Unterhalt lieber übers Amt klären lassen?

  • Hallo
    evtl hat diese Frage hier schon mal jemand gefragt, konnte aber auf die Schnelle nicht wirklich was finden.


    Also es geht darum, daß mein Kind nun 12 J wird und ich lieber die Regelung des Unterhalts übers Amt laufen lassen möchte, damit der KV weder zuviel noch zu wenig zahlt. ER möchte es aber nicht, weil er mal Ärger mit dem Amt hat und sich von denen "genervt" fühlt. Er möchte mir lieber so 180€ im Monat geben, weil er nur z. Zt. ca. nur 1200€ netto verdient, aber demnächst wohl mehr bekommt.


    Wie würdet ihr das machen? Lieber so einigen oder übers Amt gehen??


    Sonnigen Gruß und Danke schon mal

  • Das kann man auch ohne Amt regeln. Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle trifft auf ihn zu. 426 Euro abzüglich 1/2 ki-Geld müsste er zahlen. 900,- Euro + 150 Euro Fahrtkosten sind sein Selbstbehalt, also 1050,- Euro. Bleiben zum Einkommen von 1200 Euro noch 150,- Euro übrig.
    Beim derzeitigen Einkommen sind 180,- Euro Unterhalt pi mal Daumen also okay.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich lasse jetzt auch alles übers amt laufen, weil sich der kv immer drückt nach arbeit zu suchen von der er unterhalt zahlen kann und damit mal bissl druck dahinter steht läuft es bei uns übers a,t.


    Ich würde dir raten es auch übers amt laufen zu lassen, denn dann kann dir keiner vorwerfen das du unterhalt oder so willkürlich festsetz. So sagt es das amt und dann muss er zahlen und du hast auch was in der hand wenn er mal nicht zahlen sollte

  • Das ist der Einheitssatz, der offiziell in der DüTa angesetzt wird und von den Gerichten üblicherweise so übernommen wird. Da hier der Vater ja Arbeitnehmer ist, muss man das pauschal ansetzen - oder einen Einzelnachweis nach oben oder unten führen. Kann man nachweisen, das der Vater zu Fuß geht, kann man ihn streichen. Kann er nachweisen, dass er höhere Kosten hat, könnte er es in Ansatz bringen...


    Die OLG haben aus Arbeitserleichterung entschieden, die 150 Euro pauschal anzusetzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ah, ok... da hab ich mich schon etwas gewundert über diese 150 euro... ich muss jeden tag 70 km zur arbeit pendeln und da wurden bei mir schon andere fahrtkosten angesetzt... uff...

    Ein Kind betritt deine Wohnung und macht in den folgenden zwanzig Jahren so viel Lärm, dass du es kaum aushalten kannst. Dann geht das Kind weg und lässt das Haus stumm zurück, dass Du denkst, du wirst verrückt.
    v. John Andrew Holmes, amerik. Publizist

  • Das ist der Einheitssatz, der offiziell in der DüTa angesetzt wird und von den Gerichten üblicherweise so übernommen wird. Da hier der Vater ja Arbeitnehmer ist, muss man das pauschal ansetzen - oder einen Einzelnachweis nach oben oder unten führen. Kann man nachweisen, das der Vater zu Fuß geht, kann man ihn streichen. Kann er nachweisen, dass er höhere Kosten hat, könnte er es in Ansatz bringen...


    Die OLG haben aus Arbeitserleichterung entschieden, die 150 Euro pauschal anzusetzen.


    Gibt es dafür auch ne gsetzes grundlage? Mein LG zahlt auch unterhalt und ihm werden lediglich 55 euro als berufsbedingte aufwendungen angerechnet, deswegen fragte ich

  • Ich bekam als mein Sohn auf die Welt kam für ca. 3 Jahre UVG, da der Papa noch am studieren war.


    Als er das Studium abgeschlossen hatte und eine Arbeitsstelle hatte, ließ ich es trotzdem weiter über das Jugendamt laufen, da er und auch ich immer auf dem neuesten Stand sind.


