Schulgeld-Mal etwas provokativ gefragt: Wer benötigt tatsächlich die 100€ Schulgeld?

  • Wo das? Auf meiner alten Oberstufe gab es noch einen Extraschulzweig wo die Leutz mit Abiprüfung auch den Mathematisch-Technischen Assistenten ablegen konnten (sprich EDV usw). Aber davon hab ich noch nichts gehört....

  • Wo das? .


    Im Lahn Dill Kreis.....


    da ist das Töchterchen eines Bekannten vor 2 Jahren aufs Gymnasium gekommen (5. Klasse)....und mein Bekannter hat alles dafür getan, das Töchterlein auch in die Laptop Klasse kommt ....


    Stand damals auch in der Zeitung...ich versuch mal den Artikel wiederzufinden.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Ich finde es absolut nicht gut, dass in ein und dem selben Land solche Unterschiedlichen Voraussetzungen gegeben sind.


    Warum gibts in einem Bundesland kostenlose Leihbücher und in einem anderen muss hierfür eine Gebühr bezahlt werden?
    Die Regelsätze für ALG II sind doch auch überall gleich, warum nicht auch solche Dinge?


    Aus welchen Bundesländern kommen denn diejenigen unter euch, die Leihgebühren für Bücher bezahlen müssen?


    16 Bundesländer = 16 verschiedene Schulgesetze und Richtlinien
    Die Frage könnte auch sein, warum sind in manchen Bundesländern die Kinder bereits nach der Grundschule mit dem Stoff ein Jahr voraus?


    Wir brauchen endlich bundesweit einheitliche Schulgesetze mit zentralen Abschlüssen, damit diese auch vergleichbar sind.


    Zu den 100 Euro: für den einen reichen die, für den anderen nicht. Ich bekomme keine 100 Euro. Aber deswegen versinke ich ich nicht in Neid über dem, den diese zustehen.


    Lehrmittelfreiheit wäre das Stichwort zumindest was Schulbücher, Exkursionen, teure Kursfahrten in der Oberstufe (in Latein mal eben für eine Woche nach Rom), Busfahrten etc. angeht.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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    Einmal editiert, zuletzt von RobertK ()

  • NRW muß nichts zahlen. Wir kaufen ein Buch und der Rest wird kostenlos von der Schule zuer Verfügung gestellt.


    In Hessen gibt es eine Schule, da gibt es sogar Klassen, die werden Hartz 4 Klassen genannt....weil es dort Klassen gibt, die nur Schüler mit einem Laptop besuchen dürfen, die die in die andere Klasse gehen, werden automatisch als Hart4 Klasse bezeichnet :schiel


    Ich komme auch aus NRW und zahlte vergangenes Jahr für Bücher einmal etwas über 31 Euro und für das andere Kind knapp 25 Euro am Gym. In der Grundschule wurden die Bücher kostenlos gestellt.

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  • Lehrmittelfreiheit wäre das Stichwort zumindest was Schulbücher, Exkursionen, teure Kursfahrten in der Oberstufe (in Latein mal eben für eine Woche nach Rom), Busfahrten etc. angeht.


    Also Exkursionen und Reisen nach Rom sollen unter Lehrmittelfreiheit fallen?

  • ich muß dich leider berichtigen @ robertK
    in nrw muß auch in der grundschule ein schulbuch von den eltern bezahlt werden


    12€ kostet das die eltern ;)

  • Hi,
    ich hab auch Schulgeld bekommen, als meine Großen noch bei mir lebten...
    Aber irgendwie scheine ich das mit diesen "Schulgeld" falsch verstanden zu haben :hm...
    Natürlich wurde in den Ferien von diesem Geld alles angeschafft, was die Kids für die Schule dringend brauchten.
    Und es scheint da immer mal gewaltige Abweichungen zu geben.
    Auf dem berufl. Gymnasium war ein TR. Pflicht, der weit über diesen Geldbetrag lag, andere Jahre war von den Geld noch was übrig...
    Das Geld wird aber immer für ein gesammtes Schuljahr gezahlt und was weiß ich denn im September, was die Kinder im März neu brauchen!
    Es klingt vielleicht blöd, aber da meine Kinder nur begrenzt Taschengeld erhalten haben und davon noch bestimmte Anschaffungen machen mußten, waren wir froh, wenn im Schulgeldumschlag noch ein paar Groschen auch noch im Frühjahr rumgekullert sind...


