SCHNELLE HILFE!

  • Dazu müßte man wohl mehr Infos haben....


    Aber: Eilantrag auf vorläufiges ABR heißt nicht, das sie das Kind Morgen einfach mitnehmen kann, es sei denn, sie kann Gefahr in Verzug vorweisen....aber das liegt auch an den anderen Umständen des Falles.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

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  • Das Kind lebt bisher beim Vater?
    Wieso wurde der Eilantrag gestellt?


    Dann geht das Kind halt morgen nicht in die Kita... (ohne Gewähr, ob das sinnvoll ist...) :frag

  • Hallo zusammen


    Hab die _Lotte_ gerade am Handy da sie im Moment keinen Internetzugang hat.


    Hintergrund:
    Umzug 10 km mehr Entfernung aber gleiche Fahrzeit (an statt durch die Stand, ein stück auf's Dorf raus)
    Kind lebt seit Trennung vor 1 1/2 Jahren beim Vater.
    Gerichtlicher Lebensmittelpunkt beim Vater. Kind is 2 1/2 Jahre.


    Was wären denn Gründe für Gefahr im Verzug???


    LG

  • Was ist Gefahr in Verzug?


    Ich denke, ohne Wissen, was vorher alles so ging,.....vermag ich nicht zu urteilen.


    Gefahr in Verzug heißt halt....das Kind ist in Gefahr, und das muß man/FRau nachweisen können

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  • Hallo zusammen,


    folgendes: KM hat Eilantrag auf vorläufiges ABR gestellt, wir haben noch keine Briefe erhalten.
    KM hat gesimst, sie würde den Kleinen morgen von der KiTa abholen, da dem Antrag bereits stattgegeben wurde.


    Was sollen/können wir tun?


    Das Kind morgen nicht in die KiTA geben und abwarten, dass Ihr den Beschluss bekommt, bzw. beim AG anrufen!


    Möglicherweise hat Mutter falsche Angaben beim Amtsgericht gemacht! Auf jeden Fall kann der Antrag gestellt werden,
    die Vollziehung des Beschlusses einstweilen auszusetzen.


    Bei näherer Betrachtung kommt mir da einiges merkwürdig vor!


    :brille

  • Sprich, hätte sie korrekte Angaben gemacht wegen 10 km mehr weg bzw 5 min längerer Fahrt und Mitteilung des Umzuges vor einer Woche hätte dem Antrag nicht stattgegeben werden dürfen?!
    Sprich das dem Antrag lautr ihr stattgegeben wurde bedingt das sie gelogen hat?

  • Sie sagt heute Bescheid, dass sie einen Beschluss hat?
    Warum nicht schon Freitag?


    Die ärgert Euch ... :brille

  • Ich kenn mich jetzt damit ja nicht aus, aber müssen von so einem Antrag nicht beide Seiten informiert werden??? :frag


    Also ich wäre auch dafür, dass Kind zu Hause zulassen.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Nein kann ich natürlich nicht wissen. Aber warum sollte sie sowas erzählen wenn sie nicht schon die Bewilligung in der Hand hat?
    Ganz dringend wichtig zu wissen: Antworten auf meinen letzten Eintrag. Würde uns ruhig schlafen lassen

  • Du meinst das mit Gefahr in Verzug?
    Mir würde dazu einfallen: Lebensnotwendige OP verhindern wollen, ins Ausland umziehen wollen, Übergriffiges Verhalten jeglicher Art, den Umgang vereiteln wollen. :hae:


    Aber das ist ja alles nicht gegeben... :frag

  • Bewilligung in der Hand hat?

    Das ist irgendwie nicht leicht zu begreifen. :hae:


    Aber wenn der Beschluß bereits vom AG ergangen ist, wird auch ein Rechtsmittel in dem Beschluß stehen und vor allem die Frist für das Rechtsmittel gegen den Beschluß....innerhalb der Frist muss das Kind nicht "herausgegeben" werden.


    Fraglich ist allerdings, warum der KV jetzt erst (ohne Verhandlung etc.) den Beschluß in den Händen hält??
    Eigentlich ist es nicht ganz so einfach, "mal eben so" das ABR zu erhalten....
    :hae:

    "..live is very short, and there´s no time, for fussing and fighting,my friend..."

    C.deB."Footsteps"

  • Danke Maschenka, aber ich meinte das bzgl. des Antrages.


    Sprich, wenn sie die wahrheit gesagt hätte dann hätte dem doch nich stattgegeben werden können. ODER???
    Somit kann sie doch nur gelogen haben?

  • Also ganz allgemin würd ich einfqch mal sagen gefahr im verzug bedeutet das ein sofortiges eingreifen notwenidig ist.


    Nur weil ihr umgezogen seit 10km weiter. Heisst das ja nicht dassman das nicht etwas später auch noch klären könnte...


    Wenn ihr morgenfrüh in ein flugzeug nach Kanada steigen würdet dann ja aber so eher nicht...meine meinung als laie.

  • Danke Maschenka, aber ich meinte das bzgl. des Antrages.


    Sprich, wenn sie die wahrheit gesagt hätte dann hätte dem doch nich stattgegeben werden können. ODER???
    Somit kann sie doch nur gelogen haben?


    Wisst ihr denn was sie als Begründung angegeben hat???

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.