Geteiltes Sorgerecht??? neues Gesetz???

  • Hallo erstmal :)


    Es geht um das neue gesetz für ledige Väter.


    Der Kindesvater meiner Tochter möchte jetzt anfang nächsten Jahres das Sorgerecht beantragen. Er meinte er müsse nur zum gericht gehen und schon hat er das Sorgerecht.



    Ich muss dazu sagen das wir in der vergangenheit viele Differenzen hatten. Wo er mir sogar versprochen hat mich umzubringen. Das ende vom lied war eine Einstweilige verfügung die Im dezember ausläuft.


    Ich bin jetzt Umgezogen und seit dem funktioniert es eigentlich ganz gut mit dem KV. (Das haben wir schön öfter gehabt, bis es wieder eskaliert ist). Er kümmert sich regelmäßig um seine Tochter sie haben auch eine enge bindung zueinander. Nur wir haben unsere Differenzen. Mal geht es gut dann wieder nicht, aus irgendwelchen gründen. Die ganze Situation wurde auch ständig beim Jugendamt festgehalten. es gab Zeiten da durfte er seine Tochter nur unter aufsicht beim JA sehen weil er mich sonst wieder verbal angegriffen hätte. Zudem raucht er Haschisch was das JA auch weiß.


    Jetzt miene Frage: Kann er so einfach das Sorgerecht bekommen. Und würde es ihm nach so vielen Streitigkeiten einfach zugesprochen? Ich habe ein wenig Angst davor . Auch das Jugendamt hat damals gesagt das kein Gericht der Welt uns geteiltes sorgerecht geben würde. Meine Tochter ist fast 4. und es klappt jetzt 4 monate lang ohne Streit.


    Was sagt ihr? Danke für antworten schon mal im Vorraus :) :thanks:

    Glück ist kein Glück ohne Kinder - und Kinder sind keine Kinder ohne Liebe. :knuddel

  • So einfach, wie der KV es formuliert hat, geht es mit Sicherheit nicht.
    Es ist verständlich, dass Du Angst davor hast, aber ich denke nicht, dass er eine Chance hat.
    Dazu müsste er erstmal nachgewiesener Maßen (dauert viele Monate) clean werden.
    Und dann wird das Gericht mit Sicherheit auch das JA entsprechend befragen.


    In solchen Dingen würde ich auch, an Deiner Stelle, mal mit dem JA sprechen.
    Die werden dann das Ganze fundiert begründen, warum er eben nicht so ohne weiteres an das Sorgerecht kommt.

  • Es gibt ein Urteil des EuGH, das die frühere deutsche Regelung als menschenrechtswidrig verworfen hat, nach der ein unverheirateter Vater keine Möglichkeit hatte gegen den Willen der KM das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht zu bekommen.


    Das Bundesverfassungsgericht hat diese frühere Regelung am 21. Juli 2010 ebenfalls für Verfassungswidrig erklärt. Seit diesem Urteil gilt folgendes:


    "Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht."


    BVerfG Urteil


    D.h., wenn es dem Kindeswohl nach gängigen Kriterien am besten entspricht, sollte ein unverheirateter Vater das gemeinsame Sorgerecht von einem Gericht zugesprochen bekommen.


    Ob das bei euch der Fall ist, kann niemand hier sagen. Normale Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern sind kein Grund das gemeinsame Sorgerecht nicht zu erteilen. Besteht eine normale Vater-Kind-Beziehung, dann sollte das gemeinsame Sorgerecht der Regelfall sein.


    Wenn es absehbar auf ein gemeinsames Sorgerecht hinausläuft, ist es für alle Beteilgten am einfachsten gemeinsam zum jugendamt zu gehen und eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht abzugeben. Das erspart eine gerichtliche Auseinandersetzung, die die Fronten zwischen den Eltern immer erst einmal verhärten lässt.

  • Jetzt miene Frage: Kann er so einfach das Sorgerecht bekommen. Und würde es ihm nach so vielen Streitigkeiten einfach zugesprochen? Ich habe ein wenig Angst davor . Auch das Jugendamt hat damals gesagt das kein Gericht der Welt uns geteiltes sorgerecht geben würde.


