor Gericht geklärt werden muss, wer wann wie oft und wieso die Kinder sehen darf? Hast du schon mal gehört, dass in einer normalen Familie die Mutter sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt, dass der Vater möglichst viel Zeit mit seinen Kindern verbringt?


    Davon habe ich überhaupt nichts gesagt, und ich finde es nicht in Ordnung, dass Du mir solche Worte in den Mund legst :kopf


    Vor allem, da das eine für mich nichts, aber auch gar nichts mit dem anderen zu tun hat-
    Wenn es nach mir ginge, sollte die 50/50 Regel immer und für alle gelten- leider funktioniert das meist nicht :(

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hast Du ein geteiltes Sorgerecht? Dann muss die KM doch fragen was die Schule angeht, oder?


    Theoretisch ja, praktisch interessiert sie das nicht die Bohne. So ist das halt in unserem tollen Rechtsstaat.
    Und wenn die Fakten erst mal geschaffen sind kannst du lange nach einem Richter suchen, der das wieder rückgängig macht. Und das ist nicht nur bei Schule so sondern auch bei allen möglichen anderen Dingen, bei denen der KV grundsätzlich und von rechts wegen eigentlich ein Mitbestimmungsrecht hätte.


    Was meinste, wie viele sich dann arbeitslos melden würden...


    'tschuldigung, ich vergaß. Das ist natürlich das Vorrecht des weiblichen Teils der Eltern. Es kann doch nun wirklich nicht angehen, dass eine KM einem KV Betreuungsunterhalt zahlen müsste. Asche auf mein Haupt.


    so, wie ich neben meinem Vollzeitjob jahrelang einen Nebenjob hatte, ist es für viele, viele Familien die ich kenne ebenso selbstverständlich


    Und genauso selbstverständlich ist es, dass das Einkommen X irgendwie reichen muss. Wenn dabei dann alle etwas zurückstecken müssen ist das halt so. Komischerweise gilt diese stillschweigende (also konkludente) Übereinkunft nicht mehr, wenn die beiden sich trennen. Dann darf (in aller Regel) die KM den (in aller Regel) KV munter auf irgendwelche an den Haaren herbei gezogenen und in einer schwachsinnigen Tabelle niedergeschriebenen Beträge verklagen die von der Realität ungefähr so weit entfernt sind wie die Erde vom Mond. Ich erinnere nur an die rund 13%ige KU-Erhöhung in 2010, wobei man den SB dabei netterweise mal ausgeklammert hatte und unter den Tisch fallen ließ. Selbst die diesjährige Erhöhung des SB sind gerade mal schlappe 5,5% gewesen - seit ich weiß nicht wievielen Jahren.
    Ich könnte das noch fortsetzen, aber dann heißt es wieder "jammernder Vater" - also lasse ich es.a


  • Ich hab dieses Thread raus geholt:



    Ein Mann (mit Vollzeit und Kind ),KM hat Familie verlassen,weil sie einen anderen gefunden hat.,Next arbeitet auch,Frau fordert Unterhalt für sie ,weil es "Steht sie zu".Kimd lebt bei KV.
    Mann kriegt kein KU-Wegen mangelfall.



    Ein Mann ohne Kind,hat KM mit Kind verlassen,weil sie einen andern gefunden hat.Next arbeitet auch.Frau bekommt Unterhalt für Kind,und für sich.



    Wo ist hier die Logik

    "Aber wer einmal gelernt hat, Bewegungserscheinungen
    auf das Ganze des Seelenlebens zu beziehen, wird....
    immer von neuem über die Fülle der Zugänge zu
    Seelischem staunen, die sich ihm allenthalben
    eröffnen“


    (August Homburger)

  • Frau fordert Unterhalt für sie ,weil es "Steht sie zu"


    Warum sollte die Frau Unterhalt bekommen? Nach der Scheidung und wenn das Kind beim KV lebt wird die Frau nichts an Unterhalt mehr bekommen. Das ist mittlerweile der Normalfall in so einer Konstellation, insofern stimmt das Beispiel nicht.

