Wichtige Frage zum Umgang

  • Muss das Kind 8 zum Vater, wenn es nicht will?


    Ja, weil es in dem Alter noch nicht eigenständig entscheiden kann und darf.
    Was würdest du tun, wenn es nicht mehr zur Schule will ;)

    Und was würde ein Gericht dazu sagen?


    Du hast dafür Sorge zu tragen, dass es will.
    Vielleicht auch, dass du dein Kind instrumentalisierst bzw. manipulierst und es gegen den Vater aufbringst :brille

  • Aus welchem Grund will das Kind denn nicht zum Vater gehen? Wie ist der Umgang geregelt und wie lief es bisher? Seit wann seit ihr getrennt? Paar Infos mehr währen nicht schlecht.

  • Da Du keine Einzelheiten erzählst, erzähle ich auch keine.


    Frage 1: ja
    Frage 2: Muss hin, womöglich Mutter bindungsintolerant

  • Nun diese Antworten finde ich ziemlich blöde.
    Wir sind seit 5 Jahren getrennt.
    Sie will nicht zu ihrem Vater, weil sie ihn nicht mag, er behandelt sie schlecht, beleidigt sie und tut ihr auch weh, körperlich.


    Entschuldigung, aber niemand sollte gezwungen werden, jemanden zu sehen, den er nicht mag.
    Ich rede ja nich von völliger Kontaktsperre, aber wenn sie nicht will, ist das Thema für mich erledigt.


    Und im Gegensatz zu ihm, rede ich nicht schlecht über ihn.
    Meine Tochter hat eine eigene Meinung und Gefühle und die sollten respektiert werden.

  • Umgang kann nur ausgesetzt werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Und selbst dann wird er nicht ausgesetzt, sondern erst mal betreut stattfinden.


    Dir zur Erläuterung, was "gefährdetes Kindeswohl" in diesem Zusammenhang bedeutet: Selbst wenn der Vater ein vorbestrafter Krimineller ist, gilt der Grundsatz: Solange er dem Kind selbst nichts getan hat, findet Umgang statt. Basta.


    Bei Euch mit den dürftigen Informationen wage ich die Prognose: Ein Richter wird Dir ganz schön den Marsch blasen, falls es zur Verhandlung kommt. Vermutlich dürfen der Vater und Du zur Mediation, wo Ihr lernt miteiander zu sprechen. Gutachten braucht's vermutlich keins, der Aufenthaltsort des Kindes ist ja unstrittig.

  • Wenn Du das Gefühl hast, ihr geht es beim Papa nicht gut, dann hol das Jugendamt mit ins Boot. Eventuell für betreuten Umgang. Aber auf jeden Fall, um auf der sicheren Seite zu sein.
    Denn je nachdem, wie der Vater drauf ist, kann er zum Gericht rennen und Dich anzeigen wegen Umgangsverweigerung, wenn Du Eure Tochter nicht zu ihm gibst. Egal, wie ungerecht das erscheinen mag, so ist das Gesetz.
    Dann wird natürlich festgestellt, ob das Kindeswohl gefährdet ist und wenn das, was Eure Tochter erzählt, so stimmt, dann hätte er natürlich schlechte Karten.
    Aber diese Gerichtsschlammlacht würde ich erstmal - allein schon fürs Kind - versuchen zu vermeiden und erstmal den Kontakt zum JA suchen, damit die vermitteln können.

  • Das ist etwas verwirrend für mich.Schlägt er sie oder nicht. du schreibst er tut ihr körperlich weh,wie meinst du das?


    Es ist selbstverständlich,das er keinen unbetreuten Umgang haben darf wenn er sie beleidigt oder schlägt.
    Beides sind Kindeswohlgefährdungen.
    Erstatte Anzeige und gehe zum Jugendamt und zum Anwalt.
    Wichtig ist das du klar in deinen Aussagen bist.

