Keine Kommunikation mehr möglich, es macht mich krank!

  • solange es nur ihre sachen waren, mensch sei doch froh das du den scheiß los bist!


    klar unangenehm das ganze und dumm gelaufen. aber das thema ist nun auch abgeschlossen.


    und nun aber schloss wechseln, schließlich hat sie nun ihre sachen und es besteht ja nun kein grund mehr wieso sie nochmal in die wohnung muss.


    siehs postiv nun haste wieder mehr platz für dein eigenes leben!

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Hallo, ich habe jetzt nicht den ganzen Thread gelesen nur diese Seite, hört sich alles nicht gut an.


    Wie alt sind die KInder, wieviel bekommen sie real mit, wäre meine erste Frage?


    Sind die Sachen die sie mitgenommen hat "nur" geldlich wertvoll oder sind emotionale Dinge z.B. Andenken dabei?


    Ich fände eine Auflistung, mit Kopie für Dich, an den Anwalt Deiner Ex richtig und wichtig auch wenn keine Gegenreaktion kommt. Wenn Eure Kommunikation eh nichts bringt, ist es immer ratsam solche Sachen per Anwalt sachkundlich zu machen. Wichtig dabei sind nur die Fakten, das einfach alles nachvollziehbar ist, leider total emotionslos nur sachlich. Nachweisliche klare Fakten!


    Die Gefühlswelt spielt verrückt, das interessiert aber kaum jemanden und Deine Ex freut wird sich über gefühlsmäßige Reaktionen freuen (keine Ahnung, stell ich mir nur so vor). Meist geht es doch nur um Austeilen, treffen unter der Gürtellinie usw. Wenn solch eine Beziehungebene eingegangen wurde, dann ist Hopfen und Malz verloren. Oh backe, das täte mir leid.


    Ich, bzw. wir standen auch davor wir haben uns versucht zu treten wo es nur geht, glücklicherweise haben wir (der Papa und ich) uns fangen können. Nu läuft es etwas klarer, wir ecken noch aneinander, können aber trennen und aufpassen. Trotzdem verletzt mich noch einiges und auch nach 6 Jahren bin ich nicht durch mit dem Thema.


    Was willst Du nun unternehmen?

    ****************************************************************


    LG
    HexeLili
    plus Anhang
    (zweimal *12/2001*)
    :motz: :engel

  • Ja, daß mit dem "Schloß auswechseln" ist so ne Sache.
    Wir stehe schließlich beide im Kreditvertrag für das Haus.
    Würde ich jetzt einfach die Schlösser wechseln, hätte ich dur konkludentes Handeln bewiesen, daß ich alleiniger Eigentümer des Hauses sein will. Dann müsste ich Ex ausbezahlen. Darauf wartet Sie doch nur...


    Nein, die Frage dreht sich vielmehr darum ob Sie einfach so in meinen "Lebensbereich" eindringen darf?
    Es geht hier um den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Eigentum hat sie zweiw´felsohne an dem Haus. Aber besitzen? Im Sinne von uneingeschränktem Zugang? Das gleube ich nicht. Ein Vermieter hat auch Eigentum und darf trotzdem nicht einfach wenn es ihm passt seine vermitete Wohnung betreten. Genau so sehe ich das Verhältnis von Ex zu "ihrem" Haus. Aber ich bin ja auch kein Anwalt...


    Warum erst alles Mögliche mit dem Anwalt versuchen um dann doch in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" die Sachen hier abzuholen?
    Und warum hat Sie, wenn Sie schon mal hier war, trotzdem wieder einige Dinge hier zurück gelassen :ohnmacht: ?


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()


  • Und warum hat Sie, wenn Sie schon mal hier war, trotzdem wieder einige Dtnge hier zurück gelassen :ohnmacht ?


    Um dich zu verletzten und damit du dir genau diese Frage stellst...nimmt ganz schön Raum in Anspruch oder?
    Kannst du nicht den Schlüssel einfordern?


    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • "Schlüssel einfordern" hat nicht direkt was mit "Anspruch auf das Haus erheben" zu tun.


    Du hast schon ein Recht darauf, dass nur die Menschen in deine Wohnung kommen, die du da haben möchtest.

