Dem Richter interessiert es nicht, was kann ich tun?

  • Hallo ihr Lieben,


    und wieder habe ich ein Problem bei dem mir i-wie niemand weiter helfen kann/mag.
    Der KV meines Sohnes (2) hat eine ziehmlich "nette" Vorgeschichte. Drogen, Alkohol, Spielsucht, gewalttätig (in der Schwangerschaft hatte er mir in den Bauch getreten.
    Und er ist noch immer auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung). Natürlich habe ich bei dem Umgang mit meinem Sohn und dem KV da meine bedenken.
    Als ich diese bedenken vor Gericht vortragen wollte, sagte mir der Richter nur "ich solle still sein, das gehöre hier nicht her."
    Und der Anwalt des KV ergänzte "Schnee von gestern"
    Allgemein wurde ich, wenn ich mich mal äußern wollte unterbrochen oder direkt gesagt, "nein, dass gehört hier nicht her"
    Da frage ich mich doch: wohin dann?
    Meine Anwältin hat mir da auch nicht geholfen.
    Also: wie kann ich gegen so einen richter vorgehen? Was kann ich machen? Und, spielt die Vorgeschichte des KV wirklich garkeine Rolle was den Umgang mit dem Kleinen angeht?


    Freue mich auf eure Antworten.

    Du weintest, als du mich in die Arme nahmst, eingehüllt in den Regen der uns umgab.
    So kalt, so traurig.
    In diesem Regen unserer Versprechen, wäre ich gerne in Sicherheit
    .
    Ich habe nichts so weit entwickelt, wie die Kunst so zu tun, als ob ich lachte,
    aufgrund der Narben, die mir von diesem Tag geblieben sind.

  • Wie kam es denn, dass du ein Kind mit jemanden hast, der eine solche Vorgeschichte hat?


    Naja, am Anfang wusste ich das natürlich nicht und als "Entschuldigung" muss ich sagen, dass ich erst 16 und er 23/24 Jahre alt waren.

    Du weintest, als du mich in die Arme nahmst, eingehüllt in den Regen der uns umgab.
    So kalt, so traurig.
    In diesem Regen unserer Versprechen, wäre ich gerne in Sicherheit
    .
    Ich habe nichts so weit entwickelt, wie die Kunst so zu tun, als ob ich lachte,
    aufgrund der Narben, die mir von diesem Tag geblieben sind.

  • Du kannst gegen den Richter garnicht vorgehen.


    Grundsätzlich ist es so, das Themen, die nicht Gegenstand des Antrags sind (und seien sie noch so schlimm) bei der Verhandlung nicht berücksichtigt werden.


    Und, es ist auch so, das es vor Gericht immer gilt, eine Lösung für die Zukunft zu finden.
    Das heißt, was auch immer in der Vergangenheit war, es tut nichts zur Sache, wichtig ist, wie man in Zukunft damit umgeht.


    Das klingt jetzt klugschei....erisch, ist aber bittere Erfahrung.

  • Richter und Anwälte haben Recht - es zählt die Gegenwart und die Zukunft.
    Dass er Dir gegenüber in der Vergangenheit gewalttätig wurde, beeinflusst das Kindeswohl zur Zeit nicht.

  • ich kann dir nur den rat geben, dem kindsvater nichts auf die treppe zu legen, dass geht nach hinten los.


    räume ihm umgang ein, er hat ein recht darauf, sei kompromissbereit.


    liebe grüße hoffnung

  • Die Frage ist für mich (und vielleicht auch für den Richter ?( ) was Du damit erreichen wolltest, diese Dinge in der Verhandlung zur Sprache zu bringen-


    Was war der Grund für diese Verhandlung?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ... meines Sohnes (2)..................meinem Sohn ...........


    usw. usw......



    Ich verstehe deine Bedenken gut und kann nachvollziehen, warum du ängstlich auf den Umgang zwischen Vater und Kind schaust. Aber mir fällt in sehr vielen deiner Posts ganz extrem auf, dass du fast ausschließlich von DEINEM Kind, DEINEM Sohn und DEINEN Vorstellungen sprichst.


    Aber es ist und bleibt EUER Kind, EUER Sohn und ihr solltet BEIDE Eltern sein dürfen.


    Wenn du dem Richter gegenüber auch so besitzergreifend aufgetreten bist, kann ich nachvollziehen, warum er dir nicht zugehört hat. Wäre es nämlich nur um eine knappe Schilderung der Vorgeschichte zur Erläuterung deiner Bedenken gegangen, wäre er vermutlich weniger schroff gewesen.

  • Schließe mich dem von Marleene an. Es war damals und anscheinend wurde der KV gegen das Kind selber nie Gewalttätig, somit besteht auch keine Gefahr.


    DAS habe ich nicht geschrieben!


    :nanana

  • Wenn du dem Richter gegenüber auch so besitzergreifend aufgetreten bist,


    ja, aber nur wenn.
    Nix für ungut, aber ich frag mich (und habe schonmal geschrieben) warum immer wieder auf diese Possesivpronomen "herumgeritten" wird.
    Wenn ich stellvertretend für den Vater mitspreche, sage ich "unser". Wenn ich für mich spreche, sage ich "mein". Wenn er für sich spricht, sagt er auch "mein". Was ist daran so schlimm?



    Zum Thema?


