Neues Gesetz Sorgerecht?????

  • Guten Morgen alle zusammen...


    ich habe da eine Frage die mich sehr beschäftigt und ich hoffe jemand von euch kann mir da weiterhelfen.Ich bin in der 11 woche schwanger.und mein partner hat mich drei tage nach dem ich positiv testete verlassen.seitdem hat er sich auch nicht mehr bei mir gemeldet.
    Das kind war von uns beiden bis dato gewünscht.keine ahnung warum er sich auf einmal getrennt hat.den grund weiss ich bis heut nicht.Im laufe der letzten woche bekam ich einen Brief von seinem Vater,der mich total vom Hocker gehauen hat.immer wieder versuchte er mich in diesem brief zu überreden das ich das kind weg machen lassen soll.klar und deutliche aussage dieses briefes,das kind ist von den großeltern ungewünscht.ich habe nie mit einem wort erwähnt das mein ex-partner sein baby nicht sehen darf wenn es geboren wurde.und sein vater schrieb in diesem brief etwas von unterstützung das er auch seine rechte bekommt und so.eine freundin sagte mir nun das es seid anfang januar ein neues gesetz gibt wo beide elternteile automatisch das gemeinsame sorgerecht haben.stimmt das?ich meine er hat mich in der schwangerschaft verlassen,wahrscheinlich sogar deswegen :frag und wenn er sich jetzt in der schwangerschaft nicht interessiert warum sollte es dann geteiltes sorgerecht geben.klingt vielleicht ein bißchen egoistisch für euch,aber ich möchte mich gern ein wenig absichern.und wie oft haben großeltern das recht ihren enkel zu sehen.ich habe von meiner tante erfahren(sie hatte mal das problem) das großeltern einmal im monat für eine stunde das recht aufs enkelkind haben.das hat ihr ein anwalt mitgeteilt.ist das noch so?denn in diesem brief geht eindeutig hervor das das kind nicht gewollt ist als enkelkind!!!


    ich badanke mich schon mal im vorraus für eure antworten. :thanks:


    einen schönen sonntag noch euch allen.

  • Hallo und Guten Morgen!!
    Die Briefe würde ich auf jeden Fall aufbewahren.


    Was ich nicht verstehe ist, warum die Großeltern auf der einen Seite wollen, dass du das Kind "wegmachen lässt", aber auf der anderen Seite was von gemeinsamen Sorgerecht usw sagen???


    Das passt doch irgendwie nicht zusammen.


    Was das Recht auf das Kind der Großeltern betrifft, gibt es keine pauschale Regelung. Es kommt auch darauf an, ob die Großeltern zum gewohnten Umfeld gehören. Aber ja, Großeltern haben auch Rechte.


    Wie das mit dem automatischen gemeinsamen Sorgerecht bei unverheirateten ist, kann ich dir nicht sagen. Da äußern sich bestimmt noch andere hier, die mehr Ahnung davon haben. Aber wenn man verheiratet ist und der Mann verlässt dann die Ehefrau und will, dass die Schwangerschaft abgebrochen wird, haben sie trotzdem das gemeinsame Sorgerecht. Einfach nur, weil man verheiratet ist. Egal, wie der Mann sich da verhält. Also wäre es ja nur logisch, dass es bei unverheirateten auch so ist. Aber wie gesagt, genaues weiß ich da nicht. Da werden sich noch die Leute zu äußern, die davon Ahnung haben


    Edit: Also ich hab grad gelesen, dass das gemeinsame Sorgerecht bei unverheirateten Paaren nur auf Zustimmung der Mutter erteilt wird. Ob das so richtig ist???

  • Was dieses "Gesetz" betrifft, so gibt es meines wissens nach noch keine genauen Aussagen.
    Es soll aber dem Vater erleichtert werden, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Die Mutter muss vor Gericht schon verdammt gute Argumente bringen, warum sie das alleinige behalten möchte.