  • Ich hätte Ihr gesagt, Tag X erscheinst Du und holst alles, wirklich alles von hier und dann ist Ruhe. Sonst darf sie Dich gerne zu ner exklusiven Wohnungsführung einladen. Schließlich macht es ihr ja nichts aus Dich bei ihr rumzuführen. Wo sie doch so ein dickes Fell hat und die Privatssphäre von Anderen mit Füßen tritt.


    (Schaff Dir nen Hund an oder bilde Eure Katze zur Kampfkatze aus!) :D

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • denke mal das gibt montag ein infoanruf bei deinem anwalt!


    wobei ich mir nicht vorstellen kann das es normal ist das sie in deiner wohnung rein und raus geht wie es ihr gerade past!


    ich meien das könnte unter umständen zu sehr ähm sagen wir merkwürdigen situationen kommen oder?


    bin fast davon überzeugt, das du dir das nicht antun must!

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Erinnert mich an eine Situation, die ich vor vielen Jahren mal hatte. :nixwieweg


    Sonntagmorgen, mein Liebster und ich lagen noch in den Federn, auf einmal wurde ich wach, weil ich ein Geräusch gehört hab. Es war die Ex, die im Kleiderschrank rumkruschelte :scared


    Ruf beim Anwalt an, aber ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Du ihr jederzeit Zugang gewähren musst. Irgendwo ist auch mal gut.


    Einen Stichtag setzen und mit der zeitgleichen Rückgabe des Schlüssels bzw. Schloßaustausch den Schlußpunkt setzen find ich gut und würde es wohl so handhaben.


    Möchte sie künftig in`s Haus, wird es ihr nicht verwehrt, da Miteigentum, aber sie möchte bitte einen Termin mit Dir vereinbaren.


    Bin mal gespannt, was der Anwalt sagt, ob es so auch im Sinne des Rechts wäre.

  • Hi,

    Würde ich jetzt einfach die Schlösser wechseln, hätte ich dur konkludentes Handeln bewiesen, daß ich alleiniger Eigentümer des Hauses sein will. Dann müsste ich Ex ausbezahlen. Darauf wartet Sie doch nur...

    sie ist ausgezogen. Also...


    Wenn deine EX den Besitz (nicht das Eigentum) an der


    gemeinsamen Wohnung aufgegeben hat (was nach dem Auszug und Ummeldung -nach paar Wochen- regelmäßig


    angenommen wird), dann hat sie weder das Recht, die Wohnung eigenmächtig zu


    betreten noch das Recht, Teile des Hausrates daraus zu klauen. Sie könnte lediglich die Herausgabe


    persönlicher Dokumente verlangen.



    Was sagt dein RA ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Das ist echt krass, was die da gemacht hat ! Und dürfen tut sie das ganz sicher nicht. Sie ist in deine Privatsphäre eingedrungen !
    Eigentlich ja schon ein Einbruch was die gemacht hat.
    Wie lange lebt ihr schon getrennt ? Und wie lange ist der Auszug her ?
    Auch wenn euch das Haus gemeinsam gehört, darf sie sich nicht einfach auch Zugang zum Haus verschaffen, nur dann wenn du im Urlaub oder sonstwo bist, nicht erreichbar halt und dort ist ein Rohrbruch oder sowas.


    Ab einem gewissen Zeitraum stehen ihr die Sachen auch gar nicht mehr zu, die noch im haus sind, ich weiß nur nicht mehr ob es 6 Monate oder 1 Jahr war, von daher du bist auch nicht dazu verpflichtet ihre Sachen ewig aufzubewahren, bis sie dann mal Lust hat diese abzuholen.


    Dieses Thema hab ich auch hinter mir, vor 2 oder 3 Jahren war ich schon mal mit Ex getrennt, er zog aus und stand ein halbes Jahr später mitten in der Nacht in meinem Schlafzimmer :radab Er wollte ja nur wissen ob ich einen anderen Mann im Bett habe, ich mag mir gar nicht vorstellen, was passiert wäre, wäre dem so gewesen.
    Ich hab am nächsten Tag sofort das Schloss gewechselt, trotz das er mit im Mietvertrag stand und mir konnte keiner was. Das Recht war da auf meiner Seite.