    Gewalttätigkeit in der Vergangenheit des Kindesvaters interessiert nur, wenn sie gegen das Kind direkt gerichtet wurde.
    Und auch dann wird sie im Allgemein nicht berücksichtigt.
    Ich weiß nicht, ob das nun Mode ist, oder blauäugigkeit, oder Angst, jedenfalls ist es so.
    Du kannst sowas überhaupt nur erwähnen, wenn du einen begleiteten Umgang vorschlagen/beantragen willst.
    Ich verstehe dich durchaus, du wirst aber nichts gegen den Richter unternehmen können. Auch nichts dagegen, dass Umgang statt findet.
    Es ist allemal ein total blödes Gefühl, nicht ausreden zu dürfen bzw. über den Mund gefahren zu werden. Sprich das besser mit deiner Anwältin ab - eine gute kann dir schon ungefähr sagen, was du sagen solltest und auch wann.

  • ...dass das Vertrauen zum Expartner nach Tritten in den Bauch während der Schwangerschaft evtl. ein "paar" Unsicherheiten hinterlässt und nicht gerade Vertrauen schürrt verwundert nicht wirklich...


    Versuch das alles aufzuarbeiten, lass dich beraten: Frauenhäuser, Mutter-Kind-Zentren, ProFamilia, Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern etc. Nimm dir Zeit, deine Stellung herauszuarbeiten: was willst du, warum etc. hierfür ist meistens eine Therapie hilfreich - und bei deiner Schilderung der Umstände sollte die eine Krankenkasse übernehmen. Schau dich um, was gibt es an Hilfestellungen, wer passt zu dir etc.


    Lass dich von deinem/ r Anwalt/ Anwältin beraten. Je mehr du mit professionellen Leuten redest, umso sachlicher und reflektierter kannst du sein. Führe Tagebuch über Konntakte zwischen dir und dem KV, eurem Kind mit KV etc. Und sei bereit dich überraschen zu lassen, vielleicht ist er wirklich - trotz eurer Vergangenheit - ein toller Vater :)


    Viel Glück und alles Gute


  • Ich spreche ganz bewusst von -meinem-Sohn, weil er bisher wirklich nichts dazu beigetragen hat, das es auch sein Sohn -werden- kann. Wenn er seine Pflichten mal so ernst nehmen würde wie seine Rechte wöre das vielleicht auch anders. Ich habe vor Gericht den Namen meines Sohnes (statt meines Sohnes) gesagt. (Ich hoffe das versteh man wie ich es meine)
    Natürlich ärgert mich auch, dass er sich quasi ins gemachte Nest setzt. Die Schwangerschaft & Geburt habe ich alleine erlebt. Genauso wie die Monate im Krankenhaus, wo ich mir auch allein Sorgen
    um den Kleinen gemacht hab und es ihn nicht im geringsten interessiert hat, ob er stirbt oder nicht. Und jetzt wo alles fast wieder gut ist, kommt er natürlich an und will den Kleinen sehen.

    Du weintest, als du mich in die Arme nahmst, eingehüllt in den Regen der uns umgab.
    So kalt, so traurig.
    In diesem Regen unserer Versprechen, wäre ich gerne in Sicherheit
    .
    Ich habe nichts so weit entwickelt, wie die Kunst so zu tun, als ob ich lachte,
    aufgrund der Narben, die mir von diesem Tag geblieben sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Saharsahin ()

  • Ich verstehe Dich gut. Ich benutze auch den Namen des Kindes statt einem Possesivpronomen womöglich kombiniert mit dem Plural Majestatis. Und ich verstehe auch, wie sauer man sein kann, wenn einer daher kommt und nur die Sahnhäubchen abschöpfen möchte.


    Aber denk mal an's Kind. Dem tut ein Papa gut und es ist nun mal der einzige, den es hat. ;)

  • Hallo Sah....


    was hast Du denn von der Verhandlung erwartet? Dass Du dort "stundenlang" erzählen kannst, wie schlecht der Vater ist?


    Der Vater hat ein Umgangsrecht und das macht er nunmehr geltend.


    Das einzige Problem aus meiner _Sicht ist eher ein psychologisches. Wenn man allzu viel in einem Verfahren "abwürgt" reagiert
    derjenige evtl. mit Trotzverhalten und dann kommt man auch nicht zum Ziel.


    Also --> kurz anhören, worum es geht (Ausreden lassen ist wichtig!) und dann nett darauf hinweisen, dass es darauf nicht ankommt.


    Der Kater :brille

  • Schließe mich dem von Marleene an. Es war damals und anscheinend wurde der KV gegen das Kind selber nie Gewalttätig, somit besteht auch keine Gefahr.


    Wenn er in der Schwangerschaft gegen den Bauch getreten hat, ist das in meinen Augen auch Gewalt gegen das Kind (wenn auch da noch ungeboren)!!!

  • Ich spreche ganz bewusst von -meinem-Sohn, weil er bisher wirklich nichts dazu beigetragen hat, das es auch sein Sohn -werden- kann. Wenn er seine Pflichten mal so ernst nehmen würde wie seine Rechte wöre das vielleicht auch anders. Ich habe vor Gericht den Namen meines Sohnes (statt meines Sohnes) gesagt. (Ich hoffe das versteh man wie ich es meine)
    Natürlich ärgert mich auch, dass er sich quasi ins gemachte Nest setzt. Die Schwangerschaft & Geburt habe ich alleine erlebt. Genauso wie die Monate im Krankenhaus, wo ich mir auch allein Sorgen
    um den Kleinen gemacht hab und es ihn nicht im geringsten interessiert hat, ob er stirbt oder nicht. Und jetzt wo alles fast wieder gut ist, kommt er natürlich an und will den Kleinen sehen.


    Hallo
    also wenn ein Vater die Hilfe vom Jugendamt und dann anschließen vom gericht gebrauch machen muss, finde ich schon das der Vater interesse hat das Kind zu sehen.