ich weiss bissel sentimental aber so bin ich halt
Das ist doch nichts schlimmes, so bin ich doch auch und nehm mir immer alles so zu Herzen :rotwerd:rotwerd
sag mal wo kommst du denn her??? weil du sagst alles zuende und dann nur noch wasser =)
Sorry, übersehen. Ich komme aus dem wunderschönen Cuxhaven und wohne direkt an der Weltschifffahrtsstrasse :platz
auf Dauer "gewinnt" immer das Gute...
Ich danke dir, das macht mir wieder ein bißchen mehr Mut :blume
Mein Kopf ist so voll und ich recherchiere wie ne Blöde :tot
Ich glaube wenn ich so weitermache, weiß ich bald selber nicht mehr was sehr gut ist und was "nur" gut ist :ohnmacht:
Auf jedenfall schreibe ich mir alle Punkte auf, wo ich meine die sind wichtig und werde diese alle mitnehmen zum Anwalt.
Ist es nicht auch ein Verfahrensfehler, wenn der Richter dem Gutachter bei einem schriftlichen Gutachten keine Frist gesetzt hat um nicht unnötig Zeit verstreichen zu lassen?
Ich habe nämlich diesen Paragraphen gefunden:
§ 163 FGG-Reformgesetz
§ 163 FGG-Reformgesetz - Fristsetzung bei schriftlicher
Begutachtung; Inhalt des Gutachtenauftrags
(1) Wird schriftliche Begutachtung angeordnet, setzt das
Gericht dem Sachverständigen zugleich eine Frist,
innerhalb derer er das Gutachten einzureichen hat.
Und eine Fristsetzung des Gerichts gab es nämlich nicht!
Kann man bei einer Beschwerde eigentlich mehrere Verfahrensfehler angeben?