  • Warum sollte die Frau Unterhalt bekommen?


    Ich nehme an ChaosPapa meint Kindesunterhalt.


    Wenn die/der EX mit guten Einkommen den UET durch eine/n NEXT mit gutem Einkommen eintauscht steht Sie/Er in der Regel finanziell besser da. Das ist logisch. Hinzu kommt das in den meisten Fällen (bei 2 Einkommen) Wohnungseigentum existiert das dann entweder für lau oder einen kleinen Betrag bewohnt wird. Das war zwar Sinn der Anschaffung der Immobilie aber nicht in Verbindung NEXT geplant.

  • Ich nehme an ChaosPapa meint Kindesunterhalt.


    Hab ich so nicht rausgelesen:

    Ein Mann (mit Vollzeit und Kind ),KM hat Familie verlassen,weil sie einen anderen gefunden hat.,Next arbeitet auch,Frau fordert Unterhalt für sie ,weil es "Steht sie zu".Kimd lebt bei KV.
    Mann kriegt kein KU-Wegen mangelfall.


    Deshalb mein Einwand das dieses Beispiel so wohl i.d.R. nicht gilt, da die Frau nach Scheidung keinen Unterhalt mehr bekommt.

  • Deshalb mein Einwand das dieses Beispiel so wohl i.d.R. nicht gilt, da die Frau nach Scheidung keinen Unterhalt mehr bekommt.


    Da kennst Du offenbar aber die deutschen Gerichte schlecht. Wenn eine KM die Familie wegen eines Next verläßt, dann steht ihr unter Umständen auch nach der Scheidung noch Unterhalt zu, sofern sie nicht so dumm ist, postalisch mit ihm zusammen zu ziehen, oder noch schlimmer, den Trennungsgrund gleich zu heiraten.


    In der Ehe entstandene krankheitsbedingte Gründe werden da sehr oft aufgeführt um Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu erheben und die KM kommt sehr oft damit auch durch.


    Der KV kriegt keinen Unterhalt für die Kiddis, darf aber Unterhalt für die KM bezahhlen, weil sie zu krank ist, um zu arbeiten.


    Ich hoffe, meine Antwort kommt nicht zu schroff bei Dir an. Zu säuseln liegt mir nicht, wenn es um die Sache geht.


    lg


    Camper

  • Da kennst Du offenbar aber die deutschen Gerichte schlecht.


    Das mag sein, da wirst Du Dich wahrscheinlich wirklich besser auskennen als ich.

    In der Ehe entstandene krankheitsbedingte Gründe werden da sehr oft aufgeführt um Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu erheben und die KM kommt sehr oft damit auch durch.


    Ob dies in der Praxis dann auch SO häufig vorkommt, bezweifle ich. Eine Krankheit muss auch belegt werden, sonst wird sie wohl kaum anerkannt.
    Und das Scheidungsrecht hat sich nunmal dahingehend geändert, dass es Frauen nach der Scheidung eben sehr wohl in der Regel auferlegt, sich selbst um die finanzielle Sicherung zu kümmern. Und dies wird auch von den Gerichten so umgesetzt indem wesentlich weniger nachehelicher Unterhalt zugesprochen wird.

  • @Shielover


    Auch hier im Forum gibt es einige, die genau auf diese Weise durch Gerichtsentscheidungen erhebliche Probleme bekamen.