  • .immer wieder versuchte er mich in diesem brief zu überreden das ich das kind weg machen lassen soll.klar und deutliche aussage dieses briefes,das kind ist von den großeltern ungewünscht.ich habe nie mit einem wort erwähnt das mein ex-partner sein baby nicht sehen darf wenn es geboren wurde.und sein vater schrieb in diesem brief etwas von unterstützung das er auch seine rechte bekommt und so.eine freundin sagte mir nun das es seid anfang januar ein neues gesetz gibt wo beide elternteile automatisch das gemeinsame sorgerecht haben.stimmt das?ich meine er hat mich in der schwangerschaft verlassen,wahrscheinlich sogar deswegen


    guten morgen,
    das neue gesetz gibt es noch nicht!!!
    der vater kann!!! zur zeit das gemeinsame sorgerecht beantragen...ob er es dann bekommt, würde dann ein richter entscheiden...
    solltest du zustimmen, würdest du 2 monate elterngeld verlieren...
    das ist ja nett, dass dir "unterstützung" neben dem vorschlag zur abtreibung angeboten wird :hä:ohnmacht:
    du bist aber evtl. nicht auf deren "almosen" angewiesen,
    der vater hat sich an der babyausstattung finanziell zu beteiligen (1000 euro pauschal)


    http://www.bafoeg-aktuell.de/c…terhalt/sonderbedarf.html



    und später betreuungsunterhalt zu zahlen-neben dem kindesunterhalt-, wenn er genug verdient!


    alles gute :troest


    p.s. irgendwie werde ich immer wütend, wenn ich sowas lese:
    "entweder abtreibung oder sorgerecht"

  • Derzeit gilt:


    Bei unverheirateten Eltern hat die Mutter bei Geburt das alleinige Sorgerecht. Geben die Eltern keine Erklärung über ein gemeinsames Sorgerecht ab und ist die Mutter mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht einverstanden, dann hat der Vater die Möglichkeit auf gemeinsames Sorgerecht zu klagen. Gemeinsames Sorgerecht ist zu erteilen, wenn es dem Kindeswohl entspricht.


    Es gibt Grundsatzpapiere für ein Gesetz, das dieses Verfahren vereinfachen soll. Dieses Gesetz ist bisher nicht verabschiedet. Es ist aber wohl damit zu rechnen, dass es im lauifenden Jahr verabschiedet wird. Der letzte Entwurf des Justizministeriums hat eine Fristenlösung für unverheiratete Eltern vorgeschlagen: - Alleiniges Sorgerecht bei Geburt bei der Mutter. - Beantragt der Vater gemeinsames Sorgerecht, dann gibt es gemeinsames Sorgerecht, falls die Mutter nicht innerhalb einer First von 8 Wochen Widerspruch einlegt. Für den Fall eines Widerspruchs geht es vor ein Familiengericht, das entscheiden muss.

  • Ich bin auch der Meinung, dass da noch nichts genaues entschieden worden ist was das gemeinsame Sorgenrecht angeht.
    Die FDP will es durchbringen aber ob es ihnen gelingt steht noch in den Sternen.


    Ich hatte erst ein Gespräch mit dem JA wegen Besuchszeiten bzw Regeln der Großeltern. Da gibt es kein Gesetz was man einzuhalten hat. Die haben schin ein recht ihren Enkel zusehen aber wann und wie oft hat die Mutter zu entscheiden, so das JA zu mir.

    Denkt daran, was man sein will und nicht wovor man Angst hat

  • Die haben schin ein recht ihren Enkel zusehen aber wann und wie oft hat die Mutter zu entscheiden, so das JA zu mir.


    Kinder haben unter bestimmten Vorausetzungen einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Umgang mit ihren Großeltern. Über diesen Rechtsanspruch können die Eltern nicht frei entscheiden, Großeltern können ihn einklagen.

  • Hi,

    Die haben schin ein recht ihren Enkel zusehen aber wann und wie oft hat die Mutter zu entscheiden, so das JA zu mir.

    wenn das JA es so zu dir gesagt hat, dann :kopf ...ich frag mich manchmal für was die da sind :rolleyes2:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Kinder haben unter bestimmten Vorausetzungen einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Umgang mit ihren Großeltern. Über diesen Rechtsanspruch können die Eltern nicht frei entscheiden, Großeltern können ihn einklagen.



    Die Auskunft habe ich vom Jugendamt bekommen. Ich muss ja schon davon ausgehen, das es richtig ist was die zu einem sagen.

    Denkt daran, was man sein will und nicht wovor man Angst hat

  • Ich würde (mit Verlaub) die Herrschaften Großeltern mal komplett außen vor lassen. Ob sie nun den Abbruch der Schwangerschaft wünschen oder doch wenigstens die Adoption des Kindes von den besten Großeltern der Welt *hallo Sarkasmus* hat Dich nicht zu interessieren. Hefte den Brief ab bei den ganz besonders tollen Erinnerungen an die Frühschwangerschaft und geh Deinen Weg.