    Man sollte auch immer bedenken, dass bei den einen AE noch ne ganze Familie mit Oma, Opa, Uroma, Tante etc... mit dranhängt und beim anderen AE
    1Kind, 3 Kinder, keine Familie, ev. kein Interessebezogenes 2. Elternteil ......


    Versteht ihr, was ich meine?
    Eine Medaille hat immer auch 2 Seiten.
    Jeanny


  • 16 Bundesländer = 16 verschiedene Schulgesetze und Richtlinien
    Die Frage könnte auch sein, warum sind in manchen Bundesländern die Kinder bereits nach der Grundschule mit dem Stoff ein Jahr voraus?


    Wir brauchen endlich bundesweit einheitliche Schulgesetze mit zentralen Abschlüssen, damit diese auch vergleichbar sind.

    Da stimme ich dir vollkommen zu.
    Ausnahme: bereits während der Grundschulzeit sind die Grundschulen im Süden (Bayern und Baden Württemberg) einige Monate mit dem Schulstoff voraus.
    Man kann also nicht mal mehr während der Grundschulzeit aus beruflichen Gründen problemlos von Nord nach Süd ziehen; z.B. das kleine Einmaleins (1-13) ist hier Ende der Zweiten Klasse durch.


    Warum das so ist, weiss ich nicht. :frag

  • Wir leben in Nds. Für meine Jungs musste ich einmal 50,- Leihgebühr und einmal glaube ich 45,- berappen.


    ALG-II-Empfänger zahlen diese Gebühr nur hälftig oder sind ganz davon befreit.


    Wollte ich nur mal gesagt haben...

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Schon wieder OT :kicher

    Da stimme ich dir vollkommen zu.
    Ausnahme: bereits während der Grundschulzeit sind die Grundschulen im Süden (Bayern und Baden Württemberg) einige Monate mit dem Schulstoff voraus.
    Man kann also nicht mal mehr während der Grundschulzeit aus beruflichen Gründen problemlos von Nord nach Süd ziehen; z.B. das kleine Einmaleins (1-13) ist hier Ende der Zweiten Klasse durch.


    Warum das so ist, weiss ich nicht. :frag


    Bei "uns" hat der Klassenlehrer zum Ende der 1. Klasse mit den Grundzügen angefangen, vermutlich weil ihm nichts mehr eingefallen ist. Dann sind wir Hessen ja doch nicht ganz so "blöd" :daumen.
    Aber ist schon hart oder? In Hessen kann man Ärzte-NC schaffen und in Bayern reichts "nur" zum Krankenpfleger :hae:

    Wir leben in Nds. Für meine Jungs musste ich einmal 50,- Leihgebühr und einmal glaube ich 45,- berappen.


    ALG-II-Empfänger zahlen diese Gebühr nur hälftig oder sind ganz davon befreit.


    Wollte ich nur mal gesagt haben...


    Bei uns sind Mittagessen und Betreuung für H4-Empfänger billiger. Und die Plätze beschränkt. Ich hoffe aber darauf das wenn ich ganz fett AE & Berufstätig hinschreibe, Sohn immer unterkommt. Sonst bin ich aufgeschmissen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • ich muß dich leider berichtigen @ robertK
    in nrw muß auch in der grundschule ein schulbuch von den eltern bezahlt werden


    12€ kostet das die eltern ;)


    Mich kostet es 17,90€ , es handelt sich um ein Rechenbuch...(und die Lehrerin bestellt nochmals 2 Bücher, die sie für den Unterricht wünscht, das ist allerdings vorher mit uns Eltern abgesprochen)....

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  • Bei uns sind Mittagessen und Betreuung für H4-Empfänger billiger. Und die Plätze beschränkt. Ich hoffe aber darauf das wenn ich ganz fett AE & Berufstätig hinschreibe, Sohn immer unterkommt. Sonst bin ich aufgeschmissen.