    Mein Sohn ist übrigens heute 13 und solange es geht läuft es auch so weiter.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • [


    Gibt es dafür auch ne gsetzes grundlage? Mein LG zahlt auch unterhalt und ihm werden lediglich 55 euro als berufsbedingte aufwendungen angerechnet, deswegen fragte ich


    Grundlage ja, aber keine Zahlen. Das findet man in Gesetzen selten. Das Gesetz spricht von anzuerkennenden weiteren Aufwendungen. Die Düsseldorfer Tabelle, also die Absprache aller Oberlandesgerichte in Deutschland, hat als Richtwert die 150 Euro für Fahrtkosten angesetzt. Natürlich kann jeder Richter auch den Einzelnachweis durchführen. Der TS geht es aber um die Einnordung, ob die Summe von 180 Euro okay ist. Wenn keine besonderen Dinge vorliegen, dann sind 180,- Euro bei den genannten Zahlen ein für beide Seiten vertretbarer Betrag. Der Vater hätte hier dann 120 Euro Fahrtkosten angesetzt...


    Klar muss sein: Jeden Euro, den er mehr verdient, muss er an Unterhalt zahlen. Er ist im Mangelbereich mit seinem Unterhalt ... Er sollte deshalb regelmäßig seinen Lohnzettel vorlegen...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich lass es auch über das Jugendamt laufen.
    Das hat den Vorteil das ich mich nicht um die Berechnung kümmern muss. Ich hatte keine Lust mich mit ihm über Geld zu streiten. Ausserdem belastet sowas oft die Elternebene und somit auch das Kind.
    So zahlt er das was er muss und bei Fragen kann er sich ans Amt wenden.
    Ist ihm glaub ich auch ganz lieb. Wir haben beide von diesen Berechnungen nicht so die Ahnung und so läuft alles richtig.

  • Wie gesagt er möchte es halt nicht übers Amt laufen lassen, weil er keine Lust auf die hat und er meint, er würde für sein Kind zahlen, was er kann, hatte er ja auch gemacht als er arbeitslos war. Klar hat er das gemacht, aber da war er auch noch liiert und hat nebenher geschaffen, somit hatte er mehr Einkommen als jetzt. Ich möchte einfach für unser Kind eine "Kontrolle" haben.

  • Hallo,


    lt. DDT Punkt 3:









    sind in diesem Fall max. 60 Euro berufsbedingte Ausgaben anzusetzen, zumal mit der Pauschale noch nicht einmal der Mindestunterhalt gedeckt wäre.


    Wenn der KV sich auf auf solche "TIPPS" beruft, ist es besser den Unterhalt über das JA berechnen zu lassen.


    LG


    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Er meint nun, er müsse nicht mit dem Amt kooperieren und die Briefe ignorieren. Er möchte sich nun nochmal mit mir zusammen setzen und alles klären, habe ihm erklärt, daß auch ich öfter mal ankomme und mir seinen Lohnzettel zeigen lassen werde und wir das dann alles gemeinsam ausrechnen. Eigentlich möchte ich es lieber übers Amt laufen lassen, fühle mich aber nun wieder von ihm unter Druck gesetzt und weiß jetzt schon, daß ich wieder klein beigeben werde.... :(

  • Hört sich seinerseits in meinen Ohren eher nach´ner Wischi-Waschi Regelung ala "ich geb Dir 180 Öcken, Du gibst Dich bitte damit zufrieden und ich behalte meine Lohnzettel (vor allem die zukünftigen) brav für mich in meiner Schublade" Regelung an.


    Zunächst lag mir daran zu schreiben, daß ich es an Deiner Stelle erstmal so laufen lassen würde (mit den 180 Euro). Und für den Fall, daß er schludert, kannste immernoch zum Amt gehen und dort bitten, daß sie es übers Amt laufen lassen.