    Brüte erst mal in Ruhe das Kind, setze Dich mit dem Vater des Kindes auseinander (sobald er wieder dazu in der Lage ist) und gut ist's.

  • Das was die Großeltern dort betreiben ist strafbar.


    http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html


    Ich würde den Brief gut aufbewaren und sie freundlich darauf hinweisen soetwas bitte zu unterlassen, da es Nötigung ist.


    Der Vater bekommt nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht.
    Und unter den oben genannten Umständen werden die Großeltern bestimmt kein Umgangsrecht bekommen.


    Lass dir einen Termin beim Jugendamt geben. Die werden Dir auch weiterhelfen mit der Vaterschaftsanerkennung und was den Umgang mit dem Vater angeht, so er diesen später wahrnehmen möchte.

  • Na ja, so ganz frei können die Großeltern das auch nicht entscheiden. Sowas wird schon mit der Mutter abgesprochen, muss ja auch in den Tagesablauf passen.


    Ich weiß auch nicht, warum es immer gleich ums Klagen und Gericht geht. Kann man sich nicht wie normale Menschen unterhalten und sich einigen???


    Bei uns ist es so, dass die Jungs einmal in der Woche bei den Großeltern väterlicherseits sind, weil wir vorher neben ihnen gewohnt haben und sie zum Leben der kids dazugehören. Außerdem bereichern Großeltern ja auch ein Leben. Wir finden es gut so und es klappt super. Wir haben einen festen Tag, einfach, so wie es uns allen passt. Und sollte die Oma mal keine Zeit haben, dann einigt man sich auf einen anderen


    Aber das ist hier wohl eine andere Situation. Die Großeltern in spe bitten sie um einen Abbruch. Wobei bitten wahrscheinlich noch nett formuliert ist. Außerdem ist dieses Kind dann gar nicht auf den Umgang mit den Großeltern gewöhnt. Oder ich frag mal andersrum, was spricht denn gegen einen Umgang mit den Großeltern?


    Hast du dich schon mal beim JA oder bei einem Anwalt erkundigt, wie die Rechtslage so ist???

  • Was das Recht auf das Kind der Großeltern betrifft, gibt es keine pauschale Regelung. Es kommt auch darauf an, ob die Großeltern zum gewohnten Umfeld gehören. Aber ja, Großeltern haben auch Rechte

    wenn das JA es so zu dir gesagt hat, dann :kopf ...ich frag mich manchmal für was die da sind :rolleyes2:

    Ihr vermischt da was. Es geht um das Recht des Kindes auf Umgang. Wenn die Großeltern bisher zum Umfeld des Kindes gehören hat das Kind weiterhin das Recht die zu sehen. Das gilt auch für Onkel/Tante/Bruder/Schwester.


    In den meisten Fällen wissen das Eltern selber und lassen das zu und fördern es. Da wo es so nicht passiert kann man das per Gericht einfordern. Sprich die Großeltern klagen für das Kind ein Umgangsrecht ein.


    In wie weit das in diesem Beispiel gegeben ist wage ich zuz bezweifeln.


    @TS: Versuche erst mal locker zu bleiben. Du brauchst jetzt noch keine Anstalten machen um dein ungeborenes Kind vor Oma&Opa zu retten. Warte bis es mal da ist und versuche die Großeltern in das gemeinsame Sorge Boot zu ziehen.

  • Ich bin in der 11 woche schwanger.und mein partner hat mich drei tage nach dem ich positiv testete verlassen.seitdem hat er sich auch nicht mehr bei mir gemeldet.


    Nochmal: Die Frau hat andere Sorgen als Recht oder Unrecht der Großeltern. Unterlassen sie diesen Druck nicht, würde ich in der Tat dagegen vorgehen. Alles andere ist nun wirklich unwichtig.

  • Sorry aber mal alles nicht so ganz richtig.
    Großeltern haben nur dann ein recht auf Umgang wenn z.b das Kind eine zeitlang bei ihnen gelebt hat.
    Und das ist hier nicht der Fall. Oder eben sehr enger Kontak besteht.
    Ich an deiner Stelle würde den Brief nehmen zum Anwalt damit gehen und ihn auf diesen Brief antworten lassen.
    So wirst du schneller deine ruhe haben als du A sagen kannst.