    Die Richter sehen auch eine jahrelange Hausfrauenrolle als Grund für nachehelichen Unterhalt an. Papa Staat muss ja entlastet werden und bevor Mama Maier in ALG II rutscht, zahlt besser Papa Maier ein Leben lang Unterhalt. Dass Papa Maier auch die Kinder Maier versorgt interessiert dabei die wenigsten Gerichte.


    lg


    Camper

  • Die Richter sehen auch eine jahrelange Hausfrauenrolle als Grund für nachehelichen Unterhalt an. Papa Staat muss ja entlastet werden und bevor Mama Maier in ALG II rutscht, zahlt besser Papa Maier ein Leben lang Unterhalt. Dass Papa Maier auch die Kinder Maier versorgt interessiert dabei die wenigsten Gerichte.


    Wer eventuelle Kinder versorgt, ist ja auch für den nachehelichen Unterhalt uninteressant, hat doch miteinander gar nichts zu tun.
    Und bloß weil es hier im Forum einige Entscheidungen in die Richtung gegeben hat, heißt es noch lange nicht, dass auch grundsätzlich von Gerichten so entschieden wird. Oder hast Du Zahlen, die Deine Behauptung belegen können? :frag
    Dann bleibe ich also dabei, dass momentan nachehelicher Unterhalt eher nicht gewährt wird (Ausnahmen gibt es allerdings immer!).

  • Dann bleibe ich also dabei, dass momentan nachehelicher Unterhalt eher nicht gewährt wird


    Das zu belegen fällt Dir vermutlich genauso schwer wie mir das Gegenteil.


    lg


    Camper

  • Hallo,


    in der Regel ist es so, dass Ehegattenunterhalt nach der Scheidung entfällt. Und in 99 % der Fälle die ich kenne, gibts auch höchstens minimalen Trennungsunterhalt da aufgrund des Vorranges von Kindern gar nicht genug Masse übrig ist.


    Krankheitsbedingter Ehegattenunterhalt nach Scheidung ist mir gerade aus einem Fall bekannt, da ist die Ex psychisch erkrankt, immer wieder stationär untergebracht, beide Kinder leben bei keinem Elternteil sondern sind untergebracht und da sind es sensationelle 164 Euro Ehegattenunterhalt.


    Aber vielleicht ist hier auch die nicht die Gegend für die gut betuchten im Geld schwimmenden Unterhaltszahler :frag


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

    Einmal editiert, zuletzt von Igrainne ()

  • Naja, aber ihr vergeßt doch die Hauptursache - das nämlich Frauen in den allermeisten Fällen um einiges schlechter verdienen :rolleyes2:
    Und oft auch deshalb schlechter verdienen, weil sie ja die Kinderbetreuerinnen sind, auch wieder in den allermeisten Fällen .... Berufspausierer aus Elternzeit - da steigen die meisten mit weniger wieder ein.


    Wenn ich zahlen hätte sollen, da hätten wir alle alt ausgesehen :hae:

    Das Leben passiert jetzt :rainbow:


  • Aber vielleicht ist hier auch die nicht die Gegend für die gut betuchten im Geld schwimmenden Unterhaltszahler


    Das mag nicht mal daran liegen, sondern andere Gründe haben.


    a) Ist der Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt höher.


    b) besteht keine gesteigerte Erwerbspflicht beim Ehegattenunterhalt


    c) hat man wesentlich mehr Möglichkeiten sein Einkommen zu bereinigen.


    da können also auch schon mal 2000 € Nettoeinkommen nicht für Ehegatten- oder nachehelichen Unterhalt ausreichen. Auch dann, wenn die Kinder schon außer Haus und selbständig sind.


    lg


    Camper

  • ...Realität...?



    es gibt viele Einzelfälle...



    ausserdem ist "Nur-Hausfrau" ein auslaufendes Modell...oder? die meisten arbeiten wenigstens in TZ...



    ...und es gibt auch noch Unterhaltsverschiebungen..., wo KV zahlt und KM im Gegenzug auch zahlt... ;)

  • Aber es geht doch hier um etwas ganz anderes. Hier in diesem Thread ist doch die Ausgangsfrage, ob AE's mit Next besser gestellt sind als "normale" Familien.


