Wie gross darf die Whg sein und was kosten?

  • Hallo zusammen!


    Angeregt durch einen anderen Thread möchte ich gerne mal wissen, wie gross eine Wohnung für mich und Sohni sein darf, und was sie kosten darf.


    Momentan arbeite ich teilzeit und bekomme ergänzendes ALG II.




    Ich habe mich bis jetzt Wohnungsmässig immer mehr verkleinert: in der Ehe 4 Zimmer, 110 qm, zwei Balkon und riesiger Garten


    Nach der Trennung 3 Zimmer, 75 qm 610 warm, im Hochhaus, noch keine Alg II Bezug.


    Momentane Wohnsituation: 51 qm Dachgeschoss mit Schlafzimmer ( Sohni ) Wohnzimmer ( ich ) und Küche und Bad. Kosten: 255,- kalt, 466 warm.


    Uns ist die Wohnung einfach zu klein, nie ist es richtig aufgeräumt, ich habe keine richtige Rückzugsmöglichkeit usw...


    Ich wäre auch für Links zum nachlesen dankbar....

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

    Einmal editiert, zuletzt von paradiesvogel ()

  • Uns ist die Wohnung einfach zu klein, nie ist es richtig aufgeräumt, ich habe keine richtige Rückzugsmöglichkeit usw...


    Wenn das deine einzigsten Probleme sind, dann wird dir das Amt einen Umzug nicht zustimmen. Zumindest bei mir ist es so. Ich soll alle 3 Kinder in 1 Zimmer (10 m²) quetschen wenn ich meine Rückzugsmöglichkeit möchte. Ich wohne mit 3 Kindern auf 58m² und weiß also wie belastend es ist wenn man "zu eng" wohnt. Im Wohnzimmer schlafen bringt meinen Rücken allmählich auch ins schleudern. Ich habe jeden Tag Rückenschmerzen. Laufe schon total krumm. Naja, muss man halt durch ;) Wieviel dir zusteht kann ich dir jetzt gar nicht sagen. Dazu entscheiden die Kommunen untereinander sehr unterschiedlich. Bloß nur weil es dir zusteht heißt es wie gesagt noch lange nicht das du es bewohnen darfst. :rolleyes2: Ich weiß auch nicht ab wann eine Wohnung unzumutbar klein ist. :frag

  • Wenn das deine einzigsten Probleme sind, dann wird dir das Amt einen Umzug nicht zustimmen. Zumindest bei mir ist es so. Ich soll alle 3 Kinder in 1 Zimmer (10 m²) quetschen wenn ich meine Rückzugsmöglichkeit möchte. Ich wohne mit 3 Kindern auf 58m² und weiß also wie belastend es ist wenn man "zu eng" wohnt. Im Wohnzimmer schlafen bringt meinen Rücken allmählich auch ins schleudern. Ich habe jeden Tag Rückenschmerzen. Laufe schon total krumm. Naja, muss man halt durch ;) Wieviel dir zusteht kann ich dir jetzt gar nicht sagen. Dazu entscheiden die Kommunen untereinander sehr unterschiedlich. Bloß nur weil es dir zusteht heißt es wie gesagt noch lange nicht das du es bewohnen darfst. :rolleyes2: Ich weiß auch nicht ab wann eine Wohnung unzumutbar klein ist. :frag



    Oh je, wenn ich dich solese, dann darf ich ja wirklich nicht meckern....


    Deinem Posting entnehme ich, dass ich einen Umzug beim Amt begründen muss....ist das so? Wenn ja, dann habe ich ja wirklich schlechte Karten.. :(


    Danke, für deine Antwort

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • Also die Mietobergrenzen sind unterschiedlich in Bremen zB ein anderer Satz als in München.
    Soweit ich weiß für 2 Personen ca 60qm.Über die Höhe der Miete bei der ARGE informieren


    @MamaIst Allein mit 4 Personen 58qm da würde ich mich mal an eine Beratungstelle wenden das ist definititv zu wenig.


    Schaut doch mal bei Tacheles rein,ALG2 Forum.