  • Also wegen diesen bösen Briefen von den zukünftigen Großeltern würde ich schon was unternehmen, sie auf jeden Fall aufbewahren.


    Was den Rest angeht...........Kannst du nicht erstmal warten, bis das Kind geboren ist? Vllt ist die Situation dann eine ganz andere. Vllt sind die Großeltern dann da und kümmern sich und du bist froh über jede Hilfe. Vllt haben sie dann gar kein Interesse und versuchen jetzt nur, dir Angst zu machen.


    Ich verstehe auch nicht, wieso die Großeltern solche Ansprüche stellen und der Vater sich gar nicht meldet? Sprechen sie für den Vater???


    Hast du keine Möglichkeit, von dir aus Kontakt mit ihm aufzunehmen?

  • Nochmal: Die Frau hat andere Sorgen als Recht oder Unrecht der Großeltern. Unterlassen sie diesen Druck nicht, würde ich in der Tat dagegen vorgehen. Alles andere ist nun wirklich unwichtig.




    Ich schließ mich Marlene an. Jetzt schau erst mal nach dir und deinem Kindchen und alles andere ist so und so noch uninteressant!

    Denkt daran, was man sein will und nicht wovor man Angst hat

  • Die Auskunft habe ich vom Jugendamt bekommen. Ich muss ja schon davon ausgehen, das es richtig ist was die zu einem sagen.


    u.a. deswegen ist es gut, wenn man ein Forum hat, in dem man erfahren kann, dass nicht alles, was ein Jugendamtsmitarbeiet einem sagt, völlig richtig ist.

  • Ich nehme mal an, der junge werdende Vater steht zwischen den Stühlen, und wird mit ähnlich perversem Druck von seinem Vater bearbeitet werden, wie die Mutter...


    das soll nicht entschuldigen, dass er sich grade aus der Affaire zieht... ich stell mir nur das scenario so vor, wie der Opa dem Vater die Rechnung vorrechnet, was an Kosten auf ihn zu kommt... :kopf



    Ich bin ja sonst auch ehr für reden und aussitzen und Kompromisse finden....
    aber so einen Brief würd ich wohl doch nehmen und ne Anzeige wegen Nötigung rausklopfen... :radab
    Und kommt mir nicht mit, damit verdirbt man das Verhältnis auf Dauer - da gibts kein Verhältnis, das zu schonen lohnt.


    Ich finds ne Absolute Zumutung, sich in der Frühschwangerschaft mit solchen Frechheiten beschäftigen zu müssen. :kopf

  • schlotterlotte.....
    genau das ist das problem,der vater meines ex-freundes hat laut diesem brief immer wieder seine skepsis geäussert gegenüber unserer beziehung.mein ex wird zum ersten mal vater.ich muss dazu sagen das ich schon zwei kinder habe und mein partner einen ausdrücklichen kinderwunsch mit mir hatte.ich war lange skeptisch was seinen kinderwunsch anging,da ich schon zwei habe und ich angst hatte er würde mich sitzen lassen.diese angst habe ich meinem ex-partner auch immer wieder geäussert wenn er mit dem thema anfing.irgendwann schaffte er es mir diese ängste zu nehmen.und nun ist genau das eingetroffen was ich befürchtet hatte.am tag des tests haben wir lange gesprochen und uns dafür entschieden.mit großem liebesschwur seiner seits.drei tage später war er weg.das seltsame an der ganzen sache ist,das er eine stunde bevor er sich trennte ein langes gespräch mit seinem vater führte.
    ich hatte ca.eine woche nach der trennung eine e-mail an seine eltern geschickt wo ich klar und deutlich geschrieben habe das ich gern bereit bin trotz der trennung die werdenden großeltern in die schwangerschaft mit einzubeziehen und sie zu informieren jedesmal wenn ich beim arzt war.
    darauf bekam ich ca.3 wochen später diesen brief.er schrieb in genau diesen worten


    "wir könnten eine ganz normale zwischenmenschliche beziehung miteinander pflegen,ohne kontaktabbruch und gegenseitige vorhaltungen.DIES IST ABER NUR MÖGLICH WENN DU UNS NICHT ZWANGSWEISE ZU GROßELTERN MACHST!!!!!


    sagt doch alles oder nicht???