    Da ist doch auch schon wieder zu sehen....Hartz 4 Empfänger....


    Da finde ich es besser, wie es unsere Kommune hält: Einkommensabhängig, egal ob ALG 2 Bezug, oder nicht.


    Und was das Essen angeht, ist es in unserer Stadt so, das sie mit der Landesinitiative: Kein Kind ohne warme Mahlzeit zusammenarbeitet, und da ist es auch einkommensabhängig, ob man was zubezahlt, oder gar nichts, oder komplette das Essen zahlen muß.


    Ich werde nun, Kind kommt ja nun in die OGS, 10€ monatlich für die Betreuung zahlen (okay, lege dafür das Schulgeld dann an die Seite, für die, die sich aufgeregt haben, das ich sagte, das ich es grad anderweitig verwende), und die Maximalkosten für die OGS liegen an unserer Schule bei 100€ monatlich (zuzüglich Essen).

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  • Das Geld wird aber immer für ein gesammtes Schuljahr gezahlt und was weiß ich denn im September, was die Kinder im März neu brauchen!


    Ich glaube, der Aufschrei wäre groß, wenn das Schulgeld jetzt auf 12 Monate verteilt gezahlt werden würde. Es würde dann geschimpft darüber, dass den Empfängern kein Haushalten zugetraut wird.


    Bei uns sind Mittagessen und Betreuung für H4-Empfänger billiger. Und die Plätze beschränkt. Ich hoffe aber darauf das wenn ich ganz fett AE & Berufstätig hinschreibe, Sohn immer unterkommt. Sonst bin ich aufgeschmissen.


    Bei uns ist auch sehr viel billiger oder umsonst für H4-Empfänger.
    Und hier bringt der Status AE und/oder berufstätig allerhöchstens ein ungläubiges Schulterzucken.


    Gestern erlebt: Die Sommerfreizeit für Kinder kostet hier 80 Euro pro Woche. Die Kinder treffen sich dort im Sommer. Schulklassen finden sich wieder, Freundschaften werden gepflegt. Die Kinder haben Sport, frische Luft und Spass.
    Ich zahl 80 Euro, H4-Eltern (mit Bescheid) zahlen 10 Euro die Woche.
    Nun hat mein Arbeitgeber mir den Urlaub nächste Woche gestrichen und das Kind muss untergebracht werden. Nun habe ich gestern in der Freizeit um diese Woche verlängert und hab gefragt, ob es nicht auch vielleicht irgendwelche Privilegien gibt für diejenigen Menschen, die sich nicht um ihre Kinder kümmern können, weil sie arbeiten müssen. Schließlich sind die KiTas gerade alle geschlossen und wären sowieso mit sehr viel weniger Spass verbunden als diese Sommerfreizeiten.


    "Aber nein, wir sind doch keine Kita, wir sind Urlaub! Das muss man sich schon leisten können."



    Na danke.
    Ich habe also 240 Euro gezahlt, der H4-Kollege von neben (mit viel Zeit) hat 30 Euro bezahlt.


    So was lässt sich mit "einkommensabhängig" nicht mehr erklären!

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Du kannst beim Jugendamt nachfragen. Da Du die KiTa bezahlst, hast Du Anrecht auf einen Ersatzplatz in einer anderen Kita, die gerade keine Ferien machen.


    Ich möchte aber bitteschön das, was den Kindern von H4-Empfängern auch zusteht. Ich will das Kind nicht irgendwo unterbringen, wo`s kein Aas kennt ... ich möchte, dass es bei seinen Freunden bleiben darf.


    Und nun?

  • Ich möchte aber bitteschön das, was den Kindern von H4-Empfängern auch zusteht. Ich will das Kind nicht irgendwo unterbringen, wo`s kein Aas kennt ... ich möchte, dass es bei seinen Freunden bleiben darf.


    Und nun?

    kann ich verstehen...


    Ich glaube auch nicht, das ein H4 Empfänger 30 € für die Betreuung ausgibt, geschweige das er für 3 Wochen einen Platz erhält.


    Kleiner Trost: Du kannst die 240 € von der Steuer absetzten, als Kinderbetreuungskosten. Habe ich auch immer gemacht, ist auch anerkannt worden.