    Liebe Grüße


    Ute,die es nicht drauf hat mit dem Verlinken

  • Ja du musst deinen umzug beantragen und begründen. Wo wohnst du denn ??? Es ist in vielen stätden unterschiedlich wie groß eine wohnung sein darf. ich z. B. wohne mit meinen zwei jungs in einer 4raumwohnung für 339 euro (Berlin). geh doch einfach mal zum amt und erkundige dich wie gros und wie viel die wohnung kosten darf. dann suche einfach eine, die größer aber auch günstiger ist ;)

  • @MamaIst Allein mit 4 Personen 58qm da würde ich mich mal an eine Beratungstelle wenden das ist definititv zu wenig.


    Hmm. Ich habe auch schon ein paar mal mit den Leuten vom Amt gesprochen. Nur weil ich 3 Kinder habe ist eine 3Raumwohnung noch keinen trifftiger Umzugsgrund. Bekomme ich immer und immer wieder zu hören. Und sie müssen nun mal auf die Kosten schauen usw. Ich habe ihnen schon sämtliche Wohnungsangebote geschickt. Die lagen alle unterm Limit von dem Satz den wir zu 4. bei uns dürften. Aber trotzdem teurer als meine 3RaumWohnung. Was ja eigentlich logisch ist, oder nicht? :hae: Am Donnerstag habe ich ein Gesprächstermin beim Jugendamt. Eine Bekannte meinte ich solle das Jugendamt mit einschalten. :frag Mal schauen was es bringt.


    Und an Paradiesvogel: Ja, du brauchst einen "Grund" zum umziehen. Gesundheitliche Aspekte, Familienzuwachs, einen neuen/besseren Job in neuer Umgebung. Versuch es einfach. Es liegt auch oft an den Sachbearbeitern ob man etwas bewilligt bekommt oder nicht. Der eine stimmt zu, der nächste lehnt ab. Die scheinen da irgendwie Kopf oder Zahl zu spielen mit den Anträgen :kicher

  • Im ALG II Bereich hat die man einen Anspruch von 50 qm für die erste und 15 qm für jede weitere Person.


    Wobei aber zu beachten ist, dass die Mietobergrenze nicht überschritten werden darf, bzw. die ALG-II BG muss Mehrkosten aus dem Anspruch auf ALG - II bestreiten.


    lg


    Camper


  • Ich würde einfach mal bei deiner SB von der Arge nachfragen.


    Ich habe damals nach der Trennung hier die Wohnung nur mit zusätzlicher Genehmigung bekommen, weil sie mit knapp 70qm eigentlich zu groß war und ich ja damals 1 Jahr komplett auf Harz IV war. Aber es war damals nichts anderes frei und ich musste aus unserem gem. Haus raus, von daher bekam ich das OK.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Ja du musst deinen umzug beantragen und begründen.


    Jein.


    Umziehen darf man grundsätzlich immer. Allerdings kann die ARGE sich ohne einen wichtigen Umzugsgrund weigern, die Umzugskosten, die Kaution und die Mehrkosten zu übernehmen.


    Im ALG II Bereich hat die man einen Anspruch von 50 qm für die erste und 15 qm für jede weitere Person.


    Auch jein. Bis letztes JAhr waren es nur 45 qm für die erste Person, und viele ARGEN halten sich da auch immernoch dran, warum auch immer.


    Andere wiederum gestehen einem AE noch zusätzlichen Wohnraum zu, eben das "Elternschlafzimmer". So pauschal kann man das also nicht sagen, auch wenn es da eigentlich einen bundesweiten Rahmen für gibt.


    Bleibt also wirklich nur der Gang zur ARGE und nachfragen.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Also ich kann nur sagen wie es bei mir ist.
    Meine Sachbearbeiterin hat mir gesagt ich darf mit 2 Kindern bis 520euro warm und höchstens 80 qm wobei sie dann auch ein auge zudrücken würde. Heizung darf ich bis 90 Euro
    Aber es ist wirklich überall anders. Wo meine Tochter und ich zu zweit waren durften wir 434.50 warm,65qm und 80 Euro Heizung.
    Einfach mal nachfragen beim zuständigen Amt
    LG

  • Danke für eure Antworten!


    Also über die Arge geht bei mir nix, ich komm aus dem Landkreis Wü, da ist das Landratsamt zuständig.