  • Klar ist, Dein Kind fühlt sich unwohl.
    Der Grund dafür ist nun schwierig herauszufinden.


    Frage: Warum traust Du dem Vater zu, sein Kind mit dem Tod zu bedrohen, sein Kind zu schlagen? Warum setzt Du die Aussage des Kindes höher an als die des Vaters?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo
    Könnte es eventuell sein,daß eure Tochter das mit dem Schlagen und der Mordrohnung dir nur erzählt, um nicht mehr zum papa zu müssen? Eventuell trotz Phase,oder ist etwas bei dir gerade neues eingetretten,so daß Töchterchen angst hätte, sie könnte etwas bei dir verpassen?

  • Aus Erfahrung würde ich noch mal ganz ernsthaft mit dem Kind sprechen, ob es wirklich alles so passiert ist und Papa wirklich so mit ihr spricht bzw. sie bedroht.


    Kinder können sehr fantasievoll sein, um ihren Willen durchzusetzen und man als Elternteil weiss hinterher gar nicht mehr was man glauben soll.


    Außerdem würde ich Papa auch noch mal mit an den Tisch holen.


    Jugendamt oder Beratungsstelle würde ich auch noch hinzuziehen, denn Kindern die Gerichtsschlammschlacht zuzumuten muss echt nicht sein (wir haben es gerade durch- nicht durch uns gewollt.)

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Ui...ich krieg Bauchschmerzen..........
    Um hier gute Ratschläge geben zu können, müsste man mehr von der Hintergrundgeschichte wissen.
    Diese Geschichte scheint ja schwierig zu sein.
    Pauschal bemerkt aus meiner eigenen Sicht:
    Ich würde den Vater frontal konfrontieren und die Reaktionen beobachten.
    Wäre ich mir dann nicht sicher, würde ich Dritte (Beratungsstelle, JA, ??????????) ins Boot holen.


    Man sollte als Elternteil aber immer in der Lage sein, das eigentlich mal Erlebte mit dem anderen ET von dem Erleben des Kindes JETZT-
    zu unterscheiden und zu trennen.
    Jeanny

  • Wir hatten eine ähnliche Situation.Ich habe damals eine Beratungsstelle aufgesucht und letztlich darum gebeten heraus zubekommen ob die Kinder ihre Abneigung zur Mutter zu gehen nur mir zu liebe äußern oder sie auch einer neutralen Person gegenüber vertreten und belegen können.In diesem Fall einer Sozialpädagogin,welche sich dann an mehreren Nachmittagen mit den Kids nicht nur spielerisch beschäftigt hat sondern auch vorsichtig hinterfragt hat.Sie waren damals 7 und 8 Jahre alt und es hat uns sehr geholfen.

  • Wichtig finde ich, seit wann verweigert das Mädchen den Umgang und wie war er vor der Verweigerung geregelt?

  • Es sind ja noch einige Antworten dazu gekommen, danke erstmal.
    Also ich weiß zu hundert Prozent dass er sie schlecht behandelt, das hat er mit mir getan, wenn sie da war, und auch mit ihr, wenn ich da war, ich habe es also gesehen, und ich kenne diesen Menschen und weiß wie er in bestimmten Situationen reagieren kann.
    Das mit dem Umgang verweigern geht schon ein, zwei Jahre.
    Richtig schlimm wurde es, nachdem er sie angegriffen und danach mich geprügelt hat, vor ihren Augen.
    Wir sind auch schon lange bei einer Beratungsstelle und die Frau meinte, sie würde uns immer unterstützen, denn sie hat viel mitbekommen, auch vor Gericht würde sie aussagen.
    Nun ist es so, dass meine Anwältin gesagt hat, das kann so nicht sein und der Umgang wird ausgesetzt solange er sich so benimmt.
    Und nun werden wir wohl ums Gericht nicht herum kommen.


    Ich hoffe, ich hab alles soweit beantwortet. :-)