  • Ich glaube auch nicht, das ein H4 Empfänger 30 € für die Betreuung ausgibt, geschweige das er für 3 Wochen einen Platz erhält.


    Doch. Es gibt Kinder, die sind dort 4 Wochen, und ich gönne es diesen Kindern von Herzen.

  • Kleiner Trost: Du kannst die 240 € von der Steuer absetzten, als Kinderbetreuungskosten. Habe ich auch immer gemacht, ist auch anerkannt worden.


    Problem bei der Absetzerei ist imho immer das man erstmal soviel Steuern zahlen muss. Gut, 240 Euro sind locker erreicht, v.a. wenn noch Kita dazukommt. Aber was am meisten drückt mit SKLII sind die verdammichten sozialen Abgaben. Die sind bei mir übers Jahr gerechnet noch ein gutes Drittel höher als die Steuern :kotz. (ne... also ca. 12K Abgaben, davon 4K Lohnsteuer, pimaldaumen, aber das erreicht ein Geringverdiener kaum :hae: ) Da rächt es sich wieder das das ganze Konstrukt fast ausschließlich auf Löhne&Gehälter gespeist wird, kaum auf Kapitalvermögen. Oder hab ich da was mißverstanden? Ich hab den Konz nicht mehr so verinnerlicht :tongue:


    Wegen AE: Na, ich hoffe doch das das berücksichtigt wird. Die wissen ja auch alle das ich AE bin. Der Klassenlehrer hat mich beinahe ausgelacht, weil ich nicht wußte ob ich die Anmeldung rechtzeitig in der Postmappe entdeckt und ihm panisch am Kragen geschüttelt habe. Sohn ist da leider manchmal etwas schlumig, die hätte auch woanders landen können :rolleyes2:. Die tun sich ja alle selbst insgesamt kein Gefallen, wenn sich mich wieder der AL überantworten.

    3 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Hi Leute,


    möchte auch mal was zum Thema sagen.


    Eines vorweg, diese 100,00 Euro für die Schule wurde im vergangenen Jahr auch eingeführt, weil immer mehr Stimmen sich aus vielen Intuitionen und Parteien sich erhoben haben, weil in der Regelsatzbedarfrechnung bei den Kindern keinerlei Gelder für den Posten „Bildung“ eingerechnet wurden sind. Das heißt, für die Bildung, also auch für die Schule, sind in der Kinderregelleistung keinerlei Gelder vorgesehen und eingerechnet. Solche Kosten mussten dann bis dahin immer aus der Regelleistung der Eltern getragen werden, die eh schon nur ausreicht um den nötigsten Bedarf einer Familie abzudecken.


    Dieses Geld steht auch den sogenannten Aufstockern zu, sowie Eltern die für ihr Kind einen Kinderzuschlag erhalten (dann wird dieses Geld von der Familienkasse ausgezahlt).




    Aber es steht auch im entsprechenden Paragraphen § 24a SGB II „Zusätzliche Leistungen für die Schule“ folgendes zu lesen:



    Sonderfall: Kein Leistungsanspruch für die Eltern (24a.20)(9) Besteht kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für mindestens einen mit dem Schüler in einem Haushalt lebenden Elternteil, ist die zusätzliche Leistung für die Schule gleichwohl zu gewähren, weil nach § 24a Satz 1 der Leis-tungsanspruch des Schülers ausreicht. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn der Elternteil nach § 7 Abs. 5 von Leistungen ausgeschlossen ist oder wegen eines bedarfsdeckenden Anspruchs auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel SGB XII keinen Anspruch auf Sozialgeld hat.Nach zu lesen unter folgender Quelle:



    http://www.harald-thome.de/med…A/FH-24a---22.03.2010.pdf





    Dort steht auch unter dem Punkt 24a.1 „Förderung der schulischen Bildung“:


    1. Normzweck


    Mit der zusätzlichen Leistung für die Schule erfolgt eine besondere Förderung der schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen aus Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule (z. B. Schulranzen, Sportbekleidung, Schulmaterialien). Sie wird als pauschale Leistung in Höhe von 100 Euro erbracht und kann beispielsweise auch zur Finanzierung von eintägigen Klassenfahrten oder für schulische Aktivitäten im Rahmen der Ganztags- bzw. Nachmittagsbetreuung eingesetzt werden. Wenn in einem Jahr geringere Aufwendungen als 100 Euro anfallen, kann der übersteigende Teil nicht zurückgefordert werden.