    Es eilt ja nicht, ich möchte mich in Ruhe umsehen, dann mal sehen, aber ist immer gut, vorher ein paar Infos zu haben :-)


    Die Seite Tacheles de ist ja auch toll, die hab ich noch gar nicht gekannt...( danke an Ratte! ),ich glaub den Ratgeber hol ich mir für 10 Euro.

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • Eine AE Mutter mit 1 Kind hat Anspruch auf bis zu 60 m².
    Je nach Belieben des Sachbearbeiters könnten auch mehr (62,99m²) bewilligt werden.
    Hatte ich nämlich, weil mein Balkon die 60m² sprengte.
    Eine AE mit 1 Kind interessierte sich für die Wohnung neben mir (auch 62,99m²)-sie hatte einen anderen Sachbearbeiter und die Wohnung nicht bekommen. :hae:
    Meine Sachbearbeiterin drückte beide Augen zu und bewilligte mir die Wohnung :-)
    Die Miete richtet sich nach der Mietgrenze bzw. nach dem Mietspiegel des jeweiligen Wohnortes.
    Einfach mal in der Wohngeldstelle oder bei der ARGE die aktuelle Mietobergrenze erfragen.

  • ich als AE-Mutter habe eine 78qm² wohnung mit 3.5 zimmern und extra balkon, da aber die miete günstig ist, kam sehr schnell das ok von unserer arge...hier schauen die nur nach den kosten...

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

  • ich als AE-Mutter habe eine 78qm² wohnung mit 3.5 zimmern und extra balkon, da aber die miete günstig ist, kam sehr schnell das ok von unserer arge...hier schauen die nur nach den kosten...

    Boah, das nenn ich Glück!

  • Bei uns geht es auch nur nach den Kosten. Qm-Festlegung gibt es zwar, aber solange man drunter ist mit dem Preis, ist alles erlaubt ...

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Ich habe nun nicht alles gelesen aber soweit ich weiß, kannst Du Dir beim Amt einen Wisch holen wo drinne steht wie viel dir bei 2 Personen zu stehen.


    Ich wohne mit Sohni auch alleine in einer 3 Zimmer Wohnung mit Balkon bei 65qm. Nicht gerade viel aber uns reicht es, Sohnemann hat sein Zimmer und ich meins.


    Damals als ich mit meinem Ex noch zusammen gewohnt habe. Waren das 4 Zimmer bei 3 Personen, also ein Zimmer zu viel. Aber die Wohnung hat so wenig gekostet dass das Amt uns es genehmigt haben.


    Heute kann ich auch noch umziehen, ohne Grund, Hauptsache die Wohnung liegt im "Geld"rahmen.



    Aber das ist sicherlich von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.

  • Die Frage ist eigentlich ganz einfach zu beantworten.
    Wer in einer größeren Wohnung bereits wohnt, genießt erstmal eine Schonfrist und muss darauf hingewiesen werden, seine Kosten zu reduzieren. Ist dieses jedoch nicht möglich aufgrund der örtlichen Wohnsituation, kann das Jobcenter wenig machen....


    Wohnt aber in einer zu kleinen Wohnung muss man gute Argumente dem Jobcenter liefern, welche einen Umzug rechtfertigen...


    Dies kann sein:
    Aufgrund des Alters des Kindes ist eine 2-Zimmerwohnung nicht mehr zumutbar (auch das Geschlecht spielt dabei eine Rolle).
    Rechtlich gesehen steht dir ein zusätzlicher Wohnraum zu, aber diesen bekommst DU meist nur zugesprochen auf dem Klageweg!


    Bei Alleinerziehenden sagt die Rechtsprechung ca. 15 qm mehr!!! Also 75 qm!


    Dieses steht auch bereits in einigen örtlichen Richtlinien, zumindest hier im Kreis! Ähnliches gilt für den Umgang bei Wochenendelternteilen


    evtl. findest du die Richtlinien deiner Stadt bzw. Landkreis hier:


    http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html


    oder auf der Seite deines Jobcenters


    oder google mal ALGII KDU Dein Landkreis(Stadt)

    ***************************************
    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
    ***************************************