    Nein, nein und nochmal nein.


    Begründung: Es heißt gemeinsames Sorgerecht, nicht geteiltes!


    Das sind nicht nur Worte! Gemeinsam muss man Sorge tragen für die Kids. Bei Euch ist bewiesen, dass Ihr das nicht könnt .... bzw. ist das Jugendamt bereits im Boot und muss schlichten und helfen. Meinst Du, das Jugendamt (das sicher gehört wird vom Familiengericht) würde diesen Schritt befürworten?


    Ich meine: nein.

  • das ist nicht ganz so einfach, ich glaube nicht das es reicht das die eltern nicht miteinader auskommen, sonst könnte die mutter ja sich einfach immer querstellen und der vater hätte wieder keine chance das GSR zu bekommen und wir wären wieder da wo wir vor dem urteil waren.

  • das ist nicht ganz so einfach, ich glaube nicht das es reicht das die eltern nicht miteinader auskommen, sonst könnte die mutter ja sich einfach immer querstellen und der vater hätte wieder keine chance das GSR zu bekommen und wir wären wieder da wo wir vor dem urteil waren.


    Auch wenn ich sehr für gemeinsames Sorgerecht bin, denke ich, dass es genau darauf hinauslaufen wird.


    Wenn nachweislich, durch Jugendamt und Mediationsversuche etc. nachgewiesen werden kann, dass gemeinsame Kommunikation und Einigung nicht möglich sind, werden die Richter sich hüten trotzdem das gemeinsame Sorgerecht auszusprechen. Ist auch irgendwie widersinnig, zwei Leuten zu gemeinsamen Entscheidungen zu zwingen, wenn das nachweislich in der Vergangenheit nicht möglich war und sich daran vorraussichtlich nix ändern wird.


    Solche Elternpaare würden sich ja dann alle halbe Jahre vor Gericht wiedersehen, um Kita-, Schulanmeldung, Sparbuch, Reisepass etc. regeln zu lassen. Ich glaube nicht, dass Richter daran ein grosses Interesse haben, die haben auch so schon genug zu tun.


    Solche Probleme kann man natürlich auch sehr gut provozieren und da braucht es wachsame JA-Mitarbeiter, die das erkennen und benennen.

  • und wir wären wieder da wo wir vor dem urteil waren.



    naja, vor dem urteil des verfassungsgerichts hatten die väter noch nicht mal das recht das sorgerecht zu beantragen,


    auch nicht wenn sie das kind (mit) betreut haben.


    das ist ja ab sofort möglich (antragsrecht):winken:

  • Hallo ajax u.a.,
    die momentane rechtliche Lage kannst Du ja dem Merkblatt des Justizministeriums entnehmen.
    Es gibt sicher Väter, die einer gemeinsamen elterlichen Sorge nicht fähig sind. Meist wird niemand prognostisch in einem Forum beurteilen können, ob ein Vater sorgegeeignet oder nicht sorgegeeignet ist.
    Es bleibt bei den momentanen Fällen väterlicher Sorgeanträge aber stets die Frage, ob sich ein väterliches Verhalten nicht gerade wegen der bisherigen herabsetzenden, kränkenden und menschenrechtswidrigen gesetzlichen Regelung des § 1626a BGB als sorgewidrig darstellt.
    Wie kann man ein Verhalten unter Sorgeaspekten beurteilen wenn es sich unter dem rechtlos stellenden Regime einer mütterlichen Alleinsorge vollzog? Ich denke, dass es absurd ist, ein Verhalten im Zustand der Sorg-Losigkeit zu beurteilen als hätte der Anspruch auf sorgvolles Verhalten bestanden.
    Ich habe es an anderer Stelle hier im Forum schon mal geschrieben und wiederhole es hier noch mal der Einfachheit halber:
    Ein ue Vater ohne elterliche Sorge muss immer damit rechnen, dass Mama mit Kind weit weg zieht. D.h., dass er auch immer damit rechnen muss, aus einem engeren Bezug zum Kind hinausgekickt zu werden. Sein Bezug zum Kind bleibt immer schwebend gefährdet zurückgezogen.
    Seine evtl. Kindesnähe hat für ihn keine eigenständige, kränkungsfreie vertrauenschützende Verläßlichkeit.
    Daraus resultieren m.E. viele zwiespältige Verhaltensweisen ue Väter ohne elterliche Sorge.
    Hinzu kann auch ein Teufelskreis (überzogener) väterlicher Selbstansprüche und einem Scheitern an ihnen kommen. Des Weiteren kann noch eine nicht miterziehende Umgangsvaterschaft hinzukommen, die die Kränkungen der Sorg-Losigkeit vertieft. Es entsteht somit auch möglicherweise eine Folge weiterer immer wiederkehrender Kränkungen.
    Dabei spielt sicher auch ein mehr oder weniger starkes Selbstbewußtsein eines Vaters eine Rolle.