    Generell sind diese 100,00 Euro pro Schulkind für das ganze Schuljahr ausgelegt, jedenfalls sollte es sein. Für die Schulbücher sollte eigentlich dieses Geld nicht aufgewendet werden,sondern wirklich nur für den persönlichen jährlich anfallenden Schulbedarfs eines jeden Schulkindes.



    Darunter fallen also:



    - eintägige Klassenfahrten


    - Projekt-Kosten


    - Schulranzen


    - Schulmaterialen


    - Sonderwünsche der Lehrer


    - Sportbekleidung (vor allem die Turnschuhe)


    - Kosten in der Nachmittagsbetreuungen


    - Kopiergeld- Klassenkassenkosten


    - sonstige Kosten die laufend von den Lehrern und Schulen verlangt werden (Unkostenbeiträge, Arbeitsgerätebeschaffungen für das Fach Arbeitslehre, use).


    Diese Liste kann man noch mit einigen anderen schulrelevanten Kosten weiterführen.




    Bei uns im Saarland wurde letztes Jahr auch diese gebührenpflichtige Schulbuchausleihe eingeführt, für Sozialleistungsbezieher sogar verpflichtend. Diese Ausleihe beinhaltet die jeweiligen Schulbücher und die dazugehörigen Arbeitshefte, in denen ja dann auch hinein geschrieben werden darf und die dann im Besitz des Schülers verbleiben, ebenso die Pflichtlektüre (die man meines Erachtens hätte auch im kommenden Schuljahr für die entsprechende Klasse verwenden können). Letztere beiden werden also jährlich von den Schulen neu angeschafft.


    Bis dem Jahr davor konnte man einen Antrag auf Zuschuss für die Schulbücher beim Amt für Ausbildungsförderung stellen. Dieses war Einkommensabhängig, wurde jedoch bei Sozialleistungsbezieher komplett übernommen (Bewilligungsbescheid musst vorgelegt werden, andere mussten ihre Einkommen nachweisen).Mehrtägige Klassenfahrten werden bei Sozialleistungsbeziehern vom Amt übernommen, man muß nur einen entsprechenden Antrag bei dem jeweiligen Amt einreichen und die benötigten Unterlagen (Schulbescheinigung über diese Klassenfahrt und genaue Angabe über Ziel, Kostenaufteilung, Dauer, ob Zuschüsse von Dritten gewährt oder beantragt sind) beigefügt werden.


    Jemand hatte, glaube ich mal, was wegen dem Kindergeld geschrieben. Dazu sei anzumerken, das dieses Kindergeld beim jeweiligen Kind von deren Regelleistung als Einkommen in Abzug gebracht wird, wie Unterhaltszahlungen v. jeweiligen Unterhaltszahlungspflichtigen oder wie Zahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auch. Das heißt, das Kind hätte normalerweise einen Regelsatz von 251,00 Euro (6 – 13. jährige), davon wird dann das Kindergeld in Abzug gebracht, also 184,00 Euro abgezogen. Somit hat es nur noch eine monatliche Regelleistung in Höhe von 67,00 Euro lt. SGB II zur Verfügung um alle seine Kosten, auch der Schulbildung und Schulfahrtkosten zu decken.


    Gut, das Kindergeld wird im laufe des Monats von der Familienkasse gezahlt werden an die Eltern/Elternteil, aber würde dies dem Kind nicht als Einkommen im Vorfeld abgezogen werden, dann hätte das Kind eigentlich ein monatliches Budget in Höhe von 435,00 Euro zur Verfügung. Damit könnten dann auch solche Schulbedingten Kosten gedeckt werden und dann auch sonstige Zuschüsse wie die des § 24a überflüssig werden. Aber so hat es nur diese 67,00 Euro + 184,00 Euro (also 251,00 Euro) zur Verfügung und soll damit alle laufende Kosten seines Bedarfes damit decken. Dumm nur das für den Posten Bildung kein einziger Cent von der Regierung dafür vorgesehen wurde. Ebenso nur 4 % seiner RL um den monatlichen Bedarf des ÖPNV zu decken. Und nicht überall gibt es Sozialtarife zu finden. Und eine Schülerwochenkarte kann schon bei 18,80 Euro losgehen (wie bei uns hier).