    Wir waren ca 1 1/2 Jahre getrennt und er wollte nie was aus der Wohnung haben, dann kamen wir wieder zusammen, sind ja nun wieder getrennt und nun wollte er Fernseher haben, der Fernseher ging aber in der fast 2 jährigen Trennung dann in meinen Besitzt :D er hat keinen Anspruch mehr darauf. Und auch diesmal habe ich sofort das Schloss gewechselt, trotz das er immer noch im Mietvertrag steht, aber auf nächtlichen Besuch kann ich echt verzichten.


    -Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!


    -Ich verstehe gar nicht, warum alle auf die Beamten schimpfen. Die tun doch gar nichts. :pfeif


    -Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit!


    -Da wir von allem nichts verstehen, reden wir überall mit.


    Ich werde ein paar Veränderungen in meinem Leben machen...wenn du nichts mehr von mir hörst, warst Du eine davon! :D

  • Wie alt sind die KInder, wieviel bekommen sie real mit, wäre meine erste Frage?

    Die Kinder sind alt genung um es mitzubekommen, aber solche Sachen finden mittlerweile, Gott sei dank, OHNE Kinder statt. Muss ja auch nicht sein ;)


    Sind die Sachen die sie mitgenommen hat "nur" geldlich wertvoll oder sind emotionale Dinge z.B. Andenken dabei?

    Sowohl als auch. Aber ich denke nicht Wert der DInge ist der Punkt, sondern die Handlung.


    Wenn Eure Kommunikation eh nichts bringt, ist es immer ratsam solche Sachen per Anwalt sachkundlich zu machen.

    Grins, dazu müsstest du dann doch mal den ganzen Thread lesen :D


    Kannst du nicht den Schlüssel einfordern?

    Das kommt dem Auswechseln der Schlösser gleich. Nein, Sie ist ja noch EIgentümerin. Das kann Sie auch gerne bleiben. Solange zahlt Sie nämlich noch nen Viertel der Hausrate...


    "Schlüssel einfordern" hat nicht direkt was mit "Anspruch auf das Haus erheben" zu tun.

    Jein, wie gesagt, Anwälte sehen das anders.


    Du hast schon ein Recht darauf, dass nur die Menschen in deine Wohnung kommen, die du da haben möchtest.

    Genau, das denke ich halt auch und genau um dieses Thema geht es mir.


    Ich hätte Ihr gesagt, Tag X erscheinst Du und holst alles, wirklich alles von hier und dann ist Ruhe.

    Leider klappt das ja nicht. Weil Ex ist ja nie mit einem Termin einverstanden gewesen. Ich habe ihr ja in der Vergangenheit schon 7 Termine über den Anwalt zukommen lassen. KEINER war gut genug für Sie...


    bilde Eure Katze zur Kampfkatze aus!

    Attacke, Fass, Beiss... :daumen


    denke mal das gibt montag ein infoanruf bei deinem anwalt!

    Oder Samstags ne E-Mail :brille


    wobei ich mir nicht vorstellen kann das es normal ist das sie in deiner wohnung rein und raus geht wie es ihr gerade past!

    Genau das denke ich halt auch. So kann und darf das eben nicht sein.


    Naja, wenn Dir "versehentlich" der Schlüssel im Schloß abbricht dann MUSST Du ja die Schlösser austauschen

    In diesem Fall wäre ich verpflichtet ihr einen Satz Schlüssel zu geben. Wie gesagt, Sie ist Mit-Eigentümerin.


    Genau meine Vorstellung. Mal gucken was mein RA meint.


    Danke Babbe! Du sprichst mir aus der Seele! RA spricht morgen!


    Eigentlich ja schon ein Einbruch was die gemacht hat.

    Also das ist es leider nicht, da Sie keine Gewalt angewandt hat um ins Haus zu gelangen. Sie hat ja einen Schlüssel. Das ist dann kein Einbruch mehr.


    Das ist echt krass, was die da gemacht hat ! Und dürfen tut sie das ganz sicher nicht. Sie ist in deine Privatsphäre eingedrungen !

    Ich hoffe doch sehr, daß Sie das nicht darf und daß das nicht ungesühnt bleiben wird...


    Auch wenn euch das Haus gemeinsam gehört, darf sie sich nicht einfach auch Zugang zum Haus verschaffen, nur dann wenn du im Urlaub oder sonstwo bist, nicht erreichbar halt und dort ist ein Rohrbruch oder sowas.