    Mfg krypa

  • krypa


    Was Du schreibst, ist ja richtig. Trotzdem glaube ich nicht, dass die neue Regelung in der Praxis irgendetwas für diejenigen Väter bringt, die bereits seit Jahren ein Kind haben, sich mit der Mutter rumstreiten (müssen) und nun das Sorgerecht beantragen. Ich denke nicht, dass ein grosser Teil dieser Väter am Ende auch das GSR bekommen wird, es wird eher so bleiben wie es war.


    Was ich glaube ist, dass die Neuregelung all den Männern helfen wird, die in Zukunft Väter werden, weil man dort am Punkt null anfängt, ohne jahrelange Vorgeschichten mit Streitereien beim JA und missglückten Mediationen. Da kann ein Richter sagen, ihr müsst in die Situation der gemeinsamen Sorge reinwachsen.


    Bei jahrelangem Ärger zwischen KM und KV, gibt es meist nichts mehr, in das man reinwachsen kann, da ist nur noch verbrannte Erde, auf die ein Richter auch nichts mehr pflanzen kann.

  • Hallo Ajax,



    hier in Dänemark ist das gemeinsame Sorgerecht schon lange gang und gebe. Ich habe aber glücklicherweise das alleinige Sorgerecht. Der KV wollte auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen und ich hatte mir auch riesen Sorgen gemacht, weil wir schlimme Differenzen hatten. So schlimm, dass ich ihn 2mal bei der Polizei anzeigen ließ. Als ich mit einer Rechtsberaterin sprach ob er denn Chancen auf das geteilte Sorgerecht hätte meinte sie, nur wenn keine Polizeianzeigen vorliegen, kein Drogenmißbrauch oder starke psychische Störungen.


    Ich denke mal in Deutschland wird es ähnlich sen, und nach Deiner Beschreibung, bekommt er es nicht.


    Der Sinn des gemeinsamen Sorgerechtes ist ja nicht, dass Kind einem Elternteil auszusetzen das Drogen in irgendeiner Form nimmt und damit unzurechnungsfähig sein könnte, und auch nicht, die elterlichen Differenzen auf die spitze zu treiben.


    Deswegen denke ich, musst du dir keine großen Sorgen machen.

    Wer hoch steigt, schlägt nirgends zweimal ein.


    Eigenlob heilt alle Wunden!


    Irren ist der erste Weg zur Besserung.


    Was man nicht im Kopf hat, das muss man auch auslöffeln.

  • Hallo malikaaron,
    da stimme ich Dir zu. Ich bin nur mal gespannt, was sich ein/e Richter/in einfallen lässt, der/die ein sorgebezogenes Verhalten beurteilen soll, das sich unter menschenrechtsverletzenden §§ vollzog.
    Mfg krypa

  • Dem Menschenrecht des Vaters ist übergeordnet: Das Kindeswohl.