    Von den 100,00 Euro für meinen Ältesten sind bereits jetzt schon von vorneweg für die Schule folgende Kosten zu bezahlen:



    - Klassenkasse (jährlich): 60,00 Euro (mtl. 5,00 Euro, nach Elternversammlungsbeschluß)


    - Kopiergeld (jährlich):.15,00 Euro
    - Kochgeld (halbj.)……. 8,00 Euro (ohne die benötigte Kochschürze die er dann noch braucht. Was im 2. Halbjahr gezahlt werden muß: keine Ahnung, kommt darauf an was dann gemacht wird)
    - Turnschuhe………….13,00 Euro (Angebot, helle Sohle Pflicht)


    - Hausaufgabenheft..….2,00 Euro (wird in der Schule für alle Schüler angeschafft)


    --------------------------------------------------


    = Gesamt:…………….98,00 Euro




    Hinzu kommen dann noch die Kosten für eintägige Klassenfahrten, verpflichtende Projekte, sonstige Unkostenbeiträge für irgendwelche Dinge die jährlich, oftmals monatlich anfallen.


    Er besucht jetzt die 6. Klasse einer Integrierten Gesamtschule. Und diese Kostenaufstellung war im letzten Jahr fast gleich. Ausser das da nicht Kochen auf dem Programm stand, sondern Werken. Wofür eine Laubsäge und Laubsägenblätter angeschafft worden mussten von den Eltern.


    Auch ich versuche so weit wie möglich den Schulbedarf an Schreib- und Arbeitsmaterialen nur bei Angeboten bzw. Discountern zu kaufen und dann oftmals bei bestimmten Verschleißgegenstände diese auch auf Vorrat zu hause zu haben.


    Aber trotzdem würde ich sagen das diese 100,00 Euro Zuschuss bei weitem nicht die Kosten decken, die heutzutage (je nach Schulform mehr oder weniger) von den Schulen eingefordert werden. Egal ob die Eltern sich dies leisten können oder nicht.


    Und nicht überall springt ein Förderverein ein wenn es mal bei dem einen oder anderem Kind finanziell sehr eng wird und es dann bei dem einen oder anderen nicht teilnehmen kann.


    Generell fände ich es besser das alle Arbeitsmaterialen (Schulbücher und Arbeitsheft vor allem) allen Schülern kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssten. Ebenso müsste der Staat auch die benötigten Fahrtkosten aller Schüler übernehmen, die auch auf den ÖPNV angewiesen sind (was meistens im Falle des Besuches einer weiterführenden Schulform ist. Grundschulen sind überwiegend im Wohnort angesiedelt oder die Transportkosten werden von der jeweiligen Gemeinde/Schulamt finanziert.).


    Aber dafür hat unser Staat keine Gelder, aber für die Bankenkrise oder für Griechenland (egal wie schlimm das auch dort gewesen war) und ähnlichem, sind immer Gelder da. Nur für die eigenen Bürger ist nie Geld vorhanden. Traurig, aber leider wahr und wahrscheinlich auch nie abänderbar.


    Und nicht die Sozialleistungen sind zu hoch, sondern die Löhne der Erwerbstätigen werden immer weiter nach unten gedrückt und der Niedriglohnsektor immer mehr ausgeweitet. Würden die AN auch wirklich das verdienen wofür sie tagtäglich arbeiten gehen, dann müssten nicht so viele AN, teilweise trotz Vollzeitbeschäftigung, ihren Lohn mit ALG-2 aufstocken lassen. Nur, das zu ändern, will und möchte die Regierung nicht.


    So, genug geschrieben. Bin dann mal wieder weg.


    glgPimpf