    Wenn ic nicht erreichbar bin sehe ich immer zu, daß mein Nachbar die Katzen- und Hauspflege übernimmt.


    Allzeit bereit!!!

    Das könnte man jetzt auch anderweitig verstehen :nixwieweg


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Dann ist es immer noch Hausfriedensbruch und somit eine Straftat ;)
    Man ist auch bei einem Vermieter nicht dazu verpflichtet ihm den Schlüssel zu geben, also einen 2. Schlüssel.
    Warum also deiner Ex ? Wo du doch Nachbarn hast die im falle es passiert was, einen Schlüssel haben.
    Du kannst die Schlösser austauschen und wenn du das willst, auch eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen, es gab für sie keinen Grund die Wohnung zu betreten, der das irgendwie rechtfertigen würde und mal eben Wohnung ausräumen wenn Ex nicht da ist, ist auch noch Diebstahl.


    Da ist es völlig egal ob die mit Eigentümerin ist, oder Vermieterin, oder, oder, oder. Das war ein Eindringen in deine Privatsphäre!!
    Ich persö. würde keine Anzeige machen, da ihr weiterhin klar kommen müsst, aber ich würde ihr echt mal sagen was du davon hälst und Schlösser tauschen, fertig !


    -Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!


    -Ich verstehe gar nicht, warum alle auf die Beamten schimpfen. Die tun doch gar nichts. :pfeif


    -Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit!


    -Da wir von allem nichts verstehen, reden wir überall mit.


    Ich werde ein paar Veränderungen in meinem Leben machen...wenn du nichts mehr von mir hörst, warst Du eine davon! :D

  • Hausfriedensbruch und somit eine Straftat


    und mal eben Wohnung ausräumen wenn Ex nicht da ist, ist auch noch Diebstahl.


    Also wenn mein Anwalt das bestätigt, dann wird es lustig.
    Ich werde garantiert auf gar nix verzichten.
    Es ist nämlich noch die Entscheidung über den Aufenthaltsort der Kinder anhängig :brille .


    Achso, dann sollte ich wohl Next wegen Mittäterschaft auch gleich anzeigen?
    Na das wird ein Spass.
    Zumal Sie noch bei Nachbars war und es denen erzählt hat, daß sie und Next im Haus waren.


    Ich bin jetzt echt gespannt auf Morgen...


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • In diesem Fall wäre ich verpflichtet ihr einen Satz Schlüssel zu geben. Wie gesagt, Sie ist Mit-Eigentümerin.


    Den Schlüssel kannst Du dann ja bei der Übergabe der restlichen Sachen übergeben ;)
    Solange hat sie erstmal keine Möglichkeit. Ein Argument hierfür wäre, daß Du den nur gegen Unterschrift abgibst. Und dann passiert Dir das halt öfters...Du verstehst?


    Das könnte man jetzt auch anderweitig verstehen


    So? Wie denn? :D

  • Was ist denn bei deinem Anwaltstermin herausgekommen?

    Danke der Nachfrage!
    Aber zur Zeit möchte darf ich mich zu diesem Gespräch nicht äußern.
    Sei versichert...
    Es geht seinen Gang und sobald es weitergeht melde ich mich hier.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Hallo PapaT,


    ich habe mir jetzt nicht alles in deinem Thread genau durchgelesen, aber das was ich gelesen habe hört sich an wie im schlechten Film.
    Es geht ihr wohl nicht um das Miteinander als Eltern, sondern ich befürchte, sie kommt verbal gegen dich nicht an und zieht alle Register um dich von außen anzugreifen. Deswegen dieses RA-Getue. Auch das es Wochen dauert, dass sie einen deiner Termine als angemessen ansieht, welcher dann doch nicht zustande kommt, unglaublich.
    Sie weiss wohl genau, dass sich dich mit dieser Art verletzen kann. Deswegen diese Hin und Her als du die Kids nehmen solltest und dann doch nicht mehr.
    Darf ich mal fragen, wie alt deine Kinder sind?

    LG Marlit


    ** Die Hoffnung stirbt zuletzt**

    Einmal editiert, zuletzt von Marlit ()