    Dem Kindeswohl ist es abträglich, wenn Menschen mit GEMEINSAMEM Sorgerecht nicht GEMEINSAM sorgen können.
    Deswegen wird Menschen mit GEMEINSAMEM Sorgerecht dieses entzogen und ein Elternteil bekommt die alleinige Sorge.


    Warum sollte ein Elternteil die GEMEINSAME Sorge erklagen können, wenn nachgewiesen ist, dass die Eltern nun mal nicht kommunizieren können? Das widerspricht dem Kindeswohl und das steht über Väterrechten.



    (Bevor jetzt jemand loskreischt: Das Kindeswohl steht auch über dem Menschenrecht der Frau, die womöglich nicht mehr ihrem Peiniger gegenüber treten möchte nach jahrelanger Misshandlung .... und nein, nicht jeder Mann misshandelt Frauen .... war nur ein Beispiel)

  • Marlene ein ganz klares NEIN


    wenn das Kindeswohl höher wäre als das Recht des Vaters, warum bekommen EHEMÄNNNER es autmoatisch... ob sie wollen oder nicht... da muss die Mutter dann klagen wenn sie das alleinige will. Sogar wenn das Kind im Trennungsjahr gezeugt/geborne wurde....
    Daher zieht dieser spruch keinen Millimeter, und nur weil man verheiratet war, ist man noch lange kein besserer Vater.

  • Es geht nicht um den Unterschied "Ehemänner - uneheliche Väter" .... es geht um das Kindeswohl.


    Wenn Menschen verheiratet waren und nicht kommunizieren können UND das Kind davon Schaden nimmt, wird das (Teil)Sorgerecht auch auf EINEN Elternteil übertragen.

    2 Mal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • das bestreitet ja auch keiner.... nur egal wie zerstritten die eltern sind oder wie sehr sie krieg gegeneinander führen, es bekommen beide das GSR... und danch muss fau oder mann klagen wenn er /sie das alleinige will und da ist dann wiederum eine diskrimminierung wo man vor dem EUGH klagen kann.

  • Oh Mann.....
    mir tut es weh hier diesen Thread zu lesen, so durch manche Äusserung oder Erfahrung reingedrückt in mal wieder irgendwelche
    Schubladen.
    Was haben wir denn:
    "Väter, die sich nie gekümmert haben und nun auf Grund von Bürokraten, sich kümmern wollen"
    "Mütter, die aus Eigenverletzung den Kontakt zum Kind unterbunden haben etc...."
    "Mütter oder Väter, die über die Geldschiene versuchen, den anderen ET. zu erpressen"
    "Väter oder Mütter, die nie kappiert haben, dass sie die Paarebene noch garnicht wirklich verlassen haben"


    O.T.
    Wenn eine Familie oder ein Teil einer Familie den Weg wählt, weg zu gehen, hängt da eine Geschichte dran und kein blöd grinzendes Muttertier, welches den Vater mal wieder eins auswischen möchte......................


    Es kann doch nicht sein, nicht wirklich sein, dass hier von wirklichen Müttern oder Vätern so über einen Umzug des jew. E.T. gedacht wird?


    Es kann nicht sein, dass das Verhalten einer Person vor einem Gerichtstermin ignoriert wird und man dann im Gerichtssaal erwartet, dass nun AUTOMATISCH alle Uhren auf Null gestellt werden.


    Eh, ich krieg ne Kriese!
    Es gibt Väter, die nur noch für die nörgelnde "Alte" arbeiten gehen und extra Schichten schieben, um nicht zu Hause sein zu müssen
    Das kann doch um "Gottes Willen" nicht das Denken der heutigen Zeit sein.....
    Über die zuletzt geäusserte Tatsache spricht aber in Dld keiner!


    Mich verzweifelt diese Denkweise, ich geh Wäsche bügeln!

  • .. und danch muss fau oder mann klagen wenn er /sie das alleinige will


    Damit das geschieht, muss das Kind Schaden genommen haben.
    Es ist besser, diese Situation zu vermeiden, wenn absehbar ist, dass das Kind Schaden nehmen wird.


    Kindeswohl!