    Ich denke da genauso wie Igrainne, dass die Mehrzahl eben keinen nachehelichen Unterhalt bekommen eben wegen der geänderten Ausgangslage, dass nach momentaner Rechtssprechung davon ausgegangen wird, dass die KM auch wieder arbeiten KANN, somit nicht auf nachehelichen Unterhalt angewiesen ist.


    Dass Frauen grundsätzlich immer noch weniger verdienen als Männer (habe ich immer noch nicht verstanden warum, an einer möglichen Schwangerschaft kann es doch wohl nicht liegen, oder?), das stimmt. Und dass heutzutage das "nur Hausfrau"-Modell in der Regel nicht mehr praktiziert wird, stimmt auch.


    Bei mir z.B. bin ich mit Sicherheit kein schlechter Verdiener. Ich musste nach Trennung Kindesunterhalt für beide Kinder bezahlen sowie Trennungsunterhalt bis zum Selbstbehalt. Das waren immer noch ca. 650 Euro Trennungsunterhalt. Dieser entfiel dann aber mit der Scheidung, danach bekam Ex 0 Euro. Und das hätte sich sich mit Sicherheit nicht gefallen lassen, wenn es da eine andere Möglichkeit gegeben hätte. Aber die Rechtssprechung ist halt in der Regel (!) so, dass von beiden Elternteilen nach Scheidung erwartet wird, dass sie für sich selbst sorgen (vom Alter der Kinder abhängig erst TZ dann auch VZ). Davon ausgenommen ist natürlich immer der Kindesunterhalt.


    @Camper: Das hat mit der geänderten Rechtssprechung zu tun.
    u.a. siehe hier.

  • Je nach Konstellation kann es sein, dass die neue Patchwork-Familie finanziell besser gestellt ist als die Ursprungsfamilie. Bringen beide Partner Kinder in die neue Beziehung mit und es fließt der Unterhalt und sie arbeiten, dann wäre bei angenommenen gleichen Gehalt der fließende Unterhalt oben aufgepfropft.
    Bringt aber nur ein Partner Kinder mit ein und der andere - wie es auch oft Realität ist - zahlt Unterhalt, dann sieht es wieder anderes aus.


    Grundsätzlich ist es aber ein faires System zu sagen: Leibliche Eltern sind grundsätzlich nach ihren Möglichkeiten für die Versorgung der Kinder verantwortlich.
    Denn sollte es durch eine neue Patchworkkonstruktion zu einer besseren finanziellen Ausstattung der Kinder kommen, schadet ihnen das ja nicht unbedingt.
    Grundsätzlich befürchte ich aber, dass Trennungskinder finanziell oft schlechter dastehen. Trennung/Scheidung verbrennt eigentlich grundsätzlich geld. Und selbst wenn neue Konstellationen geschaffen werden, dauert es oft eine lange Zeit, bis die finanzielle Situation wieder "auf altem Niveau" ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @Shielover: Das ist deine persönliche Erfahrung.......Ich habe eine andere. Ich bekomme sehr wohl nachehelichen Unterhalt und das, bis unser Jüngster 16 ist und ich arbeite auch in einer 3/4 Stelle. Und auch in meinem Bekanntenkreis zahlen die Ex-Männer noch sehr lange nachehelichen Unterhalt. Mein Vater musste es bis zur Rente und die Rente wird jetzt geteilt, weil sie sehr lange verheiratet waren. Meine Freundin bekommt nachehelichen Unterhalt, weil sie weniger verdient als ihr Mann und eine Bekannte von mir bekommt nachehelichen Unterhalt bis zur Rente, weil auch sie sehr lange verheiratet war


    Ich kenne aber auch einen Mann, der nachehelichen Unterhalt bekommt, weil er beruflich während der Ehe kürzer getreten ist, um sich um die Kinder zu kümmern und darum weniger verdient als seine Ex-Frau




    Also die Regel ist deine Erfahrung nicht.