    ABER: Deine Aussage (daß es bald besser wird mit seinen finanzen ...Sorry, deinen genauen Wortlaut hab ich jetzt nicht mehr im Hirn ;-)) würde mich da für die Zulunft schon etwas verunsichern.
    Unter diesen umständen würd ich´s tatsächlich übers Amt laufen lassen (machen die das? Wusste ich bis dato nicht ;-) ). Dann biste auf der sicheren Seite.

    Einmal editiert, zuletzt von Preisgarantie ()

  • Ich hab die Sache mit dem KU von Anfang an über´s JA(Beistandschaft) laufen.


    Zum einen vermeide ich damit unnötige Diskussionen und spare mir das Hinterhergerenne und zum anderen halten die einen immer auf dem neusten Stand.
    Mag bequem sein,schont aber definitiv meine Nerven.
    :D


    VG coca

  • Nein, es selbst "richtig" zu regeln ist in Ordnung. Es muss nicht übers Amt gehen. Und es ist kein "klein beigeben", sondern ein Zeichen von Stärke, wenn du selbst Dinge regelst. Nur: Die vereinbarung muss stimmen. Macht es auch schriftlich, stichwortartig. Freunde von mir haben das mal so ähnlich gemacht:


    (Mutter) und (Vater) erklären hiermit , den Kindesunterhalt für (Kind) in gemeinsamer Absprache nach bestem Wissen und gewissen einvernehmlich zu klären. Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle, deren jeweils aktuelle Version heute und zukünftig ein objektiver Maßstab sein soll. XY zahlt bei einem angegebenen durchschnittlichen Monatsnettoeinkommen von XX Euro am 3. des Monats durch Dauerauftrag die Summe XX als Kindesunterhalt für XX auf das Konto Bankdaten. Über Einkommensveränderungen informiert (der vater) umgehend. Zum Jahresende legt (derVater) unaufgefordert den Gehaltsnachweis Dezember vor, möglichst mit dem ausgewiesenen aufgelaufenen Jahreseinkommen.
    Die Absprache ist jederzeit von einer der beiden Parteien kündbar. In diesem Fall wird das Jugendamt über die Beistandschaft beauftragt, eine Unterhaltsprüfung vorzunehmen. Bis diese abgeschlossen ist, bleibt die bestehende Zahlungsabsprache bestehen.
    Bei fehlendem Einvernehmen über zukünftig zu zahlende Summen suchen Mutter und Vater gemeinsam eine dritte Person, die bei der Berechnung Hilfestellung leistet.
    (Die Mutter) bestätigt ausdrücklich, dass (der Vater) bis zum heutigen Datum jederzeit Unterhaltszahlungen geleistet hat und keinerlei Bedenken bestehen, dass er dies zukünftig nicht tun würde.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ich lasse es auch übers amt laufen
    da hatt man dann kein stress mit nem kv der mal zahlt und dann mal wider keine lust dazu hatt.
    so bist du auf der sicheren seite.

    ich hab so viel mit so wenig so lange versucht, dass ich jetzt qualifiziert genug bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen!


    früher hätte ich den Boden geküsst auf dem du gegangen bist, heute würde ich nicht mal mehr in deine richtung kotzen

  • Also "stark" bin ich schon, sonst wäre ich jetzt nicht da wo ich bin. Es geht mir lediglich ums geregelte, er hatte mal "stress" beim Amt gemacht, weil er ein "NEIN" nicht akzeptiert, deswegen will er da nicht mehr mit zusammen arbeiten. Eine schriftliche Erklärung werde ich machen, habe es mir schon kopiert... :thanks: Nur wie hoch wäre die genaue Summe? Mit der DDT komm ich nicht so klar, weil die erst bei 1.500€ netto anfängt, er hat angeblich 1.200€ netto und mein Kind wird 12J. Zu den o.g. Spritkosten, eigentlich kann er mit dem Rad fahren, sind keine 2 km, aber Mann ist ja faul.